Geltung. 1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Her- mann Wegener GmbH & Co. KG sowie deren verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG (im Folgenden: wir / uns) mit ihren Zulieferern (im Folgenden: Lieferant) über die Lieferung von Waren. Diese AEB gelten nur, wenn der Lieferant Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 1.2. Diese AEB gelten ausschließlich, es sei denn, dass mit uns schriftlich oder in Textform anderes vereinbart wird. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Verkaufs- bedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten dessen Lieferun- gen vorbehaltlos annehmen. 1.3. Diese AEB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge als Rahmenliefervereinbarung mit dem- selben Lieferanten, ohne dass gesondert auf sie verwiesen werden muss. 1.4. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung, die wir in Schriftform oder Textform ausstellen können. Lieferungen und Leistungen, die nicht schriftlich oder in Textform bestellt worden sind, begrün- den uns gegenüber keine Ansprüche.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geltung. 1.1. Die vorliegenden Allgemeinen allgemeinen Einkaufsbedingungen („AEB“) und die darüber hinaus einbezogenen be- sonderen Einkaufsbedingungen („BEB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Her- mann Wegener GmbH & Co. KG sowie deren verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG Verträge (im Folgenden: wir / uns„Auftrag“), die gen-ius dms GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ („gen-ius“) mit ihren Zulieferern Lieferanten (im Folgenden: Lieferant„Auftragnehmer“) über die Lieferung von Waren. Diese AEB gelten nur, wenn der Lieferant Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen istschließt.
1.2. Diese Die AEB gelten ausschließlich, es sei denn, dass mit uns schriftlich oder in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Auftrages gültigen bzw. jedenfalls in der dem Auftragnehmer zuletzt in Textform anderes mitgeteilten Fassung gelten auch für gleichartige künftige an den Auftragnehmer erteilte Aufträge, selbst wenn deren Geltung im Rahmen dieser Aufträge nicht nochmals explizit vereinbart wird.
1.3. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Verkaufs- bedingungen des Lieferanten Für alle Vertragsleistungen und vorvertraglichen Schuldverhältnisse zwischen gen-ius und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese AEB und BEB, soweit dies nicht schriftlich abweichend verein- bart wurde. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir gen-ius ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechenwiderspricht. Dies gilt auch dannSelbst wenn gen-ius auf ein Schreiben Bezug nimmt, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen das Geschäftsbedingungen des Lieferanten dessen Lieferun- gen vorbehaltlos annehmen.
1.3. Diese AEB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch Auftragnehmers oder ei- nes Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt da- rin kein Einverständnis mit der Geltung dieser Ge- schäftsbedingungen für künftige Verträge als Rahmenliefervereinbarung mit dem- selben Lieferanten, ohne dass gesondert auf sie verwiesen werden musseinen Auftrag.
1.4. Mündliche Vereinbarungen bedürfen Die gemäß einem Auftrag durch den Auftragnehmer zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung, die wir in Schriftform oder Textform ausstellen können. Lieferungen und Leistungen, die nicht schriftlich oder in Textform bestellt worden sind, begrün- den uns gegenüber keine Ansprücheerbringenden Leistungen können auch bei einem Kunden von gen-ius („Endkunde“) zu erbringen sein.
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Sources: Einkaufsbedingungen
Geltung. 1.1. Die vorliegenden Für alle Lieferungen und Leistungen der WGA gelten ausnahmslos diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen Verkaufsbedingungen (AEB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen kurz: ,,AVL“). Sie bilden einen integrierten Bestandteil aller Verträge zwischen der Her- mann Wegener GmbH & Co. KG sowie deren verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG (im Folgenden: wir / uns) mit ihren Zulieferern (im Folgenden: Lieferant) über die Lieferung von WarenWGA und Kunden. Diese AEB gelten nur, wenn der Lieferant Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen istEinzelvertragliche Vereinbarungen gehen den Regelungen in diesen AVL vor.
1.2. Diese AEB gelten ausschließlich▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, es sei dennZusicherungen oder Änderungen dieser AVL bedürfen der Schriftform, dass mit uns schriftlich oder in Textform anderes vereinbart wird. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Verkaufs- bedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten dessen Lieferun- gen vorbehaltlos annehmenebenso das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
1.3. Diese AEB Allfällige abweichende Bedingungen des Kunden von diesen AVL sind nur dann wirksam, wenn diesen von WGA schriftlich zugestimmt wird – Vertragserfüllungshandlungen von WGA gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge nicht als Rahmenliefervereinbarung mit dem- selben Lieferanten, ohne dass gesondert auf sie verwiesen werden mussZustimmung und/oder Bestätigung.
1.4. Mündliche Mitarbeiter der WGA sind nicht berechtigt, von diesen AVL abweichende Zusagen zu machen oder Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigungabzuschließen.
1.5. Die AVL haben bis zur Bekanntmachung neuer AVL für alle Verträge zwischen WGA und ihren Kunden Gültigkeit. WGA ist berechtigt, die wir AVL – sollte dies auf Grund gesetzlicher Änderungen notwendig sein oder werden – an die aktuelle Gesetzeslage anzupassen.
1.6. Im Falle von Verträgen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit (Dauerschuldverhältnissen) hat der Kunde das Recht, bei wesentlichen Änderungen in Schriftform den AVL zum Nachteil des Kunden den Vertrag außerordentlich (vorzeitig) mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
1.7. Der Inhalt von Angeboten oder Textform ausstellen könnenAuftragsbestätigungen der WGA ist vom Kunden zu prüfen. Lieferungen Der Kunde ist verpflichtet, Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht unverzüglichen zu rügen, widrigenfalls das Geschäft mit dem von WGA bestätigten Inhalt zustande kommt.
1.8. Die AVL können unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ abgerufen und Leistungenheruntergeladen werden.
1.9. Soweit in diesen AVL auf die Preisliste Bezug genommen wird, ist damit die nicht schriftlich oder in Textform bestellt worden sind, begrün- den uns gegenüber keine Ansprücheam Liefertag gültige Preisliste der WGA gemeint.
1.10. Für ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ § ▇ ▇▇▇▇▇ gelten diese AVL nach Maßgabe des § 19.
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Geltung. 1.1. Die Firma TEAM4TOURISM E.U. im Folgenden als Agentur bezeichnet, erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen Geschäftsbedingungen (AEB) gelten „AGB’s“).
1.2. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der AGB‘s können von der Agentur jederzeit vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse sowie für alle Geschäftsbeziehungen zwischen künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Her- mann Wegener GmbH & Co. KG sowie deren verbundene Unternehmen Website der Agentur AGBs_deutsch.pdf (▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) abrufbar. Die Agentur wird den Kunden von Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der AGB’s schriftlich informieren.
1.3. Die nachfolgenden Bedingungen gelten nur gegenüber Geschäftskunden und Unternehmen, nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 15 AktG Konsumentenschutzgesetzes (im Folgenden: wir / uns) mit ihren Zulieferern (im Folgenden: Lieferant) über die Lieferung von Waren. Diese AEB gelten nur, wenn der Lieferant Unternehmer (§ 14 BGBKSchG), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2. Diese AEB gelten ausschließlich, es sei denn, dass mit uns schriftlich oder in Textform anderes vereinbart wird. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Verkaufs- bedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten dessen Lieferun- gen vorbehaltlos annehmen.
1.3. Diese AEB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge als Rahmenliefervereinbarung mit dem- selben Lieferanten, ohne dass gesondert auf sie verwiesen werden muss.
1.4. Mündliche Vereinbarungen Diese AGBS’s gelten für alle Dienstleistungen der Agentur, die unmittelbar oder mittelbar (d.h. über Dritte) zur Verfügung gestellt werden. Mit der Anfrage bzw. Erteilung eines Auftrages bestätigen Sie, dass Sie die unten aufgeführten AGB‘s gelesen und verstanden haben und diesen zustimmen (einschließlich der Datenschutzbestimmungen).
1.5. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB‘s bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer BestätigungGültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.6. Entgegenstehende oder von diesen AGB‘s abweichende Nutzungs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil bzw. nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB’s unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist, durch eine wirksame, die wir in Schriftform oder Textform ausstellen können. Lieferungen ihr dem Sinn und LeistungenZweck am nächsten kommt, die nicht schriftlich oder in Textform bestellt worden sind, begrün- den uns gegenüber keine Ansprüchezu ersetzen.
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Sources: General Terms and Conditions
Geltung. 1.1. Die vorliegenden nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen Geschäftsbedingungen (AEBAGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Her- mann Wegener GmbH & Co. KG sowie deren verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG (im Folgenden: wir / uns) Cryo-Box C.B.M. Vertrieb, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇- ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, nachfolgend C.B.M Vertrieb oder „Verkäufer“ genannt, mit ihren Zulieferern (im Folgenden: Lieferant) Kunden, „Kunden“ oder „Käufer“ genannt. Verkäufer und Käufer werden zusammen nachfolgend auch als „Vertragsparteien“ bezeichnet.
1. Der Cryo-Box C.B.M Vertrieb handelt mit Kryosaunen, Kältekammern und dem dafür erforderlichen Zubehör. Die Cryo-Box dient der Ultra-Kälte-Therapie.
2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von WarenKryosaunen bzw. Diese AEB gelten nurCryo-Box, wenn der Lieferant Unternehmer (§ 14 BGB)dem Zubehör, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen istsowie für die Lieferung und Nutzung von flüssigem Stickstoff bzw. Gas.
1.23. Diese AEB Die AGB des Verkäufers gelten ausschließlich. Abweichende, es sei dennentgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, dass mit uns schriftlich oder als der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in Textform anderes vereinbart wird. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Verkaufs- bedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsinhaltjedem Fall, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Dies gilt beispielsweise auch dann, wenn wir der Verkäufer in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB des Lieferanten dessen Lieferun- gen Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos annehmenausführt.
1.34. Diese AEB Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge als Rahmenliefervereinbarung mit dem- selben Lieferanten, ohne dass gesondert auf sie verwiesen werden mussdiesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
1.45. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung, Für die wir in Schriftform oder Textform ausstellen könnenLieferung von Cryo-Boxen und deren Zubehör gelten die untenstehenden Sonderbestimmungen für Cryo-Box (B.). Lieferungen Für die Lieferung und Leistungen, Nutzung von flüssigem Stickstoff bzw. Gas gelten die nicht schriftlich oder in Textform bestellt worden sind, begrün- den uns gegenüber keine Ansprücheuntenstehenden Sonderbestimmungen für Stickstofflieferungen (C.).
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Geltung. 1.1. Die Rubikon Werbeagentur GmbH - im Folgenden als Agentur bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Her- mann Wegener GmbH & Co. KG sowie deren verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG (im Folgenden: wir / uns) mit ihren Zulieferern (im Folgenden: Lieferant) über die Lieferung von Waren. Diese AEB gelten nurkünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn der Lieferant Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen istnicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Diese AEB gelten ausschließlichRubikon ist berechtigt, es sei denndie AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Agentur. Widerspricht der Geschäftspartner den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet bzw. nach sonstiger Übermittlung an den Geschäftspartner, dass mit uns schriftlich so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristge- mäß, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag zu jenem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden AGB in Textform anderes vereinbart wird. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Verkaufs- bedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten dessen Lieferun- gen vorbehaltlos annehmenKraft treten sollen.
