Common use of Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug Clause in Contracts

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Wer- den die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergü- tung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Kommunikationsdesigner hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Abliefe- rung. 4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert wer- den. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. 4.3 Bei Zahlungsverzug kann der Kommunikationsdesigner Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

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Samples: Allgemeine Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Wer- den Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergü- tung Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere überlängere Zeit oder erfordert er vom Kommunikationsdesigner hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Abliefe- rungAblieferung. 4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert wer- denwerden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. 4.3 Bei Zahlungsverzug kann der Kommunikationsdesigner Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung Gel- tendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

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Samples: Allgemeine Vertragsgrundlagen (Avg) Für Kommunikationsdesign

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Wer- den Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergü- tung Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er vom Kommunikationsdesigner hohe finanzielle VorleistungenVorleistun- gen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 ¼ der Gesamtvergütung bei AuftragserteilungAuftragsertei- lung, 1/3 ¼ nach Fertigstellung von 5050 % der Arbeiten, 1/3 ½ nach Abliefe- rungAblieferung. 4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert wer- denwerden. Im Rahmen des Auftrags Auf- trags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlos- sen. 4.3 Bei Zahlungsverzug kann der Kommunikationsdesigner bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von 88 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. ., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

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Samples: Avg Kommunikationsdesign

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Wer- den Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergü- tung Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere überlängere Zeit oder erfordert er vom Kommunikationsdesigner von Schlicht hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leistenleis- ten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 5050 % der Arbeiten, 1/3 nach Abliefe- rungAblieferung. 4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-gestalterisch- künstlerischen Gründen verweigert wer- denwerden. Im Rahmen des Auftrags besteht GestaltungsfreiheitGestaltungs- freiheit. 4.3 Bei Zahlungsverzug kann der Kommunikationsdesigner Verzugszinsen Schlicht Verzugs- zinsen in Höhe von 88 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen nachge- wiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

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Samples: Avg Kommunikationsdesign

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie , sie ist ohne Abzug zahlbar. Wer- den Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergü- tung Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Kommunikationsdesigner XX-XXXX.xx hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Abliefe- rungAblieferung. 4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert wer- denwerden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. 4.3 Bei Zahlungsverzug kann der Kommunikationsdesigner XX-XXXX.xx Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 4.1. Der Auftragnehmer wählt die Aufnahmen aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes der Werke fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Wer- den Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergü- tung Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Kommunikationsdesigner von dem Auftragnehmer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Abliefe- rung. 4.2 4.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert wer- denwerden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. 4.3 4.3. Bei Zahlungsverzug kann der Kommunikationsdesigner Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

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Samples: Agb Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Wer- den Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergü- tung Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er vom Kommunikationsdesigner hohe von der Pixelarbeiter Agentur finanzielle Vorleistungen, die 25% des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 ¼ der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach ¼nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 ½ nach Abliefe- rungAblieferung. 4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert wer- denwerden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. 4.3 Bei Zahlungsverzug kann der Kommunikationsdesigner die Pixelarbeiter Agentur bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. ., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Wer- den Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergü- tung Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme Teilab- nahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Kommunikationsdesigner von Xxxxxxx Xxxxx hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Abliefe- rungAblieferung. 4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert wer- denwerden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. 4.3 Bei Zahlungsverzug kann der Kommunikationsdesigner Xxxxxxx Xxxxx Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz Basiszins- satz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

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Samples: General Terms and Conditions for Communication Design Services

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug. 4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fälligfäl- lig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Wer- den Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergü- tung entspre- chende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme Teilab- nahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Kommunikationsdesigner hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen Ab- schlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung Gesamt- vergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Abliefe- rungAblieferung. 4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen künst- lerischen Gründen verweigert wer- denwerden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. 4.3 Bei Zahlungsverzug kann der Kommunikationsdesigner Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

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Samples: Allgemeine Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign