Garantieansprüche Musterklauseln

Garantieansprüche. Der Kunde informiert den Dienstleister unverzüglich schriftlich über sämtliche angeblichen Mängel an der Dienstleistung und fügt eine Beschreibung des angeblichen Mangels bei; hierbei bezeichnet der Begriff „Mangel“ eine wesentliche Abweichung von der Gewährleistung laut Ziffer 7.1 oben. Alle berechtigten Mängel werden vom Dienstleister innerhalb einer angemessenen, vom Dienstleister genannten Frist behoben; der Dienstleister kann ausschließlich in eigenem Ermessen entscheiden, ob ein vorhandener Mangel durch Reparatur (z. B. Workaround) oder Ersatzlieferung behoben wird. Der Dienstleister kann einen Mangel auch mit Mitteln der Fernwartung beheben und zu diesem Zweck per Fernwartung auf Kundendaten, Systeme und/oder Geräte zugreifen. Ist der Dienstleister zur Behebung des Mangels innerhalb der angemessenen Frist nicht in der Lage, kann der Kunde (i) eine angemessene Verringerung der Abonnementgebühr für die Dienstleistungen verlangen oder (ii) wenn der Dienstleister denselben Mangel zwei Mal hintereinander nicht innerhalb der angemessenen Frist beheben konnte kann jede Vertragspartei den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Fall kann der Kunde auch Schadenersatz gemäß Ziffer 8 verlangen.
Garantieansprüche. Die standardmäßige Garantiezeit für Wechselrichter beträgt 144 Monate. Für DTU: 24 Monate (Produkte wird vor dem 31. Dezember 2021 von Hoymiles versandt) 36 Monate (Produkte wird ab dem 01.01.2022 von Xxxxxxxx versendet) Rapid Shutdown Device (HRSD-Serie, HRSD Plus-Serie): 25 Jahre; Optimierer (HOPT-Serie): 25 Jahre; Sender: HT10 10 Jahre. HT10-Kit 3 Jahre. BITTE BEACHTEN SIE, DASS DIESE GARANTIERICHTLINIE NUR FÜR DIE HOYMILES-MIKROWECHSELRICHTER- UND -DTU GILT. BEI ZUBEHÖRTEILEN ODER ZUSATZGERÄTEN, DIE VON HOYMILES MIT EINEM HOYMILES-MIKRO-WECHSELRICHTER GELIEFERT WERDEN, BEACHTEN SIE BITTE DIE GARANTIEBEDINGUNGEN DES JEWEILIGEN HERSTELLERS. - Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Inbetriebnahme des Wechselrichters durch den Installateur oder den Beauftragten des Kunden. Eine Garantieverlängerung um weitere 156 Monate kann innerhalb von 36 Monaten nach Inbetriebnahme erworben werden (Informationen zur Garantieverlängerung finden Sie in Abschnitt 9). Die Garantie tritt mit dem Datum der Rechnungsstellung, 6 Monate nach dem Produktionsdatum oder ab dem Tag des erfolgreichen Abschlusses der Inbetriebnahme, je nachdem, welches Datum früher ist, in Kraft. Austauschleistungen sind bei Wechselrichtern nur innerhalb der Garantiezeit bzw. der Garantieverlängerung möglich. - Die Garantie gilt für den ursprünglichen Käufer des Hoymiles-Produkts und ist nur übertragbar, wenn das Produkt am ursprünglichen Verwendungsort verbleibt. Diese Garantierichtlinie gilt nur für Wechselrichter, die von einem entsprechend qualifizierten Xxxxxxxx installiert wurden. Die Garantie wird nichtig, wenn Wechselrichter über nicht autorisierte Vertriebskanäle weiterverkauft werden. Um die Garantie zu übertragen, wenden Sie sich bitte unter Vorlage der Autorisierungs-E-Mail mit Benutzername und Passwort des Vorbesitzers an Hoymiles unter service@ xxxxxxxx.xxx. Hinweis: Als privater Endverbraucher wenden Sie sich im Falle eines Garantieproblems bitte zunächst an Ihren Installateur. Hoymiles wird direkt mit dem Installateur zusammenarbeiten, um einen defekten Wechselrichter auszutauschen, wenn er gemäß den Bedingungen des Austauschprogramms dazu qualifiziert ist. Die in diesem Dokument beschriebenen Garantiebestimmungen stellen eine Produktaustauschgarantie dar. Sie deckt nicht die Kosten für die Installation und Inbetriebnahme. Wenn die ursprüngliche Installationsfirma den Betrieb eingestellt hat, wenden Sie sich bitte an einen entsprechend qualifizierten Installateur, um eine Prüfung ...
Garantieansprüche. Alle genannten Garantien setzen voraus, dass ein Vertreter von LEDoptix zum Zwecke der Überprüfung der Nichterfüllung Zugriff auf das mangelhafte Produkt oder System hat. Garantieansprüche müssen innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung unter Angabe mindestens folgender Informationen (weitere Informationen können angefragt werden) angemeldet und an die CLAUS Spedition GmbH, c/o LEDoptix, Xxxxxx Xxxxxx Allee - Geb. 6.1, 00000 Xxxxxxxxxxx gesendet werden: • Angaben zu den mangelhaften Produkten, • Originalrechnung / Kaufbeleg in Kopie, • Problembeschreibung, Anzahl Ausfälle, Zeitpunkt der Ausfälle etc., • Anwendung, bereits aufgelaufene Brennstunden und Anzahl der Schaltzyklen. Ist ein Garantiefall gerechtfertigt, so zahlt LEDoptix die Kosten für den Transport. LEDoptix ist berechtigt, dem Kunden zurückgegebene Pro- dukte, die nicht als defekt oder nichtkonform erachtet werden, ebenso wie die entsprechenden Kosten für Transport, Prüfung und Handha- bung in Rechnung zu stellen.
Garantieansprüche. Der Auftraggeber kann Garantieansprüche nur bei Erteilung des Reparatur- oder Ersatzteilauftrages unter genauer Angabe der betroffenen Steuerungsanlage geltend machen. Eine spätere Geltendmachung von Garantieansprüchen ist ausgeschlossen.
Garantieansprüche. 8.1 Ansprüche eines Vertragspartners wegen Verletzung einer Garantie kommen nur in Betracht, wenn XXXXXX gegenüber dem Vertragspartner eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat und hierbei die jeweilige Garantie als solche bezeichnet hat. Die schriftliche Bestätigung kann durch die Übergabe schriftlich vorformulier- ter Garantiebedingungen ersetzt werden. Stand: 02_2022 8.2 Vorbehaltlich der jeweiligen konkreten Garantiezusagen und/oder Garantiebedingungen können vom Vertragspartner Schadenersatzansprü- che wegen Verletzung einer Garantie nur insoweit geltend gemacht werden, als der Vertragspartner durch die Garantie gerade gegen Schäden der ein- getretenen Art abgesichert werden sollte.