1.3. Diese AEB gelten in Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen bedürfen zu ihrer jeweiligen Fassung Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für künftige Verträge als Rahmenliefervereinbarung mit dem- selben Lieferanten, ohne dass gesondert auf sie verwiesen werden mussdas Abweichen vom Schrifterfordernis.
1.4. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Ver- bindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Wirksamkeit unserer BestätigungZugrundelegung geschlos- senen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die wir in Schriftform oder Textform ausstellen können. Lieferungen ihr dem Sinn und LeistungenZweck nach am nächsten kommt, die nicht schriftlich oder in Textform bestellt worden sind, begrün- den uns gegenüber keine Ansprüchezu ersetzen.
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Geltung. 1.1. Die vorliegenden Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Her- mann Wegener GmbH & Co. KG sowie deren verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG (im Folgenden: wir / uns) mit ihren Zulieferern (im Folgenden: Lieferant) über dem Besteller, insbesondere für den Verkauf und die Lieferung von Waren. Diese AEB gelten nur, wenn der Lieferant Unternehmer Werkleistungen und Dienstleistungen durch die Froli GmbH & Co. KG, (§ 14 BGBnachfolgend als Froli bezeichnet), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2. Diese AEB gelten ausschließlichDie Rechtsbeziehungen zwischen Froli und dem Besteller richten sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB). Abweichende, es sei dennentgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, dass mit uns schriftlich oder in Textform anderes vereinbart wirdals Froli ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Verkaufs- bedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Dies Das Zustimmungserfordernis gilt insbesondere auch dann, wenn wir Froli in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten dessen Lieferun- gen Bestellers die Lieferung vorbehaltlos annehmenausführt.
1.3. Diese AEB Die AVB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge als Rahmenliefervereinbarung mit dem- selben Lieferantenüber den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen, ohne dass gesondert in jedem Einzelfall wieder auf sie verwiesen hingewiesen werden muss. Änderungen der AVB werden dem Besteller unverzüglich mitgeteilt.
1.4. Mündliche Individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung durch ▇▇▇▇▇ maßgebend.
1.5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Besteller abgegeben werden (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung, die wir in Schriftform der Schrift- oder Textform ausstellen können(z.B. Brief, E-Mail, Telefax).
1.6. Lieferungen und LeistungenHinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, die soweit sie in diesen AVB nicht schriftlich unmittelbar abgeändert oder in Textform bestellt worden sindausdrücklich ausgeschlossen werden.
1.7. Die AVB gelten nur gegenüber Unternehmen, begrün- den uns gegenüber keine Ansprüchejuristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Geltung. 1.1. Die KG Media GmbH sowie die K. G. Media d.o.o. – im Folgenden als Agentur bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage ihrer schriftlichen Angebote, Preislisten sowie den vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten Geschäftsbedingungen. Die Beschreibung von Dienstleistungen, Preislisten und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht nur projektbezogen, für alle Geschäftsbeziehungen Rechtsbeziehungen zwischen der Her- mann Wegener GmbH & Co. KG sowie deren verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG (im Folgenden: wir / uns) mit ihren Zulieferern (im Folgenden: Lieferant) über die Lieferung von Waren. Diese AEB gelten nurAgentur und dem Auftraggeber ab dem ersten Vertragsabschluss und liegen automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen in der jeweils gültigen Fassung zugrunde, selbst wenn der Lieferant Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen istnicht mehr ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
1.2. Diese AEB Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Beschreibung von Dienstleistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und gelten ausschließlichals vereinbart, es sei denn, dass mit uns wenn der Auftraggeber nicht binnen 2 Wochen schriftlich oder in Textform anderes vereinbart wirdwiderspricht. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Verkaufs- bedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Dies Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform; das gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis für das Abweichen von der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten dessen Lieferun- gen vorbehaltlos annehmenSchriftformerfordernis.
1.3. Diese AEB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge als Rahmenliefervereinbarung mit dem- selben LieferantenEntgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, ohne dass gesondert auf wenn sie verwiesen von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden musshiermit ausgeschlossen.
1.4. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, Beschreibung von Dienstleistungen, Preislisten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuellen Bestandteile ändern daher die generellen Bestandteile des Vertrages automatisch ab.
1.5. Sollen einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Wirksamkeit unserer BestätigungZugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die wir in Schriftform oder Textform ausstellen können. Lieferungen ihr dem Sinn und LeistungenZweck am nächsten kommt, die nicht schriftlich oder in Textform bestellt worden sind, begrün- den uns gegenüber keine Ansprüchezu ersetzen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung. 1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) folgenden Bestimmungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Verkauf von Waren und Gutscheinen der Her- mann Wegener GmbH & Co. KG sowie deren verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (im Folgenden: wir / uns) mit ihren Zulieferern (im Folgenden: Lieferant) über die Lieferung von Waren. Diese AEB gelten nur, wenn der Lieferant Unternehmer (§ 14 BGBnachfolgend „SKD“), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2. Diese AEB gelten ausschließlichUmfasst ist hierbei der Verkauf von Publikationen und Merchandise-Produkten der SKD (zusammen nachfolgend „Waren“) und Wertgutscheinen zum Erwerb von Eintrittskassen, Zeitkarten, Dauerkarten, Jahreskarten und sonstigen Leistungen der SKD (insbesondere Führungen) (nachfolgend „Gutscheine“)
a) an den Kassen der Museen der SKD
b) durch den beauftragten Dienstleister (nachfolgend „Besucherservice“), - in den Vorverkaufsstellen - im Web-Shop der SKD (▇▇▇▇▇://▇▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇▇▇▇)(nachfolgend „Web-Shop“)
1.3. Abweichende Bestimmungen des Käufers* erkennen die SKD nicht an, es sei denn, dass mit uns denn die SKD stimmen schriftlich oder in Textform anderes vereinbart wird. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Verkaufs- bedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten dessen Lieferun- gen vorbehaltlos annehmen.
