Freistellung durch den Kunden Musterklauseln

Freistellung durch den Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, RingCentral und die Verbundenen Unternehmen von RingCentral auf seine Kosten von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und zu verteidigen, die sich aus oder im Zusammenhang mit: i) wesentlichen Verstößen gegen geltendes Recht durch den Kunden oder seine Endnutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste; ii) einer Nutzung der Dienste in einer nicht durch diesen Vertrag gestatteten Weise; iii) dem Versäumnis, umgehend Aktualisierungen von Software oder Firmware zu installieren oder von oder im Namen von RingCentral bereitgestellte modifizierte Artikel oder Ersatzartikel zu akzeptieren oder zu verwenden, oder iv) Ansprüchen im Zusammenhang mit Kundeninhalten ergeben. Darüber hinaus wird der Kunde RingCentral von allen Schäden, Kosten und Anwaltsgebühren freistellen und schadlos halten, die RingCentral von einem zuständigen Gericht im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen Dritter endgültig auferlegt wurden oder die in einem schriftlichen, vom Kunden schriftlich genehmigten Vergleich vereinbart wurden.
Freistellung durch den Kunden. Der Kunde stellt Proact von allen Schadensersatzansprüchen, Verlusten, Verbindlichkeiten, Ansprüchen und Kosten frei, die sich ergeben aus:
Freistellung durch den Kunden. Der Kunde und seine Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger sind verpflichtet, Mapp, Mapp- Konzerngesellschaften und deren Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger in Bezug auf alle Forderungen, Urteile, Verluste, Kosten, Ausgaben, Verpflichtungen, Verbindlichkeiten, Schäden, Geldbußen,
Freistellung durch den Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, Xxxxxxxxx gegen alle Ansprüche und Verbind- lichkeiten Dritter zu verteidigen und von diesen freizustellen, die sich auf Grundlage von Kundendaten oder einer Verletzung oder angeblichen Verletzung der Bestimmungen unter Xxxxxx 7 (Pflichten des Kunden) erge- ben.
Freistellung durch den Kunden. Der Kunde sichert zu, dass die Kundendaten sowie deren Nutzung und Bereitstellung durch den Anbieter nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird den Anbieter von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, freistellen.‌
Freistellung durch den Kunden. Der Kunde muss Oracle, mit ihm verbundene Personen, Vorstände und Mitarbeiter von sämtlichen Schadensersatzzahlungen freistellen, die rechtskräftig gegen Oracle verhängt oder in einem Vergleich vereinbart werden (hierzu gehören insbesondere auch die angemessenen Kosten und Anwaltsgebühren, die Oracle entstehen), die durch Klagen, Ansprüche oder sonstige rechtliche Maßnahmen von Drittparteien (einschließlich von behördlichen Untersuchungen, Beschwerden und Maßnahmen) im Zusammenhang mit den Kundendaten verursacht werden, einschließlich insbesondere von rechtlichen Schritten für die Verletzung von Marken, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnissen, das allgemeine Persönlichkeitsrecht (einschließlich von Ehrverletzung), Patenten oder anderen geschützten Rechten im Hinblick auf die Kundendaten („rechtlicher Anspruch“). 15.1. Oracle muss dem Kunden spätestens 30 Tage nachdem er die erste Mitteilung von einem rechtlichen Anspruch erhält, schriftlich in Kenntnis setzen, und den Kunden außerdem über Kopien aller Kommunikation, Mitteilungen und/oder sonstigen Handlungen in Kenntnis setzen, die sich auf den rechtlichen Anspruch beziehen. Oracle muss dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Abwehr einer rechtlichen Maßnahme einräumen, zumutbare Anweisungen des Kunden befolgen und dem Kunden Unterstützung gewähren, die der Kunde zumutbarerweise fordert, um den Anspruch abzuwehren oder durch Vergleich beizulegen. Der Kunde muss die Verteidigung so durchführen, dass die Interessen von Oracle nicht beeinträchtigt werden. Oracle kann selbst einen eigenen Rechtsbeistand beauftragen, der ihm bei derartigen Ansprüchen hilft. Oracle trägt alle Kosten, die durch die Beauftragung eines eigenen Rechtsbeistands entstehen, soweit die Beauftragung nicht notwendig ist, weil ein Interessenkonflikt mit dem Kunden und dessen Rechtsbeistand besteht. Sollte Oracle erheblich gegen Paragraf 15.1 verstoßen, so wird der Kunde von seiner Freistellungsverpflichtung gemäß Paragraf 15 befreit.
