Common use of Geltung Clause in Contracts

Geltung. Vorgenannte Regelungen gelten ab dem 27.03.2020 für alle Quartale, in denen dauerhaft oder zeitweise eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes vorliegt, auch für das gesamte Abrechnungsquartal 1/2020 und längstens bis 31.12.2020 (Abrechnungsquartal 4/2020). Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, sich künftig als unwirksam erweisen oder eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Vereinbarung im Übrigen gültig. Die Vertragspartner ver- pflichten sich, anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung eine solche Ersatzregelung zu ver- einbaren, die dem ursprünglichen Regelungsziel möglichst nahekommt. Anlage 2: Datenaustausch zur Vereinbarung zur Umsetzung des § 87 a Abs. 3b SGB V infolge der CO- VID-19-Pandemie Hannover, Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen BKK Landesverband Mitte, Landesvertretung Niedersachsen und Sachsen-Anhalt IKK classic (handelnd als Landesverband nach § 207 Abs. 4a SGB V) SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse (in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes nach § 36 KVLG 1989) KNAPPSCHAFT – Regionaldirektion Nord Verband der Ersatzkassen e.V. - Landesvertretung Xxxxxxxxxxxxx - Die folgenden Angaben sind für die Prüfung, ob ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen gem. Nr. 18 Teil B HVM besteht, zwingend erforderlich: 🞏 Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir meinem/unserem Versorgungsauftrag in diesem Quartal nachgekommen bin/sind, soweit es mir/uns aufgrund der durch die Covid-19- Pandemie verursachten Umstände möglich war. 🞏 Ich/Wir bestätige(n), dass der dieses Quartal aufgetretene Fallzahlrückgang aufgrund einer geringeren Patienteninanspruchnahme Folge der Covid-19-Pandemie und nicht in meiner Person liegend begründet ist (z. B. zusätzlicher Urlaub, Krankheit). Ich/wir bestätigen ferner, dass keine nicht pandemiebedingte von mir/uns veranlasste Redu- zierung der Praxiszeiten oder vorübergehende Praxisschließung stattgefunden hat. 🞏 Ich/Wir habe(n) Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz oder finanzielle Hilfen aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen (wie z.B. Soforthilfe bei der N-Bank, Kurzarbeitergeld) im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie beantragt. Ich/Wir haben folgende diesbezügliche Anträge gestellt: Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die KVN zeitnah über den Ausgang des/der Antrags- verfahren zu unterrichten. Anlage 2 zum Datenaustausch zur Vereinbarung zur Umsetzung des § 87 a Abs. 3b SGB V infolge der COVID-19-Pandemie

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Samples: Implementation Agreement

