Common use of Gartenlauben Clause in Contracts

Gartenlauben. Gartenlauben dürfen nur eingeschossig und ohne Unterkellerung hergestellt werden. Es ist nur eine Gartenlaube je Kleingarten zulässig. Frischhaltegruben für die Lage- rung von Gartenerzeugnissen bis zu einer Größe von 3,00 m² und einer lichten Höhe von 1,70 m sind innerhalb des Gebäudes zulässig. Der Zugang muss im Gebäude liegen. Sie dürfen nicht mit Fenstern versehen werden. Überdachte Freisitze müssen mit der Laube verbunden sein. Im Kleingarten ist eine Laube mit höchstens 24 m² Grundfläche einschl. überdachtem Freisitz zulässig. Die Gebäudehöhe darf bei Flach- und Pultdächern 2,75 m, bei allen anderen Dachformen 4,00 m nicht über- schreiten. Die Gebäudehöhe wird gemessen von der Erdoberfläche bis zum höchsten Gebäudepunkt, die Traufhöhe darf nicht höher als 2,75 m sein. Die Gesamtlänge einer Gebäudeansichtsseite darf 7,00 m nicht überschreiten. Ausnah- men mit schriftlicher Zustimmung sind zulässig. Es können bestimmte Anforderungen an die bauliche Gestaltung sowie an den Standort der Laube gestellt werden. Rechtmäßig errichtete Lauben, die Bestandsschutz genießen, dürfen weiter unge- ändert genutzt werden.

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Samples: www.kgv-gaensekamp.de, cdn.website-editor.net, kgv-lindenberg-5.de

Gartenlauben. Gartenlauben dürfen nur eingeschossig und ohne Unterkellerung hergestellt werden. Es ist nur eine Gartenlaube je Kleingarten zulässig. Frischhaltegruben für die Lage- rung Lagerung von Gartenerzeugnissen bis zu einer Größe von 3,00 m² und einer lichten Höhe von 1,70 m sind innerhalb des Gebäudes zulässig. Der Zugang muss im Gebäude liegen. Sie dürfen nicht mit Fenstern versehen werden. Überdachte Freisitze müssen mit der Laube verbunden sein. Im Kleingarten ist eine Laube mit höchstens 24 m² Grundfläche einschl. überdachtem Freisitz zulässig. Die Gebäudehöhe darf bei Flach- und Pultdächern 2,75 m, bei allen anderen Dachformen 4,00 m nicht über- schreitenüberschreiten. Die Gebäudehöhe wird gemessen von der Erdoberfläche bis zum höchsten Gebäudepunkt, die Traufhöhe darf nicht höher als 2,75 m sein. Die Gesamtlänge einer Gebäudeansichtsseite Gebäudeansichtseite darf 7,00 m nicht überschreiten. Ausnah- men Ausnahmen mit schriftlicher Zustimmung sind zulässig. Es können bestimmte Anforderungen an die bauliche Gestaltung sowie an den Standort der Laube gestellt werden. Rechtmäßig errichtete Lauben, die Bestandsschutz genießen, dürfen weiter unge- ändert ungeändert genutzt werden.

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Samples: kgv-luenischkamp.de

Gartenlauben. Gartenlauben dürfen nur eingeschossig und ohne Unterkellerung hergestellt werden. Es ist nur eine Gartenlaube je Kleingarten zulässig. Frischhaltegruben für die Lage- rung Lagerung von Gartenerzeugnissen bis zu einer Größe von 3,00 m² und einer lichten Höhe von 1,70 m sind innerhalb des Gebäudes zulässig. Der Zugang muss im Gebäude liegen. Sie dürfen nicht mit Fenstern versehen werden. Überdachte Freisitze müssen mit der Laube verbunden sein. Im Kleingarten ist eine Laube mit höchstens 24 m² Grundfläche einschl. überdachtem Freisitz zulässig. Die Gebäudehöhe Gebäude- höhe darf bei Flach- und Pultdächern 2,75 m, bei allen anderen Dachformen 4,00 m nicht über- schreitenüberschreiten. Die Gebäudehöhe wird gemessen von der Erdoberfläche bis zum höchsten Gebäudepunkt, die Traufhöhe darf nicht höher als 2,75 m sein. Die Gesamtlänge einer Gebäudeansichtsseite Gebäudeansichtseite darf 7,00 m nicht überschreiten. Ausnah- men mit schriftlicher Zustimmung sind zulässig. Es können bestimmte Anforderungen an die bauliche Gestaltung sowie an den Standort der Laube gestellt werden. Rechtmäßig errichtete Lauben, die Bestandsschutz genießen, dürfen weiter unge- ändert ungeändert genutzt werden.

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Samples: www.kgv-nussberg.de