Common use of Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug Clause in Contracts

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes, soweit vertragsgemäß erbracht, fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er vom Kommunikationsdesigner finanzielle Vorleistungen, die 25% des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ¼ der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ¼ nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, ½ nach Ablieferung.

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Samples: andre-krogel.de, stockhorn.de, brockfeld-design.com

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes, soweit vertragsgemäß erbracht, fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er vom Kommunikationsdesigner Webdesigner finanzielle Vorleistungen, die 25% des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ¼ der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ¼ nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, ½ nach Ablieferung.

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Samples: www.seichter-steffens.de, studiohartmann.de

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes, soweit vertragsgemäß erbracht, Werkes fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum Zeit- raum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er vom Kommunikationsdesigner finanzielle Vorleistungen, die 25% des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ¼ der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ¼ nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, ½ nach Ablieferung.

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Samples: www.eilinghoff.de

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes, soweit vertragsgemäß erbracht, fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme Teil- abnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er vom Kommunikationsdesigner Webdesigner finanzielle Vorleistungen, die 25% des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ¼ der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ¼ nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, ½ nach Ablieferung.

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Samples: www.conimago.de

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes, soweit vertragsgemäß erbracht, Werkes fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung Teilvergü- tung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er vom Kommunikationsdesigner von den SAUER Markenstylisten finanzielle Vorleistungen, die 2525 % des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ¼ 1/4 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ¼ 1/4 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, ½ 1/2 nach Ablieferung.

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Samples: www.markenstylisten.com

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes, soweit vertragsgemäß erbracht, fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er vom Kommunikationsdesigner Webdesigner finanzielle Vorleistungen, die 25% des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ¼ der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ¼ nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, ½ nach Ablieferung.,

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Samples: www.roesslerconsult.net

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes, soweit vertragsgemäß erbracht, Werkes fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er vom Kommunikationsdesigner von der WOLKENdieb DESIGNAGENTUR finanzielle Vorleistungen, die 2525 % des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ¼ 1/4 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ¼ 1/4 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, ½ 1/2 nach Ablieferung.

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Samples: www.wolkendieb.com

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes, soweit vertragsgemäß erbracht, fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung Teilver- gütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er vom Kommunikationsdesigner Webdesigner finanzielle VorleistungenVorleis- tungen, die 25% des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen Abschlagszah- lungen zu leisten, und zwar ¼ der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ¼ nach Fertigstellung Fertigstel- lung von 50% der Arbeiten, ½ nach Ablieferung.

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Samples: www.joergsalomon.de

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes, soweit vertragsgemäß erbracht, Werkes fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er vom Kommunikationsdesigner von WENDA | Büro für Gestaltung / Xxxxxxx Xxxxx finanzielle Vorleistungen, die 25% des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ¼ der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ¼ nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, ½ nach Ablieferung.

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Samples: www.wenda-design.com

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes, soweit vertragsgemäß vertrags- gemäß erbracht, fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er vom Kommunikationsdesigner finanzielle Vorleistungen, die 25% des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen Ab- schlagszahlungen zu leisten, und zwar ¼ der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ¼ nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, ½ nach Ablieferung.

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Samples: www.gschwendtner-partner.de

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei vor Ablieferung des Werkes, soweit vertragsgemäß erbracht, Werkes fällig. Werden Eine Anzahlung kann schriftlich vereinbart werden. Wer- den die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen sol- chen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei 2 Monaten oder erfordert er vom Kommunikationsdesigner von der Agentur finanzielle Vorleistungen, die 25% des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene angemesse- ne Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ¼ der Gesamtvergütung Ge- samtvergütung bei Auftragserteilung, ¼ nach Fertigstellung Fertigstel- lung von 5050 % der Arbeiten, ½ nach Ablieferung.

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Samples: guttmanndesign.com

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes, soweit vertragsgemäß erbracht, fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er vom Kommunikationsdesigner finanzielle Vorleistungen, die 25% des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ¼ der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ¼ nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, ½ nach Ablieferung.

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Samples: www.beverdesign.de

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes, soweit vertragsgemäß erbracht, Werkes fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende entspre- chende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag Auf- trag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er vom Kommunikationsdesigner Kommunika- tionsdesigner finanzielle Vorleistungen, die 2525 % des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ¼ der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ¼ nach Fertigstellung von 5050 % der Arbeiten, ½ nach Ablieferung.

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Samples: www.georg-design.de