Freigaben. Freigaben durch XXXXX setzen die Erfüllung aller getroffenen Vereinbarungen mit dokumentierter Nachweisführung durch den Lieferanten voraus. Im Vertrauen auf die besondere Fachkompetenz des Lieferanten für das zu liefernde Produkt und die Integrität seiner Erklärungen legt XXXXX die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben des Lieferanten zugrunde. Eine Freigabe durch XXXXX ist deshalb in keinem Fall eine rechtsgeschäftliche Zustimmung, Genehmigung oder Abnahme durch XXXXX. Sie beschränkt nicht die umfassende Verantwortlichkeit des Lieferanten für seine Erklärungen und das darin gesetzte Vertrauen. Auf Verlangen von XXXXX hat der Lieferant XXXXX alle dokumentierten Informationen unter Wahrung seiner berechtigten Geheimhaltungsinteressen zur Verfügung zu stellen oder in sie Einsicht zu gewähren.
Freigaben. 10.1 Freigaben durch Bilstein & Siekermann® setzen die Erfüllung aller getroffenen Vereinbarungen mit dokumentierter Nachweisführung durch den Lie- feranten voraus. Im Vertrauen auf die besondere Fachkompetenz des Lieferanten und seine Integrität legt Bilstein & Siekermann® die Richtigkeit und Voll- ständigkeit aller Angaben des Lieferanten zugrun- de. Eine Freigabe durch Bilstein & Siekermann® ist deshalb in keinem Fall eine rechtsgeschäftliche Zu- stimmung, Genehmigung von oder Abnahme durch Bilstein & Siekermann®. Sie beschränkt nicht die umfassende Verantwortlichkeit des Lieferanten für seine Erklärungen und das darin gesetzte Vertrauen.
10.2 Auf Freigaben des Lieferanten finden die Be- stimmungen IATF 16949 – 8.6.1 Anwendung. Auf Verlangen von Bilstein & Siekermann® hat der Lie- ferant Bilstein & Siekermann® alle dokumentierten Informationen unter Wahrung seiner berechtigten Geheimhaltungsinteressen zur Verfügung zu stellen oder in sie Einsicht zu gewähren.
Freigaben. 1. Die in Auftrag gegebenen Inhalte sind vor der eigentlichen Produktion zu überprüfen und auf schriftlichem oder mündlichem Wege freizugeben. Bei Einbeziehung Dritter gilt selbiger Grundsatz. Für vom Auftraggeber im Rahmen des Freigabeprozesses nicht angezeigte Xxxxxx übernehmen wir keine Haftung.
2. Werden Inhalte auf Weisung und ohne vorherige Freigabe des Auftraggebers an Dritte versendet und der Auftraggeber kommt somit seiner Pflicht nach Freigabe nicht nach, so gilt das Produkt trotzdem als freigeben. Eine Haftung unsererseits besteht daher nur im Bereich gravierender Abweichungen vom eigentlichen Auftrag.
Freigaben. Die der Agentur vom Auftraggeber benannten Ansprechpartner müssen insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sein. Einschränkungen der Zeichnungsberechtigung müssen dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.
Freigaben. Die Produktion der Auflage erfolgt grundsätzlich erst nach schriftlicher oder fernschriftli- cher Freigabe durch den Auftraggeber. Für nach der Freigabe festgestellte Fehler, welche zum Freigabezeitpunkt schon vorhan- den waren, ist die Haftung der WVD Dialog Marketing GmbH ausgeschlossen.
Freigaben. 10.1 Der ANBIETER kann vom KUNDEN Freigaben für die Veröffentlichung von Inhalten im Namen des KUNDEN verlangen.
10.2 Verzögerungen in der Leistungserbringung, welche auf mangelnde oder verzögerte Freigaben des KUNDEN zurückzuführen sind, sind dem ANBIETER nicht zuzurechnen. Erteilt der KUNDE keine Freigabe und widerspricht der Veröffentlichung der Inhalte nicht ausdrücklich, ist der ANBIETER berechtigt, nach 14 Tagen die Inhalte zu veröffentlichen.
Freigaben. Der Auftragnehmer hat die von ihm erstellten Ausführungspläne Werkstatt- und Montagepläne vor der Ausführung durch den Auftraggeber freigeben zu lassen. Die Planfreigaben des Auftraggebers dienen nicht dazu, den Auftragnehmer vor Fehlern oder Schäden zu schützen, die er infolge des übernommenen Planungsrisikos zu tragen hat. Für die Richtigkeit seiner Planungen und Planungsergebnisse bleibt der Auftragnehmer ungeachtet der Freigabe des Auftraggebers im Plancontrollingprozess allein verantwortlich. Änderungen gegenüber freigegebenen Plänen hat der Auftragnehmer ausdrücklich als solche zu kennzeichnen und in einem Änderungsindex ohne weiteres nachvollziehbar fortzuführen. Der Auftraggeber darf die Freigabe verweigern, wenn auf den Plänen die Freigabe der auftragnehmerseitigen Planendkontrolle durch den Planungskoordinator fehlt, Änderungen der bereits freigegebenen Pläne nicht gekennzeichnet worden sind, insbesondere kein ordnungsgemäßer Änderungsindex vorliegt, Planungsfehler vorliegen (etwa die Planungsqualität nicht gegeben ist), die Planung nicht vollständig ist, insbesondere die Fachingenieurleistungen noch nicht integriert sind, die Planung keine systemgerechte Fortentwicklung genehmigter Pläne darstellt, die Planung von sonstigen funktionalen oder gestalterischen Belangen der vertragsgegenständlichen Planunterlagen abweicht. Die Planungen gelten als freigegeben, wenn nach Eingang einer prüffähigen Planung bei dem Auftraggeber ein Prüfzeitraum von _____ Wochen verstrichen ist und der Auftraggeber auch auf Anmahnung des Auftragnehmers mit einer Nachfrist von drei Arbeitstagen keine Erklärung abgibt. In der Freigabe von Xxxxxx durch den Auftraggeber liegt keine rechtsgeschäftliche Zustimmung zur Änderung des vertraglichen Planungs- oder Bausolls. Sofern Pläne des Auftragnehmers eine Änderung der vertraglichen Vorgaben beinhalten, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber gesondert darauf hinzuweisen. Unterlässt der Auftragnehmer einen solchen Hinweis, kann der Auftraggeber davon ausgehen, dass die ihm vorgelegten Pläne Änderungen des vertraglichen Planungs- und Bausolls nicht enthalten.
