Common use of Geltung Clause in Contracts

Geltung. (1) Vertragspartner sind die CBF und der Kunde. Kunde der CBF kann jede juristische Person sein, mit der CBF eine Geschäftsverbindung eingeht. (2) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der CBF gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Preisverzeichnis. Für bestimmte Geschäftsarten (z. B. Wertpapierdarlehen, Sicherheitenverwaltung Xemac) gelten daneben die Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen enthalten können und deren Geltung, zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Preisverzeichnis, mit dem Kunden hiermit vereinbart wird. Soweit die Sonderbedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abweichendes regeln, gehen die Regelungen der Sonderbedingungen vor. (3) Technische Regelungen kann CBF gesondert treffen. Die Technischen Regelungen finden neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen Anwendung. Für den Fall, dass die Technischen Regelungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Sonderbedingungen abweichen, sind die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen maßgeblich. Änderungen und Ergänzungen der Technischen Regelungen werden auf der Website der CBF (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) veröffentlicht. (4) Die Bedingungen und die Technischen Regelungen können über das Internet unter der Adresse ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ eingesehen sowie gespeichert und ausgedruckt werden. (5) CBF behält sich das Recht vor, die Bedingungen nach Maßgabe der Absätze 5 und 6 jederzeit zu ändern und zu ergänzen. Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen werden dem Kunden (i) auf dem elektronischen Kommunikationsweg mitgeteilt sowie (ii) auf der Website der CBF (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) veröffentlicht. Sofern die Bedingungen nichts Abweichendes vorsehen, werden Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens sechs Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag bekannt gegeben (“Reguläre Bekanntgabefrist”). Sofern es nach Einschätzung der CBF aus rechtlichen oder anderen wichtigen Gründen (z. B. bei kurzfristiger Änderung der Bereitstellung von T2S durch das Eurosystem oder einer geänderten Auslegungspraxis von Aufsichtsbehörden) erforderlich ist, erfolgt die Bekanntgabe von Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens drei Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag (“Verkürzte Bekanntgabefrist”). CBF wird bei ihrer Entscheidung berechtigte Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Die Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der jeweiligen Bekanntgabefrist durch schriftliche Mitteilung oder an die E-Mail-Adresse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ bei CBF Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn CBF bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. (6) Vor einer Änderung oder Ergänzung von Kernbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird CBF ein Konsultationsverfahren durchführen. Zu diesem Zweck wird CBF die geplanten Änderungen oder Ergänzungen auf dem elektronischen Kommunikationsweg kommunizieren und Kunden auffordern, innerhalb eines Monats Anmerkungen zu den geplanten Änderungen oder Ergänzungen einzureichen (“Konsultation”). CBF wird die Anmerkungen prüfen. Eine Konsultation findet nicht statt, wenn nach Einschätzung der CBF rechtliche oder andere wichtige Gründe vorliegen, die einer Konsultation entgegenstehen. CBF wird bei ihrer Entscheidung die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung. (1) Vertragspartner sind die CBF und der Kunde. Kunde der CBF kann jede juristische Person sein, mit der CBF eine Geschäftsverbindung eingeht. (2) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der CBF gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Preisverzeichnis. Für bestimmte Geschäftsarten (z. B. Wertpapierdarlehen, Sicherheitenverwaltung Xemac) Ge- schäftsarten gelten daneben die SonderbedingungenSonderbedin- gungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen enthalten können und deren Geltung, zusammen mit den Allgemeinen Allgemei- nen Geschäftsbedingungen sowie dem PreisverzeichnisPreisver- zeichnis, mit dem Kunden hiermit vereinbart wird. Soweit die Sonderbedingungen von den Allgemeinen Allgemei- nen Geschäftsbedingungen Abweichendes regeln, gehen die Regelungen der Sonderbedingungen vor. (3) Technische Regelungen kann CBF gesondert treffen. Die Technischen Regelungen finden neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen Anwendung. Für den Fall, dass die Technischen Regelungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Sonderbedingungen abweichen, sind die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen maßgeblich. Änderungen und Ergänzungen der Technischen Regelungen werden auf der Website der CBF (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) veröffentlicht. (4) Die Bedingungen und die Technischen Regelungen können über das Internet unter der Adresse ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ eingesehen sowie gespeichert und ausgedruckt werden. (5) CBF behält sich das Recht vor, die Bedingungen nach Maßgabe der Absätze 5 und 6 jederzeit zu ändern und zu ergänzen. Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen werden dem Kunden (i) auf dem elektronischen Kommunikationsweg mitgeteilt sowie (ii) auf der Website der CBF (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) veröffentlicht. Sofern die Bedingungen nichts Abweichendes vorsehen, werden Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens sechs Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag bekannt gegeben (Reguläre Bekanntgabefrist). Sofern es nach Einschätzung der CBF aus rechtlichen oder anderen wichtigen Gründen (z. B. bei kurzfristiger Änderung der Bereitstellung von T2S durch das Eurosystem oder einer geänderten Auslegungspraxis von Aufsichtsbehörden) erforderlich ist, erfolgt die Bekanntgabe von Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens drei Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag (Verkürzte Bekanntgabefrist). CBF wird bei ihrer Entscheidung berechtigte Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Die Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der jeweiligen Bekanntgabefrist durch schriftliche Mitteilung oder an die E-Mail-Adresse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ bei CBF Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn CBF bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. (6) Vor einer Änderung oder Ergänzung von Kernbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird CBF ein Konsultationsverfahren durchführen. Zu diesem Zweck wird CBF die geplanten Änderungen oder Ergänzungen auf dem elektronischen Kommunikationsweg kommunizieren und Kunden auffordern, innerhalb eines Monats Anmerkungen zu den geplanten Änderungen oder Ergänzungen einzureichen („KonsultationKonsultation”). CBF wird die Anmerkungen prüfen. Eine Konsultation findet nicht statt, wenn nach Einschätzung der CBF rechtliche oder andere wichtige Gründe vorliegen, die einer Konsultation entgegenstehen. CBF wird bei ihrer Entscheidung die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung. 1.1) Diese Besonderen Geschäftsbedingungen für das AMTANGEE Friends Programm gelten für Kundenempfehlungen durch einen Endkunden (1) Vertragspartner sind nachfolgend Empfehler genannt). Sofern nicht anders vereinbart gelten hierzu ergänzend die CBF und der Kunde. Kunde der CBF kann jede juristische Person sein, mit der CBF eine Geschäftsverbindung eingeht. (2) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der CBF gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Preisverzeichnis. Für bestimmte Geschäftsarten (z. B. Wertpapierdarlehen, Sicherheitenverwaltung Xemac) gelten daneben die Sonderbedingungender AMTANGEE GmbH, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen enthalten können und deren Geltung, zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Preisverzeichnis, mit dem Kunden hiermit vereinbart wird. Soweit die Sonderbedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abweichendes regeln, gehen die Regelungen der Sonderbedingungen vor. (3) Technische Regelungen kann CBF gesondert treffen. Die Technischen Regelungen finden neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen Anwendung. Für den Fall, dass die Technischen Regelungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Sonderbedingungen abweichen, sind die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen maßgeblich. Änderungen und Ergänzungen der Technischen Regelungen werden auf der Website der CBF (Seite ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) veröffentlicht. (4) Die Bedingungen und die Technischen Regelungen können über das Internet unter der Adresse ▇▇▇./▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/ eingesehen und heruntergeladen werden können.▇▇▇ eingesehen sowie gespeichert 1.2) Kommt aufgrund einer erfolgreichen Empfehlung ein Vertrag zwischen einem neuen Endkunden und ausgedruckt AMTANGEE wie nachfolgend beschrieben zustande, erhält der Empfehler unter den Voraussetzungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen und nach eigenem Ermessen von AMTANGEE für diese Vermittlungsleistung eine zuvor festgelegte Prämie im Empfehlungsformular von AMTANGEE. 