Geltung. 1.1 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten - in Ergänzung der Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr (Tegernseer Gebräuche) - die nachstehenden „Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen" (ALZ) für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammenfassend „Käufer“). 1.2 Unsere ALZ gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen. 1.3 Unsere ALZ gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). 1.4 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die ALZ in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. 1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALZ. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt. 1.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstel- lung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Geltung. 1.1 Soweit 1.1) Diese Besonderen Geschäftsbedingungen für das AMTANGEE Friends Programm gelten für Kundenempfehlungen durch einen Endkunden (nachfolgend Empfehler genannt). Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbartanders vereinbart gelten hierzu ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AMTANGEE GmbH, gelten - in Ergänzung die auf der Gebräuche Seite www.amtangee.com/legal/ eingesehen und heruntergeladen werden können.
1.2) Kommt aufgrund einer erfolgreichen Empfehlung ein Vertrag zwischen einem neuen Endkunden und AMTANGEE wie nachfolgend beschrieben zustande, erhält der Empfehler unter den Voraussetzungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen und nach eigenem Ermessen von AMTANGEE für diese Vermittlungsleistung eine zuvor festgelegte Prämie im holzwirtschaftlichen Verkehr (Tegernseer GebräucheEmpfehlungsformular von AMTANGEE.
1.3) - Durch die nachstehenden „Allgemeinen Lieferungs- Annahme dieser Besonderen Geschäftsbedingungen verpflichtet sich der Empfehler, das AMTANGEE Friends Programm nur für Zwecke zu nutzen, die weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Ein gewerblicher Zweck liegt vor, wenn durch den Empfehler Empfehlungen planmäßig und Zahlungsbedingungen" (ALZin größerem Umfang mit der Absicht regelmäßiger Gewinnerzielung abgegeben werden.
1.4) für alle VerträgeBeabsichtigt der Empfehler eine gewerbliche Nutzung bei Vertragsschluss oder stellt sich eine solche Absicht erst nach Vertragsschluss heraus, Lieferungen und sonstigen Leistungen so verpflichtet sich der Empfehler durch Annahme dieser Besonderen Geschäftsbedingungen, AMTANGEE darüber unverzüglich zu unterrichten. AMTANGEE behält sich das Recht vor, den Empfehler daraufhin von der Nutzung des AMTANGEE Friends Programms auszuschließen bzw. den Vertrag fristlos zu kündigen oder ausnahmsweise eine gewerbliche Nutzung durch den Empfehler im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne Einzelfall zu genehmigen. Ein Anspruch des § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammenfassend „Käufer“)Empfehlers auf eine Genehmigung der gewerblichen Nutzung durch AMTANGEE besteht nicht.
1.2 Unsere ALZ gelten ausschließlich1.5) Empfehler handeln selbständig und unterliegen keinen Weisungen durch AMTANGEE. AbweichendeEmpfehler sind für die Einhaltung sie persönlich treffender gesetzlicher Bestimmungen, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann einschließlich relevanter Steuergesetze und insoweit Vertragsbestandteilgewerberechtlicher Bestimmungen, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringenselbst verantwortlich.
1.3 Unsere ALZ gelten insbesondere 1.6) Die Nutzung des AMTANGEE Friends Programms ist für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB)Empfehler kostenlos.
1.4 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die ALZ in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALZ. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstel- lung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
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Geltung. Stand: Januar 2022 des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der
1.1 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten - in Ergänzung der Gebräuche im holzwirtschaftlichen holzwirtschaftli- chen Verkehr (Tegernseer Gebräuche) - die nachstehenden „Allgemeinen Lieferungs- und ZahlungsbedingungenZahlungsbedingun- gen" (ALZ) für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammenfassend „Käufer“).
1.2 Unsere ALZ gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen Ge- schäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich aus- drücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.
1.3 Unsere ALZ gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB).
1.4 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die ALZ in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige gleichar- tige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen Ergän- zungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALZ. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen Vereinbarun- gen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebendmaß- gebend.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben abzu- geben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstel- lung Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
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Geltung. 1.1 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten - in Ergänzung der Gebräuche Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im holzwirtschaftlichen Verkehr (Tegernseer GebräucheFolgenden: AGB) - die nachstehenden „Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen" (ALZ) gelten für alle Verträge, Lieferungen auch für Nebenleistungen, Beratungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGBAuskünfte, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammenfassend „Käufer“)die wir - d.h. die Firma ExOne GmbH - auf Verkäufer-, Lieferanten- und Auftrag- nehmerseite abschließen.
