Garantien. a. Beschränkte Garantien und Rechtsbehelfe. Soweit nach geltendem Recht zulässig, sind die nachstehenden Rechtsbehelfe die einzigen Rechtsbehelfe des Kunden bei Verletzung der in diesem Abschnitt vorgesehenen Garantien, und der Kunde verzichtet auf jegliche Garantieansprüche, die nicht während der entsprechenden Garantiezeit geltend gemacht werden.
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