Freistellung durch den Kunden. Vorbehaltlich Punkt 8(f) ist der Kunde verpflichtet, auf eigene Kosten die mit dem Lizenzgeber in Beziehung stehenden Parteien gegen alle Ansprüche, Klagen oder Verfahren zu verteidigen und/oder alle Ansprüche, Klagen oder Verfahren beizulegen, die von einem Dritten gegen mit dem Lizenzgeber in Beziehung stehende Parteien erhoben werden und die sich aus oder im Zusammenhang mit Folgendem ergeben: (i) den Kundenmaterialien (entweder per se oder als Bestandteil einer Serviceleistung); (ii) der unbefugten Nutzung der Software und/oder Serviceleistungen durch den Kunden; (iii) der Veränderung der Software und/oder Serviceleistungen durch den Kunden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers; (iv) der Fahrlässigkeit, den Handlungen oder Unterlassungen von Dienstleistern im Zusammenhang mit der Software und den Serviceleistungen; (v) den Kundendaten oder Kundengeräten; und (vi) der unbefugten Nutzung der Abonnementdienste durch den Kunden. Darüber hinaus trägt der Kunde die Kosten und Schäden aus jedem gegen den Lizenzgeber ergangenen Urteils oder jeden Vergleichsbetrag, dem der Kunde zugestimmt hat, sowie alle genehmigten Kosten, die dem Lizenzgeber entstanden sind.
Freistellung durch den Kunden. Der Kunde und seine Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger sind verpflichtet, Mapp, Mapp- Konzerngesellschaften und deren Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger in Bezug auf alle Forderungen, Urteile, Verluste, Kosten, Ausgaben, Verpflichtungen, Verbindlichkeiten, Schäden, Geldbußen, Wiedergutmachungen und Mängel freizustellen, zu verteidigen und sie insoweit schadlos zu halten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zinsen, Strafen, angemessene Anwaltskosten und Kosten im Zusammenhang mit einer Forderung, Klage, einem Verfahren oder Prozess (jeweils eine „Forderung“) die von einem Dritten geltend gemacht bzw. eingeleitet werden und die durch einen der folgenden Fälle ausgelöst wurden, sich daraus ergeben oder sich darauf beziehen: (a) schuldhafter Verstoß des Kunden gegen eine Bestimmung des Vertrages, (b) die Nutzung der Mapp-Dienste, (c) die schuldhafte Verletzung der AUP von Mapp oder geltender Gesetze durch den Kunden oder einen vom Kunden Autorisierten Benutzer, (d) Inhalte oder andere Materialien, die vom Kunden über oder in Verbindung mit den Mapp-Diensten bereitgestellt werden, oder (e) die Werbepraktiken des Kunden. Der Kunde haftet für Verstöße gegen Bestimmungen dieser AGB, die für Autorisierte Benutzer gelten.
Freistellung durch den Kunden. SIE SIND VERPFLICHTET AUF UNSER VERLANGEN JEDE DER VSS-PARTEIEN VON ALLEN ANSPRÜCHEN, PROZESSEN; FORDERUNGEN, KLAGEN ODER ANDEREN VERFAHREN FREIZUSTELLEN, VON DIESEN SCHADLOS ZU HALTEN UND GEGEN DIESE ZU VERTEIDIGEN, DIE EIN DRITTER AUFGRUND, AUS ODER IN ZUSAMMENHANG MIT (A) IHRER NUTZUNG DES VISIONLINK-SERVICE ODER DER SITE, (B) IHREM VERSTOSS GEGEN DIE AGB, ODER
Freistellung durch den Kunden. Der Kunde hat den Lieferanten von allen Verbindlichkeiten, Schäden, Kosten, Ausgaben und Ansprüchen freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus der Verwendung der Produkte durch den Kunden ergeben oder darauf beruhen, einschließlich aller Ansprüche, die sich aus der Veränderung eines Produkts durch den Kunden, der Kombination eines Produkts mit anderen Produkten oder Komponenten, die nicht vom Lieferanten geliefert wurden, oder der Verwendung eines Produkts in einer Weise, die nicht mit diesem Vertrag vereinbar ist, ergeben oder darauf beruhen.