Technische Leistungsvoraussetzungen Musterklauseln

Technische Leistungsvoraussetzungen. 4.1. Es obliegt dem Kunden, sich über die erforderlichen technischen Voraussetzungen der Moss Services zu informieren und diese auf eigene Kosten herbeizuführen. Der Kunde benötigt eine performante Internetverbindung sowie Standardbrowser und mobile Geräte jeweils im Stand der Technik. Weitere technische Voraussetzungen ergeben sich aus den besonderen Bedingungen der Leistung oder den diesbezüglichen Hinweisen auf der Moss Website zu den unterstützten Versionen und Geräten. 4.2. Der Anbieter ist berechtigt, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Moss Services jederzeit anzupassen und zu ändern, wenn dies dem Stand der Technik entspricht oder aus Gründen der Sicherheit der Services zweckmäßig erscheint. Entsprechendes gilt für Schnittstellen der Moss Plattform zu anderen Systemen, die vertragsgegenständlich sind. 4.3. Es obliegt dem Kunden, während der Vertragslaufzeit die kundenseitigen technischen Voraussetzungen auf aktuellem Stand zu halten und sich über auf der Moss Plattform angekündigte oder mitgeteilte Änderungen der Voraussetzungen zu informieren. 4.4. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zugang zu der Moss Plattform in früheren Versionen oder auf Zugang mit nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden Ressourcen. 4.5. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Anbieter angebotenen Hinweise zur Installation und Anwendung der bereitgestellten Moss Services zu beachten.
Technische Leistungsvoraussetzungen. Um die vollständige Funktionsfähigkeit des Unfallmeldedienstes zu gewährleisten, müssen folgende technische Voraussetzungen erfüllt sein. 3.4.1 Funktionsfähiges Smartphone/kompatibles Betriebssystem/Push-Benachrichtigung
Technische Leistungsvoraussetzungen. Um die Funktionsfähigkeit des Allianz Unfallmeldedienstes zu ge- währleisten, müssen folgende technische Voraussetzungen erfüllt sein: a) Funktionsfähiges Smartphone / kompatibles Betriebssystem • Das Smartphone verfügt über ausreichende Stromkapazitäten sowie ein kompatibles Betriebssystem und wird von Ihnen ent- sprechend den Vorgaben der Bedienungsanleitung verwahrt. • Ihr Smartphone ist so eingestellt, dass Sie Anrufe entgegenneh- men können (zum Beispiel keine Verhinderung durch Stumm- schaltung). b) Verbindung mit deutschem Mobilfunknetz / Aktivierung Standort- bestimmungsfunktion • Das Smartphone ist mit einem deutschen Mobilfunknetz verbun- den. • Es ist gewährleistet, dass Sprachtelefonie und Datenversand möglich sind (zum Beispiel ausreichendes Guthaben, ausrei- chende Funkverbindung, kein "Funkloch"). • Die Standortbestimmungsfunktion des Smartphones ist aktiviert, betriebsbereit und für die Allianz Unfallmelde-App freigeschaltet. • Ist die Übertragung einer Unfallmeldung über eine Internetver- bindung des Mobilfunkanbieters nicht möglich: In diesem Fall versucht die Allianz Unfallmelde-App automatisch die Unfallmel- dung durch SMS zu versenden. Apple lässt den automatischen SMS-Versand aus einer App nicht zu. Hinweis! Sie müssen in diesem Fall den Versand der SMS manuell bestätigen. Unterlas- sen Sie die Bestätigung, wird keine automatische Unfallmeldung ausgelöst. c) App-Download, Registrierung und Funktionstest • Auf dem Smartphone wurde die Unfallmelde-App ordnungs- und funktionsgemäß aus dem Google-PlayStore oder Apple-Store heruntergeladen ("Download"). • Sie haben die Registrierung und den Funktionstest entspre- chend der Bedienungsanleitung vorgenommen. • Zum Zeitpunkt des versicherten Ereignisses ist die Allianz Un- fallmelde-App nicht deaktiviert bzw. - bei iOS - offen und be- triebsbereit. • Zum Zeitpunkt des versicherten Ereignisses haben Sie vorhan- dene Software-Updates für die genutzte Allianz Unfallmelde-App und den Allianz Unfallmeldestecker geladen. d) Funktionsfähiger Allianz Unfallmeldestecker und Verbindungs- aufbau über Bluetooth • Der Allianz Unfallmeldestecker muss fest mit der 12-Volt-Buchse in der Fahrer- oder Mittelkonsole (zum Beispiel Zigarettenanzün- der) verbunden sein. Ferner muss er von dieser den erforderli- xxxx Xxxxx erhalten. • Es muss gewährleistet sein, dass der Allianz Unfallmeldestecker ordnungsgemäß mit dem betreffenden Smartphone mittels Blue- tooth verbunden ist. • Es wird keine Fehlermeldung durch die...
