Geldwäscheprüfung. Der Mieter wird dem Vermieter unverzüglich nach Vertragsschluss sowie später auf Anforderung des Vermieters die notwendigen Informationen über seinen „wirtschaftlich Berechtigten“ i.S.v. § 1 Abs. 6 Geldwäschegesetz zukommen lassen und die notwendigen Unterlagen zu einer ordnungsgemäßen Identifizierung zur Verfügung stellen. Natürliche Personen als Mieter haben dem Vermieter unaufgefordert eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung gilt auch, sobald und soweit sich der wirtschaftlich Berechtigte des Mieters ändert. Verstößt der Mieter gegen diese Verpflichtung, ist der Vermieter berechtigt, vom Lizenzvertrag zurückzutreten bzw. nach vorheriger Abmahnung außerordentlich fristlos zu kündigen.
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Geldwäscheprüfung. Der Mieter wird dem Vermieter unverzüglich nach Vertragsschluss sowie später auf Anforderung des Vermieters die notwendigen Informationen über seinen „wirtschaftlich Berechtigten“ i.S.v. § 1 Abs. 6 Geldwäschegesetz zukommen lassen und die notwendigen Unterlagen zu einer ordnungsgemäßen Identifizierung zur Verfügung stellen. Natürliche Personen als Mieter haben dem Vermieter unaufgefordert eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung gilt auch, sobald und soweit sich der wirtschaftlich Berechtigte des Mieters ändert. Verstößt der Mieter gegen diese Verpflichtung, ist der Vermieter berechtigt, vom Lizenzvertrag Mietvertrag zurückzutreten bzw. nach vorheriger Abmahnung außerordentlich fristlos zu kündigen.
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Geldwäscheprüfung. Der Mieter wird dem Vermieter unverzüglich nach Vertragsschluss Vertrags- schluss sowie später auf Anforderung des Vermieters die notwendigen Informationen über seinen „wirtschaftlich Berechtigten“ i.S.v. i. S. v. § 1 Abs. 6 Geldwäschegesetz zukommen lassen und die notwendigen Unterlagen zu einer ordnungsgemäßen Identifizierung zur Verfügung stellen. Natürliche Personen als Mieter haben dem Vermieter unaufgefordert eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung gilt auch, sobald und soweit sich der wirtschaftlich Berechtigte des Mieters ändert. Verstößt der Mieter gegen diese Verpflichtung, ist der Vermieter berechtigt, vom Lizenzvertrag Vertrag zurückzutreten bzw. nach vorheriger Abmahnung außerordentlich fristlos zu kündigen.
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Geldwäscheprüfung. Der Mieter wird dem Vermieter unverzüglich nach Vertragsschluss sowie später auf Anforderung des Vermieters die notwendigen Informationen über seinen „"wirtschaftlich Berechtigten“ " i.S.v. § 1 Abs. 6 Geldwäschegesetz zukommen lassen und die notwendigen Unterlagen zu einer ordnungsgemäßen Identifizierung zur Verfügung stellen. Natürliche Personen als Mieter haben dem Vermieter unaufgefordert eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung gilt auch, sobald und soweit sich der wirtschaftlich Berechtigte des Mieters ändert. Verstößt der Mieter gegen diese Verpflichtung, ist der Vermieter berechtigt, vom Lizenzvertrag Mietvrtrag zurückzutreten bzw. nach vorheriger Abmahnung außerordentlich fristlos zu kündigen.
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Geldwäscheprüfung. Der Mieter wird dem Vermieter unverzüglich nach Vertragsschluss sowie später auf Anforderung des Vermieters die notwendigen Informationen über seinen „wirtschaftlich wirtschaft- lich Berechtigten“ i.S.v. i. S. v. § 1 Abs. 6 Geldwäschegesetz zukommen lassen und die notwendigen Unterlagen zu einer ordnungsgemäßen Identifizierung zur Verfügung stellen. Natürliche Personen als Mieter haben dem Vermieter unaufgefordert eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung gilt auch, sobald und soweit sich der wirtschaftlich Berechtigte des Mieters ändert. Verstößt der Mieter gegen diese Verpflichtung, ist der Vermieter berechtigt, vom Lizenzvertrag Vertrag zurückzutreten bzw. nach vorheriger Abmahnung außerordentlich fristlos zu kündigenkündi- gen.
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