Geheimhaltung, Datenschutz sowie Datensicherheit Musterklauseln

Geheimhaltung, Datenschutz sowie Datensicherheit. Die Vertragspartner verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller Tatsachen, die weder offensichtlich noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifelsfall sind solche Tatsachen als vertraulich anzusehen, und es besteht eine gegenseitige Pflicht zur Konsultation. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich bereits auf die Vertragsverhandlungen und bleibt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen, solange ein schützenswertes Geheimhaltungsinteresse besteht. Dies unterliegt lediglich den gesetzlichen Auskunftspflichten. Die Livtec erkennt an, dass sie gemäss Artikel 10a des Datenschutzgesetzes (DSG) als Auftragsdatenverarbeiterin handelt und die Kundendaten nur für die vereinbarten Zwecke verarbeiten darf. Insbesondere werden die Kundendaten nicht ohne rechtmässige Verpflichtung an unbefugte Dritte weitergegeben. Eine solche Verpflichtung könnte beispielsweise durch gerichtliche Anordnung oder behördliche Verfügung entstehen. Um den Schutz vor unbefugtem Zugriff auf die Kundendaten zu gewährleisten, ergreift Livtec angemessene technische und organisatorische Massnahmen. Der Kunde verpflichtet sich, die Daten und den Zugriff darauf ebenfalls technisch und organisatorisch vor unbefugter Nutzung zu schützen. Die Speicherung der Daten erfolgt ausschliesslich innerhalb der Europäischen Union, während Datensicherungen und Langzeitaufbewahrungen ausschliesslich in der Schweiz stattfinden. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, zu überprüfen, ob rechtliche Vorschriften ihn dazu verpflichten, seine Kunden darüber zu informieren, dass die Verarbeitung ihrer Daten durch einen Dritten (Livtec) erfolgt. Gegebenenfalls obliegt es dem Kunden, die erforderlichen Zustimmungen bei Dritten einzuholen. Die Massnahmen zur Datensicherheit entsprechen den branchenüblichen Standards. Der Kunde ist verpflichtet, diese Massnahmen zu prüfen und zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen mit Livtec zu vereinbaren, sofern er sie für unzureichend hält.