Technische Leistungsvoraussetzungen. Um die Funktionsfähigkeit des Unfallmeldedienstes zu gewährlei- sten, müssen folgende technische Voraussetzungen erfüllt sein:
Technische Leistungsvoraussetzungen. Um die Funktionsfähigkeit des Unfallmeldedienstes zu gewährleisten, müssen fol- gende technische Voraussetzungen erfüllt sein: 2.1 Funktionsfähiges Smartphone/ kompatibles Betriebssystem/ Push-Benachrichtigung 2.2 erbindung mit deutschem Mobilfunknetz/ Aktivierung der Standortbestimmungsfunktion Hinweis: Ist die Übertragung einer Unfallmeldung über eine Internetverbindung des Mobilfunkanbieters nicht möglich, versucht die Unfallmelde-App, automa- tisch die Unfallmeldung durch SMS zu versenden. Apple lässt den automatischen SMS-Versand aus einer App nicht zu. Sie müssen in diesem Fall den Versand der SMS manuell bestätigen. Unterlassen Sie die Bestätigung, wird keine automati- sche Unfallmeldung ausgelöst.
Technische Leistungsvoraussetzungen. Unsere Leistungspflicht setzt voraus, dass Sie die Bedienungsanleitung beachten und zusätzlich müssen folgende technischen Voraussetzungen erfüllt sein um die Funktionsfähigkeit des Unfallmeldedienstes zu gewährleisten: wahrnehmen und entgegennehmen können (z. B. keine Verhinderung durch Stummschaltung). Ist die Übertragung einer Unfallmeldung über eine Internetverbindung des Mobilfunkanbieters nicht möglich, versucht die Unfallmelde-App, automatisch die Unfallmeldung durch SMS zu versenden. Apple lässt den automatischen SMS-Versand aus einer App nicht zu. Sie müssen in diesem Fall den Versand der SMS manuell bestätigen. Unterlassen Sie die Bestätigung, wird keine automatische Unfallmeldung ausgelöst.

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  • Teilnahmevoraussetzungen ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt emp- fohlene Schu-lungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hierdurch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturierte Behandlungsprogramme Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv beraten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krank- heit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: ■ Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, ■ Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), ■ Senkung des Schlaganfall- oder Herzinfarktrisikos, ■ Vermeidung der Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, ■ Vermeidung von Nervenschädigungen und des diabetischen Fußsyndroms. Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) gesetzlich festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungsprogramme gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Behand- lung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Grundlegende Bestandteile der Therapie können sein: ■ Ernährungsberatung, Tabakverzicht, vermehrte körperliche Aktivität ■ Je nach Art der Blutzucker senkenden Therapie eine Stoffwechselselbstkontrolle ■ Schulungen Aufgrund der im gesetzlichen Auftrag erarbeiteten Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und Sicherheit erwiesen ist und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: ■ Zur Senkung des Blutzuckers: Insuline, Glibenclamid (bei nicht übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) und Metformin (bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) ■ Zur Senkung des Blutdrucks: Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer. ■ Zur Beeinflussung des Fettstoffwechsels bei erhöhtem Risiko eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts: Statine wie Simvastatin, Pravastatin oder Atorvastatin. ■ Zur Linderung von Beschwerden, die durch Nervenschädigungen infolge des Diabetes hervorgerufen werden: Antidepressiva und Antiepileptika, soweit sie hierfür zugelassen sind.