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  • Garantien Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

  • Garantie Als het apparaat defect is, heeft u bij defecten recht op de wettelijke garantie van de koper. De aanspraak op deze rechten is gratis. Deze rechten moeten tegenover uw contractpartner worden gedaan, d.w.z. de dealer bij wie u het apparaat heeft gekocht. De contractuele afspraken tussen u en de dealer moeten worden nageleefd. Middels deze garantie zijn uw wettelijke rechten in geval van een defect gegarandeerd. Dit is van ons als de fabrikant een vrijwillige en aanvullende bepaling.

  • Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person ist unfallbedingt • in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und • in ärztlicher Behandlung.

  • Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxx; Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher Gemeinschaft leben.

  • Haftpflichtansprüche (1) des Versicherungsnehmers selbst oder der in Ziffer 7.5 benannten Personen gegen die Mitversi- cherten, (2) zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrages, (3) zwischen mehreren Mitversicherten desselben Versicherungsvertrages.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Teilnahmeerklärung Der koordinierende Vertragsarzt erklärt sich unter Xxxxxx seiner Funktion und entsprechend der Voraussetzungen als koordinierender Vertragsarzt nach § 3 gegenüber der KVH schriftlich auf der Teilnahmeerklärung gemäß der Anlage 5 zur Teilnahme am Disease-Management-Programm bereit. Wird die Teilnahme des Arztes am DMP durch die Qualifikation eines angestellten Arztes ermöglicht, so muss die Teilnahmeerklärung des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden zugelassenen MVZ neben den administrativen Daten des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden MVZ auch die administrativen Daten des angestellten Arztes (Name, Vorname, Arztnummer) aufführen. Die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes ist entsprechend mit dem in der Anlage 5a beigefügten Formular (Ergänzungserklärung Leistungserbringer) unverzüglich nachzuweisen. Durch die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes nach erneuter Genehmigung durch die KVH kann die Teilnahme am DMP ohne erneute Teilnahmeerklärung weitergeführt werden.

  • Teilnahmevoraussetzungen ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt emp- fohlene Schu-lungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hierdurch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturierte Behandlungsprogramme Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv beraten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krank- heit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: ■ Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, ■ Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), ■ Senkung des Schlaganfall- oder Herzinfarktrisikos, ■ Vermeidung der Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, ■ Vermeidung von Nervenschädigungen und des diabetischen Fußsyndroms. Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) gesetzlich festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungsprogramme gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Behand- lung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Grundlegende Bestandteile der Therapie können sein: ■ Ernährungsberatung, Tabakverzicht, vermehrte körperliche Aktivität ■ Je nach Art der Blutzucker senkenden Therapie eine Stoffwechselselbstkontrolle ■ Schulungen Aufgrund der im gesetzlichen Auftrag erarbeiteten Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und Sicherheit erwiesen ist und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: ■ Zur Senkung des Blutzuckers: Insuline, Glibenclamid (bei nicht übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) und Metformin (bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) ■ Zur Senkung des Blutdrucks: Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer. ■ Zur Beeinflussung des Fettstoffwechsels bei erhöhtem Risiko eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts: Statine wie Simvastatin, Pravastatin oder Atorvastatin. ■ Zur Linderung von Beschwerden, die durch Nervenschädigungen infolge des Diabetes hervorgerufen werden: Antidepressiva und Antiepileptika, soweit sie hierfür zugelassen sind.