Fortbildungen. Den mit Fragen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements befassten Personen er- möglicht die Dienststellenleitung die Teilnahme an Schulungs- und Fortbildungsveranstal- tungen zum Thema BEM.
Fortbildungen. (1) Der Leistungserbringer ist verpflichtet, die fachliche Kompetenz der verantwortlichen Pflegefachkraft sowie der für die Leistungserbringung nach dieser Anlage eingesetzten Pflegefachkräfte durch berufsbezogene Fort- und Weiterbildung sicherzustellen, zu dokumentieren und diese bei Prüfungen der Qualität sowie auf Verlangen der Kostenträger jederzeit nachzuweisen.
Fortbildungen d. Netzwerktreffen/Hospitationen/Exkursionen
Fortbildungen. Der Psychologische Dienst führt Fortbildungsreihen für die pädagogischen Mitarbei- terInnen u. a. zu folgenden Problembereichen durch: ⮚ Sexuelle Gewalterfahrung ⮚ Arbeit mit der Herkunftsfamilie ⮚ Essstörungen ⮚ Eskalation/Deeskalation Durch die Auseinandersetzung mit diesen Problembereichen soll eine Erhöhung der Handlungskompetenz erreicht werden.
Fortbildungen. B&K führt ebenfalls eigenverantwortlich Fortbildungen für die BG ETEM zu verschiedenen Themen der Arbeitssicherheit durch, für Unternehmer und Führungskräfte von Betrieben, die bei der BG ETEM versichert sind und am alternativen Betreuungsmodell teilnehmen. Die Teilnahme an diesen Fortbildungen, sind für die hier genannten Personen kostenfrei.
Fortbildungen. Für die Teilnahme als DMP-Arzt bzw. als pneumologisch qualifizierter Facharzt besteht die Verpflichtung im Rahmen des DMP Asthma/COPD an Fortbildungen teilzunehmen:
Fortbildungen. Zur Sicherung und Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität in Kindertagespflege sind Kindertagespflegepersonen verpflichtet, mindestens neun Stunden jährlich Fortbildungsange- bote wahrzunehmen (§ 21 Abs. 3 KiBiz). Der Erste-Hilfe-Kurs ist hiervon ausgenommen und wird zusätzlich erwartet. Sollten ausnahmsweise in einem Jahr die neun Stunden Fortbildung nicht erreicht werden, kön- nen fehlende Stunden im I. Quartal des nachfolgenden Jahres nachgeholt werden. Zudem sind alle fünf Jahre acht Unterrichtseinheiten zum Thema Kinderschutz verpflichtend, welche an die Verlängerung der Pflegeerlaubnis gekoppelt wird. Diese werden als Fortbildungsstunden an- erkannt. Befinden sich Kindertagespflegepersonen in einer Qualifizierung nach dem QHB, sind innerhalb die- ses Zeitraumes keine zusätzlichen Fortbildungsstunden erforderlich. Die Kindertagespflegeperson legt der zuständigen Fachberatung die Nachweise über die Teilnahme an den Fortbildungen sowie den Nachweis über die Auffrischung des "Erste-Hilfe-Kurses", zeitnah nach der der Teilnahme, spätestens aber bis zum 28.02. des Folgejahres vor. Kosten für Fort- und Weiterbildungen werden auf Antrag und nur bei vorheriger Abstimmung mit der Fachberatung vom Jugendamt zu 50 % übernommen, sofern sie in einem direkten Zu- sammenhang mit der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson stehen. Fahrt- und Verpflegungs- kosten können nicht übernommen werden. Der Antrag auf Erstattung ist innerhalb des laufen- den Kalenderjahres zu stellen, in dem die Fortbildung besucht wurde.
Fortbildungen. Wir verfolgen einen themenorientierten Jahresplan, welcher sich an den fachlichen Erfordernissen und aktuellen Entwicklungen orientiert. Eine regelmäßige Teilnahme an Fort -und Weiterbildungen wird über die Einrichtung unterstützt und gefördert. Die Fort- oder Weiterbildungen sowohl intern als auch extern. Bei externen Veranstaltungen dienen die Teilnehmer als Multiplikator für das Team.
Fortbildungen. Gezielte Fortbildungen zu Gesetzen und internen Richtlinien. Diese werden in den jährlichen Fortbildungsplan der Mitarbeitenden aufgenommen und vom Vorstand Finanzen, Verwaltung und Personal in Abstimmung mit dem Betriebsrat definiert.
Fortbildungen. (1) Die Arbeitgeberin verpflichtet sich, zeitnah nach Abschluss dieser Dienstvereinbarung den Beschäftigten Fortbildungen zu den Themen dieser Dienstvereinbarung anzubieten. Die Teilnahme ist für Führungskräfte und Vorgesetzte verpflichtend.