Common use of Gegenstand der Ausfalldeckung Clause in Contracts

Gegenstand der Ausfalldeckung. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wäh- rend der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird und die daraus entstan- dene Schadenersatzforderung gegen den Schädiger nicht durchgesetzt werden kann. Inhalt und Umfang der versicherten Schadenersatzansprüche richten sich nach dem Deckungsumfang dieses Vertrages. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche, denen ein vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt und für Schadenersatzansprüche, die aus der Eigenschaft des Schädigers als Tierhalter oder -hüter entstanden sind.

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Samples: www.jagd-versicherungen-24.de, www.gothaer.de

Gegenstand der Ausfalldeckung. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wäh- rend der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird und die daraus entstan- dene entstande- ne Schadenersatzforderung gegen den Schädiger nicht durchgesetzt werden kann. Inhalt und Umfang der versicherten Schadenersatzansprüche richten sich nach dem Deckungsumfang dieses Vertrages. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche, denen ein vorsätzliches vor- sätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt und für Schadenersatzansprüche, die aus der Eigenschaft des Schädigers als Tierhalter oder -hüter entstanden sind.

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Samples: gs-jagdversicherungen.de

Gegenstand der Ausfalldeckung. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wäh- rend während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird und die daraus entstan- dene ent- standene Schadenersatzforderung gegen den Schädiger nicht durchgesetzt werden kann. Inhalt und Umfang der versicherten Schadenersatzansprüche richten sich nach dem Deckungsumfang dieses Vertrages. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche, denen ein vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt und für Schadenersatzansprüche, die aus der Eigenschaft des Schädigers als Tierhalter oder -hüter entstanden sind.

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