Fortbildungen. Den mit Fragen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements befassten Personen er- möglicht die Dienststellenleitung die Teilnahme an Schulungs- und Fortbildungsveranstal- tungen zum Thema BEM.
Fortbildungen. (1) Der Leistungserbringer ist verpflichtet, die fachliche Kompetenz der verantwortlichen Pflegefachkraft sowie der für die Leistungserbringung nach dieser Anlage eingesetzten Pflegefachkräfte durch berufsbezogene Fort- und Weiterbildung sicherzustellen, zu dokumentieren und diese bei Prüfungen der Qualität sowie auf Verlangen der Kostenträger jederzeit nachzuweisen.
(2) Fortbildungen sind prospektiv und leistungsbezogen zu planen. Sie sind regelmäßig, jeweils auf ein Kalenderjahr bezogen, durchzuführen. Art, Inhalt und Umfang der einzelnen durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Der individuelle Teilnahmenachweis beinhaltet mindestens folgende Angaben: Thema der Fortbildung, Zeitpunkt und Dauer sowie Name des Teilnehmers.
(3) Schwerpunkte der Fortbildungen sind insbesondere: • die aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse und die aktuell gültigen Expertenstandards, • die hygienischen Anforderungen in der vollstationären Pflegeeinrichtung auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien und Empfehlungen des Xxxxxx-Xxxx-Institutes und deren Umsetzung, • die aktuellen Erkenntnisse in der Intensivpflege mit Vermittlung von Kenntnissen z.B. über die zur Intensiv-Pflegebedürftigkeit führenden Erkrankungen, • die Indikation und Durchführung der einzusetzenden Monitorsysteme sowie Interpretation der Ergebnisse, • das Sekretmanagement, • das Erkennen von Notfallsituationen und Durchführen von Notfallmaßnahmen, • die Verfahren der künstlichen Ernährung inkl. deren Risiken sowie das Erkennen von Schluckstörungen und Aspirationen, • die rechtlichen Komponenten (Patientenverfügung, Medizinproduktegesetz, DIN- Normen), • die speziellen Anforderungen der psychosozialen Betreuung bei intensivpflegebedürftigen Patienten.
(4) Die Einweisung in die Bedienung/ Anwendung der in der vollstationären Pflege- einrichtung zum Einsatz kommenden Medizinprodukte erfolgt auf der Grundlage des Medizinproduktegesetzes und ist nicht Bestandteil des Mindestumfangs der Fortbildungsmaßnahmen nach Punkt (5).
(5) Die internen und/ oder externen Fortbildungsmaßnahmen haben für die verantwortliche Pflegefachkraft sowie die weiteren Pflegefachkräfte einen Mindestumfang von je 20 Stunden/Kalenderjahr (Ausnahmen sind mit den beteiligten Krankenkassen abzustimmen). Dies gilt auch für Teilzeitkräfte. Sind Mitarbeiter im laufenden Kalenderjahr eingestellt worden oder ausgeschieden, reduziert sich der Mindestumfang im Verhältnis zur tatsächlichen Beschäftigungsdauer...
Fortbildungen. Der Psychologische Dienst führt Fortbildungsreihen für die pädagogischen Mitarbei- terInnen u. a. zu folgenden Problembereichen durch: ⮚ Sexuelle Gewalterfahrung ⮚ Arbeit mit der Herkunftsfamilie ⮚ Essstörungen ⮚ Eskalation/Deeskalation Durch die Auseinandersetzung mit diesen Problembereichen soll eine Erhöhung der Handlungskompetenz erreicht werden.
