Garantierte Angebotssumme. 2.3.3.1 Bei einem Einheitspreisvertrag, der auf Grundlage eines Alternativangebotes gemäß ÖNORM A 2050 bzw. BVergG 2006 abgeschlossen wurde, gilt - wenn nicht anders vereinbart - für die davon betroffenen Leistungen eine garantierte Angebots- summe als vereinbart. 2.3.3.2 Die garantierte Angebotssumme ist auf Grundlage der Mengen und Preise des Vertrages zu berechnen. Eine Überschreitung dieser garantierten Angebotssumme we- gen Mengenänderungen ist ausgeschlossen. Dabei ist es unerheblich, wie sich die Mengen einzelner Positionen verändern. Ist jedoch der bei der Abrechnung sich erge- bende Gesamtpreis niedriger als der garantierte, ist nur der niedrigere zu vergüten. 2.3.3.3 Zu einer Erhöhung der garantierten Angebotssumme kommt es nur dann, wenn sich die Änderungen aus der Sphäre des AG, z. B. unzutreffende bodenkundli- che Angaben, ergeben. Eine Reduktion des Leistungsumfanges bewirkt eine Redukti- on der garantierten Angebotssumme. Eine allfällige Änderung der garantierten Ange- botssumme erfolgt nach Abschnitt 3. Ist nur für einen Teil der Leistung eine garantier- te Angebotssumme vorgesehen, ist sinngemäß vorzugehen.
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services
Garantierte Angebotssumme. 2.3.3.1 9.3.1. Bei einem Einheitspreisvertrag, der auf Grundlage eines Alternativangebotes gemäß ÖNORM A 2050 bzw. oder des BVergG 2006 2018 abgeschlossen wurde, gilt - – wenn nicht anders vereinbart - – für die davon betroffenen Leistungen eine garantierte Angebots- summe Angebotssumme als vereinbart.
2.3.3.2 9.3.2. Die garantierte Angebotssumme ist auf Grundlage der Mengen und Preise des Vertrages zu berechnen. Eine Überschreitung dieser garantierten Angebotssumme we- gen wegen Mengenänderungen ist ausgeschlossen. Dabei ist es unerheblich, wie sich die Mengen einzelner Positionen verändern. Ist jedoch der bei der Abrechnung sich erge- bende ergebende Gesamtpreis niedriger als der garantierte, ist nur der niedrigere zu vergüten.
2.3.3.3 9.3.3. Zu einer Erhöhung der garantierten Angebotssumme kommt es nur dann, wenn sich die Änderungen aus der Sphäre des AG, z. B. zB unzutreffende bodenkundli- che bodenkundliche Angaben, ergeben. Eine Reduktion des Leistungsumfanges bewirkt eine Redukti- on Reduktion der garantierten Angebotssumme. Eine allfällige Änderung der garantierten Ange- botssumme Angebotssumme erfolgt nach dem Abschnitt 3Leistungsänderungen. Ist nur für einen Teil der Leistung eine garantier- te garantierte Angebotssumme vorgesehen, ist sinngemäß vorzugehen.
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services
Garantierte Angebotssumme. 2.3.3.1 8.2.1. Bei einem Einheitspreisvertrag, der auf Grundlage eines Alternativangebotes gemäß ÖNORM A 2050 bzw. oder des BVergG 2006 2018 abgeschlossen wurde, gilt - – wenn nicht anders vereinbart - – für die davon betroffenen Leistungen eine garantierte Angebots- summe Angebotssumme als vereinbart.
2.3.3.2 8.2.2. Die garantierte Angebotssumme ist auf Grundlage der Mengen und Preise des Vertrages zu berechnen. Eine Überschreitung dieser garantierten Angebotssumme we- gen wegen Mengenänderungen ist ausgeschlossen. Dabei ist es unerheblich, wie sich die Mengen einzelner Positionen verändern. Ist jedoch der bei der Abrechnung sich erge- bende ergebende Gesamtpreis niedriger als der garantierte, ist nur der niedrigere zu vergüten.