1.3. Diese AEB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge als Rahmenliefervereinbarung mit dem- selben Lieferanten, ohne dass gesondert auf sie verwiesen werden mussGeltung zu.
1.4. Mündliche Vereinbarungen bedürfen Die SKD behalten sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Angaben von Gründen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigungändern. Für bereits getätigte Bestellungen bzw. bestehende Kaufverträge gelten diese Änderungen nicht.
1.5. Die englische Übersetzung dieser AGB ist weder Teil der AGB, noch wird sie auf andere Weise in Absprachen zwischen den SKD und ihren Kunden einbezogen. Sie dient ausschließlich der Information. Für die wir Richtigkeit der englischen Übersetzung übernehmen die SKD keine Haftung. Die deutschen AGB gelten in Schriftform oder Textform ausstellen können. Lieferungen und Leistungen, die nicht schriftlich oder in Textform bestellt worden sind, begrün- den uns gegenüber keine Ansprüchejedem Fall vorrangig.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung. 1.1. Die vorliegenden 1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen Geschäftsbedingungen (AEB„AGB“) der Stender Brennschneidtechnik GmbH, Kaddenbusch 10, 25578 Dägeling („STENDER“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen - auch künftigen- Lieferungen von Wa- ren, Erzeugnissen, Produkten und sonstigen Leistungen unter Ein- schluss von Dienst- und Werkleistungen (zusammen oder einzeln der „Liefergegenstand“) zwischen STENDER und dem Auftragge- ber, Käufer bzw. Kunden von entsprechenden Liefergegenständen (der Her- mann Wegener GmbH & Co. KG sowie deren verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG (im Folgenden: wir / uns) mit ihren Zulieferern (im Folgenden: Lieferant) über „Kunde“, STENDER und ▇▇▇▇▇ zusammen die Lieferung von Waren. Diese AEB gelten nur, wenn der Lieferant Unternehmer (§ 14 BGB„Parteien“), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.21.2 Die von STENDER angenommenen Bestellungen und Aufträge bzw. Diese AEB gelten ausschließlichzwischen den Parteien geschlossenen Einzelverträge (diese Bestel- lungen, Aufträge und Einzelverträge jeweils auch „Einzelvertrag“) regeln zusammen mit diesen AGB (Einzelvertrag und AGB zusam- men der „Vertrag“) abschließend die Rechtsbeziehungen zwischen STENDER und dem Kunden.
1.3 Neben den AGB finden allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden keine Anwendung, es sei denn, dass mit uns STENDER stimmt der Gel- tung solcher Bedingungen ausdrücklich schriftlich oder in Textform anderes vereinbart wirdzu. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Verkaufs- bedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Dies gilt Diese AGB gelten auch dann, wenn wir STENDER in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen solcher Bedingungen des Lieferanten dessen Lieferun- gen Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos annehmenausführt.
1.3. Diese AEB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge als Rahmenliefervereinbarung mit dem- selben Lieferanten, ohne dass gesondert auf sie verwiesen werden muss1.4 Bei Widersprüchen zwischen einem Einzelvertrag und diesen AGB gehen die Regelungen des Einzelvertrags vor.
1.41.5 Die Mitlieferung (Beistellung) von Prüfbescheinigungen bzw. Mündliche Vereinbarungen bedürfen Um- stempelbescheinigungen („Bescheinigungen“) bedarf der aus- drücklichen schriftlichen Vereinbarung. ▇▇▇▇▇▇▇ ist berechtigt, solche Bescheinigungen in Kopie zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung, übergeben. Bescheinigungen werden gesondert vergütet und die wir in Schriftform oder Textform ausstellen könnenVergütung richtet sich man- gels ausdrücklicher Vereinbarung nach der Preisliste von STENDER bzw. Lieferungen und Leistungen, die nicht schriftlich oder in Textform bestellt worden sind, begrün- den uns gegenüber keine Ansprücheder Preisliste des jeweiligen Ausstellers (Lieferwerk).
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung. 1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) folgenden Bestimmungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen die Buchung und die Durchführung von Führungsleistungen in den Museen der Her- mann Wegener GmbH & Co. KG sowie deren verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (im Folgenden: wir / uns) mit ihren Zulieferern (im Folgenden: Lieferant) über die Lieferung von Waren. Diese AEB gelten nur, wenn der Lieferant Unternehmer (§ 14 BGBnachfolgend „SKD“), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2. Umfasst ist hierbei die Buchung von Führungsleistungen
1.2.1. an den Kassen der Museen der SKD
1.2.2. beim beauftragten Dienstleister (nachfolgend „Besucherservice“), die Avantgarde Sales & Marketing Support GmbH im Namen, Auftrag und auf Rechnung der SKD - im Web-Shop der SKD (▇▇▇▇▇://▇▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇▇▇▇) (nachfolgend „Web-Shop“) - über das Customer Care Center
1.3. Diese AEB AGB gelten ausschließlichergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen der SKD, namentlich der Besucherordnung der SKD sowie den jeweiligen Garderobenordnungen, welche vor Ort in den Museen sowie im Web-Shop einsehbar sind. Mit dem Erwerb der Führungsleistungen erkennt der Besteller diese allgemeinen Bestimmungen der SKD als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Kunden* erkennen die SKD nicht an, es sei denn, dass mit uns die SKD stimmen schriftlich oder in Textform anderes vereinbart wird. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Verkaufs- bedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten dessen Lieferun- gen vorbehaltlos annehmen.
1.3. Diese AEB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge als Rahmenliefervereinbarung mit dem- selben Lieferanten, ohne dass gesondert auf sie verwiesen werden mussGeltung zu.
1.4. Mündliche Vereinbarungen bedürfen Die SKD behalten sich vor, diese Bestimmungen jederzeit ohne Angaben von Gründen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigungändern. Für bereits getätigte Bestellungen bzw. bestehende Kaufverträge gelten diese Änderungen nicht.
