Common use of GEBÜHREN; ZU ORACLE LINUX/ORACLE VM BESTELLBARE SERVICES Clause in Contracts

GEBÜHREN; ZU ORACLE LINUX/ORACLE VM BESTELLBARE SERVICES. 4.1 Für den ersten Oracle Linux/Oracle VM Leistungszeitraum, für den Gebühren für die jeweiligen Oracle Linux/Oracle VM Services anfallen, werden die zu zahlenden Gebühren nach der Anzahl der zu unterstützenden Systeme berechnet, über die Sie zum Zeitpunkt Ihres Auftrags verfügen. Für den zweiten und alle folgenden Oracle Linux/Oracle VM Leistungszeiträume werden die anfallenden Gebühren nach der Gesamtzahl der Unterstützten Systeme berechnet, über die Sie am ersten Tag des jeweiligen Oracle Linux/Oracle VM Leistungszeitraums verfügen (z. B. werden die Gebühren für den zweiten Leistungszeitraum nach der Gesamtzahl der Unterstützten Systeme berechnet, über die Sie am ersten Tag des zweiten Leistungszeitraums verfügen).

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