1.2 Unsere ALZ Für alle unsere Verkaufs- und Liefergeschäfte, auch für Nebenleistungen, Beratungen und Auskünfte, gelten ausschließlichausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende Mit der Bestel- lung/Auftragserteilung durch den Käufer (im Folgenden: Kunde) gelten unsere AGB gleichzeitig als anerkannt und als Vertragsbestandteil. Entgegenstehenden oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Käufers Kunden wird hiermit ausdrücklich wider- sprochen. Sie werden nur dann und insoweit VertragsbestandteilVertragsinhalt, als wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt habenihnen im Einzelfall ausdrück- lich zustimmen. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis der entgegen- stehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Käufers Kunden die Leistung an ihn den Kunden vorbehaltlos erbringenausführen.
1.3 Unsere ALZ AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen nur gegenüber Unternehmern („Ware“§ 14 BGB), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei Zulieferern einkaufen (§einem öffentlich-rechtlichen Sonderver- mögen im Sinne von § 433, 650 310 Abs. 1 Satz 1 BGB).
1.4 Sofern nichts anderes vereinbart, Unsere AGB gelten die ALZ in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträgealle künftigen Verträge mit dem Kunden, ohne dass die wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsstenVerkäufer-, Lieferanten- und Auftragnehmerseite abschließen.
1.5 Im Einzelfall getroffeneAlle Vereinbarungen, individuelle Vereinbarungen mit die zwischen uns und dem Käufer (einschließlich NebenabredenKunden getroffen werden, insbesondere Beschaffenheitsvereinbarungen und Garantien, Nebenabreden sowie Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALZÄnderungen dieser Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebendDies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber dem Verkäufer abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, MängelanzeigenMängel- anzeigen, Erklärung Erklärungen von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit Wirk- samkeit der Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührtSchriftform.
1.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstel- lung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
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Geltung. 1.1 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten - in Ergänzung der Gebräuche 1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im holzwirtschaftlichen Verkehr Folgenden kurz „AGB“ genannt) der Agentur Create.Together mit Sitz in der Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx 19/1 in 4820 Bad Ischl (Tegernseer Gebräucheim Folgenden „Agentur“ genannt) - die nachstehenden „Allgemeinen Lieferungs- dienen dem Zweck, Rechte und Zahlungsbedingungen" (ALZ) für alle Verträge, Lieferungen Pflichten der Agentur und sonstigen Leistungen Ihrer Kunden festzulegen und im Geschäftsverkehr möglichst klare Auftragsverhältnisse zu schaffen. Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGBanwendbar, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammenfassend „Käufer“).sohin B2B.
1.2 Unsere ALZ gelten ausschließlich1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers Maßgeblich ist jeweils die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.
1.3 Unsere ALZ gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB).
1.4 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die ALZ in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzwVertragsschlusses gültige Fassung. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich NebenabredenKunden sind nur wirksam, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALZ. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebendwenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen 1.3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und Anzeigenschriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.
1.4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungendem Sinn und Zweck am nächsten kommt, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührtersetzen.
1.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstel- lung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung. 1.1 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart(1) Alle Lieferungen, gelten - in Ergänzung Leistungen und Angebote der Gebräuche BFW Berufsförderungswerk Würzburg gGmbH (im holzwirtschaftlichen Verkehr Folgenden kurz: BFW WÜ), mit Ausnahme von Lieferungen, Leistungen und Angeboten für Tagungen, Verpflegung, Warenverkauf, Werksaufträge (Tegernseer GebräucheGTQ), eLearning- Angebote und IT-Dienstleistungen, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die BFW WÜ mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ genannt) - über die nachstehenden „Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen" (ALZ) von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt, die außerhalb des Kerngeschäftes der beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen erbracht werden. Sie gelten auch für alle Verträgezukünftigen Lieferungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGBoder Angebote an den Kunden, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammenfassend „Käufer“)selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2 Unsere ALZ (2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit VertragsbestandteilKunden oder Dritter finden keine Anwendung, als wir auch wenn das BFW WÜ ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt habenim Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem FallSelbst wenn das BFW WÜ auf ein Schreiben Bezug nimmt, beispielsweise auch danndas Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, wenn wir in Kenntnis liegt darin kein Einverständnis mit der AGB des Käufers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringenGeltung jener Geschäftsbedingungen.
1.3 Unsere ALZ gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB).
1.4 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die ALZ in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.5 3) Im Einzelfall getroffene, getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALZAllgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere oder die schriftliche Bestätigung maßgebendder BFW WÜ maßgeblich.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.7 4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstel- lung Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
(5) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
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Geltung. 1.1 Soweit Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Anker erfolgen ausschließlich aufgrund die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“). Die AGB sind Bestandteil aller Ange- bote und Verträge, die Anker mit ihren Vertragspartnern schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den AG, selbst wenn sie nicht noch- mals gesondert vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des AG oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Anker ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Xxxxx auf ein Schreiben Be- zug nimmt, das Geschäftsbedingungen des AG oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Angebote von Anker erfolgen freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich abweichend vereinbartals verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellun- gen oder Aufträge des AG kann Anker innerhalb von 21 Tagen nach Zugang annehmen. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen dem AG und Anker ist der schriftlich geschlossene Vertrag zwischen dem AG und Anker, gelten - in Ergänzung einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von Xxxxx vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr (Tegernseer Gebräuche) - die nachstehenden „Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen" (ALZ) für alle VerträgeVertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGBsofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, juristischen Person des öffentlichen Rechts dass sie verbindlich fortgelten. Angaben von Xxxxx zum Gegenstand der Lieferung oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammenfassend „Käufer“).