1.5. Die englische Übersetzung dieser AGB ist weder Teil der AGB, noch wird sie auf andere Weise in Absprachen zwischen den SKD und ihren Kunden einbezogen. Sie dient ausschließlich der Information. Für die wir Richtigkeit der englischen Übersetzung übernehmen die SKD keine Haftung. Die deutschen AGB gelten in Schriftform oder Textform ausstellen können. Lieferungen und Leistungen, die nicht schriftlich oder in Textform bestellt worden sind, begrün- den uns gegenüber keine Ansprüchejedem Fall vorrangig.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung. 1.1. Die vorliegenden 1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Bestellungen und Verträge der Her- mann Wegener Lactalis Gruppe GmbH, Lactalis Deutschland GmbH, Omira GmbH, Omira BodenseeMilch GmbH, Omira Milchunion Süd GmbH, Neuburger Milchwerke GmbH & Co. KG und Ravensburg Milchwerke GmbH (nachfolgend jeweils einzeln „Käufer“ genannt) über den Kauf und / oder die Lieferung beweglicher Sachen (nachfolgend „Ware“ genannt) sowie deren verbundene Unternehmen den Bezug von Dienstleistungen (nachfolgend „Dienstleistungen“ genannt), wenn der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 15 AktG (im Folgenden: wir / uns) mit ihren Zulieferern (im Folgenden: Lieferant) über die Lieferung von Waren. Diese AEB gelten nur, wenn der Lieferant Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (nachfolgend „Lieferant“ genannt). Der Käufer gehört zur Lactalis-Gruppe, die auf die Herstellung und den Vertrieb von Milchprodukten spezialisiert ist.
1.21.2 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten insbesondere auch für Bestellungen und Verträge über den Bezug von Lebensmitteln, Futtermitteln, pharmazeutischen und kosmetischen Produkten sowie den für deren Herstellung erforderlichen Hilfs- und Rohstoffen sowie Verpackungen, die besonderen regulatorischen Vorgaben unterliegen (nachfolgend „Besondere Ware“ genannt) und für die zusätzlich die besonderen vertraglichen Bestimmungen gemäß Ziffer 8 dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen zur Anwendung gelangen sollen.
1.3 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen abweichende, diesen entgegenstehende oder diese ergänzende Bedingungen sind ausgeschlossen. Allgemeine Verkaufs-, Liefer- oder sonstige Geschäftsbedingungen des Lieferanten kommen nur dann und insoweit zur Anwendung, als der Käufer ihrer Anwendung im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hat. Diese AEB Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich, es sei denn, dass mit uns schriftlich oder in Textform anderes vereinbart wird. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Verkaufs- bedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsinhaltauch für alle zukünftigen Bestellungen und Verträge, auch wenn wir ihnen der Käufer dann nicht ausdrücklich widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten dessen Lieferun- gen vorbehaltlos annehmen.
1.3. Diese AEB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge als Rahmenliefervereinbarung mit dem- selben Lieferanten, ohne dass gesondert auf sie verwiesen werden mussBezug nimmt.
1.4. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung1.4 Die Bezugnahme auf ein Angebot, ein Schreiben, eine E-Mail oder sonstige Erklärungen des Lieferanten, die wir abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen enthalten oder auf solche verweisen, oder die vorbehaltlose Annahme von Lieferungen sowie deren Bezahlung in Schriftform oder Textform ausstellen können. Lieferungen Kenntnis solcher Bedingungen stellen keine Zustimmung des Käufers dar und Leistungen, die nicht schriftlich oder es bleibt in Textform bestellt worden sind, begrün- den uns gegenüber keine Ansprüchediesen Fällen bei der ausschließlichen Anwendung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geltung. 1.1Diese Informationssicherheitsklausel bleibt über die Laufzeit des Vertrages hinaus bestehen und erstreckt sich auf alle Verarbeitungsaktivitäten im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Änderungen oder Ergänzungen dieser Klausel bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. . EVB-IT Cloudvertrag Seite 16 von 16 Vertragsnummer/KennuAnugftraggeber Vertragsnummer/KennuAnugftragnehmeVr21511/8000885 Ort Datum Ort Datum Die mit* gekennzeichneteBnegriffesind am Ende derEVB-IT Cloud-AGB dennient, Version1.0 vom01.02.2024 Anlage 1 zum V21511/8000885 Ansprechpartner Der Rechnungsempfänger ist immer auch der Mahnungsempfänger. Zentraler Ansprechpartner des Auftragnehmers: Vertraglicher Ansprechpartner des Auftraggebers: Fachliche Ansprechpartner des Auftraggebers: Technische Ansprechpartner des Auftraggebers: Ändern sich die Ansprechpartner in dieser Anlage, wird die Anlage gem. EVB-IT Vertrag ohne die Einleitung eines Änderungsvertrages ausgetauscht. Ort , Datum Anlage 2a zum V21511/8000885 Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber folgende Entgelte: 12.465.388,13 €. (AEBnetto) gelten Anlage 2b zum V21511/8000885 Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber folgende monatliche Entgelte (nachrichtlich): Anlage 2c zum 21511/8000885 Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber folgende jährliche Entgelte (nachrichtlich): Gesamtpreis: 542.551,25 € zum Regelbetrieb des Digitalen Arbeitsplatz für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Lehrkräfte (DAP) vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 1
1.1 Die Digitale Bildungsplattform des Landes Baden-Württemberg 1
1.2 Module der Her- mann Wegener GmbH & Co. KG sowie deren verbundene Unternehmen Digitalen Bildungsplattform 1
1.2.1 Modul 1: Unterricht und Lernen 1
1.2.2 Modul 2: Sichere Kommunikation 1
1.2.3 Modul 3: Digitaler Arbeitsplatz für Lehrkräfte 1 1.3 Identitäts- und Accessmanagementsystem der Digitalen Bildungsplattform 2 2 Ausgangssituation 3
2.1 Pilotprojekt DAP auf Basis der Lösung dPhoenix der Dataport AöR 3
2.2 Aufbauprojekt zur Ermittlung der Anforderungen 3
2.3 Regelbetrieb des DAP auf Basis der dPhoenixSuite 3 3 Leistungsgegenstand 5
3.1 Leistungen im Sinne Rahmen des § 15 AktG Regelbetriebs 5 3.1.1 Bereitstellung des Digitalen Arbeitsplatzes für Lehrkräfte (im Folgenden: wir / unsDAP) mit ihren Zulieferern (im Folgenden: Lieferant) über die Lieferung von Waren. Diese AEB gelten nur, wenn der Lieferant Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2. Diese AEB gelten ausschließlich, es sei denn, dass mit uns schriftlich oder in Textform anderes vereinbart wird. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Verkaufs- bedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten dessen Lieferun- gen vorbehaltlos annehmen.
