Führungskräfte Musterklauseln

Führungskräfte. Führungskräfte und Personalverantwortliche haben in Fragen der Suchtprävention wie auch im richtigen Umgang mit betroffenen MitarbeiterInnen bzw. deren Umfeld eine Schlüsselfunktion. Ihnen kommt die Verantwortung zu, die Einhaltung von Maßnahmen zur Risikovermeidung zu kontrollieren, Problemsituationen zu erkennen und sensibel damit umzugehen, in akuten Situationen zu intervenieren und problematisch konsumieren - den MitarbeiterInnen Hilfestellungen anzubieten. Ebenso haben sie beim Erhalt und bei der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit betroffener MitarbeiterInnen zu unterstützen sowie auch deren Wiedereingliederung zu ermöglichen. Führungskräfte nehmen in puncto (Alkohol- )Konsum darüber hinaus eine wichtige Vorbildrolle ein. Gemäß internationalen Erfahrungen sind Führungskräfte selbst auch gefährdet, ein Suchtverhalten zu entwickeln. Für den Aufbau entsprechender Kompetenzen hinsichtlich Suchtprävention sowie gesundheitsorientiertem Führungsverhalten ist im Rahmen der Aus- und Weiterbildung von Führungskräften verpflichtend Sorge zu tragen. Für neu eintretende Führungskräfte sowie MitarbeiterInnen, die eine Führungsposition einnehmen, ist innerhalb eines Jahres die Teilnahme an einer entsprechenden Schulungsmaßnahme sicherzustellen. Als Unterstützung und zur Sicherstellung eines einheitlichen Vorgehens, sind für die Gesprächsführung mit auffälligen MitarbeiterInnen und für Interventionen durch Führungskräfte, die in dieser Betriebsvereinbarung festgelegten Vorgehensweisen (siehe dazu Punkt 8.) bzw. die diesbezüglichen Musterleitfäden (Leitfaden für Gespräche mit auffälligen MitarbeiterInnen, Stufenplan für Interventionen) zu Grunde zu legen. Beschäftigte, die Anzeichen einer Berauschung oder sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen haben, aufgrund derer sie nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, dürfen in dieser Zeit nicht mit gefahrengeneigten Arbeiten beschäftigt werden und müssen gegebenenfalls nach Hause geschickt werden. Dabei hat der/die DienstgeberIn für ein sicheres Heimkommen (z.B. Rufen eines Taxis) zu sorgen. Folgender Ablauf stellt eine Empfehlung dar, die den konkreten betrieblichen Gegebenheiten anzupassen ist:  Beeinträchtigung feststellen und objektivieren: Äußere Verhaltensauffälligkeiten feststellen, Unbeteiligte beiziehen (wenn vorhanden ein Betriebsratsmitglied, andere unbefangene Führungskräfte oder MitarbeiterInnen). Es genügt das Festhalten der Auffälligkeiten und die Äußerung...
Führungskräfte. Führungskräfte sind in besonderer Weise dafür verantwortlich, dass in ihrem Arbeitsbereich die persönliche Integrität und Würde aller Beschäftigten respektiert wird und Diskriminierungen sowie sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz unterbleiben. In Fortbildungsveranstaltungen können insbesondere Gesprächstechniken geübt und eigene Schwierigkeiten im Umgang mit solchen Situationen thematisiert werden.