1.2 Unsere ALZ gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.
1.3 Unsere ALZ gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB).
1.4 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die ALZ in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALZ. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. FristsetzungenGewichte, MängelanzeigenMaße, Erklärung von Rücktritt oder MinderungGe- brauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, technische Daten, etc.) sowie Darstellungen des- selben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben in den entsprechenden Leistungs- beschreibungen von Anker, sind nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstel- lung gelten daher die gesetzlichen Vorschriftenannähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnun- gen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften er- folgen, technische Änderungen sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile bleiben Anker vorbehalten, sofern hierdurch ein technisch wenigstens gleichwertiger Zu- stand hergestellt wird und die bauaufsichtsrechtlichen oder gegebenenfalls immissions- schutzrechtlichen Genehmigungen für die durch den AG zu errichtenden Windenergieanla- gen oder Funktürme infolge der Änderung nicht erlöschen. Anker behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen, von Anker bereitgestelltem geistigen Eigentum sowie dem AG zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Mo- dellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der AG darf diese Gegen- stände ohne ausdrückliche Zustimmung von Xxxxx weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie in diesen AVB bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von Xxxxx diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht unmittelbar abgeändert mehr benötigt werden oder ausdrücklich ausgeschlossen werdenwenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung. 1.1 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten - in Ergänzung der Gebräuche Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (im holzwirtschaftlichen Verkehr (Tegernseer GebräucheFolgenden: AEB) - die nachstehenden „Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen" (ALZ) gelten für alle Verträge, Lieferungen auch für Nebenleistungen, Beratungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGBAuskünfte, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammenfassend „Käufer“)die wir - d.h. die Lindner & Fischer Fahrzeugbau GmbH - abschließen und bei denen wir auf Käu- fer-/Auftraggeberseite Vertragspartner sind.
1.2 Unsere ALZ Für alle von uns auf Käufer-/Auftraggeberseite abgeschlossenen Verträge, auch für Nebenleistungen, Beratungen und Auskünfte, gelten ausschließlichausschließlich diese AEB. Abweichende, entgegenstehende Entgegenstehenden oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Käufers Verkäu- fers/Auftragnehmers (im Folgenden: AN) wird hiermit widersprochen. Sie werden nur dann und insoweit VertragsbestandteilVertragsinhalt, als wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt habenihnen im Einzelfall schriftlich zustimmen. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise Unsere AEB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB entgegenstehender oder von unseren AEB abweichender Bedingungen des Käufers AN, die Lieferung/Leistung an ihn des AN vorbehaltlos erbringenannehmen.
1.3 Unsere ALZ AEB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen nur gegenüber Unternehmern („Ware“§ 14 BGB), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen juristischen Perso- nen des öffentlichen Rechts oder bei Zulieferern einkaufen (§einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 433, 650 310 Abs. 1 Satz 1 BGB).
1.4 Sofern nichts anderes vereinbart, Unsere AEB gelten die ALZ in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträgealle künftigen Verträge mit dem AN, ohne dass bei denen wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsstenKäufer-/Auftraggeberseite Vertragspartner sind.
1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Alle Vereinbarungen mit zwischen uns und dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, AN sowie Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALZÄnde- rungen dieser Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebendDies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende BedeutungBedeu- tung. Auch ohne eine derartige Klarstel- lung Klarstellung gelten daher die gesetzlichen VorschriftenVor- schriften, soweit sie in diesen AVB AEB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geltung. 1.1 Soweit (1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Einkaufsbedin- gungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Käufer über die vom Verkäufer angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Verkäufer, selbst wenn sie nicht ausdrücklich abweichend vereinbartnochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Verkäufers oder Dritter finden keine Anwendung, gelten - in Ergänzung auch wenn der Gebräuche Käufer ihrer Geltung im holzwirtschaftlichen Verkehr (Tegernseer Gebräuche) - die nachstehenden „Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen" (ALZ) für alle VerträgeEinzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Käufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr das Geschäftsbedingun- gen des Verkäufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammenfassend „Käufer“)der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.2 Unsere ALZ gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.
1.3 Unsere ALZ gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB).
1.4 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die ALZ in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.5 3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer Verkäufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALZEinkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen Vereinbarun- gen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere die schriftliche Bestätigung maßgebenddes Käufers maßge- bend.