1.3) Durch die Annahme dieser Besonderen Geschäftsbedingungen verpflichtet sich der Empfehler, das AMTANGEE Friends Programm nur für Zwecke zu nutzen, die weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Ein gewerblicher Zweck liegt vor, wenn durch den Empfehler Empfehlungen planmäßig und in größerem Umfang mit der Absicht regelmäßiger Gewinnerzielung abgegeben werden. (51.4) CBF Beabsichtigt der Empfehler eine gewerbliche Nutzung bei Vertragsschluss oder stellt sich eine solche Absicht erst nach Vertragsschluss heraus, so verpflichtet sich der Empfehler durch Annahme dieser Besonderen Geschäftsbedingungen, AMTANGEE darüber unverzüglich zu unterrichten. AMTANGEE behält sich das Recht vor, die Bedingungen nach Maßgabe den Empfehler daraufhin von der Absätze 5 und 6 jederzeit Nutzung des AMTANGEE Friends Programms auszuschließen bzw. den Vertrag fristlos zu ändern und kündigen oder ausnahmsweise eine gewerbliche Nutzung durch den Empfehler im Einzelfall zu ergänzengenehmigen. Änderungen und Ergänzungen Ein Anspruch des Empfehlers auf eine Genehmigung der Bedingungen werden dem Kunden (i) auf dem elektronischen Kommunikationsweg mitgeteilt sowie (ii) auf der Website der CBF (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) veröffentlicht. Sofern die Bedingungen nichts Abweichendes vorsehen, werden Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens sechs Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag bekannt gegeben (“Reguläre Bekanntgabefrist”). Sofern es nach Einschätzung der CBF aus rechtlichen oder anderen wichtigen Gründen (z. B. bei kurzfristiger Änderung der Bereitstellung von T2S gewerblichen Nutzung durch das Eurosystem oder einer geänderten Auslegungspraxis von Aufsichtsbehörden) erforderlich ist, erfolgt die Bekanntgabe von Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens drei Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag (“Verkürzte Bekanntgabefrist”). CBF wird bei ihrer Entscheidung berechtigte Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Die Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der jeweiligen Bekanntgabefrist durch schriftliche Mitteilung oder an die E-Mail-Adresse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ bei CBF Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn CBF bei der Bekanntgabe besonders hinweisenAMTANGEE besteht nicht. (61.5) Vor einer Änderung oder Ergänzung von Kernbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird CBF ein Konsultationsverfahren durchführenEmpfehler handeln selbständig und unterliegen keinen Weisungen durch AMTANGEE. Zu diesem Zweck wird CBF Empfehler sind für die geplanten Änderungen oder Ergänzungen auf dem elektronischen Kommunikationsweg kommunizieren Einhaltung sie persönlich treffender gesetzlicher Bestimmungen, einschließlich relevanter Steuergesetze und Kunden aufforderngewerberechtlicher Bestimmungen, innerhalb eines Monats Anmerkungen zu den geplanten Änderungen oder Ergänzungen einzureichen (“Konsultation”). CBF wird die Anmerkungen prüfen. Eine Konsultation findet nicht statt, wenn nach Einschätzung der CBF rechtliche oder andere wichtige Gründe vorliegen, die einer Konsultation entgegenstehen. CBF wird bei ihrer Entscheidung die berechtigten Interessen selbst verantwortlich. 1.6) Die Nutzung des Kunden angemessen berücksichtigenAMTANGEE Friends Programms ist für Empfehler kostenlos.

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Sources: Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen, Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen, Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen

Geltung. 1.1 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten - in Ergänzung der Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr (1Tegernseer Gebräuche) Vertragspartner sind - die CBF nachstehenden „Allgemeinen Lieferungs- und der Kunde. Kunde der CBF kann jede juristische Zahlungsbedingungen" (ALZ) für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Person sein, mit der CBF eine Geschäftsverbindung eingehtdes öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammenfassend „Käufer“). 1.2 Unsere ALZ gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen. 1.3 Unsere ALZ gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (2) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). 1.4 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die ALZ in der CBF gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Preisverzeichniszum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. Für bestimmte Geschäftsarten (z. B. Wertpapierdarlehenjedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, Sicherheitenverwaltung Xemac) gelten daneben die Sonderbedingungenohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. 1.5 Im Einzelfall getroffene, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen enthalten können und deren Geltung, zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Preisverzeichnis, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden hiermit vereinbart wird. Soweit die Sonderbedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abweichendes regelnKäufer (einschließlich Nebenabreden, gehen die Regelungen der Sonderbedingungen vor. (3Ergänzungen und Änderungen) Technische Regelungen kann CBF gesondert treffen. Die Technischen Regelungen finden neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen Anwendunghaben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALZ. Für den FallInhalt derartiger Vereinbarungen ist, dass die Technischen Regelungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Sonderbedingungen abweichenvorbehaltlich des Gegenbeweises, sind die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen maßgeblichein schriftlicher Vertrag bzw. Änderungen und Ergänzungen der Technischen Regelungen werden auf der Website der CBF (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) veröffentlichtunsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (4) Die Bedingungen z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Technischen Regelungen können über das Internet unter der Adresse ▇▇▇Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ eingesehen sowie gespeichert und ausgedruckt 1.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstel- lung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. (5) CBF behält sich das Recht vor, die Bedingungen nach Maßgabe der Absätze 5 und 6 jederzeit zu ändern und zu ergänzen. Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen werden dem Kunden (i) auf dem elektronischen Kommunikationsweg mitgeteilt sowie (ii) auf der Website der CBF (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) veröffentlicht. Sofern die Bedingungen nichts Abweichendes vorsehen, werden Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens sechs Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag bekannt gegeben (“Reguläre Bekanntgabefrist”). Sofern es nach Einschätzung der CBF aus rechtlichen oder anderen wichtigen Gründen (z. B. bei kurzfristiger Änderung der Bereitstellung von T2S durch das Eurosystem oder einer geänderten Auslegungspraxis von Aufsichtsbehörden) erforderlich ist, erfolgt die Bekanntgabe von Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens drei Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag (“Verkürzte Bekanntgabefrist”). CBF wird bei ihrer Entscheidung berechtigte Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Die Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der jeweiligen Bekanntgabefrist durch schriftliche Mitteilung oder an die E-Mail-Adresse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ bei CBF Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn CBF bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. (6) Vor einer Änderung oder Ergänzung von Kernbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird CBF ein Konsultationsverfahren durchführen. Zu diesem Zweck wird CBF die geplanten Änderungen oder Ergänzungen auf dem elektronischen Kommunikationsweg kommunizieren und Kunden auffordern, innerhalb eines Monats Anmerkungen zu den geplanten Änderungen oder Ergänzungen einzureichen (“Konsultation”). CBF wird die Anmerkungen prüfen. Eine Konsultation findet nicht statt, wenn nach Einschätzung der CBF rechtliche oder andere wichtige Gründe vorliegen, die einer Konsultation entgegenstehen. CBF wird bei ihrer Entscheidung die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