2.3.3.3 8.2.3. Zu einer Erhöhung der garantierten Angebotssumme kommt es nur dann, wenn sich die Änderungen aus der Sphäre des AG, z. B. zB unzutreffende bodenkundli- che bodenkundliche Angaben, ergeben. Eine Reduktion des Leistungsumfanges bewirkt eine Redukti- on Reduktion der garantierten Angebotssumme. Eine allfällige Änderung der garantierten Ange- botssumme Angebotssumme erfolgt nach dem Abschnitt 3Leistungsänderungen. Ist nur für einen Teil der Leistung eine garantier- te garantierte Angebotssumme vorgesehen, ist sinngemäß vorzugehen.
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Garantierte Angebotssumme. 2.3.3.1 Bei einem Einheitspreisvertrag, der auf Grundlage eines Alternativangebotes gemäß ÖNORM A 2050 bzw. BVergG 2006 abgeschlossen wurde, gilt - wenn nicht anders vereinbart verein- bart - für die davon betroffenen Leistungen eine garantierte Angebots- summe Angebotssumme als vereinbart.
2.3.3.2 Die garantierte Angebotssumme ist auf Grundlage der Mengen und Preise des Vertrages Ver- trages zu berechnen. Eine Überschreitung dieser garantierten Angebotssumme we- gen Mengenänderungen wegen Men- genänderungen ist ausgeschlossen. Dabei ist es unerheblich, wie sich die Mengen einzelner Positionen verändern. Ist jedoch der bei der Abrechnung sich erge- bende ergebende Gesamtpreis niedriger nied- riger als der garantierte, ist nur der niedrigere zu vergüten.
2.3.3.3 Zu einer Erhöhung der garantierten Angebotssumme kommt es nur dann, wenn sich die Änderungen aus der Sphäre des AG, z. B. unzutreffende bodenkundli- che bodenkundliche Angaben, ergebener- geben. Eine Reduktion des Leistungsumfanges bewirkt eine Redukti- on Reduktion der garantierten AngebotssummeAn- gebotssumme. Eine allfällige Änderung der garantierten Ange- botssumme Angebotssumme erfolgt nach Abschnitt Ab- schnitt 3. Ist nur für einen Teil der Leistung eine garantier- te garantierte Angebotssumme vorgesehen, ist sinngemäß vorzugehen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen Der Stadt Wien Für Bauleistungen
Garantierte Angebotssumme. 2.3.3.1 5.4.1 Bei einem Einheitspreisvertrag, der auf Grundlage eines Alternativangebotes gemäß ÖNORM A 2050 bzw. BVergG 2006 abgeschlossen wurdewird, gilt - – wenn nicht anders vereinbart - – für die davon betroffenen erfassten Lieferungen oder Leistungen eine garantierte Angebots- summe Angebotssumme als vereinbart.
2.3.3.2 5.4.2 Die garantierte Angebotssumme ist auf Grundlage der Mengen und Preise des Vertrages zu berechnen. Eine Überschreitung dieser garantierten Angebotssumme we- gen wegen Mengenänderungen ist ausgeschlossen. Dabei ist es unerheblich, wie sich die Mengen einzelner Positionen verändern. Ist jedoch der bei der Abrechnung sich erge- bende ergebende Gesamtpreis niedriger als der garantierte, ist nur der niedrigere zu vergüten.
2.3.3.3 5.4.3 Zu einer Erhöhung der garantierten Angebotssumme kommt es nur dann, wenn sich die Änderungen aus der Sphäre des AG, AG (z. B. unzutreffende bodenkundli- che bodenkundliche Angaben, ) ergeben. Eine Reduktion des Leistungsumfanges bewirkt eine Redukti- on Reduktion der garantierten Angebotssumme. Eine allfällige Änderung der garantierten Ange- botssumme Angebotssumme erfolgt nach Abschnitt 37. Ist nur für einen Teil der Leistung eine garantier- te garantierte Angebotssumme vorgesehen, ist sinngemäß vorzugehen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen