Common use of Gasliefervertrag Clause in Contracts

Gasliefervertrag. Für die Belieferung der Entnahmestelle des Anschlussnutzers mit Gas muss zwi- schen diesem und einem Lieferanten ein Gasliefervertrag bestehen, der die ge- samte Gasentnahme des Anschlussnutzers an der Entnahmestelle abdeckt. Wird die Entnahmestelle von mehreren Lieferanten versorgt (Teillieferungen), muss zwischen dem Anschlussnutzer und jedem der ihn beliefernden Lieferanten ein Gasliefervertrag bestehen, die in ihrer Summe die gesamte Gasentnahme des Anschlussnutzers an der Entnahmestelle abdecken. Für die Nutzung des Netzes der Netzbetreiber muss entweder zwischen dem Netzbetreiber und dem Anschlussnutzer ein Netznutzungsvertrag oder zwischen dem Netzbetreiber und dem/den die Entnahmestelle jeweils versorgenden Liefe- ranten ein Lieferantenrahmenvertrag bestehen. Hat der Anschlussnutzer mit sei- nem/n Lieferanten keinen All-inclusive-Vertrag (= Lieferung von Gas plus Netz- nutzung durch den Lieferanten) abgeschlossen oder bezieht er an der Entnah- mestelle von mehreren Lieferanten Teillieferungen, muss der Netznutzungsver- trag zwischen dem Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber abgeschlossen wer- den und der Anschlussnutzer ist gegenüber dem Netzbetreiber Schuldner des Netznutzungsentgeltes.

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Samples: www.enwg-veroeffentlichungen.de, www.stw-brk.de

Gasliefervertrag. Für die Belieferung der Entnahmestelle des Anschlussnutzers mit Gas muss zwi- schen zwischen diesem und einem Lieferanten ein Gasliefervertrag bestehen, der die ge- samte gesamte Gasentnahme des Anschlussnutzers an der Entnahmestelle abdeckt. Wird die Entnahmestelle von mehreren Lieferanten versorgt (Teillieferungen), muss zwischen dem Anschlussnutzer und jedem der ihn beliefernden Lieferanten Lieferan- ten ein Gasliefervertrag bestehen, die in ihrer Summe die gesamte Gasentnahme Gasentnah- me des Anschlussnutzers an der Entnahmestelle abdecken. Für die Nutzung des Netzes der Netzbetreiber muss entweder zwischen dem Netzbetreiber und dem Anschlussnutzer ein Netznutzungsvertrag oder zwischen dem Netzbetreiber und dem/den die Entnahmestelle jeweils versorgenden Liefe- ranten ein Lieferantenrahmenvertrag bestehen. Hat der Anschlussnutzer mit sei- nem/n Lieferanten keinen All-inclusive-Vertrag (= Lieferung von Gas plus Netz- nutzung durch den Lieferanten) abgeschlossen oder bezieht er an der Entnah- mestelle von mehreren Lieferanten Teillieferungen, muss der Netznutzungsver- trag zwischen dem Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber abgeschlossen wer- den und der Anschlussnutzer ist gegenüber dem Netzbetreiber Schuldner des Netznutzungsentgeltes.

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Samples: www.stadtwerke-ebermannstadt.de

Gasliefervertrag. Für die Belieferung der Entnahmestelle des Anschlussnutzers mit Gas muss zwi- schen zwischen diesem und einem Lieferanten ein Gasliefervertrag Gasliefer- vertrag bestehen, der die ge- samte gesamte Gasentnahme des Anschlussnutzers Anschluss- nutzers an der Entnahmestelle abdeckt. Wird die Entnahmestelle von mehreren Lieferanten versorgt (Teillieferungen), muss zwischen zwi- schen dem Anschlussnutzer und jedem der ihn beliefernden Lieferanten Liefe- ranten ein Gasliefervertrag bestehen, die in ihrer Summe die gesamte ge- samte Gasentnahme des Anschlussnutzers an der Entnahmestelle Entnahmestel- le abdecken. Für die Nutzung des Netzes der Netzbetreiber muss entweder zwischen dem Netzbetreiber und dem Anschlussnutzer ein Netznutzungsvertrag Netz- nutzungsvertrag oder zwischen dem Netzbetreiber und dem/den die Entnahmestelle jeweils versorgenden Lieferanten ein Liefe- ranten ein Lieferantenrahmenvertrag rantenrahmenvertrag bestehen. Hat der Anschlussnutzer mit sei- nem/n Lieferanten keinen All-inclusive-Vertrag (= Lieferung von Gas plus Netz- nutzung Netznutzung durch den Lieferanten) abgeschlossen oder o- der bezieht er an der Entnah- mestelle Entnahmestelle von mehreren Lieferanten Teillieferungen, muss der Netznutzungsver- trag Netznutzungsvertrag zwischen dem Anschlussnutzer An- schlussnutzer und dem Netzbetreiber abgeschlossen wer- den werden und der Anschlussnutzer ist gegenüber dem Netzbetreiber Schuldner des Netznutzungsentgeltes.

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Samples: www.enwg-veroeffentlichungen.de