Verantwortlichkeit und Haftung Musterklauseln

Verantwortlichkeit und Haftung. 8.1 Sofern der Kunde diese AGB, insbesondere die Sorgfalts- und Mit- wirkungspflichten, in allen Teilen eingehalten hat und ihn auch sonst in keiner Weise ein Verschulden trifft und unter Vorbehalt von Ziff. 8.2, übernimmt die Herausgeberin Belastungen aus nachgewiesener missbräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte. Diesfalls hat der Kunde sämtliche Forderungen (inkl. allfälliger Versicherungsansprüche) aus dem Schadensfall auf erste Aufforderung hin an die Herausgeberin abzutreten. 8.2 Generell und ungeachtet Ziff. 8.1 sind vom Kunden in jedem Fall zu tragen: a) indirekte Schäden sowie Folgeschäden irgendwelcher Art; b) Schäden aus Verletzung seiner Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten und weiterer Verpflichtungen gemäss diesen AGB; c) Schäden, welche entstehen, weil der Kunde die Karte nicht als Zah- lungsmittel verwenden kann, z. B. wenn Akzeptanzstellen die Karte nicht akzeptieren, eine Transaktion wegen einer Kartensperrung, ei- ner Limitenanpassung oder aus technischen oder anderen Gründen nicht ausgeführt werden kann, wenn die Karte nicht an Geldausga- be- oder anderen Geräten akzeptiert oder beim Einsatz beschädigt oder unbrauchbar wird, sowie Schäden, die sich infolge Sperrung, Kündigung oder Rückforderung der Karte ergeben; d) Schäden im Zusammenhang mit Neben- oder Zusatzleistungen der Karte (inkl. Loyalty-Programmen); e) Schäden im Zusammenhang mit Angeboten oder Leistungen, die von Dritten erbracht werden (z. B. Events oder Partnerangebote); f) Schäden aus dem Weiterversand von Karte, PIN und/oder anderen Legitimationsmitteln an den Kunden, dessen Hilfspersonen oder auf Verlangen des Kunden, sowie aus dem Versand an eine vom Kunden genannte Zustelladresse, an welcher der Kunde die Karte, PIN oder andere Legitimationsmittel nicht persönlich in Empfang nehmen kann; g) Schäden, welche bei der Verwendung besonderer elektronischer Kommunikationsmittel (vgl. Ziff. 12), insbesondere durch mangeln- de Berechtigung, mangelnde Systemkenntnisse oder Sicherheits- vorkehrungen bzw. infolge falscher oder verzögerter Übermittlung, technischer Mängel, Unterbrüche, Störungen, rechtswidriger Ein- griffe oder anderer Unzulänglichkeiten verursacht werden, soweit diese nicht durch die Herausgeberin zu verantworten sind; h) Schäden aus missbräuchlicher Kartenverwendung durch dem Kun- den nahestehende oder mit ihm verbundene Personen oder Firmen (z. B. Ehepartner, Bevollmächtigte, im gleichen Haushalt lebende Personen, Zusatzkarteninhaber); i) Schäden, für die ...
Verantwortlichkeit und Haftung. 11.1 Der Kunde haftet für alle Verpflichtungen, die sich aus dem Karteneinsatz und dem Kartenvertrag ergeben. Er verpflichtet sich insbesondere zur Bezahlung sämtlicher Transaktionen, Gebühren und Zinsen und weiteren Auslagen, etwa beim Inkasso fälliger Forderungen. Er haftet für Bevoll- mächtigte sowie sonstige Dritte, welche sich gegenüber Swisscard mittels persönlicher Legitimationsmittel des Kun- den legitimieren (zur missbräuchlichen Kartenverwendung durch Dritte siehe insbesondere Ziff. 11.4 Bst. a). 11.2 Für die unter Verwendung der Karte abgeschlos- senen Geschäfte lehnt Swisscard jede Verantwortung ab. Allfällige Unstimmigkeiten, Meinungsverschiedenheiten sowie Beanstandungen von Waren oder Dienstleistungen und damit zusammenhängende Ansprüche (z. B. im Zusammenhang mit mangelhaften, verspäteten oder nicht erfolgten Lieferun- gen) entbinden den Kunden nicht von der Pflicht zur fristge- rechten Bezahlung der Monatsrechnung und sind vom Kunden direkt und ausschliesslich mit den jeweiligen Akzeptanzstellen zu regeln. Der Kunde hat bei Warenrückgaben von der Akzep- tanzstelle eine schriftliche Gutschrifts- und bei Annullierungen eine schriftliche Annullierungsbestätigung zu verlangen. 11.3 Vorbehältlich Ziff. 11.4 übernimmt Swisscard Belastungen aus missbräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte, sofern dieser Kartenmissbrauch nicht durch eine Verletzung dieser AGB (insbesondere der Sorgfaltspflichten) oder der Produkt- und Dienst- leistungsbedingungen oder ein sonstiges Verschulden des Kunden (mit-)verursacht wurde. Diesfalls hat der Kunde sämtliche Forderungen (inkl. allfälliger Versicherungs- ansprüche) aus dem Schadensfall auf erste Aufforderung hin an Swisscard abzutreten. Erfolgt keine Schadenübernahme durch Swisscard, haftet der Kunde für alle Transaktionen (inkl. allfälliger Gebühren und Zinsen nach Ziff. 8). 11.4 Generell und ungeachtet von Xxxx. 11.3 ist eine Haftung von Swisscard für folgende Schäden ausge- schlossen, sofern Swisscard an der Entstehung des Schadens kein Verschulden trifft: a. Schäden aus missbräuchlicher Kartenverwen- dung, wenn die fragliche Transaktion nicht bloss mit der Karte (bzw. Karteninformationen), son- dern mit mindestens einem zusätzlichen Legiti- mationsmittel (z. B. PIN-Code, mTAN, 3-D Secure, Swisscard Digital Services) durchgeführt wurde. x. Xxxxxxx, für die eine Versicherung aufzukommen hat, sowie indirekte Schäden oder Folgeschäden irgendwel- cher Art (z. B. entgangener Gewinn). c. Schäden, welche entst...
