Gültigkeit des Angebots Musterklauseln

Gültigkeit des Angebots. Die Angebote auf der Webseite und die auf der Website angebotenen Dienstleistungen und/oder Produkte sind verfügbar, bis irgendeine Änderung bezüglich des Angebots und/oder der Dienstleistung eintritt, die mit einer Woche Vorlaufzeit angekündigt wird.
Gültigkeit des Angebots. Den Ihnen überreichten Angebots- und Antragsunterlagen liegen die Beiträge, Versicherungsleistungen, Versicherungsbedin- gungen und Verbraucherinformationen zugrunde, die zum Zeitpunkt der Aushändigung gelten.
Gültigkeit des Angebots. Die Angebote auf der Website sind ordnungsgemäß gekennzeichnet, mit Angabe der erforderlichen Bedingungen für ihre Anwendung. Die auf der Website angebotenen Dienstleistungen und/oder Produkte sind verfügbar, bis irgendeine Änderung bezüglich des Produktes eintritt, die mit einer Woche Vorlaufzeit angekündigt wird.
Gültigkeit des Angebots. Die Gültigkeit unseres Angebots beträgt zwei Monate ab Ausstellungsdatum.
Gültigkeit des Angebots. DenIhnenüberreichtenAngebots-undAntragsunterlagenliegendieBeiträge,Versicherungsleistungen,Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen zugrunde, die zum Zeitpunkt der Aushändigung gelten.
Gültigkeit des Angebots. Dieses Angebot gilt für 60 Tage ab dem Tag der Ausstellung.
Gültigkeit des Angebots. Das durch die Gesellschaft gelegte Angebot ist für die Gesellschaft gegenüber dem Interessenten für 15 Bankarbeitstage ab dem Datum des Angebotsschreibens (die "Angebotsfrist") verbindlich und kann während der Angebotsfrist nicht einseitig zurückgezogen werden.
Gültigkeit des Angebots. Diese Information hat eine Gültigkeit von 30 Tagen.
Gültigkeit des Angebots. 3.1 Das Angebot von FREWITT ist ab dem Datum seiner Abgabe 30 Kalendertage lang gültig. Nach Ablauf dieser Frist behält FREWITT sich das Recht vor, das Angebot an die neuen Bedingungen anzupassen Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von FREWITT sind untrennbarer Bestandteil des Angebots von FREWITT.
Gültigkeit des Angebots. An ein abgegebenes Angebot hält sich der Versicherer einen Monat gebunden. Etwaige Änderungen von den gemachten Angaben, die die Grundlage eines Angebotes bilden, sind dem Versicherer bis zur Annahme des Angebots schriftlich mitzuteilen. Bei bereits bestehenden Verträgen bezieht sich der vorgenannte Absatz nur auf die in dem Angebot dokumentierten Änderungen zum bisherigen Vertragsstand. Den Ihnen überreichten Angebots- und Antragsunterlagen liegen die Beiträge, Versicherungsleistungen, Versicherungsbedingungen und Kundeninformationen zugrunde, die zum Zeitpunkt der Aushändigung gelten.