Freigabe der Kaution Musterklauseln

Freigabe der Kaution. Die Kaution wird freigegeben:
Freigabe der Kaution. 7.1 Arbeitgeber, welche eine Kaution gestellt haben, können in den folgenden Fällen bei der PLK schriftlich Antrag auf Freigabe dieser Kaution stellen:
Freigabe der Kaution. Arbeitgeber, welche eine Kaution gestellt haben, können in den folgenden Fällen bei der PBK schriftlich Antrag auf Freigabe dieser Kaution stellen:
Freigabe der Kaution. Die Kaution wird freigegeben, wenn die PBK keinen Verstoss gegen die GAV- Bestimmungen feststellt:
Freigabe der Kaution. Arbeitgeber, welche eine Kaution gestellt haben, können in den folgenden Fällen bei der ZPBK schriftlich Antrag auf Freigabe dieser Kaution stellen:
Freigabe der Kaution. 20.17 Arbeitgeber, welche eine Kaution gestellt haben, können in den folgenden Fällen bei der PLK schriftlich Antrag auf Freigabe die- ser Kaution stellen:
Freigabe der Kaution. 6.1 Arbeitgeber bzw. Entsendebetriebe, welche zu Gunsten der PK eine Kaution gestellt haben, können bei der PK schriftlich Antrag auf Freigabe dieser Kaution stellen,
Freigabe der Kaution. Die Kaution wird freigegeben, – wenn der in der Schweiz ansässige Arbeitgeber seine Tätigkeit im Schweize- rischen Gerüstbaugewerbe definitiv (rechtlich und faktisch) eingestellt hat; – bei Entsendebetrieben und entsandten Arbeitnehmern längstens drei Monate nach Abschluss des Auftrages in der Schweiz; unter der Voraussetzung, dass – die Beiträge an den Paritätischen Fonds bezahlt sind; – die Paritätische Kommission keine Verletzung von Arbeitnehmeransprüchen aus dem GAV oder dem Gesamtarbeitsvertrag flexibler Altersrücktritt FAR Gerüstbau feststellt. c/o Unia Sektion Solothurn Xxxxxxxxxxxx 00 0000 Xxxxxxxxx Tel. 000 000 00 00 Fax 000 000 00 00 Email xxxx@xxxxxxxxxx.xx Lohnarten und weitere Leistungen des Arbeitgebers Anspruch der Arbeitnehmenden auf Ferienlohn 13. Monatslohn

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.