Katalog Musterklauseln

Katalog. (1) Sofern ein offizieller Ausstellungskatalog oder ein inhaltlich reduziertes Ausstellerver- zeichnis vor oder während der Veranstaltung erscheint, wird dieser/dieses ohne Haftung des Veranstalters und Herausgebers gedruckt und verteilt sowie online gestellt.
Katalog. Vor der Versteigerung erscheint ein Auktionskatalog. Darin werden zur allgemeinen Orientierung die zur Versteigerung kommenden Kunst- gegenstände abgebildet und beschrieben. Der Katalog enthält zusätz- lich Angaben über Urheberschaft, Technik und Signatur des Kunst- gegenstandes. Nur sie bestimmen die Beschaffenheit des Kunstgegen- standes. Im übrigen ist der Katalog weder für die Beschaffenheit des Kunstgegenstandes noch für dessen Erscheinungsbild (Farbe) maß- gebend. Der Katalog weist einen Schätzpreis in Euro aus, der jedoch lediglich als Anhaltspunkt für den Verkehrswert des Kunstgegenstan- des dient, ebenso wie etwaige Angaben in anderen Währungen. Der Katalog wird von Grisebach nach bestem Wissen und Gewissen und mit großer Sorgfalt erstellt. Er beruht auf den bis zum Zeitpunkt der Versteigerung veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen Erkenntnissen sowie auf den Angaben des Einlieferers. Für jeden der zur Versteigerung kommenden Kunstgegenstände kann bei ernstlichem Interesse ein Zustandsbericht von Grisebach angefor- dert und es können etwaige von Grisebach eingeholte Expertisen eingesehen werden. Die im Katalog, im Zustandsbericht oder in Expertisen enthaltenen Angaben und Beschreibungen sind Einschätzungen, keine Garantien im Sinne des § 443 BGB für die Beschaffenheit des Kunstgegenstandes. Grisebach ist berechtigt, Katalogangaben durch Aushang am Ort der Versteigerung und unmittelbar vor der Versteigerung des betreffenden Kunstgegenstandes mündlich durch den Auktionator zu berichtigen oder zu ergänzen.
Katalog. Die Messe Essen gibt für die Veranstaltung einen Katalog heraus.. Über die Eintragungs- und Insertions- möglichkeiten werden die Aussteller rechtzeitig von der Messe Essen oder einem beauftragten Dritten ausführlich informiert. Die Messe Essen veröffentlicht die Aussteller auch online. Schadenersatzansprü- che für fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Eintragungen sind ausgeschlossen. Für den Inhalt der Eintragungen und daraus eventuell resultierender Schäden ist der Auftraggeber verantwortlich. Exponate, Drucksachen oder Werbemittel aller Art dürfen nur innerhalb des gemieteten Standes für die eigene Firma des Ausstellers ausgestellt, nicht aber in den Hallengängen oder im sonstigen Messege- lände verteilt werden. Hinsichtlich der Außenwerbung und Sponsoringmaßnahmen aller Art wird auf die Serviceangebote der Messe Essen verwiesen. Das nicht vom Serviceangebot der Messe Essen um- fasste Herumtragen oder –fahren von Werbeträgern auf dem Veranstaltungsgelände sowie das Vertei- len von Drucksachen und Kostproben außerhalb des Standes ist ausdrücklich nicht gestattet ebenso wie das Ansprechen und Befragen von Besuchern außerhalb des Standes. Es sind nur messebezogene Werbemaßnahmen der Aussteller zulässig, die nicht gegen geltendes Recht, insbesondere das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb oder die guten Sitten versto- ßen. Politische Werbung oder politische Aussagen sind unzulässig, es sei denn, die politische Aussage gehört zum Rahmen der Veranstaltung. Die Messe Essen ist bei Werbung oder Aussagen, die die öffentliche Ordnung oder den Veranstal- tungsfrieden stören berechtigt jedoch nicht verpflichtet, Unterlassung und/oder Entfernung der Stö- rung zu verlangen. Wird der Aufforderung nicht nachgekommen steht der Messe Essen ein außeror- dentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu. Die Messe Essen hat zudem das Recht, das stö- rende Material für die Dauer der Veranstaltung sicherzustellen. Die Kosten für die Entfernung unbe- fugt genutzter oder angebrachter Werbemittel hat der Aussteller zu tragen. Gleiches gilt für Werbemittel, die zur Beanstandung Anlass geben könnten als auch für unbefugt vor- genommene Werbung. Einzelheiten zur Genehmigung von optischen, sich bewegenden oder akustischen Werbemitteln und Produktpräsentationen (z.B. per Lautsprecher, Film- oder Videovorführung) finden Sie in der Tech- nischen Richtlinie Nummer 4.7.7. Gebührenpflichtige Genehmigungen zu musikalischen Wiedergaben aller Art sind vom Aussteller bei der Gem...
Katalog. Die im Katalog angegebenen Preise sind weder Mindest- noch Höchstpreise, sondern die- nen lediglich als Anhaltspunkte für den Verkehrswert des Versteigerungsgutes ohne Gewähr für seine Richtigkeit. Die Höhe des Betrages, mit dem der jeweilige Versteigerungsgegenstand angeboten wird, bestimmt der Versteigerer nach eigenem Ermessen.
Katalog. Bereitstellung von Kataloginformationen über die Nachfragekette und Steuerung des Verkaufs von Produkten, Services, Komplettlösungen, Komponenten und Zubehör.
Katalog. 1. Medienkatalog 2008 10,00 EUR
Katalog. Der Katalog des Reiseveranstalters dient als bloße Werbemittel. Die darin präsentierten Pau- schalreisen und sonstigen Leistungen stellen keine Anbote dar (vgl 2.2.).
Katalog. Die Kosten für einen Katalog werden von der/dem Nutzerin/Nutzer getragen. Wenn Kostenbeteiligung der/des Künstlerin/Künstlers vereinbart wird, kann diese mit Kunstwerken geleistet werden. Leistungen, die von der/dem Künstlerin/Künstler bei der Herstellung des Katalogs erbracht werden, werden in Rechnung gestellt. Die Festlegung der Auflage sowie die Herstellung/Ausführung des Katalogs erfolgt in Absprache und im Einvernehmen mit der/dem Künstlerin/Künstler. Die/Der Künstlerin/Künstler erhält einen angemessenen Teil der Auflage zur eigenen Verfügung.
Katalog. Die E-world energy & water GmbH gibt für die Veranstaltung einen Katalog heraus. Über die Eintragungs- und Insertionsmöglichkeiten werden die Aussteller rechtzeitig von der E-world energy & water GmbH oder einem be- auftragten Dritten ausführlich informiert. Die E-world energy & water GmbH veröffentlicht die Aussteller auch online. Schadenersatzansprüche für fehler- hafte, unvollständige oder nicht erfolgte Eintragungen sind ausgeschlossen. Für den Inhalt der Eintragungen und daraus eventuell resultierender Schäden ist der Auftraggeber verantwortlich.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.