Fremdnutzung Musterklauseln

Fremdnutzung. Die Alternative zur Eigennutzung ist die Fremdnutzung. Entscheidet sich der Käufer bei beschlossener Änderung der Gebrauchsregel zur einheitlichen Verpachtung für die individuelle weitere gewerbliche Vermietung/Verpachtung, kommt es wesentlich auf die Vermietbar- keit des Hotelzimmers an. Für die Vermietbarkeit sind die Lage, der Zuschnitt und die Ausstattung maßgebend. Die Prospektherausgeberin geht aufgrund ihrer vorherigen Studien zur Vermietbarkeit von einem Hotelzimmer mit Vermietungspoten- tial aus. Soweit im Prospekt Pachterwartungen oder Berechnungsbeispiele wiedergegeben werden, handelt es sich um die Ergebnisse von Recherchen zu ortsüblichen Pachten und nachhaltig zu erzielenden Pachten. Alle diese Angaben sind Momentaufnahmen der Markt- situation, die einem teilweise raschen Wandel unterworfen sind. Seitens der Verkäuferin kann für diese Angaben – insbesondere für die Zeit nach Ende des Pachtvertrages – keine Gewähr übernom- men werden. In Bezug auf Pachterhöhungen im Rahmen des Hotelpachtvertrages oder der Verlängerungsoption ist der Käufer an die vertraglichen bzw. gesetzlichen Vorgaben zu Miet-/Pachterhöhungsverlangen gebunden. Während der Laufzeit des Pachtvertrages passt sich die Pacht entsprechend der Änderung des Verbraucherpreisindex (§ 8 Pachtvertrag - Indexierung der Miete gemäß Hotelpachtvertrag vom 22.11.2017) an. Steht das Hotelzimmer nach Beendigung des Hotelpachtvertrages mit dem jetzigen Betreiber leer, kann es eine gewisse Zeit dauern, bis ein neuer Hotelpächter gefunden ist. Diese Suche kann sich unter Umständen über mehrere Monate hinziehen. Der Käufer muss dann sicherstellen, dass die nötigen finanziellen Mittel vorhanden sind, um diesen Zeitraum zu überbrücken. Selbst wenn das Hotelzimmer im Anschluss an den Hotelpachtver- trag wohnwirtschaftlich vermietet wird und dafür ein entsprechen- der Beschluß der WEG zur Nutzungsänderung erfolgt (und die dafür erforderliche Kücheneinbauten angeschafft wurden), besteht keine Gewähr dafür, dass der Mieter die vertraglich vereinbarte Miete ver- tragsgemäß entrichtet. In diesem Fall muss der Erwerber ggf. den Rechtsweg beschreiten und ein erstrittenes Urteil unter Umständen vollstrecken, um seine Forderungen durchzusetzen und Zahlung der Miete und/oder Räumung des Mieters zu erreichen. Die damit ver- bundenen Kosten treffen zunächst den Erwerber, ihm obliegt auch das Risiko, hierfür vom Mieter keinen Ersatz zu erlangen. Der guten Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass durch die gese...
Fremdnutzung. Der Lieferant darf die im (Mit-)Eigentum des Bestellers stehenden Werkzeuge nur zur Erfüllung von Aufträgen/Bestellungen des Bestellers nutzen. Eine Nutzung für/durch Dritte, eine Weitergabe der Werkzeuge/Formen durch den Lieferanten an Dritte oder der Nachbau ist ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung des Bestellers nicht gestattet.

Related to Fremdnutzung

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.