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Sources: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Geltung. 1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (1im Folgenden kurz: „EKB“) Vertragspartner sind die CBF gelten für sämtliche Bestellungen oder Beauftragungen zur Lieferung von Waren und/oder Erbringung von Leistungen (im Folgenden kurz: „Bestellungen“) der DigiTrans GmbH, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Linz und der Kunde. Kunde Geschäftsanschrift ▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, eingetragen im Firmenbuch beim Landesgericht Linz zu FN 487738 m (im Folgenden kurz: „DigiTrans“), aufgrund derer der CBF kann jede ein Lieferant oder ein Dienstleister, unabhängig davon, ob der Lieferant oder Dienstleister eine natürliche oder eine juristische Person seinist (im Folgenden kurz: „Lieferant“), mit DigiTrans in eine Geschäftsbeziehung tritt oder bereits steht oder von DigiTrans beauftragt wird. Diese EKB sind integrierter Bestandteil jedes Vertragsabschlusses der CBF eine Geschäftsverbindung eingehtDigiTrans mit einem Lieferanten und ersetzen allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten (kurz „AGB“). Etwaigen AGB des Lieferanten wird hiermit ausdrücklich widersprochen; diese AGB werden nicht (auch nicht stillschweigend) Inhalt eines zwischen DigiTrans und dem Lieferanten abgeschlossenen Vertrages, es sei denn, DigiTrans stimmt der Einbeziehung der AGB ausdrücklich schriftlich zu. 1.2 Diese EKB gelten ausdrücklich auch für Vertragsverhältnisse zwischen der DigiTrans und ihren Gesellschaftern oder deren verbundener Unternehmen (2) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der CBF gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Preisverzeichnis. Für bestimmte Geschäftsarten (z. B. Wertpapierdarlehen§ 189a Z 6 UGB), Sicherheitenverwaltung Xemac) gelten daneben soweit die Sonderbedingungen, die Abweichungen Beschaffung von Lieferungen und/oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen enthalten können und deren Geltung, zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Preisverzeichnis, mit dem Kunden hiermit vereinbart wird. Soweit die Sonderbedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abweichendes regeln, gehen die Regelungen der Sonderbedingungen vorLeistungen durch DigiTrans betroffen ist. (3) Technische Regelungen kann CBF gesondert treffen. 1.3 Die Technischen Regelungen finden neben Ausführung der Bestellung durch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen Anwendung. Für den FallLieferanten gilt als Anerkennung dieser EKB. 1.4 Diese EKB gelten für sämtliche hinkünftigen Geschäfte, dass die Technischen Regelungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder den Sonderbedingungen abweichenFolgebestellungen oder -aufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde. 1.5 Die EKB gelten in der Fassung, sind die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen maßgeblich. Änderungen und Ergänzungen der Technischen Regelungen werden welche im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses auf der Website der CBF (DigiTrans htttps://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) veröffentlicht. (4) Die Bedingungen und die Technischen Regelungen können über das Internet unter der Adresse ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/downloads abrufbar sind.▇▇▇ eingesehen sowie gespeichert und ausgedruckt werden. (5) CBF behält sich das Recht vor, die Bedingungen nach Maßgabe der Absätze 5 und 6 jederzeit zu ändern und zu ergänzen. Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen werden dem Kunden (i) auf dem elektronischen Kommunikationsweg mitgeteilt sowie (ii) auf der Website der CBF (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) veröffentlicht. Sofern die Bedingungen nichts Abweichendes vorsehen, werden Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens sechs Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag bekannt gegeben (“Reguläre Bekanntgabefrist”). Sofern es nach Einschätzung der CBF aus rechtlichen oder anderen wichtigen Gründen (z. B. bei kurzfristiger Änderung der Bereitstellung von T2S durch das Eurosystem oder einer geänderten Auslegungspraxis von Aufsichtsbehörden) erforderlich ist, erfolgt die Bekanntgabe von Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens drei Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag (“Verkürzte Bekanntgabefrist”). CBF wird bei ihrer Entscheidung berechtigte Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Die Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der jeweiligen Bekanntgabefrist durch schriftliche Mitteilung oder an die E-Mail-Adresse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ bei CBF Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn CBF bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. (6) Vor einer Änderung oder Ergänzung von Kernbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird CBF ein Konsultationsverfahren durchführen. Zu diesem Zweck wird CBF die geplanten Änderungen oder Ergänzungen auf dem elektronischen Kommunikationsweg kommunizieren und Kunden auffordern, innerhalb eines Monats Anmerkungen zu den geplanten Änderungen oder Ergänzungen einzureichen (“Konsultation”). CBF wird die Anmerkungen prüfen. Eine Konsultation findet nicht statt, wenn nach Einschätzung der CBF rechtliche oder andere wichtige Gründe vorliegen, die einer Konsultation entgegenstehen. CBF wird bei ihrer Entscheidung die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

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Sources: General Terms and Conditions of Purchase

Geltung. (1) Vertragspartner sind die CBF Alle Lieferungen, Leistungen und der Kunde. Kunde der CBF kann jede juristische Person sein, mit der CBF eine Geschäftsverbindung eingeht. (2) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der CBF gelten diese Angebote von Anker erfolgen ausschließlich aufgrund die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Preisverzeichnis(die „AGB“). Für bestimmte Geschäftsarten (z. B. Wertpapierdarlehen, Sicherheitenverwaltung Xemac) gelten daneben die SonderbedingungenDie AGB sind Bestandteil aller Ange- bote und Verträge, die Abweichungen Anker mit ihren Vertragspartnern schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Ergänzungen zu diesen Angebote an den AG, selbst wenn sie nicht noch- mals gesondert vereinbart werden. Geschäftsbedingungen enthalten können und deren Geltungdes AG oder Dritter finden keine Anwendung, zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Preisverzeichnis, mit dem Kunden hiermit vereinbart wirdauch wenn Anker ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Soweit die Sonderbedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abweichendes regeln, gehen die Regelungen der Sonderbedingungen vor. (3) Technische Regelungen kann CBF gesondert treffen. Die Technischen Regelungen finden neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen Anwendung. Für den Fall, dass die Technischen Regelungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Sonderbedingungen abweichen, sind die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen maßgeblich. Änderungen und Ergänzungen der Technischen Regelungen werden auf der Website der CBF (▇▇▇.Selbst wenn ▇▇▇▇▇ auf ein Schreiben Be- zug nimmt, das Geschäftsbedingungen des AG oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Angebote von Anker erfolgen freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellun- gen oder Aufträge des AG kann Anker innerhalb von 21 Tagen nach Zugang annehmen. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen dem AG und Anker ist der schriftlich geschlossene Vertrag zwischen dem AG und Anker, einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von ▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) veröffentlicht. (4) Die Bedingungen ▇ vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und die Technischen Regelungen können über das Internet unter mündliche Abreden der Adresse ▇▇▇.Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Angaben von ▇▇▇▇▇ zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Ge- brauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, technische Daten, etc.) sowie Darstellungen des- selben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen), insbesondere in den entsprechenden Leistungs- beschreibungen von Anker, sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnun- gen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften er- folgen, technische Änderungen sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile bleiben Anker vorbehalten, sofern hierdurch ein technisch wenigstens gleichwertiger Zu- stand hergestellt wird und die bauaufsichtsrechtlichen oder gegebenenfalls immissions- schutzrechtlichen Genehmigungen für die durch den AG zu errichtenden Windenergieanla- gen oder Funktürme infolge der Änderung nicht erlöschen. Anker behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen, von Anker bereitgestelltem geistigen Eigentum sowie dem AG zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Mo- dellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der AG darf diese Gegen- stände ohne ausdrückliche Zustimmung von ▇▇▇▇▇▇▇.▇▇eingesehen sowie gespeichert und ausgedruckt werden. (5) CBF behält sich das Recht vorweder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, die Bedingungen nach Maßgabe der Absätze 5 und 6 jederzeit zu ändern und zu ergänzensie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen werden dem Kunden (i) Er hat auf dem elektronischen Kommunikationsweg mitgeteilt sowie (ii) auf der Website der CBF (▇▇▇.Verlangen von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) veröffentlicht. Sofern die Bedingungen nichts Abweichendes vorsehen, werden Änderungen ▇ diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und Ergänzungen der Bedingungen mindestens sechs Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag bekannt gegeben (“Reguläre Bekanntgabefrist”). Sofern es nach Einschätzung der CBF aus rechtlichen oder anderen wichtigen Gründen (z. B. bei kurzfristiger Änderung der Bereitstellung von T2S durch das Eurosystem oder einer geänderten Auslegungspraxis von Aufsichtsbehörden) erforderlich ist, erfolgt die Bekanntgabe von Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens drei Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag (“Verkürzte Bekanntgabefrist”). CBF wird bei ihrer Entscheidung berechtigte Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Die Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen gelten als genehmigteventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn der Kunde sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht innerhalb der jeweiligen Bekanntgabefrist durch schriftliche Mitteilung mehr benötigt werden oder an die E-Mail-Adresse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.