Freischaltelement Musterklauseln

Freischaltelement. Es ist ein Freischaltelement (FSE) mit VdS-Zulasssung einzubauen. Das FSE muß vorgerichtet sein für die Aufnahme eines Profil-Halbzylinders.
Freischaltelement. Um der Feuerwehr die Möglichkeit zum Öffnen des Feuerwehr – Schlüsseldepots ohne Alarmauslösung durch die Brandmeldeanlage zu ermöglichen, muss ein VdS anerkann- tes Freischaltelement mit der Schließung Feuerwehr Dinslaken eingesetzt werden. Das Freischaltelement ist an eine eigene Meldegruppe der Brandmeldeanlage anzu- schalten. Der Anbringungsort des Feuerwehr – Schlüsseldepots und des Freischaltelements ist mit der Feuerwehr Dinslaken abzustimmen.
Freischaltelement. Ein FSE, in Verbindung mit dem Feuerwehrschlüsseldepot, ermög- licht der Feuerwehr bei einer Brandmeldung durch Personen den gewaltfreien Zugang zum Objekt.
Freischaltelement. Das FSD ist mit einem Freischaltelement (FSE) der Firma zu kombinieren. Das FSE wird wie ein Brandmelder als eigene Meldergruppe angeschlossen. Das FSE muss so programmiert sein, dass es einen Alarm zur Feuerwehrkreisleitstelle absetzt, um das FSD zu entriegeln. Es dürfen keine weiteren Brandfallsteuerungen ausgelöst werden. Technische Anschlußbedingungen (TAB) Brandmelder sind nach den einschlägigen Richtlinien (VDE 0833, EN 54 und ggf. VdS-Richtlinien) zu planen und montieren. Brandmelder sind so zu installieren, dass Fehlalarme vermieden werden. Gegebenenfalls kann eine Zweimelderabhängigkeit geschaltet werden. Brandmelder sind gut lesbar mit Linien- und Meldernummer zu kennzeichnen. Die Schriftgröße ist der Installationshöhe (nach DIN) anzu- passen. Melder, die zur Ansteuerung von Brandschutzabschlüssen dienen, dürfen nicht auf die Übertra- gungseinrichtung (ÜE) aufgeschaltet werden. Werden Brandmelder in Zwischendecke, Zwischenböden oder Lüftungskanälen installiert - und können hier nicht eingesehen werden - so muss ein eventueller Alarmzustand grundsätzlich über eine Melder-Parallelanzeige angezeigt werden. Der Melder muss sicht- bar (evtl. zusätzlich an der Parallelanzeige) bezeichnet werden. Verfügt die Brandmeldeanlage über einer Einzelmelderkennung, so kann auf die Melder-Parallelanzeige verzichtet werden. In diesem Fall ist die Revisionsklappe für den entsprechenden Melder mit der entsprechenden Meldernummer zu bezeichnen. Geräte zum Öffnen der Zwischendecken, Zwischenböden oder Lüftungskanälen sind im Bereich der Brandmeldezentrale (bzw. der FIZ) diebstahlsicher zu deponieren. Werden Druckknopfmelder installiert, so sind im Bereich des Feuerwehr-Bedienfeldes ein Schlüssel und Ersatzscheiben zum Austausch durch den Objektverantwortlichen vorzuhalten.
Freischaltelement. Bei Betätigung des Freischaltelementes erfolgt eine Auslösung der Brandmeldeanla- ge mit Übertragung einer Alarmmeldung an die Leitstelle. Hierdurch wird zusätzlich die erste Verriegelung des Feuerwehrschlüsseldepots ausgelöst. Das Freischaltele- ment muss hierzu gut zugänglich in unmittelbarer Umgebung des Feuerwehrschlüs- seldepots (i. d. R. oberhalb) eingebaut sein. Es muss entsprechend der VdS- Zulassungsnummer G 199083 ausgeführt sein. Die erforderliche Schließung (BKS-Halbzylinder) wird vom Kreisbrandmeister auf Rechnung des Objektbetreibers oder der Errichterfirma beigestellt.
Freischaltelement. Um im Bedarfsfall auch ohne Auslösung der Brandmeldeanlage Zutritt zum Gebäude zu bekommen (z.B. Wasserschaden, Feuerschein ohne Auslösung der BMA), kann der Einbau eines Freischaltelementes (FSE) gefordert werden. Das Freischaltelement ist im Bereich des Feuerwehr-Schlüsseldepots, in Absprache mit der Feuerwehr/VB zu montieren. Das Freischaltelement wird wie ein Nebenmelder - aber in einer eigenen Gruppe an die Brandmeldeanlage angeschlossen. Bei Auslösung des FSE muss neben dem FSD auch die entsprechende Blitzleuchte angesteuert werden. Alle weiteren Ansteuerungen/Brandfallsteuerungen (z.B. RWA, Akustik, brandschutz- technische Anlagen) dürfen nicht durch das FSE angesteuert werden. Ist ein Freischaltelement nicht gefordert, so ist in der unmittelbaren Nähe des FBF ein Druckknopfmelder zu installieren, damit das FSD für Wartungsarbeiten bzw. Schlüsseltausch durch die Feuerwehr geöffnet werden kann.

Related to Freischaltelement

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.