1.3. Diese AEB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge als Rahmenliefervereinbarung mit dem- selben Lieferanten, ohne dass gesondert auf sie verwiesen werden muss.
1.4. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung, die wir in Schriftform oder Textform ausstellen können. Lieferungen und Leistungen, die nicht schriftlich oder in Textform bestellt worden sind, begrün- den uns gegenüber keine Ansprüche.5
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Sources: Cloud Services Agreement
Geltung. 1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEBim Folgenden „Einkaufsbedingungen“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Verträge zwi- schen dem Lieferanten und der Her- mann Wegener ExOne GmbH & Co. KG sowie deren verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG (im Folgenden: wir / uns) mit ihren Zulieferern Fol- genden „ExOne“), die diese auf Käufer-, Besteller- oder Auftragnehmerseite bezüglich des Einkaufs von Materia- len, Gegenständen, Produkten, Software und allen damit zusammenhängenden Dienstleistungen (im Folgenden: LieferantFolgenden „Liefergegenstände“) über die Lieferung abschließt sowie für Verträge be- züglich der Erbringung von WarenWerkleistungen durch den Lie- feranten.
1.2. Diese AEB Die Einkaufsbedingungen gelten nur, wenn der Lieferant Unternehmer nur gegenüber Unter- nehmern (§ 14 BGB), eine juristische Person juristischen Personen des öffentlichen öffentli- chen Rechts oder ein einem öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2rechtlichen Sonder- vermögen im Sinne von § 310 Abs. Diese AEB gelten ausschließlich, es sei denn, dass mit uns schriftlich oder in Textform anderes vereinbart wird. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Verkaufs- bedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten dessen Lieferun- gen vorbehaltlos annehmen1 Satz 1 BGB.
1.3. Diese AEB Mit der Auftragsbestätigung des Lieferanten gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge diese Einkaufsbedingungen gleichzeitig als Rahmenliefervereinbarung mit dem- selben Lieferanten, ohne dass gesondert auf sie verwiesen werden mussanerkannt und als Vertragsbestandteil.
1.4. Mündliche Vereinbarungen Die Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abwei- chende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten finden keine An- wendung, auch wenn ExOne ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Vorbehaltlose Annahme von Auftragsbestätigungen oder Lieferungen durch den Liefe- ranten bedeutet kein Anerkenntnis solcher Bedingungen.
1.5. Mit erstmaliger Lieferung zu den vorliegenden Einkaufs- bedingungen nimmt der Lieferant ihre ausschließliche Geltung als Rahmenvereinbarung auch für weitere Bestel- lungen von ExOne an.
1.6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Lieferanten gegenüber ExOne ab- zugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Er- klärungen von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer ih- rer Wirksamkeit unserer Bestätigungder Textform (E-Mail, die wir in Schriftform oder Textform ausstellen können. Lieferungen und Leistungen, die nicht schriftlich oder in Textform bestellt worden sind, begrün- den uns gegenüber keine AnsprücheFax).
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geltung. 1.1. 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) folgenden Bestimmungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Erwerb von Eintrittskarten, Zeitkarten, Dauerkarten und Jahreskarten für die Museen der Her- mann Wegener Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (nachfolgend „SKD“).
1.2 Umfasst ist hierbei der Erwerb der Tickets
a) an den Kassen der Museen der SKD
b) durch den beauftragten Dienstleister (nachfolgend „Besucherservice“) die Avantgarde Sales & Marketing Support GmbH & Co. KG sowie deren verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG (Namen, Auftrag und auf Rechnung der SKD - in den Vorverkaufsstellen - im Folgenden: wir / unsWeb-Shop der SKD (▇▇▇▇▇://▇▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇▇▇▇)(nachfolgend „Web-Shop“) mit ihren Zulieferern (- über das Customer Care Center
c) im Folgenden: Lieferant) über Rahmen des Erwerbs und Weiterverkaufs durch autorisierte Wiederverkäufer
1.3 Diese AGB gelten ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen der SKD, namentlich der Besucherordnung der SKD sowie den jeweiligen Garderobenordnungen, welche vor Ort in den Museen sowie im Web-Shop einsehbar sind. Mit dem Erwerb der Tickets erkennt der Kunde diese allgemeinen Bestimmungen der SKD als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Kunden* erkennen die Lieferung von Waren. Diese AEB gelten nur, wenn der Lieferant Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2. Diese AEB gelten ausschließlichSKD nicht an, es sei denn, dass mit uns die SKD stimmen schriftlich oder in Textform anderes vereinbart wird. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Verkaufs- bedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten dessen Lieferun- gen vorbehaltlos annehmenihrer Geltung zu.