Freigaben. Nach der Druckreiferklärung/Freigabe von Auftragsobjekten durch den Auf- traggeber ist der Auftragnehmer von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Auftraggeber von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung des Auftragnehmers.
Freigaben. 4.5.1. Nach der Meldung der Fertigstellung der auf einen Abschnitt bezogenen Leistungen und deren Zugänglichmachen erfolgt eine unverzügliche Prüfung durch den Auftraggeber, ob die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden. Diese Prüfung kann auf Wunsch des Lieferanten mit einem Test gemäß Ziff. 4.8. verbunden werden. Wurden die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht, hat der Auftraggeber die Leistungen unverzüglich freizugeben.
4.5.2. Erachtet der Auftraggeber die erbrachten Leistungen nicht als im Wesentlichen vertragsgemäß, so hat er seine Beanstandungen dem Lieferant unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Wochen nach Zugänglichmachen der Leistungen mitzuteilen.
4.5.3. Erhebt der Auftraggeber innerhalb der zwei Wochen keine Beanstandungen, gilt die Freigabe als stillschweigend erteilt. Der Lieferant wird den Auftraggeber mit der Meldung der Fertigstellung auf diese Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
4.5.4. Beanstandet der Auftraggeber Leistungen fristgemäß, wird der Lieferant hierzu unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber Stellung nehmen. Die Parteien werden dann versuchen, eine Einigung über das weitere Vorgehen herbeizuführen. Der Lieferant ist nur verpflichtet weiterhin tätig zu werden, wenn die Einigung binnen einer weiteren Frist von zwei Wochen erzielt wird. Scheitert ein Einvernehmen, wird der Vertrag beendet, es sei denn, der Auftraggeber erklärt sich mit der Fortführung unter Vorbehalt der ihm wegen der Beanstandungen zustehenden Rechte einverstanden.
Freigaben. 5.1 Die Druckfreigabe soll von der auftragebenden Person schrift- lich erteilt werden. Die mündliche Freigabe ist ebenfalls verbind- lich.
5.2 Mit der Freigabe erkennt die auftragebende Person die vor- gelegte Ansicht als richtig und in ihrem Sinne an. Die Texte wer- den sorgfältig überarbeitet. Für die orthografische Genauigkeit vorgelegter Texte übernimmt Marbleous Design keine Verantwor- tung. Auf Wunsch der auftragebenden Person kann ein Lektorat dieses überprüfen (dieses ist eine zusätzliche kostenpflichtige Leis- tung). Marbleous Design haftet nicht für von der auftragebenden Person übersehene Xxxxxx.
5.3 Die auftragebende Person verpflichtet sich, alle von Mar- bleous Design gelieferten Daten, CD's oder Ausdrucke vor der Weiterverarbeitung bzw. Druckfreigabe zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb von drei Werktagen schriftlich zu rügen. Nach rügelosem Ablauf von drei Werktagen gelten die Vorlagen als ab- genommen, sofern die auftragebende Person nicht eine längere Prüfungszeit verlangt. Im Falle der unkontrollierten Druckfreigabe, Weitergabe oder Verarbeitung der Vorlagen durch die auftra- gebende Person haftet Marbleous Design nicht für Schäden, die bei der Weiterverarbeitung (insbesondere beim Druck) auftreten, es sei denn, die Fehler hätten auch bei einer ordnungsgemäßen Prüfung der Vorlagen nicht entdeckt werden können. Soweit die Fehler erst nach Druckfreigabe im anschließenden Fertigungsvor- gang entstanden sind oder erkannt werden konnten, bleibt eine Haftung von Marbleous Design auf den Auftragswert der Druck- vorlage beschränkt.
5.4 Wird auf Wunsch der auftragebenden Person die Druckab- wicklung durch die auftragebende Person eigenständig übernom- men, kann Marbleous Design keinerlei Haftung für den erfolgten Druck übernehmen. Die auftragebende Person übernimmt die ge- lieferten Daten wie gesichtet und es liegt in ihrer Verantwortung, welche überprüfenden Maßnahmen vor Drucklegung erfolgen sol- len.