Fristlänge Musterklauseln

Fristlänge. Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
Fristlänge. Die ebase ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag spätes- tens innerhalb der im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers eingeht.
Fristlänge. Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Überweisungsbe- trag spätestens innerhalb der im »Preis- und Leistungsverzeichnis« angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zah- lungsempfängers eingeht.
Fristlänge. Die Ikano Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag spätestens inner- halb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
Fristlänge. Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag spätestens beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers wie folgt eingeht: --Überweisungen in Euro --max. 3 Geschäftstage --Ab dem 1.1.2012 max. ein Geschäftstag Belegloser Überweisungsauftrag7
Fristlänge. Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag spä- testens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ein- geht.
Fristlänge. PayCenter ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag spätestens innerhalb der im Preisleistungsverzeichnis angegebenen Ausführungs- frist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers eingeht.
Fristlänge. Die ING ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag spätestens innerhalb der im Preis- und Leistungsverzeichnis ange- gebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers eingeht.
Fristlänge. (1) Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt, längstens jedoch innerhalb der nachstehenden Fristen: - Überweisungen in Euro binnen drei Bankgeschäftstagen auf das Konto des Kreditinstituts des Begünstigten; - Überweisungen in Euro innerhalb einer Haupt- oder Zweigstelle eines Kreditinstituts binnen eines Bankgeschäftstags, andere institutsinterne Überweisungen in Euro längstens binnen zwei Bankgeschäftstagen auf das Konto des Begünstigten; - Überweisungen, die auf eine andere Währung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)1 bis zu einem Wert von höchstens 75.000 Euro lauten, binnen fünf Bankgeschäftstagen auf das Konto des Kreditinstituts des Begünstig- ten beziehungsweise bei institutsinternen Überweisungen auf das Konto des Begünstigten; hiervon abweichende Ausführungsfristen ergeben sich aus dem "Preis- und Leistungsverzeichnis". Bankgeschäftstage sind die Werktage, an denen alle an der Ausführung der Überweisung beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben, ausgenommen Sonnabende.
Fristlänge. (1) Überweisungen, die auf Euro oder auf eine andere Währung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirt- schaftsraumes (EWR)6 bis zu einem Wert von höchstens 75.000 Euro lauten, werden baldmöglichst, längstens jedoch binnen fünf Bankgeschäfts- tagen auf das Konto des Kreditinstituts des Begünstigten bewirkt (Ausführungsfrist). Hiervon abweichende Ausführungsfristen ergeben sich aus dem "Preis- und Leistungsverzeichnis". Bankgeschäftstage sind die Werktage, an denen alle an der Ausführung der Überweisung beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben, ausgenommen Sonnabende.