1.31.4 Die SKD behalten sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Angaben von Gründen zu ändern. Diese AEB Für bereits getätigte Bestellungen bzw. bestehende Kaufverträge gelten diese Änderungen nicht.
1.5 Die englische Übersetzung dieser AGB ist weder Teil der AGB, noch wird sie auf andere Weise in Absprachen zwischen den SKD und ihren Kunden einbezogen. Sie dient ausschließlich der Information. Für die Richtigkeit der englischen Übersetzung übernehmen die SKD keine Haftung. Die deutschen AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge als Rahmenliefervereinbarung mit dem- selben Lieferanten, ohne dass gesondert auf sie verwiesen werden mussjedem Fall vorrangig.
1.4. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung, die wir in Schriftform oder Textform ausstellen können. Lieferungen und Leistungen, die nicht schriftlich oder in Textform bestellt worden sind, begrün- den uns gegenüber keine Ansprüche.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung. 1.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Wunderbaldinger GmbH – im Folgenden „Händler“ genannt – und Kunden gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. General Conditions of Sale: These Terms and Conditions are the only terms and conditions that shall apply to all orders placed with us and to all other legal relationships. No other conditions shall be valid without our express confirmation in writing.
1.3. Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmergeschäfte, beruft sich der Her- mann Wegener GmbH & Co. KG sowie deren verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG (im Folgenden: wir / uns) Kunde darauf, Verbraucher zu sein, hat er dies dem Händler spätestens mit ihren Zulieferern (im Folgenden: Lieferant) über Auftragserteilung ausdrücklich bekannt zu geben. Ist der Kunde Verbraucher, hat dies dem Händler jedoch nicht oder nicht rechtzeitig bekannt gegeben, hat der Kunde dem Händler die Lieferung von Waren. Diese AEB gelten nur, wenn daraus entstehenden Nachteile zu ersetzen und der Lieferant Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2. Diese AEB gelten ausschließlich, es sei denn, dass mit uns schriftlich oder in Textform anderes vereinbart wird. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Verkaufs- bedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Händler kann binnen drei Tagen ab Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verbrauchereigenschaft des Lieferanten dessen Lieferun- gen vorbehaltlos annehmen.
1.3. Diese AEB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge als Rahmenliefervereinbarung mit dem- selben Lieferanten, ohne dass gesondert auf sie verwiesen werden mussKunden vom Vertrag zurück treten.
1.4. Mündliche Vereinbarungen Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer BestätigungGültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.5. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie vom Händler ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder – aus welchem Grund immer – nicht Vertragsinhalt werden, so berührt dies die wir in Schriftform oder Textform ausstellen könnenVerbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Lieferungen Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, deren Sinn und LeistungenZweck am nächsten kommende Bestimmung, die nicht schriftlich oder in Textform bestellt worden sind, begrün- den uns gegenüber keine Ansprüchezu ersetzen. Die Auslegungsregel des § 915 zweiter Halbsatz ABGB wird ausdrücklich abbedungen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung. 1.1. Die vorliegenden Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen Bedingungen gelten zwischen Auto- Frey GmbH und natürlichen und juristischen Personen (AEBkurz Kunde) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Her- mann Wegener GmbH & Co. KG die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aufbauten, Aggregaten und deren Teilen sowie deren verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG die Erstattung hierauf bezüglicher Kostenvoranschläge sowie für den Verkauf von (im Folgenden: wir / unsErsatz-) mit ihren Zulieferern (im Folgenden: Lieferant) über Teilen, Betriebsstoffen und Aggregaten und von Kraftfahrzeug-Zubehör sowie für die Lieferung Einlagerung von Waren. Diese AEB gelten nur, wenn der Lieferant Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen istReifen und Felgen.
1.2. Diese AEB gelten ausschließlichEs gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, es sei denn, dass abrufbar auf unserer Homepage ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇. Ebenso werden diese mit uns schriftlich oder dem Kunden explizit vereinbart und durch Aushang und bei Bedarf auch in Textform anderes vereinbart wird. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Verkaufs- bedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten dessen Lieferun- gen vorbehaltlos annehmenausgedruckter Form zur Verfügung gestellt.
1.3. Diese AEB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge als Rahmenliefervereinbarung mit dem- selben Lieferanten, ohne dass gesondert auf sie verwiesen werden mussWir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
1.4. Mündliche Vereinbarungen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit Geltung unserer Bestätigungausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
1.6. Der durch den Vorweis der Wagenpapiere ausgewie- sene Überbringer des Kraftfahrzeuges gilt als Bevollmäch- tigter des KFZ-Halters. Wenn eine solche Bevollmächtigung tatsächlich nicht vorliegt, haftet die wir in Schriftform oder Textform ausstellen können. Lieferungen und Leistungen, die nicht schriftlich oder in Textform bestellt worden sind, begrün- den Reparaturauftrag unterfertigende Person für alle uns gegenüber keine aus diesem Auftrag folgenden Ansprüche.
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Geltung. 1.1. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unterneh- men, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sonderver- mögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (im Folgenden auch „Kunde“ genannt).
1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Leistungen und Angebote der Her- mann Wegener ▇▇▇▇▇▇ GmbH & Co. KG, der ▇▇▇▇▇▇ Digital Trans- port Solutions GmbH & Co. KG sowie deren verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG der Co Pilot GmbH (im Folgenden: wir / Folgenden „wir“ oder „uns“) mit ihren Zulieferern (im Folgenden: Lieferant) über die Lieferung von Warenerfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese AEB gelten nurauch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, wenn sofern es sich um Rechtsgeschäf- te gleicher oder verwandter Art handelt. Für den Online-Vertrieb der Lieferant Unternehmer (§ 14 BGB)Softwareprodukte ERNA, eine juristische Person durch die Co Pilot GmbH ▇▇▇▇▇▇ Digital Transport Solutions GmbH & Co. KG unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇▇ gelten gesonderte Bedingungen.1.3 Diese Allgemeinen Geschäfts- bedingungen geltend für alle etwaigen mit der Ausführung des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen istAuftrages beschäftigten Ar- beitskräfte und Subunternehmer.
