Common use of Gegenstand der Opferhilfe Clause in Contracts

Gegenstand der Opferhilfe. Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass eine im Rahmen dieses Vertrages versicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung ▪ Opfer einer Gewalttat nach § 1 Absatz 1 und 2 des Opferentschädigungsgesetzes geworden ist und ▪ dadurch eine körperliche (nicht psychische) Schädigung erlitten hat und ▪ der Täter nicht ermittelt werden konnte. Leistungen nach den Bestimmungen des Opferentschädigungsgesetzes kann beanspruchen, wer durch eine vorsätzliche rechtswidrige Gewalttat eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat. Anspruch auf Leistungen hat auch, wer einen Gesundheitsschaden bei der rechtmäßigen Abwehr einer Gewalttat erlitten hat.

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Samples: degenia.de, degenia.de

Gegenstand der Opferhilfe. Versicherungsschutz besteht für den Versichert ist der Fall, dass eine im Rahmen dieses Vertrages versicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung Opfer einer Gewalttat nach § 1 Absatz 1 und 2 des Opferentschädigungsgesetzes geworden ist und dadurch eine körperliche (nicht psychische) Schädigung erlitten hat und der Täter nicht ermittelt werden konnte. Leistungen nach den Bestimmungen des Opferentschädigungsgesetzes kann beanspruchen, wer durch eine vorsätzliche rechtswidrige Gewalttat eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat. Anspruch auf Leistungen hat auch, wer einen Gesundheitsschaden bei der rechtmäßigen Abwehr einer Gewalttat erlitten hat.

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Samples: besserberater.de, www.haftpflichtkasse.de