Gebäudeschäden. Die Kosten infolge von Beschädigungen des Gebäudes, die von den Dieben bei einem Diebstahl oder Diebstahlversuch verübt werden einschließlich Beschädigungen der Alarmanlage. Diese Erweiterung gilt zusätzlich zu der in Artikel 5.2.2.1.8 der Besonderen Bedingungen „Feuer“ genannten Erweiterung. Die Gesamtentschädigung ist auf 00.000€ begrenzt. Die Gesellschaft behält sich jedoch ihr Regressrecht gegen die Person vor, die für die Schäden haftet.
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