1.6 (4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind Anzeigen des Verkäufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. FristsetzungenFristsetzung, MängelanzeigenMahnung, Erklärung von Rücktritt Rücktritt) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Minderung)Textform (z. B. Brief, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der TextformE-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften Formvor- schriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.7 (5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstel- lung Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB Einkaufsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert ab- geändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
(6) Die Übereignung der Ware auf den Käufer hat unbedingt und ohne Rücksicht auf die Zahlung des Kaufpreises zu erfolgen. Nimmt der Käufer jedoch im Einzelfall ein durch die Kaufpreiszahlung bedingtes Angebot des Verkäufers auf Übereignung an, erlischt der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers spätestens mit Kaufpreiszahlung für die gelieferte Wa- re. Der Käufer bleibt im ordnungsgemäßen Geschäftsgang auch vor Kaufpreiszahlung zur Weiterveräußerung der Ware unter Vorausabtretung der hieraus entstehenden Forderung ermächtigt (hilfsweise Geltung des einfachen und auf den Weiterverkauf verlängerten Eigentumsvorbehalts). Ausgeschlossen sind damit jedenfalls alle sonstigen Formen des Eigentumsvorbehalts, insbesondere der erweiterte, der weitergeleitete und der auf die Weiterverarbeitung verlängerte Eigentumsvorbehalt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Geltung. 1.1 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten - in Ergänzung der Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr (Tegernseer Gebräuche) - die nachstehenden „Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen" (ALZ) für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr - auch zukünftigen - Verträge mit Unternehmern im Sinne des § (§14 BGB), juristischen Person Personen des öffentlichen Rechts oder und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Sondervermögens (zusammenfassend im Folgenden „Käufer“ genannt“).
1.2 Unsere ALZ gelten ausschließlich) über Lieferungen und sonstige Leistungen unter Einschluss von Werkverträgen, Lohnarbeiten und der Lieferung vertretbarer und nicht vertretbarer Sachen. Den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers Kunden oder von Dritten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise insbesondere auch dann, wenn wir einen Vertrag in Kenntnis der AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.
1.3 Unsere ALZ gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“)Kunden ausführen, ohne Rücksicht daraufeinen Vorbehalt zu erklären. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, ob wir wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. Ist Schriftform vereinbart, bedarf die Ware selbst herstellen Änderung der Schriftform ebenfalls der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433E-Mail, 650 BGB).
1.4 sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird. Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen. In Zweifelsfällen gilt die deutsche Version dieser Geschäftsbedingungen. Sofern nichts anderes vereinbartvereinbart ist, gelten die ALZ AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in bei jedem Einzelfall wieder weiteren gleichartigen Vertragsabschluss erneut auf sie hinweisen müssten.
1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALZmüssen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstel- lung Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
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Geltung. 1.1 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten - in Ergänzung der Gebräuche Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (im holzwirtschaftlichen Verkehr (Tegernseer GebräucheFolgenden: AGB) - die nachstehenden „Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen" (ALZ) gelten für alle Verträge, Lieferungen auch Nebenleistungen, Bera- tungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGBAuskünfte, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammenfassend „Käufer“)die wir – d.h. die Sortimo International GmbH und die Sortimo Speedwave GmbH – abschließen und bei denen wir auf Käufer-/Auftraggeberseite Vertragspartner sind.
1.2 Unsere ALZ Für alle von uns auf Käufer-/Auftraggeberseite abgeschlossenen Verträge, auch für Nebenleistungen, Beratungen und Auskünfte, gelten ausschließlichausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende Mit der Auftragsbestätigung des Verkäufers/Lieferanten/Auftragnehmers (im Folgenden: AN) gelten unsere AGB gleichzeitig als anerkannt und als Vertragsbestandteil. Entgegenstehenden oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Käufers AN wird hiermit widersprochen. Sie werden nur dann und insoweit VertragsbestandteilVertragsinhalt, als wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt habenihnen im Einzelfall schriftlich zustimmen. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis der entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Käufers AN, die Lieferung oder Leistung an ihn des AN vorbehaltlos erbringenannehmen.
1.3 Unsere ALZ AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen nur gegenüber Unternehmern („Ware“§ 14 BGB), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei Zulieferern einkaufen (§einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 433, 650 310 Abs. 1 Satz 1 BGB).
1.4 Sofern nichts anderes vereinbart, Unsere AGB gelten die ALZ in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträgealle gleichartigen künftigen Verträge mit dem AN, ohne dass bei denen wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsstenKäufer-/Auftraggeber- seite Vertragspartner sind.
