Common use of Gefahr: Implosion Clause in Contracts

Gefahr: Implosion. 3.3.1 Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Implosion zerstört oder beschädigt werden oder abhanden- kommen. 3.3.2 Implosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die gegen das Innere eines Behältnisses gerichtet ist, bewirkt durch Au- ßendruck infolge eines inneren Unterdruckes. 3.3.3 Die generellen Ausschlüsse in Ziffer 3.18 haben Gültigkeit.

Appears in 5 contracts

Samples: Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs)