Gagen und Gagenzahlung. 11.1. Die Gagen werden in einem gesondert kündbaren Gagen-Tarifvertrag zum Manteltarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende festgelegt und sind als Mindestgagen verbindlich. 11.2. Die Zahlung erfolgt bei Tagesgagen nach Drehschluss, spätestens am darauf- folgenden Werktag (ausgenommen Xxxxxxxxx, Xxxx- und Feiertag). Bei Wochen- und Monatsgagen erfolgt die Zahlung jeweils am letzten Tag des Abrechnungszeitraums. Im Abrechnungszeitraum angefallene Zuschläge sind mit der nächstfolgenden Gagenzahlung abzurechnen. 11.3. Die Beendigung von auf Produktionsdauer befristeten Verträgen muss mindes- tens sieben Kalendertage vorher bekanntgegeben werden. Erfolgt dies nicht, so ist von Bekanntgabe der Beendigung des Vertrages an die Gage zeitanteilig noch 7 Kalendertage zu bezahlen. 11.4. Der Filmschaffende soll mit Arbeitsaufnahme, spätestens aber zum Abrech- nungstermin, seine Steuer- und Versicherungskarte dem Filmhersteller zur Verfügung stellen.
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Samples: Tarifvertrag Für Film Und Fernsehschaffende, Tarifvertrag Für Film Und Fernsehschaffende
Gagen und Gagenzahlung. 11.1. Die Gagen werden in einem gesondert kündbaren Gagen-Tarifvertrag zum Manteltarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende festgelegt und sind als Mindestgagen verbindlich.
11.2. 11..2. Die Zahlung erfolgt bei Tagesgagen nach Drehschluss, spätestens am darauf- folgenden dar- auffolgenden Werktag (ausgenommen Xxxxxxxxx, Xxxx- und Feiertag). Bei Wochen- und Monatsgagen erfolgt die Zahlung jeweils am letzten Tag des Abrechnungszeitraums. Ist bei Pauschalgagen keine einzelver- tragliche Regelung erfolgt, gilt folgende Zahlungsweise: 1/3 bei Vertrags- beginn, 1/3 in der Vertragsmitte, 1/3 bei Vertragsende. Im Abrechnungszeitraum Abrechnungs- zeitraum angefallene Zuschläge sind mit der nächstfolgenden Gagenzahlung abzurechnen.
11.3. Die Beendigung von auf Produktionsdauer befristeten Verträgen muss mindes- tens sieben Kalendertage vorher bekanntgegeben werden. Erfolgt dies nicht, so ist von Bekanntgabe der Beendigung des Vertrages an die Gage zeitanteilig noch 7 Kalendertage zu bezahlen.
11.4. Der Filmschaffende soll mit Arbeitsaufnahme, spätestens aber zum Abrech- nungstermin, seine Steuer- und Versicherungskarte dem Filmhersteller zur Verfügung stellen.
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Samples: Tarifvertrag Für Auf Produktionsdauer Beschäftigte Film Und Fernsehschaffende
Gagen und Gagenzahlung. 11.1. Die Gagen werden in einem gesondert kündbaren Gagen-Tarifvertrag zum Manteltarifvertrag Man- teltarifvertrag für Film- Film-und Fernsehschaffende festgelegt und sind als Mindestgagen verbindlichver- bindlich.
11.2. Die Zahlung erfolgt bei Tagesgagen nach Drehschluss, spätestens am darauf- folgenden darauffol- genden Werktag (ausgenommen Xxxxxxxxx, Xxxx- Xxxx-und Feiertag). Bei Wochen- Wochen-und Monatsgagen Mo- natsgagen erfolgt die Zahlung jeweils am letzten Tag des Abrechnungszeitraums. Abrechnungszeitraums Im Abrechnungszeitraum Ab- rechnungszeitraum angefallene Zuschläge sind mit der nächstfolgenden Gagenzahlung abzurechnen.
11.3. Die Beendigung von auf Produktionsdauer befristeten Verträgen muss mindes- tens mindestens sieben Kalendertage vorher bekanntgegeben werden. Erfolgt dies nicht, so ist von Bekanntgabe Be- kanntgabe der Beendigung des Vertrages an die Gage zeitanteilig noch 7 Kalendertage zu bezahlen.
11.4. Der Filmschaffende soll mit Arbeitsaufnahme, spätestens aber zum Abrech- nungsterminAbrechnungs- termin, seine Steuer- Steuer-ID und Versicherungskarte Sozialversicherungsausweis dem Filmhersteller zur Verfügung stellen.
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Samples: Manteltarifvertrag
Gagen und Gagenzahlung. 11.1. 11.1 Die Gagen werden in einem gesondert kündbaren Gagen-Tarifvertrag zum Manteltarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende festgelegt und sind als Mindestgagen verbindlich.
11.2. 11.2 Die Zahlung erfolgt bei Tagesgagen nach Drehschluss, spätestens am darauf- folgenden darauffolgenden Werktag (ausgenommen Xxxxxxxxx, Xxxx- und Feiertag). Bei Wochen- und Monatsgagen erfolgt die Zahlung jeweils am letzten Tag des Abrechnungszeitraums. Ist bei Pauschalgagen keine einzelvertragliche Regelung erfolgt, gilt folgende Zahlungsweise: 1/3 bei Vertragsbeginn, 1/3 in der Vertragsmitte, 1/3 bei Vertragsende. Im Abrechnungszeitraum angefallene Zuschläge sind mit der nächstfolgenden Gagenzahlung abzurechnen.
11.3. 11.3 Die Beendigung von auf Produktionsdauer befristeten Verträgen muss mindes- tens mindestens sieben Kalendertage vorher bekanntgegeben werden. Erfolgt dies nicht, so ist von Bekanntgabe der Beendigung des Vertrages an die Gage zeitanteilig noch 7 Kalendertage zu bezahlen.
11.4. 11.4 Der Filmschaffende soll mit Arbeitsaufnahme, spätestens aber zum Abrech- nungsterminAbrechnungstermin, seine Steuer- und Versicherungskarte dem Filmhersteller zur Verfügung stellen.
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