1.5 Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem AN sowie Ergänzungen und Änderungen dieser Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
1.6 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer AN (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und ÄnderungenÄn- derungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALZAGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.6 1.7 Rechtserhebliche Erklärungen und AnzeigenAnzeigen des AN in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben Mahnung, Rücktritt) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. FristsetzungenBrief, MängelanzeigenE-Mail, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der TextformTelefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.7 1.8 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstel- lung Klar- stellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich aus- drücklich ausgeschlossen werden.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geltung. 1.1 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, Diese AGB gelten - in Ergänzung der Gebräuche für alle Tätigkeiten im holzwirtschaftlichen Verkehr (Tegernseer Gebräuche) - die nachstehenden „Allgemeinen Lieferungs- Zusammenhang mit der Beförderung von Terminund Express-Sendungen, für welche eine Ablieferung und/oder Abholung an einem bestimmten Ort und/oder an einem bestimmten Tag und/oder zu einer bestimmten Uhrzeit vereinbart wurde.v 2. Gegenstand der Besorgung, Ausschlüsse
2.1 Sendungen können aus einem oder mehreren Packstücken bestehen, welche für einen Versender von derselben Abholstelle am selben Tag zur Beförderung an denselben Empfänger übernommen werden. Zur Beförderung zugelassen sind nur Packstücke mit folgenden maximalen Maßen und Zahlungsbedingungen" (ALZ) für alle VerträgeGewichten: 50 kg, Lieferungen und sonstigen Leistungen Gurtmaß von 6 m, Länge von 3 m, Breite von 0,8 m, Höhe von 0,6 m. Das Gesamtgewicht einer Sendung darf 100 kg nicht überschreiten. Die Mindestgröße einer Briefsendung ist DIN A 4.
2.2 Ausgeschlossen von der Beförderung im Geschäftsverkehr mit Unternehmern DER KURIER-System sind - Sendungen, deren Wert Euro 15.000,-- überschreitet; sofern der Wert einer Sendung Euro 2.500,-- überschreitet, hat der DER KURIERPartner gesondert die Systemszentrale von DER KURIER hiervon schriftlich vor Beförderung zu informieren, um DER KURIER die Möglichkeit einzuräumen im Einzelfall darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Sendung zur Beförderung angenommen werden kann; ohne vorherige Zustimmung der DER KURIERSystemzentrale sind diese Sendungen von der Beförderung ebenfalls ausgeschlossen, - unzureichend und/oder nicht handelsüblich verpackte Güter, - Güter, die in irgendeiner Weise einer besonders sorgsamen Behandlung bedürfen (weil sie z.B. besonders zerbrechlich sind oder nur stehend oder nur auf einer bestimmten Seite liegend transportiert werden können), - Arzneimittel*, Lebensmittel*, - verderbliche oder temperaturgeführte Güter*, sterbliche Überreste, lebende Tiere*, - besonders wertvolle Güter* (z.B. Geld, Edelmetalle und -steine, echter Schmuck und echte Perlen, Kunst- und Sammlergegenstände, Antiquitäten), - Telefonkarten* und Pre-Paid-Karten*, u.a. für Mobiltelefone, - geldwerte Dokumente (z.B. Wertpapiere, Wechsel, Sparbücher, bankbestätigte Schecks, Reiseschecks), - Schusswaffen und wesentliche Waffenteile im Sinne des § 14 BGB1 Waffengesetz sowie Munition, juristischen Person - gefährliche Güter aller Art, sofern deren Menge oder Beschaffenheit eine Freistellung für gesetzlich zugelassene Mindermengen nicht zulässt, sowie Abfälle iSd KrW-/AbfG, - Pakete, deren Beförderung oder Lagerung gegen geltendes Recht verstößt, - Pakete mit der Frankatur "unfrei"*. Die mit * gekennzeichneten Güter und Pakete können im Einzelfall nach vorheriger Mitteilung an die Systemzentrale des öffentlichen Rechts DER KURIER und dessen vorheriger schriftlicher Genehmigung zur Beförderung angenommen werden. Eine für eine Mehrzahl von Beförderungen erteilte Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden. Von der Annahme zur Versendung ins Ausland sind zusätzlich ausgeschlossen: persönliche Effekten, Tabakwaren, Spirituosen und Carnet-ATA-Waren. Ausgeschlossen von der Beförderung als Luftfracht sind jegliche verbotene Gegenstände nach lit. (iv) und (v) der Anlage zur VO (EG) Nr. 2320/2002 vom 16.12.2002 in ihrer jeweils gültigen Fassung. Einzelne, auf der Sendung angebrachte Beschriftungen oder öffentlichKennzeichen, die auf eine in dieser Ziffer oder Ziffer 2.1 genannte Beschaffenheit hinweisen, gelten nicht als ausreichendes In-rechtlichen Sondervermögen (zusammenfassend „Käufer“)Kenntnis setzen des DER KURIERs. Eine stillschweigende Übernahme einer Sendung oder eine schriftliche Genehmigung eines DER KURIER-Partners stellen keine Zustimmung zu einer Beförderung entgegen eines Beförderungsausschlusses dar.
1.2 Unsere ALZ gelten ausschließlich. Abweichende2.3 Nimmt ein DER KURIER-Partner einen Auftrag des Versenders für Sendungen zum Transport über das DER KURIER-System an, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann deren Beförderung gemäß Ziffer 2.1 und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.
