Verantwortlichkeit und Haftung Musterklauseln

Verantwortlichkeit und Haftung a) Die MDAG wird ihre Leistungen fachmännisch und sorgfältig sowie gemäss den vereinbarten Spezifikati- onen erbringen. Die MDAG gewährleistet, die vereinbarten Service Level einzuhalten. Zudem wird die MDAG im Rahmen der Leistungserbringung ausreichend qualifizierte Mitarbeitende einsetzen.
Verantwortlichkeit und Haftung. 11.1 Der Kunde haftet für alle Verpflichtungen, die sich aus dem Karteneinsatz und dem Kartenvertrag ergeben. Er verpflichtet sich insbesondere zur Bezahlung sämtlicher Transaktionen, Gebühren und Zinsen und weiteren Auslagen, etwa beim Inkasso fälliger Forderungen. Er haftet für Bevoll- mächtigte sowie sonstige Dritte, welche sich gegenüber Swisscard mittels persönlicher Legitimationsmittel des Kun- den legitimieren (zur missbräuchlichen Kartenverwendung durch Dritte siehe insbesondere Ziff. 11.4 Bst. a).
Verantwortlichkeit und Haftung. 8.1 Der Hauptkarteninhaber haftet für sämtliche Verbind- lichkeiten aus dem Einsatz der Haupt-, Zusatz- und Partnerkarte (n), auch bei Partnerkarten mit separater Abrechnung. Allfällige Streitigkeiten bezüglich Unstimmigkeiten und Beanstandungen von Waren oder Dienstleistungen sowie Ansprüche daraus sind vom Kar- teninhaber direkt mit der jeweiligen Akzeptanzstelle zu regeln. Bei Warenrückgaben muss von der Akzeptanzstelle eine Gutschrifts- und bei Annullierungen eine Annullierungsbestätigung verlangt werden.
Verantwortlichkeit und Haftung. 8.1 Sofern der Kunde diese AGB, insbesondere die Sorgfalts- und Mit- wirkungspflichten, in allen Teilen eingehalten hat und ihn auch sonst in keiner Weise ein Verschulden trifft und unter Vorbehalt von Ziff. 8.2, übernimmt die Herausgeberin Belastungen aus nachgewiesener missbräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte. Diesfalls hat der Kunde sämtliche Forderungen (inkl. allfälliger Versicherungsansprüche) aus dem Schadensfall auf erste Aufforderung hin an die Herausgeberin abzutreten.
Verantwortlichkeit und Haftung. Es gelten die Bestimmungen über die Verantwortlichkeit und Haftung gemäss den AGB und den weiteren Produkt- und Dienstleistungsbedingungen (insbesondere «Nutzungsbedingungen für Swisscard Digital Services» und MR Bedingungen).
Verantwortlichkeit und Haftung. Jede Partei kann im Fall der Verletzung dieser Vereinbarung Schadenersatz und Wiedergutmachung einfordern.
Verantwortlichkeit und Haftung. 6.1. Der Verantwortungsbereich der Gesellschaft beginnt und endet jeweils an Datenübergabepunkten des verwendeten Payment Gateways der Gesellschaft zur Weiterleitung an das jeweilige Bezahlsystem. Unbeschadet der allgemeinen Haf- tungsregelung haftet die Gesellschaft deshalb nicht für Schä- den bzw. Mängel, die alternativ oder kumulativ auf
Verantwortlichkeit und Haftung. 1 Die Vertragspartner haften solidarisch für alle Verbindlichkeiten, die sich aus der Tätigkeit des Forstbe- triebs ergeben.
Verantwortlichkeit und Haftung. Unter der Voraussetzung, dass der Inhaber und die Firma den Nachweis erbrinnen können, dass sie die vorliegenden «Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Business Visa und/oder Mastercard® Karten der Cornèr Bank AG» in allen Teilen eingehalten hat (insbesondere die Sorgfaltspflichten gemäss Ziff. 6) und ihnen auch sonst in keiner Weise ein Verschulden trifft, übernimmt die Bank Schäden, die dem Inhaber oder der Firma aus missbräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte ent- stehen. Darunter fallen auch Schäden in Folge Fälschung oder Verfälschung der Karte. Eine Haftung seitens der Bank ist generell in folgenden Fällen ausgeschlossen: Schäden aus missbräuchlicher Kartenverwendung, wenn die fragliche Transaktion nicht bloss mit der Karte (bzw. Karteninformationen), son- dern mit mindestens einem zusätzlichen Legitimationsmittel (z.B. PIN- Code, mTAN, 3-D Secure) durchgeführt wurde. Schäden, für die eine Versicherung aufzukommen hat, sowie indirekte Schäden oder Folgeschäden irgendwelcher Art (z. B. entgangener Gewinn) AGB DC Corporate/D 11.2022 2/3 Schäden, welche entstehen, weil der Inhaber und die Firma die Karte nicht als Zahlungsmittel verwenden können, z.B. wenn Akzeptanzstellen die Karte nicht akzeptieren, eine Transaktion wegen einer Kartensperre, einer Anpassung des Ausgabelimits oder aus technischen oder sonstigen Gründen nicht durchgeführt werden kann, wenn die Karte beim Einsatz beschädigt oder unbrauchbar wird, sowie Schäden, die sich aus einer Sperrung, Kündigung, Nichterneuerung oder Rückforderung der Karte ergeben. Schäden aus Kartenverwendung durch dem Inhaber oder der Firma nahe- stehende oder mit ihm verbundene Personen (z. B. Ehepartner, Kinder, Bevollmächtigte, im gleichen Haushalt lebende Personen, Arbeitskollegen). Schäden aus dem Weiterversand von Karte, PIN-Code und/oder anderen Legitimationsmitteln durch den Karteninhaber, dessen Hilfspersonen oder auf Verlangen des Karteninhaber, sowie aus dem Versand an eine vom Kunden genannte Zustelladresse, an welcher der Kunde die Karte, PIN- Code oder andere Legitimationsmittel nicht persönlich in Empfang neh- men kann. Schäden im Zusammenhang mit Angeboten oder Leistungen, die von Dritten erbracht werden (z. B. Partnerangebote). Schäden infolge Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel. Die Cornèr Bank übernimmt insbesondere keine Verantwortung für Endgeräte des Karteninhabers oder der Firma, die Hersteller dieser Endgeräte (inkl. damit betriebener Software), für Netzbetreiber (z.B. I...
Verantwortlichkeit und Haftung. Jeder Teilnehmer nimmt in eigener Verantwortung an unseren Kursen / Seminaren teil. Bei Krankheit ist eine Teilnahme nur nach Absprache möglich. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die hundeschnittschule, Xxxx Xxxxxxxxxxx, in keinem Fall eine Haftung übernimmt. Dies gilt insbesondere bei Körperschäden und Diebstahl. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sein Handeln. Wir bitten Teilnehmer, die sich in ärztlicher Behandlung befinden, dies vorher mitzuteilen.