Fortbildungen. Alle von The Presence Group durchgeführten Fortbildungen sind nach sorgfältiger Analyse mithilfe von EWC Metrics, EWC Dynamics und EWC Roadmap individuell auf Ihren EBR zugeschnitten und angepasst. EWC Metrics, EWC Dynamics und EWC Roadmap sind Handelsmarken von The Presence Group. Die Schulungsleiter von The Presence Group verfügen über langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Europäischen Betriebsräten – sowohl mit der Geschäftsleitung als auch mit den Arbeitnehmervertretern. Reise- und Unterkunftskosten sind in den Preisen nicht inbegriffen, sondern werden in der Abschlussrechnung hinzugerechnet. Schulungsunterlagen stehen in englischer Sprache zur Verfügung, auf Anfrage können jedoch Übersetzungen in andere Sprachen angefertigt werden. Letzteres wird separat in Rechnung gestellt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, The Presence Group alle relevanten Informationen und Sitzungsunterlagen zukommen zu lassen, damit der Schulungsleiter die Fortbildung vorbereiten kann. Werden diese The Presence Group nicht mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung übermittelt, kann die Qualität nicht gewährleistet werden.
Fortbildungen. Wir verfolgen einen themenorientierten Jahresplan, welcher sich an den fachlichen Erfordernissen und aktuellen Entwicklungen orientiert. Eine regelmäßige Teilnahme an Fort -und Weiterbildungen wird über die Einrichtung unterstützt und gefördert. Die Fort- oder Weiterbildungen sowohl intern als auch extern. Bei externen Veranstaltungen dienen die Teilnehmer als Multiplikator für das Team.
Fortbildungen. Netzwerktreffen/Hospitationen/Exkursionen
Fortbildungen. B&K führt ebenfalls eigenverantwortlich Fortbildungen für die BG ETEM zu verschiedenen Themen der Arbeitssicherheit durch, für Unternehmer und Führungskräfte von Betrieben, die bei der BG ETEM versichert sind und am alternativen Betreuungsmodell teilnehmen. Die Teilnahme an diesen Fortbildungen, sind für die hier genannten Personen kostenfrei.
Fortbildungen. Die Arbeitgeberin verpflichtet sich, zeitnah nach Abschluss dieser Dienstvereinbarung den Beschäftigten Fortbildungen zu den Themen dieser Dienstvereinbarung anzubieten. Die Teilnahme ist für Führungskräfte und Vorgesetzte verpflichtend.
Fortbildungen. Gezielte Fortbildungen zu Gesetzen und internen Richtlinien. Diese werden in den jährlichen Fortbildungsplan der Mitarbeitenden aufgenommen und vom Vorstand Finanzen, Verwaltung und Personal in Abstimmung mit dem Betriebsrat definiert.
Fortbildungen. Zur Sicherung und Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität in Kindertagespflege sind Kindertagespflegepersonen verpflichtet, mindestens neun Stunden jährlich Fortbildungsange- bote wahrzunehmen (§ 21 Abs. 3 KiBiz). Der Erste-Hilfe-Kurs ist hiervon ausgenommen und wird zusätzlich erwartet. Sollten ausnahmsweise in einem Jahr die neun Stunden Fortbildung nicht erreicht werden, kön- nen fehlende Stunden im I. Quartal des nachfolgenden Jahres nachgeholt werden. Zudem sind alle fünf Jahre acht Unterrichtseinheiten zum Thema Kinderschutz verpflichtend, welche an die Verlängerung der Pflegeerlaubnis gekoppelt wird. Diese werden als Fortbildungsstunden an- erkannt. Befinden sich Kindertagespflegepersonen in einer Qualifizierung nach dem QHB, sind innerhalb die- ses Zeitraumes keine zusätzlichen Fortbildungsstunden erforderlich. Die Kindertagespflegeperson legt der zuständigen Fachberatung die Nachweise über die Teilnahme an den Fortbildungen sowie den Nachweis über die Auffrischung des "Erste-Hilfe-Kurses", zeitnah nach der der Teilnahme, spätestens aber bis zum 28.02. des Folgejahres vor. Kosten für Fort- und Weiterbildungen werden auf Antrag und nur bei vorheriger Abstimmung mit der Fachberatung vom Jugendamt zu 50 % übernommen, sofern sie in einem direkten Zu- sammenhang mit der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson stehen. Fahrt- und Verpflegungs- kosten können nicht übernommen werden. Der Antrag auf Erstattung ist innerhalb des laufen- den Kalenderjahres zu stellen, in dem die Fortbildung besucht wurde.