1.3 Unsere ALZ gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB).
1.4 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die ALZ in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge2.2 untersagt ist, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder die Systemszentrale des DER KURIER den Transport vor Übergabe schriftlich genehmigt hat, erfolgt der Transport auf sie hinweisen müssten.
1.5 Im Einzelfall getroffenealleiniges Risiko des auftragsannehmenden DER KURIER-Partners. Dieser DER KURIER-Partner ist für sämtliche Schäden an der betreffenden Sendung oder Schäden die DER KURIER oder Dritte aufgrund der vertragswidrigen Beförderung erleiden, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabredenallein verantwortlich und trägt sämtliche aus der vertragswidrigen Beauftragung resultierenden Kosten und Aufwendungen, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALZ. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigeninklusive Aufwendungsersatz für angemessene Maßnahmen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind DER KURIER oder ein anderer DER KURIER-Partner veranlasst, um den vertragswidrigen Zustand oder Gefahren zu beseitigen oder abzuwehren (z.B. FristsetzungenB., Mängelanzeigenaber nicht abschließend, Erklärung von Rücktritt oder MinderungSicherstellung, Zwischenlagerung, Rücksendung, Entsorgung, Reinigung, etc.), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstel- lung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung. 1.1 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, 2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten - für sämtliche Lieferungen und Leistungen der CIN Consult Unternehmensberatungs GmbH (in Ergänzung der Gebräuche Folge „CIN“ oder „wir“) und ihren Kunden (in Folge „Kunden“ oder „Sie“) im holzwirtschaftlichen Verkehr Bereich der Software (Tegernseer Gebräuche) - die nachstehenden „Allgemeinen Lieferungs- SaaS, Entwicklungsleistungen, Service, damit zusammenhängende Dienstleistungen und Zahlungsbedingungen" (ALZ) für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammenfassend „Käufer“Lieferungen).
1.2 Unsere ALZ gelten ausschließlich2.2. AbweichendeMaßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Bei laufender Geschäftsverbindung sind diese AGB auch dann Vertragsinhalt, entgegenstehende wenn sie im Einzelvertrag oder ergänzende Angebot nicht ausdrücklich erwähnt werden.
2.3. Auf das Vertragsverhältnis zwischen CIN und dem Kunden kommen folgende Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge zur Anwendung:
a. Das dem jeweiligen Vertrag zugrundeliegende Angebot inkl Leistungsbeschreibung;
b. Besondere Bedingungen für das jeweilige Produkt;
c. Die Auftragsverarbeitervereinbarung (soweit erforderlich);
d. Allfällige Geschäfts-, Vertrags- oder Lizenzbedingungen Dritter, für den jeweiligen Leistungsteil, wenn auf diese ausdrücklich verwiesen wird; (a – d = Einzelvertrag)
e. Diese AGB.
2.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden Dritter kommen nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt habenim Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung zur Anwendung. Dieses Zustimmungserfordernis Dies gilt in jedem auch für den Fall, beispielsweise dass der Kunde dem Vertragsabschluss seine eigenen AGB zu Grunde legt, selbst wenn CIN diesen bei Kenntnis nicht widerspricht.
2.5. Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, dies gilt auch dannfür das Abgehen von der Schriftform.
2.6. Änderungen dieser AGB werden Ihnen bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn wir Sie diesen nicht binnen 14 Tagen widersprechen (auf die Bedeutung Ihres Schweigens werden Sie in Kenntnis der AGB des Käufers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.
1.3 Unsere ALZ gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGBVerständigung explizit hingewiesen).
1.4 Sofern nichts anderes vereinbart2.7. Eine eventuelle Unwirksamkeit/Ungültigkeit/Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat auf die Gültigkeit und Geltung der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. CIN und der Kunde verpflichten sich in einem solchen Fall, gelten diese Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die ALZ rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung ersetzten Bestimmung – soweit als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsstenmöglich und rechtlich zulässig – entspricht.
1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen 2.8. Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB und dem Vertrag durch den Kunden sind nur mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALZ. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein ausdrücklicher schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebendZustimmung von CIN gestattet.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstel- lung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung. 1.1 Soweit nicht 1.1. Diese AGB gelten im Zusammenhang mit der Überlassung von Zeitarbeitskräften, im folgenden „ZAK“ genannt, mit der Arbeitsvermittlung, der Integration, dem Payrolling, der Personalberatung und Consulting- Leistungen jedweder Art, für alle Rechtsgeschäfte bzw. Vertragsbeziehungen zwischen Bilfinger Personalservice Österreich GmbH, im folgenden „Überlasser“ oder „Auftragnehmer bzw. AN“ genannt, und deren Kunden, im folgenden „Beschäftiger“ oder „Auftraggeber bzw. AG“ genannt, insbesondere auch für sämtliche künftigen Folge- und Zusatzbeauftragungen. Die AGB und sonstige Bestimmungen des Vertrages gelten auch dann fort, wenn der Überlasser ZAK über die ursprünglich vereinbarte oder geplante Überlassungsdauer zur Verfügung stellt oder wenn die Anforderung von ZAK mündlich erfolgt. Weiter gelten insbesondere das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, im folgenden „AÜG“ genannt, und alle weiteren anwendbaren Rechtsvorschriften und Kollektivverträge.
