Common use of Gebäudeschäden Clause in Contracts

Gebäudeschäden. Diebstahl von Teilen des Gebäudes oder Beschädigungen, die von Dieben bei einem Diebstahl oder Diebstahlversuch verübt werden einschließlich Beschädigungen der Alarmanlage. Die Garantie der Gesellschaft ist auf 0.000€ je Schadensfall ohne Anwendung der Proportionalitätsregel begrenzt. Bezüglich Gebäudeschäden gelten folgende Entschädigungsmodalitäten: Die Gesellschaft entschädigt den Versicherungsnehmer auch dann, wenn er Mieter oder Bewohner des Gebäudes ist. Sie behält sich allerdings ihr Regressrecht gegen die Person vor, die für die Schäden haftet. Nicht von der Garantie gedeckt sind jedoch Schäden: ◼ an den Gütern, die sich außerhalb des Gebäudes befinden; ◼ an einem Gebäude, das sich im Bau oder Wiederaufbau befindet, umgebaut oder repariert wird, sofern ein Kausalzusammenhang zwischen den Schäden und diesen Arbeiten besteht; ◼ die von oder mit der Beihilfe folgender Personen verursacht wurden: - Versicherte, Verwandte in auf- oder absteigender Linie oder deren Ehepartner, - jede Person im Dienst des Versicherten, die den Schaden außerhalb ihrer Dienstzeiten verursacht, - Mieter oder Personen, die in dessen Haushalt leben.

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