Verantwortlichkeit und Haftung a) Die MDAG wird ihre Leistungen fachmännisch und sorgfältig sowie gemäss den vereinbarten Spezifikati- onen erbringen. Die MDAG gewährleistet, die vereinbarten Service Level einzuhalten. Zudem wird die MDAG im Rahmen der Leistungserbringung ausreichend qualifizierte Mitarbeitende einsetzen. b) Die MDAG gewährleistet, dass die zur Verfügung gestellten Dienstleistungen während der Vertragsdauer im Wesentlichen den in der Leistungsbeschreibungen der MDAG sowie in den Verträgen mit den Kunden beschriebenen Spezifikationen entsprechen. c) Die MDAG ist bemüht, die Verfügbarkeit der Dienstleistungen möglichst hoch zu halten. Stellt der Kunden eine Störung der Dienstleistungen fest, ist diese sofort nach Entdeckung zu melden. Wenn die Dienstleis- tungen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, hat der Kunde das Recht, Nachbesserung zu verlangen. Die MDAG behebt den Mangel innert angemessener Frist und trägt die daraus entstehenden Kosten. Weitere Gewährleistungsansprüche des Kunden sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlos- sen. d) Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten gelten nicht als Störungen.
Verantwortlichkeit und Haftung. Die von TopCard erbrachte Leistung beschränkt sich ausschliesslich da- rauf, die Möglichkeit zur Hinterlegung Ihrer Karte in der mobilen Zahlungslösung zu schaffen. TopCard haftet nicht für Schäden aus der Verwendung der mobilen Zahlungslösung, es sei denn, TopCard habe die ge- schäftsübliche Sorgfalt verletzt.
Verantwortlichkeit und Haftung. Es gelten die Bestimmungen über die Verantwortlichkeit und Haftung gemäss den AGB und den weiteren Produkt- und Dienstleistungsbedingungen (insbesondere «Nutzungsbedingungen für Swisscard Digital Services» und MR Bedingungen).
Verantwortlichkeit und Haftung. Die Vertragsparteien unterstützen geeignete internationale Bemühungen zur Aus- arbeitung von Regeln, Kriterien und Verfahren im Bereich der Verantwortlichkeit und Haftung.
Verantwortlichkeit und Haftung. Jeder Teilnehmer nimmt in eigener Verantwortung an unseren Kursen / Seminaren teil. Bei Krankheit ist eine Teilnahme nur nach Absprache möglich. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die hundeschnittschule, Xxxx Xxxxxxxxxxx, in keinem Fall eine Haftung übernimmt. Dies gilt insbesondere bei Körperschäden und Diebstahl. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sein Handeln. Wir bitten Teilnehmer, die sich in ärztlicher Behandlung befinden, dies vorher mitzuteilen.
Verantwortlichkeit und Haftung. Jeder Teilnehmer nimmt in eigener Verantwortung an unseren Kursen / Seminaren teil. Bei Krankheit ist eine Teil- nahme nur nach Absprache möglich. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Dog Beauty Lounge, Xxxx-Xxxx Xxxx, in keinem Fall eine Haftung übernimmt. Dies gilt insbesondere bei Körperschäden und Diebstahl. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sein Handeln. Wir bitten Teilnehmer, die sich in ärztlicher Behandlung befinden, dies vorher mitzuteilen.
Verantwortlichkeit und Haftung. Die Dienststellenleiter tragen die Verantwortung für die Einhaltung dieser Dienstvereinbarung. Sie veranlassen eine entsprechende Unterweisung ihrer MitarbeiterInnen und die Bekanntgabe zukünftiger Änderungen. Über die Bekanntgabe ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist von allen MitarbeiterInnen der Dienststelle und dem Unterweisenden zu unterzeichnen. Die Haftung der MitarbeiterInnen bei Nichteinhaltung richtet sich nach § 14 Abs. 1 ABD Teil A. Ein Verstoß gegen die Vorschriften dieser Dienstvereinbarung kann daher eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen und für die betroffenen Mitarbeiter/-innen arbeits­rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Verantwortlichkeit und Haftung. Jede Partei kann im Fall der Verletzung dieser Vereinbarung Schadenersatz und Wiedergutmachung einfordern.