1.2. Der Überlasser erklärt nur aufgrund dieser AGB kontrahieren zu wollen. Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen etc. des Beschäftigers wird ausgeschlossen. Wird ausnahmsweise die Geltung anderer Vertragsbedingungen ausdrücklich abweichend und schriftlich vereinbart, so gelten - deren Bestimmungen nur soweit sie nicht den Bestimmungen dieser AGB widersprechen. Nicht widersprechende Bestimmungen in Ergänzung der Gebräuche den AGB bleiben nebeneinander bestehen.
1.3. In Rahmen- oder Einzelvereinbarungen getroffene Bestimmungen gehen diesen AGB vor, soweit sie mit den Bestimmungen dieser AGB in Widerspruch stehen; im holzwirtschaftlichen Verkehr (Tegernseer Gebräuche) - Übrigen ergänzen diese AGB die nachstehenden „Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen" (ALZ) für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts Rahmen- oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammenfassend „Käufer“)Einzelvereinbarungen.
1.2 Unsere ALZ gelten ausschließlich1.4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers Maßgeblich ist die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.
1.3 Unsere ALZ gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB).
1.4 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die ALZ in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung der Bestellung des Käufers gültigen bzwAGB. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALZ. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), zum Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit Rechtswirksamkeit der Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührtSchriftform.
1.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstel- lung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
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Geltung. 1.1 Soweit nicht Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte und regeln alle Rechtsbeziehungen zwischen „Karriere & Macher“ und dem Beschäftigerbetrieb, im Folgenden „Beschäftiger“ genannt, insbesondere auch für sämtliche künftigen Folge- und Zusatzbeauftragungen. Die AGB und sonstige Bestimmungen des Vertrages gelten auch dann fort, wenn
1.2 „Karriere & Macher“ erklärt nur aufgrund dieser AGB abschließen zu wollen. Allfälligen Vertragsbedingungen des Beschäftigers wird hiermit ausdrücklich abweichend widersprochen. Wird ausnahmsweise die Geltung anderer Vertragsbedingungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart, so gelten - deren Bestimmungen nur soweit sie nicht mit einzelnen Bestimmungen dieser AGB kollidieren. Nicht widersprechende Bestimmungen in Ergänzung der Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr (Tegernseer Gebräuche) - die nachstehenden „Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen" (ALZ) für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammenfassend „Käufer“).
1.2 Unsere ALZ gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der den AGB des Käufers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringenbleiben nebeneinander bestehen.
1.3 Unsere ALZ gelten insbesondere für Verträge In Rahmen und Einzelvereinbarungen getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor, soweit sie mit den Bestimmungen dieser AGB in Widerspruch stehen; im Übrigen ergänzen diese AGB die Rahmen- oder Einzelvereinbarungen, soferne nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen „Karriere & Macher“ und dem Beschäftiger vereinbart wurde/wird.
1.4 Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung der AGB. Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB und zum Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Elektronisch übermittelte Dokumente mit nachgebildeter Unterschrift (Telefax, eingescannte Dokumente udgl.) oder elektronisch übermittelte Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur entsprechen dem Schrifterfordernis. Auch Erklärungen per Telefax entsprechen dem Schriftlichkeitserfordernis, nicht jedoch bloße e-mails. Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann nur schriftlich abgegangen werden. Festgehalten wird, dass Nebenabreden zu diesen AGB nicht bestehen.
1.5 Der Beschäftiger erklärt mit Unterfertigung einer Auftragsbestätigung oder eines Angebotes von „Karriere & Macher“, dass er mit dem Inhalt dieser AGB einverstanden ist. Der Beschäftiger nimmt zur Kenntnis, dass „Karriere & Macher“ diese AGB über den Verkauf Verlangen des Beschäftigers jederzeit nochmals ausfolgt. Die AGB sind auch auf der website von „Karriere & Macher“ unter „xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx“ abrufbar und zum Ausdruck bereitgestellt.
1.6 Überlassene Arbeitskräfte sind weder zur Abgabe und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (Entgegennahme von Willens- und/oder Wissenserklärungen für „WareKarriere & Macher“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB)noch zum Inkasso für „Karriere & Macher“ berechtigt.
1.4 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die ALZ in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALZ. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstel- lung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Arbeitskräfteüberlassung Und Personalvermittlung
Geltung. 1.1 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbartDie folgenden Klauseln („AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen MustHave Cosmetics, gelten - in Ergänzung der Gebräuche Inh. Xxxx Xxxxx, („MustHave“ oder „Wir“) und dem Vertragspartner (im holzwirtschaftlichen Verkehr (Tegernseer GebräucheFolgenden: „Partner“) - die nachstehenden „Allgemeinen Lieferungs- vollständig und Zahlungsbedingungen" (ALZ) für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammenfassend „Käufer“)ausschließ- lich.
