Freigaben/Abnahmen. 3.1. Grundsätzlich erfolgt eine abschnittsweise Erbringung von Leistungen mit der Maßgabe, dass die Verpflichtung zur Leistungserbringung nach jedem abgeschlossenen Leistungsabschnitt enden kann.
3.2. Nach der Fertigstellung eines Leistungsabschnitts wird die TERRITORY den Kunden hierüber informieren und ihm die Leistungsergebnisse zur Prüfung und Freigabe zugänglich machen. Die Verpflichtung zur Erbringung der Leistungen des folgenden Leistungsabschnitts ist davon abhängig, dass keine Kündigung erfolgt, weder nach § 648 BGB, noch aus wichtigem Grund (§ 648a BGB), und auch der in Ziff. V. 7.1. vorgesehene Beendigungsgrund nicht eingreift.
3.3. Nach der Meldung der Fertigstellung der auf einen Abschnitt bezogenen Leistungen und deren Zugänglichmachen erfolgt eine unverzügliche Prüfung durch den Kunden, ob die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden.
3.4. Die Im Zusammenhang mit der Freigabeprüfung auftretenden Fehler werden gemäß den folgenden Fehlerklassen klassifiziert. Fehlerklasse 1 Ein betriebswirtschaftlich oder technisch sinnvoller produktiver Einsatz der betreffenden Leistung ist nicht oder nur wesentlich eingeschränkt möglich und kann im Rahmen der vereinbarten Leistungsbeschreibung auch nicht auf einem anderen Weg erreicht werden, oder wesentliche Leistungsmerkmale werden verfehlt. Fehlerklasse 2 Die Kern- und Hauptfunktionalität der Leistung ist gewährleistet, es treten aber Fehler oder Verfehlungen vereinbarter Leistungsmerkmale in wesentlichen Teilfunktionen oder Teilmodulen auf, die das Arbeiten mit diesen Funktionen oder Modulen verhindern oder wesentlich einschränken. Fehlerklasse 3 Die Kern- und Hauptfunktionalität der Leistung ist gewährleistet, Fehler oder Verfehlungen vereinbarter Leistungsmerkmale treten aber in nicht wesentlichen Teilfunktionen oder Teilmodulen auf (Beispiel: Ein Report bricht ab, die notwendigen Informationen stehen jedoch zur Verfügung). Es treten Fehler, welche die Funktionalität des betreffenden Xxxxxx nur unwesentlich beinträchtigen auf (Beispiel: Rechtschreibfehler in der Bildschirmmaske).
3.5. Die Einordnung eines Mangels in die Fehlerklassen nach Ziff. V. 3.4. erfolgt in Abstimmung mit dem Ansprechpartner bzw. Projektleiter der TERRITORY. Sollte eine einvernehmliche abgestimmte Einordnung nicht möglich sein, werden sich die Parteien im Wege des Eskalationsverfahren einigen.
3.6. Der Kunde hat die Freigabe zu erklären, wenn die Leistung mangelfrei erbracht ist. Mangelfrei bedeutet, dass keine Fe...