▇▇▇ bei CBF Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn CBF bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. (6) Vor einer Änderung oder Ergänzung von Kernbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird CBF ein Konsultationsverfahren durchführen. Zu diesem Zweck wird CBF die geplanten Änderungen oder Ergänzungen auf dem elektronischen Kommunikationsweg kommunizieren und Kunden auffordern, innerhalb eines Monats Anmerkungen zu den geplanten Änderungen oder Ergänzungen einzureichen (“Konsultation”). CBF wird die Anmerkungen prüfen. Eine Konsultation findet nicht statt, wenn nach Einschätzung der CBF rechtliche oder andere wichtige Gründe vorliegen, die einer Konsultation entgegenstehen. CBF wird bei ihrer Entscheidung die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung. Stand: Januar 2022 des Verzugs 0,5% des Nettopreises (1Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der 1.1 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten - in Ergänzung der Gebräuche im holzwirtschaftli- chen Verkehr (Tegernseer Gebräuche) Vertragspartner sind - die CBF nachstehenden „Allgemeinen Lieferungs- und der Kunde. Kunde der CBF kann jede juristische Zahlungsbedingun- gen" (ALZ) für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Person sein, mit der CBF eine Geschäftsverbindung eingehtdes öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammenfassend „Käufer“). 1.2 Unsere ALZ gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Ge- schäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung aus- drücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen. 1.3 Unsere ALZ gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (2) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). 1.4 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die ALZ in der CBF gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Preisverzeichniszum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. Für bestimmte Geschäftsarten (z. B. Wertpapierdarlehenjedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichar- tige künftige Verträge, Sicherheitenverwaltung Xemac) gelten daneben die Sonderbedingungenohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. 1.5 Im Einzelfall getroffene, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen enthalten können und deren Geltung, zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Preisverzeichnis, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden hiermit vereinbart wird. Soweit die Sonderbedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abweichendes regelnKäufer (einschließlich Nebenabreden, gehen die Regelungen der Sonderbedingungen vor. (3Ergän- zungen und Änderungen) Technische Regelungen kann CBF gesondert treffen. Die Technischen Regelungen finden neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen Anwendunghaben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALZ. Für den FallInhalt derartiger Vereinbarun- gen ist, dass die Technischen Regelungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Sonderbedingungen abweichenvorbehaltlich des Gegenbeweises, sind die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen maßgeblichein schriftlicher Vertrag bzw. Änderungen und Ergänzungen der Technischen Regelungen werden auf der Website der CBF (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) veröffentlichtunsere schriftliche Bestätigung maß- gebend. 1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzu- geben sind (4) Die Bedingungen z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Technischen Regelungen können über das Internet unter der Adresse ▇▇▇Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ eingesehen sowie gespeichert und ausgedruckt 1.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. (5) CBF behält sich das Recht vor, die Bedingungen nach Maßgabe der Absätze 5 und 6 jederzeit zu ändern und zu ergänzen. Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen werden dem Kunden (i) auf dem elektronischen Kommunikationsweg mitgeteilt sowie (ii) auf der Website der CBF (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) veröffentlicht. Sofern die Bedingungen nichts Abweichendes vorsehen, werden Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens sechs Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag bekannt gegeben (“Reguläre Bekanntgabefrist”). Sofern es nach Einschätzung der CBF aus rechtlichen oder anderen wichtigen Gründen (z. B. bei kurzfristiger Änderung der Bereitstellung von T2S durch das Eurosystem oder einer geänderten Auslegungspraxis von Aufsichtsbehörden) erforderlich ist, erfolgt die Bekanntgabe von Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens drei Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag (“Verkürzte Bekanntgabefrist”). CBF wird bei ihrer Entscheidung berechtigte Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Die Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der jeweiligen Bekanntgabefrist durch schriftliche Mitteilung oder an die E-Mail-Adresse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ bei CBF Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn CBF bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. (6) Vor einer Änderung oder Ergänzung von Kernbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird CBF ein Konsultationsverfahren durchführen. Zu diesem Zweck wird CBF die geplanten Änderungen oder Ergänzungen auf dem elektronischen Kommunikationsweg kommunizieren und Kunden auffordern, innerhalb eines Monats Anmerkungen zu den geplanten Änderungen oder Ergänzungen einzureichen (“Konsultation”). CBF wird die Anmerkungen prüfen. Eine Konsultation findet nicht statt, wenn nach Einschätzung der CBF rechtliche oder andere wichtige Gründe vorliegen, die einer Konsultation entgegenstehen. CBF wird bei ihrer Entscheidung die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

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Sources: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Geltung. 1.1 Die ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ Driving Experience (1im Folgenden „Agentur“) Vertragspartner sind die CBF erbringt ihre Leistungen aus- schließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und der Kunde. Kunde der CBF kann jede juristische Person seindem Teilnehmer/ Kunden, mit der CBF eine Geschäftsverbindung eingehtselbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. (2) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der CBF gelten 1.2 Zusätzlich sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Preisverzeichnis. Für bestimmte Geschäftsarten (z. B. Wertpapierdarlehen, Sicherheitenverwaltung Xemac) gelten daneben die Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen enthalten können und deren Geltung, zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Preisverzeichnis, mit dem Kunden hiermit vereinbart wird. Soweit die Sonderbedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abweichendes regeln, gehen die Regelungen der Sonderbedingungen vor. (3) Technische Regelungen kann CBF gesondert treffen. Die Technischen Regelungen finden neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen Anwendung. Für den Fall, dass die Technischen Regelungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Sonderbedingungen abweichen, sind die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen maßgeblich. Änderungen und Ergänzungen der Technischen Regelungen werden AGB im Internet auf der unserer Website der CBF (unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇- ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) veröffentlicht. (4) Die Bedingungen und die Technischen Regelungen können über das Internet unter der Adresse ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇.▇▇▇ eingesehen sowie jederzeit frei abrufbar und können von Ihnen in wiedergabefähiger Form gespeichert und ausgedruckt werden. (5) CBF behält sich das Recht vor1.3 Teilnehmer/ Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Un- ternehmer iSd § 1 KSchG, soweit nicht ausdrücklich einzelne Klauseln ausschliesslich für Unterneh- mer oder Verbraucher gelten. 1.4 Maßgeblich ist jeweils die Bedingungen nach Maßgabe zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Teilnehmer/ Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Absätze 5 Agentur schriftlich bestätigt werden. 1.5 Allfällige Geschäftsbedingungen des Teilnehmer/ Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und 6 jederzeit zu ändern und zu ergänzenschriftlich anderes vereinbart wird. Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen werden dem Kunden (i) auf dem elektronischen Kommunikationsweg mitgeteilt sowie (ii) auf der Website der CBF (▇▇▇.AGB des Teilnehmer/ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Teilnehmer/ Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.▇▇▇) veröffentlicht. Sofern 1.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so be- rührt dies die Bedingungen nichts Abweichendes vorsehenVerbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung ge- schlossenen Verträge nicht. 1.7 Für Unternehmer gilt: Sind Ihnen diese AGB nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie Ihnen nicht bei anderer Gegebenheit übergeben, werden Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens sechs Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag bekannt gegeben (“Reguläre Bekanntgabefrist”). Sofern es nach Einschätzung der CBF aus rechtlichen oder anderen wichtigen Gründen (z. B. bei kurzfristiger Änderung der Bereitstellung von T2S durch das Eurosystem oder einer geänderten Auslegungspraxis von Aufsichtsbehörden) erforderlich ist, erfolgt die Bekanntgabe von Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens drei Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag (“Verkürzte Bekanntgabefrist”). CBF wird bei ihrer Entscheidung berechtigte Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Die Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen gelten als genehmigtso finden diese AGB gleichwohl Anwendung, wenn der Kunde nicht innerhalb der jeweiligen Bekanntgabefrist durch schriftliche Mitteilung Sie diese aus einer früheren Geschäftsverbindung kannten oder an die E-Mail-Adresse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ bei CBF Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn CBF bei der Bekanntgabe besonders hinweisenkennen mussten. (6) Vor einer Änderung oder Ergänzung von Kernbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird CBF ein Konsultationsverfahren durchführen. Zu diesem Zweck wird CBF 1.8 Für Unternehmer gilt: Ergeben sich Vertragslücken, so verpflichten sich die geplanten Änderungen oder Ergänzungen auf dem elektronischen Kommunikationsweg kommunizieren und Kunden auffordernVertragsteile, innerhalb eines Monats Anmerkungen eine Re- gelung zu den geplanten Änderungen oder Ergänzungen einzureichen (“Konsultation”). CBF wird die Anmerkungen prüfen. Eine Konsultation findet nicht statt, wenn nach Einschätzung der CBF rechtliche oder andere wichtige Gründe vorliegentreffen, die einer Konsultation entgegenstehen. CBF wird bei ihrer Entscheidung im wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt; sollte eine einvernehmliche Regelung nicht zustande kommen, gilt eine solche Bestim- mung als vereinbart, die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigender unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung. 1.1) Diese Besonderen Geschäftsbedingungen für das AMTANGEE Friends Programm gelten für Kundenempfehlungen durch einen Endkunden (1nachfolgend Empfehler genannt). Sofern nicht anders vereinbart gelten hierzu ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AMTANGEE GmbH, die auf der Seite www.amtangee.com/legal/ eingesehen und heruntergeladen werden können. 1.2) Vertragspartner sind Kommt aufgrund einer erfolgreichen Empfehlung ein Vertrag zwischen einem neuen Endkunden und AMTANGEE wie nachfolgend beschrieben zustande, erhält der Empfehler unter den Voraussetzungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen und nach eigenem Ermessen von AMTANGEE für diese Vermittlungsleistung eine zuvor festgelegte Prämie im Empfehlungsformular von AMTANGEE. 1.3) Durch die CBF Annahme dieser Besonderen Geschäftsbedingungen verpflichtet sich der Empfehler, das AMTANGEE Friends Programm nur für Zwecke zu nutzen, die weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Ein gewerblicher Zweck liegt vor, wenn durch den Empfehler Empfehlungen planmäßig und der Kunde. Kunde der CBF kann jede juristische Person sein, in größerem Umfang mit der CBF eine Geschäftsverbindung eingeht. (2) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der CBF gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Preisverzeichnis. Für bestimmte Geschäftsarten (z. B. Wertpapierdarlehen, Sicherheitenverwaltung Xemac) gelten daneben die Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen enthalten können und deren Geltung, zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Preisverzeichnis, mit dem Kunden hiermit vereinbart wird. Soweit die Sonderbedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abweichendes regeln, gehen die Regelungen der Sonderbedingungen vor. (3) Technische Regelungen kann CBF gesondert treffen. Die Technischen Regelungen finden neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen Anwendung. Für den Fall, dass die Technischen Regelungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Sonderbedingungen abweichen, sind die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen maßgeblich. Änderungen und Ergänzungen der Technischen Regelungen werden auf der Website der CBF (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) veröffentlicht. (4) Die Bedingungen und die Technischen Regelungen können über das Internet unter der Adresse ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ eingesehen sowie gespeichert und ausgedruckt Absicht regelmäßiger Gewinnerzielung abgegeben werden. (51.4) CBF Beabsichtigt der Empfehler eine gewerbliche Nutzung bei Vertragsschluss oder stellt sich eine solche Absicht erst nach Vertragsschluss heraus, so verpflichtet sich der Empfehler durch Annahme dieser Besonderen Geschäftsbedingungen, AMTANGEE darüber unverzüglich zu unterrichten. AMTANGEE behält sich das Recht vor, die Bedingungen nach Maßgabe den Empfehler daraufhin von der Absätze 5 und 6 jederzeit Nutzung des AMTANGEE Friends Programms auszuschließen bzw. den Vertrag fristlos zu ändern und kündigen oder ausnahmsweise eine gewerbliche Nutzung durch den Empfehler im Einzelfall zu ergänzengenehmigen. Änderungen und Ergänzungen Ein Anspruch des Empfehlers auf eine Genehmigung der Bedingungen werden dem Kunden (i) auf dem elektronischen Kommunikationsweg mitgeteilt sowie (ii) auf der Website der CBF (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) veröffentlicht. Sofern die Bedingungen nichts Abweichendes vorsehen, werden Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens sechs Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag bekannt gegeben (“Reguläre Bekanntgabefrist”). Sofern es nach Einschätzung der CBF aus rechtlichen oder anderen wichtigen Gründen (z. B. bei kurzfristiger Änderung der Bereitstellung von T2S gewerblichen Nutzung durch das Eurosystem oder einer geänderten Auslegungspraxis von Aufsichtsbehörden) erforderlich ist, erfolgt die Bekanntgabe von Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens drei Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag (“Verkürzte Bekanntgabefrist”). CBF wird bei ihrer Entscheidung berechtigte Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Die Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der jeweiligen Bekanntgabefrist durch schriftliche Mitteilung oder an die E-Mail-Adresse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ bei CBF Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn CBF bei der Bekanntgabe besonders hinweisenAMTANGEE besteht nicht. (61.5) Vor einer Änderung oder Ergänzung von Kernbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird CBF ein Konsultationsverfahren durchführenEmpfehler handeln selbständig und unterliegen keinen Weisungen durch AMTANGEE. Zu diesem Zweck wird CBF Empfehler sind für die geplanten Änderungen oder Ergänzungen auf dem elektronischen Kommunikationsweg kommunizieren Einhaltung sie persönlich treffender gesetzlicher Bestimmungen, einschließlich relevanter Steuergesetze und Kunden aufforderngewerberechtlicher Bestimmungen, innerhalb eines Monats Anmerkungen zu den geplanten Änderungen oder Ergänzungen einzureichen (“Konsultation”). CBF wird die Anmerkungen prüfen. Eine Konsultation findet nicht statt, wenn nach Einschätzung der CBF rechtliche oder andere wichtige Gründe vorliegen, die einer Konsultation entgegenstehen. CBF wird bei ihrer Entscheidung die berechtigten Interessen selbst verantwortlich. 1.6) Die Nutzung des Kunden angemessen berücksichtigenAMTANGEE Friends Programms ist für Empfehler kostenlos.

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Sources: Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen

Geltung. (1) Vertragspartner sind die CBF und der Kunde. Kunde der CBF kann jede juristische Person sein, Diese AGB gelten für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der CBF Beförderung von Terminund Express-Sendungen, für welche eine Geschäftsverbindung eingehtAblieferung und/oder Abholung an einem bestimmten Ort und/oder an einem bestimmten Tag und/oder zu einer bestimmten Uhrzeit vereinbart wurde.v 2. Gegenstand der Besorgung, Ausschlüsse 2.1 Sendungen können aus einem oder mehreren Packstücken bestehen, welche für einen Versender von derselben Abholstelle am selben Tag zur Beförderung an denselben Empfänger übernommen werden. Zur Beförderung zugelassen sind nur Packstücke mit folgenden maximalen Maßen und Gewichten: 50 kg, Gurtmaß von 6 m, Länge von 3 m, Breite von 0,8 m, Höhe von 0,6 m. Das Gesamtgewicht einer Sendung darf 100 kg nicht überschreiten. Die Mindestgröße einer Briefsendung ist DIN A 4. 2.2 Ausgeschlossen von der Beförderung im DER KURIER-System sind - Sendungen, deren Wert Euro 15.000,-- überschreitet; sofern der Wert einer Sendung Euro 2.500,-- überschreitet, hat der DER KURIERPartner gesondert die Systemszentrale von DER KURIER hiervon schriftlich vor Beförderung zu informieren, um DER KURIER die Möglichkeit einzuräumen im Einzelfall darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Sendung zur Beförderung angenommen werden kann; ohne vorherige Zustimmung der DER KURIERSystemzentrale sind diese Sendungen von der Beförderung ebenfalls ausgeschlossen, - unzureichend und/oder nicht handelsüblich verpackte Güter, - Güter, die in irgendeiner Weise einer besonders sorgsamen Behandlung bedürfen (2) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen weil sie z.B. besonders zerbrechlich sind oder nur stehend oder nur auf einer bestimmten Seite liegend transportiert werden können), - Arzneimittel*, Lebensmittel*, - verderbliche oder temperaturgeführte Güter*, sterbliche Überreste, lebende Tiere*, - besonders wertvolle Güter* (z.B. Geld, Edelmetalle und -steine, echter Schmuck und echte Perlen, Kunst- und Sammlergegenstände, Antiquitäten), - Telefonkarten* und Pre-Paid-Karten*, u.a. für Mobiltelefone, - geldwerte Dokumente (z.B. Wertpapiere, Wechsel, Sparbücher, bankbestätigte Schecks, Reiseschecks), - Schusswaffen und wesentliche Waffenteile im Sinne des § 1 Waffengesetz sowie Munition, - gefährliche Güter aller Art, sofern deren Menge oder Beschaffenheit eine Freistellung für gesetzlich zugelassene Mindermengen nicht zulässt, sowie Abfälle iSd KrW-/AbfG, - Pakete, deren Beförderung oder Lagerung gegen geltendes Recht verstößt, - Pakete mit der CBF gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das PreisverzeichnisFrankatur "unfrei"*. Für bestimmte Geschäftsarten Die mit * gekennzeichneten Güter und Pakete können im Einzelfall nach vorheriger Mitteilung an die Systemzentrale des DER KURIER und dessen vorheriger schriftlicher Genehmigung zur Beförderung angenommen werden. Eine für eine Mehrzahl von Beförderungen erteilte Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden. Von der Annahme zur Versendung ins Ausland sind zusätzlich ausgeschlossen: persönliche Effekten, Tabakwaren, Spirituosen und Carnet-ATA-Waren. Ausgeschlossen von der Beförderung als Luftfracht sind jegliche verbotene Gegenstände nach lit. (z. B. Wertpapierdarleheniv) und (v) der Anlage zur VO (EG) Nr. 2320/2002 vom 16.12.2002 in ihrer jeweils gültigen Fassung. Einzelne, Sicherheitenverwaltung Xemac) gelten daneben die Sonderbedingungenauf der Sendung angebrachte Beschriftungen oder Kennzeichen, die Abweichungen auf eine in dieser Ziffer oder Ergänzungen Ziffer 2.1 genannte Beschaffenheit hinweisen, gelten nicht als ausreichendes In-Kenntnis setzen des DER KURIERs. Eine stillschweigende Übernahme einer Sendung oder eine schriftliche Genehmigung eines DER KURIER-Partners stellen keine Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen enthalten können und deren Geltung, zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Preisverzeichnis, mit dem Kunden hiermit vereinbart wird. Soweit die Sonderbedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abweichendes regeln, gehen die Regelungen der Sonderbedingungen voreiner Beförderung entgegen eines Beförderungsausschlusses dar. (3) Technische Regelungen kann CBF gesondert treffen. Die Technischen Regelungen finden neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen 2.3 Nimmt ein DER KURIER-Partner einen Auftrag des Versenders für Sendungen zum Transport über das DER KURIER-System an, deren Beförderung gemäß Ziffer 2.1 und den Sonderbedingungen Anwendung. Für den Fall2.2 untersagt ist, ohne dass die Technischen Regelungen von Systemszentrale des DER KURIER den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Transport vor Übergabe schriftlich genehmigt hat, erfolgt der Transport auf alleiniges Risiko des auftragsannehmenden DER KURIER-Partners. Dieser DER KURIER-Partner ist für sämtliche Schäden an der betreffenden Sendung oder den Sonderbedingungen abweichenSchäden die DER KURIER oder Dritte aufgrund der vertragswidrigen Beförderung erleiden, sind die Bestimmungen allein verantwortlich und trägt sämtliche aus der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertragswidrigen Beauftragung resultierenden Kosten und der Sonderbedingungen maßgeblich. Änderungen und Ergänzungen der Technischen Regelungen werden auf der Website der CBF (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) veröffentlicht. (4) Die Bedingungen und die Technischen Regelungen können über das Internet unter der Adresse ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ eingesehen sowie gespeichert und ausgedruckt werden. (5) CBF behält sich das Recht vorAufwendungen, inklusive Aufwendungsersatz für angemessene Maßnahmen, die Bedingungen nach Maßgabe der Absätze 5 und 6 jederzeit DER KURIER oder ein anderer DER KURIER-Partner veranlasst, um den vertragswidrigen Zustand oder Gefahren zu ändern und zu ergänzen. Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen werden dem Kunden beseitigen oder abzuwehren (i) auf dem elektronischen Kommunikationsweg mitgeteilt sowie (ii) auf der Website der CBF (▇▇▇z.B., aber nicht abschließend, Sicherstellung, Zwischenlagerung, Rücksendung, Entsorgung, Reinigung, etc.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) veröffentlicht. Sofern die Bedingungen nichts Abweichendes vorsehen, werden Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens sechs Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag bekannt gegeben (“Reguläre Bekanntgabefrist”). Sofern es nach Einschätzung der CBF aus rechtlichen oder anderen wichtigen Gründen (z. B. bei kurzfristiger Änderung der Bereitstellung von T2S durch das Eurosystem oder einer geänderten Auslegungspraxis von Aufsichtsbehörden) erforderlich ist, erfolgt die Bekanntgabe von Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens drei Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag (“Verkürzte Bekanntgabefrist”). CBF wird bei ihrer Entscheidung berechtigte Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Die Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der jeweiligen Bekanntgabefrist durch schriftliche Mitteilung oder an die E-Mail-Adresse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ bei CBF Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn CBF bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. (6) Vor einer Änderung oder Ergänzung von Kernbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird CBF ein Konsultationsverfahren durchführen. Zu diesem Zweck wird CBF die geplanten Änderungen oder Ergänzungen auf dem elektronischen Kommunikationsweg kommunizieren und Kunden auffordern, innerhalb eines Monats Anmerkungen zu den geplanten Änderungen oder Ergänzungen einzureichen (“Konsultation”). CBF wird die Anmerkungen prüfen. Eine Konsultation findet nicht statt, wenn nach Einschätzung der CBF rechtliche oder andere wichtige Gründe vorliegen, die einer Konsultation entgegenstehen. CBF wird bei ihrer Entscheidung die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung. 2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (1„AGB“) Vertragspartner sind die CBF gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Kunde. Kunde CIN Consult Unternehmensberatungs GmbH (in Folge „CIN“ oder „wir“) und ihren Kunden (in Folge „Kunden“ oder „Sie“) im Bereich der CBF kann jede juristische Person seinSoftware (SaaS, mit der CBF eine Geschäftsverbindung eingehtEntwicklungsleistungen, Service, damit zusammenhängende Dienstleistungen und Lieferungen). (2) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der CBF gelten 2.2. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Bei laufender Geschäftsverbindung sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie AGB auch dann Vertragsinhalt, wenn sie im Einzelvertrag oder Angebot nicht ausdrücklich erwähnt werden. 2.3. Auf das Preisverzeichnis. Für bestimmte Geschäftsarten (z. B. Wertpapierdarlehen, Sicherheitenverwaltung Xemac) gelten daneben die Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen enthalten können Vertragsverhältnis zwischen CIN und deren Geltung, zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Preisverzeichnis, mit dem Kunden hiermit vereinbart kommen folgende Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge zur Anwendung: a. Das dem jeweiligen Vertrag zugrundeliegende Angebot inkl Leistungsbeschreibung; b. Besondere Bedingungen für das jeweilige Produkt; c. Die Auftragsverarbeitervereinbarung (soweit erforderlich); d. Allfällige Geschäfts-, Vertrags- oder Lizenzbedingungen Dritter, für den jeweiligen Leistungsteil, wenn auf diese ausdrücklich verwiesen wird. Soweit die Sonderbedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abweichendes regeln, gehen die Regelungen der Sonderbedingungen vor; (a – d = Einzelvertrag) e. Diese AGB. (3) Technische Regelungen kann CBF gesondert treffen2.4. Die Technischen Regelungen finden neben den Allgemeinen Allgemeine Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen Dritter kommen nur im Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung zur Anwendung. Für Dies gilt auch für den Fall, dass die Technischen Regelungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Sonderbedingungen abweichender Kunde dem Vertragsabschluss seine eigenen AGB zu Grunde legt, sind die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen maßgeblich. Änderungen und Ergänzungen der Technischen Regelungen werden auf der Website der CBF (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) veröffentlichtselbst wenn CIN diesen bei Kenntnis nicht widerspricht. (4) Die Bedingungen und die Technischen Regelungen können über das Internet unter der Adresse ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ eingesehen sowie gespeichert und ausgedruckt werden. (5) CBF behält sich das Recht vor2.5. Mündliche Vereinbarungen, die Bedingungen nach Maßgabe der Absätze 5 und 6 jederzeit zu ändern und zu ergänzen. Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen werden dem Kunden (i) auf dem elektronischen Kommunikationsweg mitgeteilt sowie (ii) auf der Website der CBF (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) veröffentlicht. Sofern die Bedingungen nichts Abweichendes vorsehenNebenabreden, werden Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens sechs Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag bekannt gegeben (“Reguläre Bekanntgabefrist”). Sofern es nach Einschätzung der CBF aus rechtlichen oder anderen wichtigen Gründen (z. B. bei kurzfristiger Änderung der Bereitstellung von T2S durch das Eurosystem oder einer geänderten Auslegungspraxis von Aufsichtsbehörden) erforderlich istVorbehalte, erfolgt die Bekanntgabe von Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens drei Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag (“Verkürzte Bekanntgabefrist”). CBF wird bei ihrer Entscheidung berechtigte Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Die Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der jeweiligen Bekanntgabefrist durch schriftliche Mitteilung oder an die E-Mail-Adresse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ bei CBF Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn CBF bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. (6) Vor einer Änderung oder Ergänzung von Kernbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird CBF ein Konsultationsverfahren durchführen. Zu diesem Zweck wird CBF die geplanten Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform. 2.6. Änderungen dieser AGB werden Ihnen bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn Sie diesen nicht binnen 14 Tagen widersprechen (auf dem elektronischen Kommunikationsweg kommunizieren und Kunden auffordern, innerhalb eines Monats Anmerkungen zu den geplanten Änderungen oder Ergänzungen einzureichen (“Konsultation”die Bedeutung Ihres Schweigens werden Sie in der Verständigung explizit hingewiesen). CBF wird die Anmerkungen prüfen. 2.7. Eine Konsultation findet nicht statteventuelle Unwirksamkeit/Ungültigkeit/Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat auf die Gültigkeit und Geltung der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. CIN und der Kunde verpflichten sich in einem solchen Fall, wenn nach Einschätzung der CBF rechtliche oder andere wichtige Gründe vorliegendiese Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die einer Konsultation entgegenstehenrechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht. 2.8. CBF wird bei ihrer Entscheidung die berechtigten Interessen des Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB und dem Vertrag durch den Kunden angemessen berücksichtigensind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von CIN gestattet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung. 1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (1im Folgenden: AGB) gelten für alle Verträge, auch Nebenleistungen, Bera- tungen und Auskünfte, die wir – d.h. die Sortimo International GmbH und die Sortimo Speedwave GmbH – abschließen und bei denen wir auf Käufer-/Auftraggeberseite Vertragspartner sind die CBF und der Kunde. Kunde der CBF kann jede juristische Person sein, mit der CBF eine Geschäftsverbindung eingehtsind. 1.2 Für alle von uns auf Käufer-/Auftraggeberseite abgeschlossenen Verträge, auch für Nebenleistungen, Beratungen und Auskünfte, gelten ausschließlich diese AGB. Mit der Auftragsbestätigung des Verkäufers/Lieferanten/Auftragnehmers (2im Folgenden: AN) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen gelten unsere AGB gleichzeitig als anerkannt und als Vertragsbestandteil. Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des AN wird hiermit widersprochen. Sie werden nur Vertragsinhalt, wenn wir ihnen im Einzelfall schriftlich zustimmen. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des AN, die Lieferung oder Leistung des AN vorbehaltlos annehmen. 1.3 Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB. 1.4 Unsere AGB gelten auch für alle gleichartigen künftigen Verträge mit dem AN, bei denen wir auf Käufer-/Auftraggeber- seite Vertragspartner sind. 1.5 Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem AN sowie Ergänzungen und Änderungen dieser Vereinbarungen bedürfen der CBF gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das PreisverzeichnisSchriftformerfordernis. 1.6 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem AN (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Än- derungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für bestimmte Geschäftsarten den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 1.7 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des AN in Bezug auf den Vertrag (z. B. WertpapierdarlehenFristsetzung, Sicherheitenverwaltung XemacMahnung, Rücktritt) gelten daneben die Sonderbedingungensind schriftlich, die Abweichungen d.h. in Schrift- oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen enthalten können und deren GeltungTextform (z.B. Brief, zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Preisverzeichnis, mit dem Kunden hiermit vereinbart wird. Soweit die Sonderbedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abweichendes regeln, gehen die Regelungen der Sonderbedingungen vor. (3) Technische Regelungen kann CBF gesondert treffen. Die Technischen Regelungen finden neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen Anwendung. Für den Fall, dass die Technischen Regelungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Sonderbedingungen abweichen, sind die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen maßgeblich. Änderungen und Ergänzungen der Technischen Regelungen werden auf der Website der CBF (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) veröffentlicht. (4) Die Bedingungen und die Technischen Regelungen können über das Internet unter der Adresse ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ eingesehen sowie gespeichert und ausgedruckt werden. (5) CBF behält sich das Recht vor, die Bedingungen nach Maßgabe der Absätze 5 und 6 jederzeit zu ändern und zu ergänzen. Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen werden dem Kunden (i) auf dem elektronischen Kommunikationsweg mitgeteilt sowie (ii) auf der Website der CBF (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) veröffentlicht. Sofern die Bedingungen nichts Abweichendes vorsehen, werden Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens sechs Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag bekannt gegeben (“Reguläre Bekanntgabefrist”). Sofern es nach Einschätzung der CBF aus rechtlichen oder anderen wichtigen Gründen (z. B. bei kurzfristiger Änderung der Bereitstellung von T2S durch das Eurosystem oder einer geänderten Auslegungspraxis von Aufsichtsbehörden) erforderlich ist, erfolgt die Bekanntgabe von Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens drei Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag (“Verkürzte Bekanntgabefrist”). CBF wird bei ihrer Entscheidung berechtigte Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Die Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der jeweiligen Bekanntgabefrist durch schriftliche Mitteilung oder an die E-Mail-Adresse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ , Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei CBF Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn CBF bei der Bekanntgabe besonders hinweisenZweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt. (6) Vor einer Änderung 1.8 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klar- stellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder Ergänzung von Kernbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird CBF ein Konsultationsverfahren durchführen. Zu diesem Zweck wird CBF die geplanten Änderungen oder Ergänzungen auf dem elektronischen Kommunikationsweg kommunizieren und Kunden auffordern, innerhalb eines Monats Anmerkungen zu den geplanten Änderungen oder Ergänzungen einzureichen (“Konsultation”). CBF wird die Anmerkungen prüfen. Eine Konsultation findet nicht statt, wenn nach Einschätzung der CBF rechtliche oder andere wichtige Gründe vorliegen, die einer Konsultation entgegenstehen. CBF wird bei ihrer Entscheidung die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigenaus- drücklich ausgeschlossen werden.