1.2. Diese AEB gelten ausschließlich1.4 Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, dass mit uns wir haben diesen Bedingungen ausdrück- lich schriftlich oder zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in Textform anderes vereinbart wird. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Verkaufs- bedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsinhaltjedem Fall, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Dies gilt beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten dessen Lieferun- gen Kunden des- sen Leistungen vorbehaltlos annehmen.
1.31.5 Hinweise auf gesetzliche Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Diese AEB gelten Auch ohne einer derartige Klarstellung geltend daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge als Rahmenliefervereinbarung mit dem- selben Lieferanten, ohne dass gesondert auf sie verwiesen werden mussdiesen Bedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausgeschlossen werden.
1.4. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung, die wir in Schriftform oder Textform ausstellen können. Lieferungen und Leistungen, die nicht schriftlich oder in Textform bestellt worden sind, begrün- den uns gegenüber keine Ansprüche.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung. 1.1. 1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Metaux Precieux Dental Schweiz GmbH, CHE-449.177.340 (nachfolgend „Verkäuferin“) erfolgen ausschliesslich aufgrund der vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AEBnachfolgend „Verkaufsbedingungen“). Diese sind Bestandteil aller Verträge, welche die Verkäuferin mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Käufer“) schliesst. Sie gelten auch für alle Geschäftsbeziehungen zwischen künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart wer- den, jedoch in der Her- mann Wegener GmbH & Co. KG sowie deren verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung (im Folgenden: wir / uns) mit ihren Zulieferern (im Folgenden: Lieferant) über die Lieferung von Warenvgl. Diese AEB gelten nur, wenn der Lieferant Unternehmer (§ 14 BGBZiff. 1.4 hiernach), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2. Diese AEB gelten ausschließlich1.2 Entgegenstehende oder von den vorliegenden Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, dass mit uns die Verkäuferin hätte ausdrücklich vorgängig schriftlich oder in Textform anderes vereinbart wirdihrer Geltung zugestimmt. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Verkaufs- bedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Dies gilt Die Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir den Bedingungen des Käufers nicht ausdrücklich widersprochen oder wenn in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehender oder von den Ver- kaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Lieferanten dessen Lieferun- gen vorbehaltlos annehmenKäufers die Lieferungen an den Käufer vorbehaltslos ausgeführt wird.
1.31.3 Es gelten die Verkaufsbedingungen in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Diese AEB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge als Rahmenliefervereinbarung mit dem- selben LieferantenNachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der Verkaufsbedingungen werden zum Vertragsbestandteil, ohne dass gesondert auf sie verwiesen werden musswenn der Vertragspartner nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme den geänderten Bedingungen widerspricht.
1.4. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung, die wir in Schriftform oder Textform ausstellen können. Lieferungen und Leistungen, die nicht schriftlich oder in Textform bestellt worden sind, begrün- den uns gegenüber keine Ansprüche.
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Sources: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Geltung. 1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Rechtsgeschäfte der Her- mann Wegener FAST Personalservice GmbH & Co. KG sowie deren verbundene Unternehmen als Überlasser, im Sinne des § 15 AktG Folgenden „FAST“ genannt, und deren Auftraggeber (Beschäftiger), im Folgenden: wir / uns) mit ihren Zulieferern (im Folgenden: Lieferant) Folgenden „Beschäftiger“ genannt, insbesondere auch für sämtliche künftigen Folge- und Zusatzbeauftragungen. Die AGB und sonstige Bestimmungen des Vertrages gelten auch dann fort, wenn die FAST Personalservice GmbH Arbeitskräfte über die Lieferung ursprünglich vereinbarte oder geplante Überlassungsdauer zur Verfügung stellt oder wenn die Anforderung von Waren. Diese AEB gelten nur, wenn der Lieferant Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen istArbeitskräften mündlich erfolgt.
1.2. Diese AEB Die FAST erklärt nur unter Zugrundelegung dieser AGB zu kontrahieren. Allfälligen Vertragsbedingungen des Beschäftigers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Wird ausnahmsweise die Geltung anderer Vertragsbedingungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart, so gelten ausschließlich, es sei denn, dass mit uns schriftlich oder in Textform anderes vereinbart wird. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Verkaufs- bedingungen des Lieferanten werden deren Bestimmungen nur soweit sie nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich Bestimmungen dieser AGB widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten dessen Lieferun- gen vorbehaltlos annehmenNicht widersprechende Bestimmungen bleiben nebeneinander bestehen.
1.3. Diese AEB gelten In Rahmen- oder Einzelvereinbarungen getroffene Bestimmungen gehen diesen AGB vor, soweit sie mit den Bestimmungen dieser AGB in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge als Rahmenliefervereinbarung mit dem- selben Lieferanten, ohne dass gesondert auf sie verwiesen werden mussWiderspruch stehen; im Übrigen ergänzen diese AGB die Rahmen- oder Einzelvereinbarungen.
1.4. Mündliche Vereinbarungen Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung der AGB. Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB und zum Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer BestätigungRechtswirksamkeit der Schriftform. Erklärungen per Telefax entsprechen dem Schriftlichkeitserfordernis, die wir in Schriftform oder Textform ausstellen könnennicht jedoch Mitteilungen per email. Lieferungen und Leistungen, die nicht Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann nur schriftlich oder in Textform bestellt worden sind, begrün- den uns gegenüber keine Ansprücheabgegangen werden.
1.5. Überlassene Arbeitskräfte sind weder zur Abgabe von Willenserklärungen noch zum Inkasso berechtigt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Arbeitskräfteüberlassung Und –Vermittlung