Garantieansprüche Musterklauseln

Garantieansprüche. Der Kunde informiert den Dienstleister unverzüglich schriftlich über sämtliche angeblichen Mängel an der Dienstleistung und fügt eine Beschreibung des angeblichen Mangels bei; hierbei bezeichnet der Begriff „Mangel“ eine wesentliche Abweichung von der Gewährleistung laut Ziffer 7.1 oben. Alle berechtigten Mängel werden vom Dienstleister innerhalb einer angemessenen, vom Dienstleister genannten Frist behoben; der Dienstleister kann ausschließlich in eigenem Ermessen entscheiden, ob ein vorhandener Mangel durch Reparatur (z. B. Workaround) oder Ersatzlieferung behoben wird. Der Dienstleister kann einen Mangel auch mit Mitteln der Fernwartung beheben und zu diesem Zweck per Fernwartung auf Kundendaten, Systeme und/oder Geräte zugreifen. Ist der Dienstleister zur Behebung des Mangels innerhalb der angemessenen Frist nicht in der Lage, kann der Kunde (i) eine angemessene Verringerung der Abonnementgebühr für die Dienstleistungen verlangen oder (ii) wenn der Dienstleister denselben Mangel zwei Mal hintereinander nicht innerhalb der angemessenen Frist beheben konnte kann jede Vertragspartei den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Fall kann der Kunde auch Schadenersatz gemäß Ziffer 8 verlangen.
Garantieansprüche. Die standardmäßige Garantiezeit für Wechselrichter beträgt 144 Monate. Für DTU: 24 Monate (Produkte wird vor dem 31. Dezember 2021 von Hoymiles versandt) 36 Monate (Produkte wird ab dem 01.01.2022 von Xxxxxxxx versendet) Rapid Shutdown Device (HRSD-Serie, HRSD Plus-Serie): 25 Jahre; Optimierer (HOPT-Serie): 25 Jahre; Sender: HT10 10 Jahre. HT10-Kit 3 Jahre. BITTE BEACHTEN SIE, DASS DIESE GARANTIERICHTLINIE NUR FÜR DIE HOYMILES-MIKROWECHSELRICHTER- UND -DTU GILT. BEI ZUBEHÖRTEILEN ODER ZUSATZGERÄTEN, DIE VON HOYMILES MIT EINEM HOYMILES-MIKRO-WECHSELRICHTER GELIEFERT WERDEN, BEACHTEN SIE BITTE DIE GARANTIEBEDINGUNGEN DES JEWEILIGEN HERSTELLERS. - Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Inbetriebnahme des Wechselrichters durch den Installateur oder den Beauftragten des Kunden. Eine Garantieverlängerung um weitere 156 Monate kann innerhalb von 36 Monaten nach Inbetriebnahme erworben werden (Informationen zur Garantieverlängerung finden Sie in Abschnitt 9). Die Garantie tritt mit dem Datum der Rechnungsstellung, 6 Monate nach dem Produktionsdatum oder ab dem Tag des erfolgreichen Abschlusses der Inbetriebnahme, je nachdem, welches Datum früher ist, in Kraft. Austauschleistungen sind bei Wechselrichtern nur innerhalb der Garantiezeit bzw. der Garantieverlängerung möglich. - Die Garantie gilt für den ursprünglichen Käufer des Hoymiles-Produkts und ist nur übertragbar, wenn das Produkt am ursprünglichen Verwendungsort verbleibt. Diese Garantierichtlinie gilt nur für Wechselrichter, die von einem entsprechend qualifizierten Xxxxxxxx installiert wurden. Die Garantie wird nichtig, wenn Wechselrichter über nicht autorisierte Vertriebskanäle weiterverkauft werden. Um die Garantie zu übertragen, wenden Sie sich bitte unter Vorlage der Autorisierungs-E-Mail mit Benutzername und Passwort des Vorbesitzers an Hoymiles unter service@ xxxxxxxx.xxx. Hinweis: Als privater Endverbraucher wenden Sie sich im Falle eines Garantieproblems bitte zunächst an Ihren Installateur. Hoymiles wird direkt mit dem Installateur zusammenarbeiten, um einen defekten Wechselrichter auszutauschen, wenn er gemäß den Bedingungen des Austauschprogramms dazu qualifiziert ist. Die in diesem Dokument beschriebenen Garantiebestimmungen stellen eine Produktaustauschgarantie dar. Sie deckt nicht die Kosten für die Installation und Inbetriebnahme. Wenn die ursprüngliche Installationsfirma den Betrieb eingestellt hat, wenden Sie sich bitte an einen entsprechend qualifizierten Installateur, um eine Prüfung ...
Garantieansprüche. Der Auftraggeber kann Garantieansprüche nur bei Erteilung des Reparatur- oder Ersatzteilauftrages unter genauer Angabe der betroffenen Steuerungsanlage geltend machen. Eine spätere Geltendmachung von Garantieansprüchen ist ausgeschlossen.
Garantieansprüche. Alle genannten Garantien setzen voraus, dass ein Vertreter von LEDoptix zum Zwecke der Überprüfung der Nichterfüllung Zugriff auf das mangelhafte Produkt oder System hat. Garantieansprüche müssen innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung unter Angabe mindestens folgender Informationen (weitere Informationen können angefragt werden) angemeldet und an die CLAUS Spedition GmbH, c/o LEDoptix, Xxxxxx Xxxxxx Allee - Geb. 6.1, 00000 Xxxxxxxxxxx gesendet werden: • Angaben zu den mangelhaften Produkten, • Originalrechnung / Kaufbeleg in Kopie, • Problembeschreibung, Anzahl Ausfälle, Zeitpunkt der Ausfälle etc., • Anwendung, bereits aufgelaufene Brennstunden und Anzahl der Schaltzyklen. Ist ein Garantiefall gerechtfertigt, so zahlt LEDoptix die Kosten für den Transport. LEDoptix ist berechtigt, dem Kunden zurückgegebene Pro- dukte, die nicht als defekt oder nichtkonform erachtet werden, ebenso wie die entsprechenden Kosten für Transport, Prüfung und Handha- bung in Rechnung zu stellen.