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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Geltung. 1.1. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen und unserer Ergänzenden Bedingungen für Montage (1) Vertragspartner sind die CBF zusammen „AGB“ genannt). Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte betreffend unsere Lieferungen und der Kunde. Kunde der CBF kann jede juristische Person sein, mit der CBF eine Geschäftsverbindung eingehtLeistungen. (2) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der CBF gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Preisverzeichnis1.2. Für bestimmte Geschäftsarten (z. B. WertpapierdarlehenEs gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, Sicherheitenverwaltung Xemac) gelten daneben die Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen enthalten können und deren Geltung, zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Preisverzeichnis, mit dem Kunden hiermit vereinbart wird. Soweit die Sonderbedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abweichendes regeln, gehen die Regelungen der Sonderbedingungen vor. (3) Technische Regelungen kann CBF gesondert treffen. Die Technischen Regelungen finden neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen Anwendung. Für den Fall, dass die Technischen Regelungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Sonderbedingungen abweichen, sind die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen maßgeblich. Änderungen und Ergänzungen der Technischen Regelungen werden abrufbar auf der Website der CBF (DILA Handel GmbH unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/ bzw. der DILA GmbH unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇) veröffentlicht. (4) Die Bedingungen und die Technischen Regelungen können über das Internet unter der Adresse ▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ eingesehen sowie gespeichert und ausgedruckt werden. (5) CBF behält sich das Recht vor, die Bedingungen nach Maßgabe der Absätze 5 und 6 jederzeit zu ändern und zu ergänzen. Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen werden dem Kunden (i) auf dem elektronischen Kommunikationsweg mitgeteilt sowie (ii) auf der Website der CBF (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/. 1.3. Kunden im Sinne unserer AGB sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 1 KSchG. 1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.▇▇▇) veröffentlicht 1.5. Sofern Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen. Vielmehr bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung unsererseits, dass Geschäftsbedingungen des Kunden oder Teile hiervon akzeptiert werden. 1.6. Alle Informationen auf unserer Website wurden sorgfältig recherchiert, dennoch können wir Irrtümer oder Schreibfehler nicht völlig ausschließen. Links und Verweise auf fremde Seiten stellen nur Wegweiser dar. Wir identifizieren uns nicht mit dem Inhalt fremder Seiten, auf die Bedingungen nichts Abweichendes vorsehengelinkt oder verwiesen wird. Eine Haftung von uns für verlinkte bzw. verwiesene Seiten besteht nur gemäß § 17 E-Commerce- Gesetz. Wenn auf einer verlinkten/verwiesenen Seite rechtswidrige Inhalte erkannt werden sollten, ersuchen wir um Mitteilung und werden Änderungen den Link/Verweis nach Prüfung löschen. 1.7. Wir behalten uns sämtliche Rechte, insbesondere Marken- und Ergänzungen der Bedingungen mindestens sechs Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag bekannt gegeben (“Reguläre Bekanntgabefrist”)Urheberrechte, am gesamten Inhalt unserer Website vor, insbesondere an Marken, Logos, Texten, Grafiken, Fotografien, Videos und Layout. Sofern es nach Einschätzung der CBF aus rechtlichen oder anderen wichtigen Gründen (z. B. bei kurzfristiger Änderung der Bereitstellung von T2S durch das Eurosystem oder einer geänderten Auslegungspraxis von Aufsichtsbehörden) erforderlich Soweit die Nutzung nicht gesetzlich zwingend gestattet ist, erfolgt die Bekanntgabe bedarf jede Nutzung von Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens drei Wochen vor dem Inhalten unserer Website, insbesondere eine Speicherung in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag (“Verkürzte Bekanntgabefrist”)Datenbanken, eine Vervielfältigung, eine Verbreitung oder eine Bearbeitung unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. CBF wird bei ihrer Entscheidung berechtigte Interessen des Kunden angemessen berücksichtigenAlle Produktabbildungen sind Symbolbilder. Die Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der jeweiligen Bekanntgabefrist durch schriftliche Mitteilung oder an die E-Mail-Adresse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ bei CBF Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn CBF Aus technischen Gründen kann es bei der Bekanntgabe besonders hinweisengelieferten Ware gegenüber den Produktabbildungen auf unserer Website zu Abweichungen (z.B. Farbe, Form und Desgin) kommen. (6) Vor einer Änderung oder Ergänzung von Kernbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird CBF ein Konsultationsverfahren durchführen. Zu diesem Zweck wird CBF die geplanten Änderungen oder Ergänzungen auf dem elektronischen Kommunikationsweg kommunizieren und Kunden auffordern, innerhalb eines Monats Anmerkungen zu den geplanten Änderungen oder Ergänzungen einzureichen (“Konsultation”). CBF wird die Anmerkungen prüfen. Eine Konsultation findet nicht statt, wenn nach Einschätzung der CBF rechtliche oder andere wichtige Gründe vorliegen, die einer Konsultation entgegenstehen. CBF wird bei ihrer Entscheidung die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung. 1.1 Die folgenden Klauseln (1„AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen MustHave Cosmetics, Inh. ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, („MustHave“ oder „Wir“) und dem Vertragspartner sind die CBF (im Folgenden: „Partner“) vollständig und der Kunde. Kunde der CBF kann jede juristische Person sein, mit der CBF eine Geschäftsverbindung eingehtausschließ- lich. (2) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der CBF 1.2 Diese AGB gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Preisverzeichnisausschließlich. Für bestimmte Geschäftsarten (z. B. WertpapierdarlehenAbweichende, Sicherheitenverwaltung Xemac) gelten daneben die Sonderbedingungenentgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäfts- bedingungen des Partners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen enthalten können und deren Geltung, zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Preisverzeichnis, mit dem Kunden hiermit vereinbart wirdals wir ihrer Geltung ausdrück- lich schriftlich zugestimmt haben. Soweit die Sonderbedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abweichendes regeln, gehen die Regelungen der Sonderbedingungen vor. (3) Technische Regelungen kann CBF gesondert treffen. Die Technischen Regelungen finden neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen Anwendung. Für den Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, dass die Technischen Regelungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Sonderbedingungen abweichenbeispielsweise auch dann, sind die Bestimmungen wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden dessen Lieferungen und Leistungen vorbehaltlos annehmen. 1.3 Bei jedem Neuabschluss der Vertragsbeziehung zwischen MustHave und dem Partner gelten die AGB in ihrer jeweils aktuellsten Fassung. In laufenden Vertragsbeziehungen ist MustHave in bestimmten Fällen zur einsei- tigen Anpassung dieser AGB berechtigt, soweit dies dem Partner gegenüber zumutbar ist. Anpassungen sind möglich aus zwingenden rechtlichen oder regulatorischen Gründen; zur Schaffung/Wiederherstellung des ge- botenen betrieblichen und IT-technischen Sicherheitsniveaus; zur inhaltlichen Optimierung und Fortentwick- lung des Leistungsangebots von MustHave, soweit der Partner kein berechtigtes Interesse an einer bestimm- ten Einzelleistung hat; aus technischen Gründen, die der technische Fortschritt und der Sonderbedingungen maßgeblichjeweils geltende tech- nische Standard gebieten. Erweist sich eine Änderung als ungültig, nichtig oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar, wird hierdurch die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Änderungen und Ergänzungen der Technischen Regelungen werden auf der Website der CBF (▇▇▇.oder Bedingungen nicht berührt. Bei wesentlichen Änderungen wird ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) veröffentlicht▇ den Partner gesondert über die einzelnen Ände- rungen informieren. Widerspricht der Partner nicht innerhalb einer Frist von einem Monat nach Ankündigung der Änderungen, gelten die Änderungen als genehmigt. 1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Partners in Bezug auf den Vertrag (4z.B. Fristsetzung, Mah- nung, Rücktritt) Die Bedingungen sind, soweit nicht anders vereinbart, schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E- Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Technischen Regelungen können über das Internet unter der Adresse ▇▇▇Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ eingesehen sowie gespeichert und ausgedruckt werden. (5) CBF behält sich das Recht vor, die Bedingungen nach Maßgabe der Absätze 5 und 6 jederzeit zu ändern und zu ergänzen. Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen werden dem Kunden (i) auf dem elektronischen Kommunikationsweg mitgeteilt sowie (ii) auf der Website der CBF (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) veröffentlicht. Sofern die Bedingungen nichts Abweichendes vorsehen, werden Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens sechs Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag bekannt gegeben (“Reguläre Bekanntgabefrist”). Sofern es nach Einschätzung der CBF aus rechtlichen oder anderen wichtigen Gründen (z. B. bei kurzfristiger Änderung der Bereitstellung von T2S durch das Eurosystem oder einer geänderten Auslegungspraxis von Aufsichtsbehörden) erforderlich ist, erfolgt die Bekanntgabe von Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen mindestens drei Wochen vor dem in der betreffenden Mitteilung angegebenen Stichtag (“Verkürzte Bekanntgabefrist”). CBF wird bei ihrer Entscheidung berechtigte Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Die Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der jeweiligen Bekanntgabefrist durch schriftliche Mitteilung oder an die E-Mail-Adresse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ bei CBF Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn CBF bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. (6) Vor einer Änderung oder Ergänzung von Kernbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird CBF ein Konsultationsverfahren durchführen. Zu diesem Zweck wird CBF die geplanten Änderungen oder Ergänzungen auf dem elektronischen Kommunikationsweg kommunizieren und Kunden auffordern, innerhalb eines Monats Anmerkungen zu den geplanten Änderungen oder Ergänzungen einzureichen (“Konsultation”). CBF wird die Anmerkungen prüfen. Eine Konsultation findet nicht statt, wenn nach Einschätzung der CBF rechtliche oder andere wichtige Gründe vorliegen, die einer Konsultation entgegenstehen. CBF wird bei ihrer Entscheidung die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

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Sources: General Terms and Conditions