Führungskräfte. Führungskräfte Handlungsebene/ Aufgaben • Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mit- arbeitern • Förderung eines guten Betriebsklimas • Kooperativer/ situativer Führungsstil im Sinne des KFS • Dienst- und Fachaufsicht • Gesundheitsförderlicher Umgang mit Problemen auf der Dienststelle, ggf. unter Einbeziehung von Beratungsmög- lichkeiten • Xxxxxxxxxx und fürsorglicher Umgang mit kranken und behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern • Personalentwicklung • Förderung des Dienst- sowie Gesundheits- und Präventi- onssports • Dienstvorgesetzte: Wahrnehmung der Verantwortung für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) • Gesundheitsförderliches Gestalten von Rahmenbedin- gungen • Alters- und erfahrungsangepasste Organisation des Ar- beitsbereichs • Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen • Einbeziehung betriebsmedizinischer/ betriebspsychologi- scher Beratung Wahrnehmung der Verantwortung für die eigene Gesundheit: Jede/r Einzelne Handlungsebene/ Aufgaben • Gesundheitsbewusstsein • Stressmanagement • Gesundes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben • Bewegung – Ernährung – Entspannung • Wahrnehmung von gesundheitsförderlichen Angeboten (Betriebliche Gesundheitsförderung, Psychologische Ein- satznachbereitung, Beratungsmöglichkeiten Sport, Fort- bildung, etc.) • Frühzeitige Information von Vorgesetzten und/ oder Ver- trauenspersonen über Probleme • Vertrauensvoller, kollegialer Umgang • Mitwirkung an einem guten Betriebsklima
Führungskräfte. Führungskräfte sind dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu benennen. Der Auf- tragnehmer hat dafür zu sorgen, dass ihn oder seinen Vertreter Nachrichten des Auf- traggebers jederzeit erreichen können.
Führungskräfte. Konfliktlösungskompetenz ist eine wichtige Führungskompetenz. Führungskräfteschulungen müssen deshalb die Führungskraft zur Prävention bzw. zur Lösung von Konfliktfällen befähigen. Langjährige Führungskräfte werden im Rahmen einer gesonderten Schulung fortgebildet. Die Dienststelle verpflichtet sich, einen entsprechenden Baustein anzubieten. Die Dienststelle ermöglicht allen Beschäftigten die Teilnahme an Seminaren zur Erweiterung ihrer Konfliktkompetenz.
Führungskräfte. ∗ Führungskräfte haben eine hohe Verantwortung bei der Umsetzung der Ziele des be- trieblichen Gesundheitsmanagements in ihrem Verantwortungsbereich. ∗ Um die bestmögliche Umsetzung zu gewährleisten, werden sie durch entsprechende Maßnahmen und Angebote, z. B. durch Führungskräfteschulungen, unterstützt. ∗ Schulungsmaßnahmen sind obligatorisch und umfassen Themenbereiche, wie z. B.: - Führung von Mitarbeiter/-innengesprächen, - Grundlagen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, - Suchtprävention, - Gesundheitsförderliches Führen, - Erkennen und Vermeiden von psychischen Belastungen, - Kommunikation- und Beteiligungsstrategien. ∗ Die Umsetzung der Ziele des betrieblichen Gesundheitsmanagements wird Bestandteil der Zielvereinbarung der Führungskräfte. ∗ Die Rechte der Interessenvertretungen entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Grund- lagen (Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung, Schwerbehindertenvertretung, Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte, Jugendvertretung) bleiben unberührt. ∗ Die betriebliche Interessenvertretung erhält die Auswertungen der Gefährdungsbeurtei- lungen und bestimmt über die Maßnahmen die aufgrund der Gefährdungsbeurteilung er- forderlich sind mit. ∗ Die betriebliche Interessenvertretung hat über die Festlegung der Gleichartigkeit der Ar- beitsplätze bzw. -bedingungen, über Zeitpunkte, Methoden, Workshops/Zirkeln, Beurtei- lung und erforderliche Maßnahmen mitzubestimmen. ∗ Die Entwicklung und Festlegung von Maßnahmen beziehen sich nicht nur auf den Abbau von Belastungen, sondern dienen auch der Stärkung von Ressourcen. Ziel muss sein, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern bzw. soweit es geht wieder herzustellen. ∗ Bei der Gestaltung von Maßnahmen gilt als allgemeiner Grundsatz (§ 4 ArbSchG): - Gefährdung möglichst vermeiden bzw. einschränken, - Belastungen und Gefährdungen an der Quelle beseitigen, - Stand der Technik, Arbeitsmedizin, Hygiene sowie sonstige arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen, - Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sind bei der Entwicklung von Maßnahmen zu verknüpfen, - Maßnahmen zur Entwicklung gesundheitsförderlicher Arbeitsplätze haben Vorrang vor individuellen Schutzmaßnahmen, - Beachtung der besonders schutzbedürftigen Personengruppen. ∗ Zu den Maßnahmen (allgemein) gehören u. a: - Umgestaltung des Arbeitsumfeldes, - Änderung der Arbeitsorganisation, Arbeitsmittel und Arbei...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.