1.2 Unsere ALZ Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen Geschäfts- bedingungen des Käufers Partners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich ausdrück- lich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers die Leistung an ihn Kunden dessen Lieferungen und Leistungen vorbehaltlos erbringenannehmen.
1.3 Unsere ALZ Bei jedem Neuabschluss der Vertragsbeziehung zwischen MustHave und dem Partner gelten insbesondere für Verträge die AGB in ihrer jeweils aktuellsten Fassung. In laufenden Vertragsbeziehungen ist MustHave in bestimmten Fällen zur einsei- tigen Anpassung dieser AGB berechtigt, soweit dies dem Partner gegenüber zumutbar ist. Anpassungen sind möglich aus zwingenden rechtlichen oder regulatorischen Gründen; zur Schaffung/Wiederherstellung des ge- botenen betrieblichen und IT-technischen Sicherheitsniveaus; zur inhaltlichen Optimierung und Fortentwick- lung des Leistungsangebots von MustHave, soweit der Partner kein berechtigtes Interesse an einer bestimm- ten Einzelleistung hat; aus technischen Gründen, die der technische Fortschritt und der jeweils geltende tech- nische Standard gebieten. Erweist sich eine Änderung als ungültig, nichtig oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar, wird hierdurch die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Änderungen oder Bedingungen nicht berührt. Bei wesentlichen Änderungen wird XxxxXxxx den Partner gesondert über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“)einzelnen Ände- rungen informieren. Widerspricht der Partner nicht innerhalb einer Frist von einem Monat nach Ankündigung der Änderungen, ohne Rücksicht darauf, ob wir gelten die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB)Änderungen als genehmigt.
1.4 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die ALZ in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALZ. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind Anzeigen des Partners in Bezug auf den Vertrag (z.B. FristsetzungenFristsetzung, MängelanzeigenMah- nung, Erklärung von Rücktritt Rücktritt) sind, soweit nicht anders vereinbart, schriftlich, d.h. in Schrift- oder Minderung)Textform (z.B. Brief, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der TextformE- Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstel- lung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
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Samples: General Terms and Conditions
Geltung. 1.1 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten - in Ergänzung der Gebräuche 1.1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im holzwirtschaftlichen Verkehr (Tegernseer Gebräuchefolgenden AGB) - die nachstehenden „Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen" (ALZ) sind grundsätzlich für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Unternehmern Verbrauchern im Sinne des § 14 BGBKonsumentenschutzgesetzes zugrunde gelegt werden, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammenfassend „Käufer“).
1.2 Unsere ALZ gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden geltend sie nur dann und insoweit Vertragsbestandteilinsoweit, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt habensie nicht zwingenden Bestimmungen widersprechen. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall1.2.Diese AGB gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechtsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, beispielsweise auch dannetwa nicht nur für das erste Rechtsgeschäft, wenn wir in Kenntnis sondern wird die Anwendung der AGB des Käufers auch für alle Zusatz- und Folgeaufträge sowie weitere Geschäfte ausdrücklich vereinbart. 1.3.Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit und wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen. Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich nur aufgrund seiner AGB kontrahieren zu wollen. Wird ausnahmsweise die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.
1.3 Unsere ALZ gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB).
1.4 Sofern nichts anderes Anwendung der AGB der Auftraggeber schriftlich vereinbart, gelten deren Bestimmungen nur soweit sie nicht mit diesen AGB kollidieren. Nicht kollidierende Bestimmungen in den AGB bleiben nebeneinander bestehen. 1.4.Der Auftraggeber erklärt, dass er vor Vertragsabschluß die ALZ in Möglichkeit hatte vom Inhalt der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzwAGB Kenntnis zu nehmen und dass er mit deren Inhalt einverstanden ist. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, 1.5.Änderungen und Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor zu diesen ALZ. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit Rechtswirksamkeit der TextformSchriftform. Gesetzliche Formvorschriften Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden. Es wird festgehalten, dass Nebenabreden nicht bestehen. 1.6.Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Datenverarbeitung, Speicherung und weitere Nachweise insbesondere Weitergabe (zB. bei Zweifeln Versand, Garantieabwicklung usw..) erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung. Wir speichern alles was wir von Ihnen per E-Mail oder über online Kontaktformulare gesendet bekommen. Neben den Namen, Adressen, Emailadressen, Telefonnummern, Produktdaten, dem Emailverkehr, können das auch Fotos oder Videos von Produkten und Anlagenteilen sein, die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührtwir für Analysen, Beweissicherung, Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen etc. brauchen. Fotos und Videos werden ausschließlich anonym und ohne Bezug zum Kunden gespeichert und genutzt.
1.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstel- lung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
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