Funktionsfähiger Unfallmeldestecker und Verbindungsaufbau über Bluetooth Musterklauseln

Funktionsfähiger Unfallmeldestecker und Verbindungsaufbau über Bluetooth. Der Unfallmeldestecker muss fest mit der 12-Volt-Buchse im Innenraum des Fahrzeugs (z. B. Zi- garettenanzünder) verbunden sein und von dieser den erforderlichen Strom erhalten. Beachten Sie hierzu die Hinweise in der Bedienungsanleitung des Unfallmeldedienstes. • Es muss gewährleistet sein, dass der Unfallmeldestecker ordnungsgemäß mit dem betreffenden Smartphone mittels Bluetooth verbunden ist. • Es wird keine Fehlermeldung durch die Unfallmelde-App oder den Unfallmeldestecker angezeigt.
Funktionsfähiger Unfallmeldestecker und Verbindungsaufbau über Bluetooth. Der Unfallmeldestecker muss fest mit der 12-Volt-Buchse in der Fahrer- oder Mittelkonsole (z. B. Zigarettenanzünder) verbunden sein und von dieser den erforderlichen Strom erhalten. - Es muss gewährleistet sein, dass der Unfallmeldestecker ordnungs- gemäß mit dem betreffenden Smartphone mittels Bluetooth verbun- den ist. - Es wird keine Fehlermeldung durch die Unfallmelde-App oder den Unfallmeldestecker angezeigt, d. h. der Unfallmeldedienst ist funkti- onsfähig. Auch bei Fehlen einer der in 6. genannten Voraussetzung erbringen wir unsere Leistung, soweit sich das Fehlen dieser Voraussetzung nicht auf unsere Möglichkeit zur Leistungserbringung auswirkt.
Funktionsfähiger Unfallmeldestecker und Verbindungsaufbau über Bluetooth. A.4.10.4 Der Unfallmeldestecker muss fest mit der 12-Volt-Buchse in der Fahrer- oder Mittelkonsole (z. B. Zigarettenanzünder) verbunden sein und von dieser den erforderlichen Strom erhalten. Dabei muss gewährleistet sein, dass der Unfallmeldestecker ordnungsgemäß mit dem betreffenden Smartphone mittels Bluetooth verbunden ist und keine Fehlermeldung durch die Unfallmelde-App oder den Unfallmeldestecker angezeigt wird, d. h. der Unfallmeldedienst ist funktionsfähig. A.4.11 Was gilt, wenn wir aufgrund höherer Gewalt nicht leisten können? A.4.12 Fallen für Sie weitere Kosten an? Mobilfunk- und Internetkosten A.4.12.1 Im laufenden Betrieb des Unfallmeldedienstes fallen keine Mobilfunk- und Internetkosten an. Mobilfunk- und Internetkosten entstehen jedoch Kosten von Ihnen beauftragter Assistanceleistungen A.4.12.2 Treffen Sie nach einer Unfallmeldung eine Vereinbarung über weitere Assistanceleistungen die über den Umfang des Schutzbriefes hinausgehen, können Ihnen Kosten entstehen, wenn die Kosten nicht anderweitig im Rahmen Ihrer Kfz-Versicherung oder einer anderen Versicherung übernommen werden. A.4.13 Abweichungen von den sonstigen Regelungen der AKB Beginn unserer Leistungspflicht A.4.13.1 Ergänzend zur Regelung in B.1 AKB muss für den Beginn unserer Leistungspflicht die Registrierung des Unfallmeldedienstes erfolgt sein.
Funktionsfähiger Unfallmeldestecker und Verbindungsaufbau über Bluetooth. Der Unfallmeldestecker muss fest mit der 12-Volt-Buchse in der Fahrer- oder Mit- telkonsole (z. B. Zigarettenanzünder) verbunden sein und von dieser den erforderli- xxxx Xxxxx erhalten. Es muss gewährleistet sein, dass der Unfallmeldestecker ordnungsgemäß mit dem betreffenden Smartphone mittels Bluetooth verbunden ist. Es wird keine Fehlermeldung durch die Unfallmelde-App oder den Unfallmelde- stecker angezeigt, d. h. der Unfallmeldedienst ist funktionsfähig. Auch bei Fehlen einer der in Ziffer 2.1 bis 2.4 genannten Voraussetzung erbringen wir unsere Leistung, soweit sich das Fehlen dieser Voraussetzung nicht auf unsere Möglichkeit zur Leistungserbringung auswirkt. In Fällen höherer Gewalt sind wir für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Höhere Gewalt liegt z. B. vor bei Ausfall des satellitengestützten Ortungssystems und bei Störungen des Mobilfunknetzes.

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  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Geltendmachung von Ansprüchen 21.1. Um die Geltendmachung und Verifizierung von behaupteten Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugenaussagen zu sichern. 21.2. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. 21.3. Es empfiehlt sich, im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Pauschalreise vollständig und konkret bezeichnet direkt beim Reiseveranstalter oder im Wege des Reisevermittlers geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.