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Fristlänge Musterklauseln

Fristlänge. Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
Fristlänge. Die ebase ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag spätes- tens innerhalb der im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers eingeht.
Fristlänge. Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Überweisungsbe- trag spätestens innerhalb der im »Preis- und Leistungsverzeichnis« angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zah- lungsempfängers eingeht.
Fristlänge. Die Ikano Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag spätestens inner- halb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
Fristlänge. Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag spätestens beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers wie folgt eingeht: --Überweisungen in Euro --max. 3 Geschäftstage --Ab dem 1.1.2012 max. ein Geschäftstag Belegloser Überweisungsauftrag7
Fristlänge. Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag spä- testens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ein- geht.
Fristlänge. PayCenter ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag spätestens innerhalb der im Preisleistungsverzeichnis angegebenen Ausführungs- frist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers eingeht.
Fristlänge. Die Raisin Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
Fristlänge. Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbe- trag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ange- gebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsemp- fängers eingeht.
Fristlänge. Die ING ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag spätestens innerhalb der im Preis- und Leistungsverzeichnis ange- gebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers eingeht.