Garantieansprüche. 8.1 Ansprüche eines Vertragspartners wegen Verletzung einer Garantie kommen nur in Betracht, wenn XXXXXX gegenüber dem Vertragspartner eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat und hierbei die jeweilige Garantie als solche bezeichnet hat. Die schriftliche Bestätigung kann durch die Übergabe schriftlich vorformulier- ter Garantiebedingungen ersetzt werden. Stand: 02_2022

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich exklusive Zoll und Steuern jeder Art. Soweit nicht schriftlich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart ist sind Rechnungen ohne Abzug bar am Sitz des Verkäufers oder kostenfrei auf ein vom Verkäufer benanntes Bankkonto zu zahlen; Zoll, Steuern sowie Bank- oder Umtauschgebühren je-der Art trägt der Käufer. Rabatte werden auf den Kaufpreis berechnet, d. h. exklusive der Steuer. Für den Fall des Gebrauchs eines SEPA Direct Debit B2B einigen sich Käufer und Verkäufer auf eine Benachrichti-gung zumindest einen Tag vorher. Im Fall von Lieferungen ab Werk (Incoterms® 2010 „EXW“) innerhalb der Europäischen Union (oder vom Käufer organisierter Exporte) auf die auf Aufforderung der Käufers keine Umsatzsteuer erhoben wurde, stellt der Käufer dem Verkäufer auf erste Anforderung alle Nachweise zur Verfügung, die belegen, dass die Produkte in einen anderen Mitgliedsstaat als den, in dem sie verladen wurden, (oder aus der Europäischen Union heraus) geliefert wurden. Sollte der Käufer diese Nachweise nicht zur Verfügung stellen, werden alle Umsatzsteuerstrafen (inklusive, aber nicht beschränkt auf, den fälligen örtlichen Umsatzsteuerbetrag, Bußgelder und Beträge für verspätete Zahlung), die von den Steuerbehörden erhoben werden, an den Käufer weiterberechnet. Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen werden auf Papier erstellt, soweit nicht der Käufer ausdrücklich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen einverstanden ist. Der Verkäufer darf Zahlung durch angenommenen Wechsel verlangen; alle Inkassokosten trägt der Käufer. Skonti können bis zur vollständigen Zahlung einer fälligen Rechnung und aller damit verbundenen Kosten und Beträge nicht in Anspruch genommen werden. Falls Zahlungen jeder Art nicht pünktlich geleistet werden, hat der Käufer einen pauschalierten Betrag entsprechend fünfzehn Prozent des fälligen Betrags zur Deckung von u. a. Verwaltungskosten, vorgerichtlichen Kosten und Inkassokosten, die auf der verspäteten Zahlung des Käufers beruhen, zu zahlen; etwaige weitere Rechte des Verkäufers, inklusive, aber nicht beschränkt auf das Recht weiteren Ersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden des Verkäufers zu verlangen, bleiben unberührt. Zusätzlich schuldet der Käufer automatisch und ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedürfte, die Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. sie-ben Prozent über dem festgesetzten Zinssatz der Europäischen Zentralbank (Europäische Richtlinie 2000/35/EG) oder auf schriftliches Verlangen vor dem Kauf einen höheren Zinssatz; dabei fallen für jeden angefangenen Monat Zinsen für den ganzen Monat an. Das Fälligkeitsdatum wird immer ausgehend vom Rechnungsdatum berechnet. Außerdem ist der Käufer damit einverstanden, dass – im Falle nicht beglichener Zahlungen – der Verkäufer Verkäufe und/ oder laufende Bestellungen (inklusive bestätigter Aufträge) aussetzen oder stornieren darf; solche Aussetzungen oder Stornierungen führen nicht zu Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüchen des Käufers und berühren nicht Schadensersatzansprüche des Verkäufers infolge solcher Aussetzungen oder Stornierungen. Sobald eine Zahlung auf eine Rechnung für irgendeine Lieferung, auch nur teilweise, nicht pünktlich erfolgt, werde sämtliche offenen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aus irgendeinem Rechtsgrund schuldet, sofort und automatisch fällig. Bei unbeglichenen Zahlungen oder jedem Vorkommnis, das die Zahlung möglicherweise gefährdet, hat der Verkäufer das Recht, die Daten des Käufers seiner Kreditversicherungsgesellschaft mitzuteilen und mit einer fälligen Forderung gegen den Käufer gegen jede Forderung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund diese Forderung resultiert, aufzurechnen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen des Käufers zurückzuweisen, wenn der Käufer nach den Kriterien der Kreditversicherungsgesellschaft des Verkäufers in einer schlechten finanziellen Lage ist oder, selbst bei Vereinbarung von Vorauszahlung, wenn der Käufer in der Vergangenheit fällige Beträge verspätet gezahlt hat und/oder Verbindlichkeiten (inklusive Hauptforderung, Verzugszinsen, Erstattung von Wiederbeschaffungskosten oder den oben erläuterten pauschalierten Betrag von fünfzehn Prozent) nicht vollständig beglichen hat oder zu erwarten ist, dass bei dem Käufer das Risiko von Verzug oder Insolvenz vorliegt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.