Gebote Musterklauseln

Gebote. 6.1 Ein vom Käufer abgegebenes Gebot ist nicht unverbindlich, unterliegt keinen Bedingungen und kann nicht widerrufen werden. Das (höchste) Gebot eines Käufers auf ein Fahrzeug bleibt bis zu drei Werktage nach Ablauf der Abgabefrist in Kraft. Wenn VWE Remarketing das Gebot akzeptiert, entsteht ein Kaufvertrag.
Gebote. Das Ausbieten erfolgt in Euro. Das Online-Bietverfahren beginnt mit einem von der Trakehner GmbH auf der Plattform des Trakehner Verbandes (xxxxx://xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxx- tion/fohlenauktion-2021/) in das Internet gestellten Anfangsgebotes. Das Anfangsgebot wird generell wie folgt beziffert: Ein wirksames Gebot muss dem Mindestgebot entsprechen und mindestens einen Bietungs- schritt über dem Gebot des Vorbieters liegen. Die Bietungsschritte betragen 250,00 € / 500,00 / 1.000,00 € / 2.000,00 € und werden bei Online-Geboten vom System vorgegeben. Es werden nur Steigerungsangebote von mindestens 250,00 € angenommen. Im Übrigen bestimmt der Versteigerer den Steigerungsrhythmus und abweichende Mindest- gebote. Das Zuschlagsgebot (Steig- oder Zuschlagspreis) gilt als Nettopreis.
Gebote. Gebote werden, in Schweizer Franken, als persönliche an- lässlich der Auktionssitzungen, oder als schriftliche sowie telefonische Gebote entgegengenommen. – Persönliche Saalgebote werden mittels deutlicher Zei- chengebung abgegeben; es werden keine Bieternum- mern verteilt. – Schriftliche Gebote müssen bis spätestens 24 Std. vor dem jeweiligen Auktionstag in Schriftform eingehen; unter der Hälfte des oberen Schätzpreises werden sie nicht akzeptiert. – Telefonische Gebote müssen bis spätestens 2 Tage vor dem jeweiligen Auktionstag schriftlich vorangemeldet werden; sie werden ab dem oberen Schätzpreis von CHF 500.– akzeptiert. Jede Haftung des Versteigerers für nicht berücksichtigte schriftliche Gebote oder angemeldete telefonische Gebote ist wegbedungen. Jede Abgabe eines Gebots ist eine verbindliche Offerte, die nicht zurückgenommen werden kann; der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder überboten oder vom Versteigerer abgelehnt wird. Doppelgebote sind sofort zu reklamieren und es erfolgt diesfalls eine sofortige Wiederaufnahme des Versteigerungs- bzw. Bietvorgangs; erfolgt kein Übergebot, entscheidet das Los; bei gleichlautenden Geboten persönlich anwesender und nicht anwesender Xxxxxx erhält der schriftliche Bieter den Zuschlag, bei telefonischen Geboten der persönlich anwesende Bieter.
Gebote. Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgege- ben. Die Auktionatorin kann ein Gebot ohne Begründung zurückweisen.
Gebote. Das Ausbieten erfolgt in Euro. Die Anfangsgebote werden wie folgt beziffert: Gekörte Hengste: 15.000,- Nicht gekörte Hengste u. 2jährige Stuten: 8.000,- Reitpferde u. nicht gekörte Sattelhengste: 12.000,- Fohlen: 3.500,- 3-jährige und ältere Stuten: 9.000,- Der Versteigerer bestimmt den Steigerungsrhythmus und abweichende Mindestgebote. Das Zuschlagsgebot (Steigpreis) gilt als Nettopreis.
Gebote. (a) Um ein Gebot abgeben zu können, müssen Sie ein Konto einrichten und die erforderlichen Angaben machen. Wir können für Ihr(e) Gebot(e) finanzielle Referenzen, Garantien, Kautionen oder andere Sicherheiten verlangen, die wir für notwendig oder angemessen halten.
Gebote a) Gebote im Saal
Gebote. (1) Die Gebotsabgabe durch die Teilnehmer erfolgt innerhalb der in der Ausschreibung bekannt gegebenen Bietungsfrist auf elektronischem Weg über das BBS.
Gebote a) Gebote im Saal Gebote im Saal werden unter Verwendung der Bieternummer abgegeben. Ein Vertrag kommt durch Zuschlag des Auktionators zustande. Will ein Bieter Gebote im Namen eines Dritten abgeben, hat er dies mindestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung von Grisebach unter Vorlage einer Vollmacht des Dritten anzuzeigen. An­ derenfalls kommt bei Zuschlag der Vertrag mit ihm selbst zustande.
Gebote. Das Ausbieten erfolgt in Euro. Das Online-Bietverfahren beginnt mit einem von der Trakehner GmbH auf der Plattform des Trakehner Verbandes (xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxxxxxx/xxxxxxxx) in das Internet gestellten An- fangsgebotes. Die Anfangsgebote werden wie folgt beziffert: Nicht gekörte Xxxxxxx und zweijährige Stuten: EUR 8.000,- Reitpferde und nicht gekörte Sattelhengste: EUR 10.000,- Fohlen: EUR 3.500,- Ein wirksames Gebot muss dem Mindestgebot entsprechen und mindestens einen Bietungs- schritt über dem Gebot des Vorbieters liegen. Es werden nur Steigerungsangebote von min- destens 300,00 EUR angenommen. Im Übrigen bestimmt der Versteigerer den Steigerungsrhythmus und abweichende Mindest- gebote. Das Zuschlagsgebot (Steig- oder Zuschlagspreis) gilt als Nettopreis.