Garantieverlängerung. Der Versicherungsschutz der Garantieverlängerung beginnt mit Ablauf von zwei Jahren ab Erstzulassung des Fahrzeugs, sofern der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Der Versicherungsschutz der Garantieverlängerung endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Der Vertrag verlängert sich im Rahmen der Funktionsgarantie, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
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