Gebäudeabschreibung Musterklauseln

Gebäudeabschreibung. Fremdkapitalkosten (Zinsen) werden nur in Höhe der tatsächlichen Belastung und zu den marktüblichen Zinssätzen berücksichtigt. Wurde bei der Annahme von Hypotheken-Darlehen vereinbart, dass sich die Tilgungsbeiträge um den Unterschiedsbetrag zwischen den Zinsen vom Ursprungsdarlehen und vom Restdarlehen erhöhen, so werden diese zusätzlichen Til- gungsbeträge ebenfalls als Fremdkapitalaufwendungen berücksichtigt. Die Inventarinstandhaltung und -abschreibung, die Kosten aus der Gewährleistung der Ver- fügbarkeit automobiler Transportmittel, die Gebäude- und Außenanlageninstandhaltung und die Gebäudeabschreibung werden auf der Basis einheitlicher, durch die Vertragskommission festgelegter Grundlagen kalkuliert und sollen wenn möglich nicht von den durch die Vertrags- kommission gem. Hamburger Rahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII festgelegten Grundlagen abweichen.
Gebäudeabschreibung. Basis: Gebäudewiederbeschaffungswert Auf den Gebäudewiederbeschaffungswert wird die Mindestabschreibung von 1,4% zuzüglich der Tilgungsanteile aus Fremdkapitalmitteln bis zu einer maximalen Abschreibungsrate von 2,2% angewendet. Die Mindestabschreibung wird auch angewandt, wenn ein Xxxxxx einer Einrichtung zwar selbst nicht Eigentümer eines Gebäudes ist, dieses ihm aber unbefristet oder langfristig zur Nutzung überlassen wurde mit der Verpflichtung, die Bausubstanz zu erhalten und sämtliche Erneuerungsarbeiten an Gebäuden und technischen Anlagen aus eigenen Mitteln durchzuführen. Die Abschreibung mindert sich entsprechend, soweit der Eigentümer einen Teil dieser Ausgaben selbst trägt. Die Bezirksämter teilen der JUS-IT.Angebotsverwaltung unter Angabe der JUS-IT-Referenznummer und des Beginndatums mit, welches Entgelt als Servicesatz bei dem Anbieter in JUS-IT einzutragen ist, mit dem das jeweilige Bezirksamt einen Vertrag für Pflegepersonenberatung nach § 37 (2) SGB VIII abgeschlossen hat. Variante Mustervertrag ohne Zusatzvereinbarung zur Altersvorsorge Berechnung Personalschlüssel Sozialpädagogische Fachkraft 00.000 € 1 : 1,00 Leitung 5.333 € 1 : 12,00 Verwaltung 4.443 € 1 : 10,00 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (AGA) 00.000 € Arbeitgeberanteil an den Personalnebenkosten 2% 0.000 € darauf 26 % Aufschlag Sach- u. Investitionskosten * 00.000 € Entgelt je Fall und Tag, Typ A (Divisor 365,25 x 95%) 8,16 € 1 : 35,00 Entgelt je Fall und Tag, Typ B (Divisor 365,25 x 95%) 6,80 € 1 : 42,00 Variante Mustervertrag mit Zusatzvereinbarung zur Altersvorsorge Berechnung Personalschlüssel Sozialpädagogische Fachkraft 00.000 € 1 : 1,00 Leitung 5.333 € 1 : 12,00 Verwaltung 4.443 € 1 : 10,00 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (AGA) 00.000 € Arbeitgeberanteil an zusätzlicher Altersvorsorge 5% 0.000 € Arbeitgeberanteil an den Personalnebenkosten 2% 0.000 € darauf 26 % Aufschlag Sach- u. Investitionskosten * 00.000 € Entgelt je Fall und Tag, Typ A (Divisor 365,25 x 95%) 8,50 € 1 : 35,00 Entgelt je Fall und Tag, Typ B (Divisor 365,25 x 95%) 7,08 € 1 : 42,00 * Mit dem Aufschlag „Sach- und Investitionskosten“ werden zum einen die üblicherweise anfallenden Sach- und Investitionsaufwendungen abgedeckt (zu Details vgl. bspw. die Rahmendaten der HzE-Entgelte). Zum anderen berücksichtigt der Aufschlag Besonderheiten der Pflegeelternberatung wie beispielsweise: Vorhalten von Räumlichkeiten zu Beratungszwecken und für Gruppenaktivitäten, Betreuung von Kindergruppen bei v...
Gebäudeabschreibung. Fremdkapitalkosten (Zinsen) werden nur in Höhe der tatsächlichen Belastung und zu den marktüblichen Zinssätzen berücksichtigt. Wurde bei der Annahme von Hypotheken-Darlehen vereinbart, dass sich die Tilgungsbeiträge um den Unterschiedsbetrag zwischen den Zinsen vom Ursprungsdarlehen und vom Restdarlehen erhöhen, so werden diese zusätzlichen Til- gungsbeträge ebenfalls als Fremdkapitalaufwendungen berücksichtigt. Die Inventarinstandhaltung und -abschreibung, die Kosten aus der Gewährleistung der Ver- fügbarkeit automobiler Transportmittel, die Gebäude- und Außenanlageninstandhaltung und die Gebäudeabschreibung werden auf der Basis einheitlicher, durch die Vertragskommission festgelegter Grundlagen kalkuliert.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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