Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag überlängere Zeit oder erfordert er von der PAPA TOM GmbH hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
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Samples: papatom.studio
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende ent- sprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag überlängere Zeit oder erfordert er von der PAPA TOM GmbH Agentur WEL- TEN Unternehmensfaszination hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
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Samples: www.welten.de
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fälligfäl- lig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende entspre- chende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme Teilab- nahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag überlängere über längere Zeit oder erfordert er von der PAPA TOM GmbH vom Kommunikationsdesigner hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen Ab- schlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung Gesamt- vergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
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Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag überlängere Zeit oder erfordert er von der PAPA TOM GmbH Schlicht hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leistenleis- ten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 5050 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
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Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie , sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag überlängere über längere Zeit oder erfordert er von der PAPA TOM GmbH XX-XXXX.xx hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
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Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme Teilab- nahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag überlängere über längere Zeit oder erfordert er von der PAPA TOM GmbH Xxxxxxx Xxxxx hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
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Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag überlängere Zeit oder erfordert er von der PAPA TOM GmbH vom Kommunikationsdesigner hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen Ab- schlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
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Samples: heike-huebler.de
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden Wer- den die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung Teilvergü- tung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag überlängere über längere Zeit oder erfordert er von der PAPA TOM GmbH vom Kommunikationsdesigner hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach AblieferungAbliefe- rung.
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Samples: www.ecce-media.de
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag überlängere Zeit oder erfordert er von der PAPA TOM GmbH vom Kommunikationsdesigner hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
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Samples: www.zepf-werbung.de
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag überlängere über längere Zeit oder erfordert er von der PAPA TOM GmbH Müller Schopf GbR hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
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