Garantieverlängerung. Bei Einhaltung der im Versicherungsvertrag vereinbarten Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs werden die Material- und Lohnkosten zu 100% ersetzt, sofern sich aus den Regelungen unter Ziffer III. 1. keine Begrenzung ergibt. - Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs über- schritten, liegt die Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs jedoch noch unter 200.000 km, gilt pro Schadenfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 50% auf die Ersatzsumme.
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Garantieverlängerung. Bei Einhaltung der im Versicherungsvertrag vereinbarten Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs werden die Material- und Lohnkosten zu 100% ersetzt, sofern sich aus den Regelungen unter Ziffer III. 1. keine Begrenzung ergibt. - Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs über- schritten, liegt die Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs jedoch noch unter 200.000 km, gilt pro Schadenfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 50% auf die Ersatzsumme. - Ab einer Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs von 200.000 km leisten wir keinen Ersatz.
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