Geltung. Vorgenannte Regelungen 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: „AGB“) gelten ab dem 27.03.2020 für alle Quartalesämtliche Verträge und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen der DigiTrans GmbH, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Linz und der Geschäftsanschrift 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, eingetragen im Firmenbuch beim Landesgericht Linz zu FN 487738 m (im Folgenden kurz: 1.2 Auf Vertragsverhältnisse zwischen der DigiTrans und ihren Lieferanten/Zulieferern/Dienstleistern oder sonstigen Dritten, von denen dauerhaft oder zeitweise eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absdie DigiTrans Leistungen bezieht, kommen die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Digitrans, welche zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses auf der Website der DigiTrans xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxxxxx/xxxxxxxxx, und nicht diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zur Anwendung. 1 des Infektionsschutzgesetzes vorliegt, Im Anwendungsbereich dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen gilt ein Verweis auf diese AGB als ein Verweis auf die Allgemeinen Einkaufsbedingungen. 1.3 Diese AGB gelten ausdrücklich auch für das gesamte Abrechnungsquartal 1/2020 Vertragsverhältnisse zwischen der DigiTrans und längstens bis 31.12.2020 ihren Gesellschaftern oder deren verbundener Unternehmen (Abrechnungsquartal 4/2020§ 189a Z 6 UGB). Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam seinSoweit in solchen Vertragsverhältnissen die DigiTrans jedoch als Beschaffer von Lieferungen und/oder Leistungen fungiert (Kundenstellung der Digitrans) gelten für diese Vertragsverhältnisse die in Punkt 1.2. genannten Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DigiTrans. 1.4 Gegenüber Xxxxxx, sich künftig als unwirksam erweisen oder eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Vereinbarung welchen Unternehmereigenschaft im Übrigen gültig. Die Vertragspartner ver- pflichten sich, anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung eine solche Ersatzregelung zu ver- einbaren, die dem ursprünglichen Regelungsziel möglichst nahekommt. Anlage 2: Datenaustausch zur Vereinbarung zur Umsetzung Sinne des § 87 a Abs. 3b SGB V infolge der CO- VID-19-Pandemie Hannover, Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen BKK Landesverband Mitte, Landesvertretung Niedersachsen und Sachsen-Anhalt IKK classic österreichischen Unternehmensgesetzbuchs zukommt (handelnd als Landesverband nach § 207 Abs. 4a SGB V) SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse (in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes nach § 36 KVLG 1989) KNAPPSCHAFT – Regionaldirektion Nord Verband der Ersatzkassen e.V. - Landesvertretung Xxxxxxxxxxxxx - Die folgenden Angaben sind für die Prüfung, ob ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen gem. Nr. 18 Teil B HVM besteht, zwingend erforderlich: 🞏 Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir meinem/unserem Versorgungsauftrag in diesem Quartal nachgekommen bin/sind, soweit es mir/uns aufgrund der durch die Covid-19- Pandemie verursachten Umstände möglich war. 🞏 Ich/Wir bestätige(n), dass der dieses Quartal aufgetretene Fallzahlrückgang aufgrund einer geringeren Patienteninanspruchnahme Folge der Covid-19-Pandemie und nicht in meiner Person liegend begründet ist (z. B. zusätzlicher Urlaub, Krankheit). Ich/wir bestätigen ferner, dass keine nicht pandemiebedingte von mir/uns veranlasste Redu- zierung der Praxiszeiten oder vorübergehende Praxisschließung stattgefunden hat. 🞏 Ich/Wir habe(n) Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz oder finanzielle Hilfen aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen (wie z.B. Soforthilfe bei der N-Bank, Kurzarbeitergeld) im Zusammenhang mFolgenden kurz: „Unternehmer-Kunden“) gelten diese AGB auch für sämtliche hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde. 1.5 Gegenüber Unternehmer-Kunden gelten die AGB in it der Covid-19 Pandemie beantrFassung, welche im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses auf der Website der DigiTrans xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxxxxx/xxxxxxxxx abrufbar sind. 1.6 DigiTrans erbringt Lieferungen und sonstigen Leistungen ausschließlich auf Basis der AGBagt. Ich/Wir haben folgende diesbezügliche Anträge gestellt: Ich/Wir verpflichte(n) mich/Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nuruns, die KVN zeitnwenn diese von DigiTrans ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Ein Verweis auf beigefügte oder an einer bestimmten Stelle abrufbaren oder erhältlichen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht als ausdrückliche schriftliche Bestätigung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten als abbedungen und wird diesen durch Verweis auf diese AGB ausdrücklich widersprochen. Dieser Punkt 1.6 gilt nur gegenüber Unternehmer-Kunden. 1.7 Die nachfolgenden Bestimmungen ah über den Ausgang des/der Antrags- verfahren zu unterrichten. Anlage 2 zum Datenaustausch zur Vereinbarung zur Umsetzung des § 87 a Abs. 3b SGB V infolge der COVID-19-PandeLieferung von Waren gelten sinngemäß auch für Leistungen.mie

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung. Vorgenannte Regelungen gelten ab dem 27.03.2020 1 Geltungsbereich (1) Dieser Kollektivvertrag gilt für alle QuartaleArbeitnehmer und Lehrlinge der WIENER STADTWERKE Holding AG, der WIEN ENERGIE GmbH, der WIENER NETZE GmbH, der WIENER LINIEN GmbH & Co KG und B&F Wien - Bestattung und Xxxxx- xxxx XxxX, XXXXXXXXXX XXXX XxxX, XXXXXXXXX XXXX GmbH und Sarglogis- tik Wien GmbH, soweit in denen dauerhaft oder zeitweise eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 der Folge nichts anderes bestimmt wird. (2) Vom Geltungsbereich des Infektionsschutzgesetzes vorliegtKollektivvertrages sind Vorstandsmitglieder und Ge- schäftsführer, auch für das gesamte Abrechnungsquartal 1/2020 und längstens bis 31.12.2020 soweit sie nicht der Arbeiterkammerumlagepflicht unterliegen, ausge- nommen. (Abrechnungsquartal 4/2020). Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, sich künftig als unwirksam erweisen oder eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Vereinbarung 3) Leitende Angestellte im Übrigen gültig. Die Vertragspartner ver- pflichten sich, anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung eine solche Ersatzregelung zu ver- einbarenSinne des § 1 Abs 2 Z 8 AZG sind von den arbeitszeit- rechtlichen Bestimmungen des Kollektivvertrages ausgenommen. (4) Vom Geltungsbereich sind ausgenommen: Arbeitnehmer, die dem ursprünglichen Regelungsziel möglichst nahekommt. Anlage 2: Datenaustausch zur Vereinbarung zur Umsetzung im Zuge eines Be- triebsüberganges von Arbeitgebern des § 87 a Abs. 3b SGB V infolge der CO- VID-19-Pandemie Hannover, Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen BKK Landesverband Mitte, Landesvertretung Niedersachsen und Sachsen-Anhalt IKK classic Energiebereiches (handelnd als Landesverband nach § 207 Abs. 4a SGB V) SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse (in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes nach § 36 KVLG 1989) KNAPPSCHAFT – Regionaldirektion Nord Verband der Ersatzkassen e.V. - Landesvertretung Xxxxxxxxxxxxx - Die folgenden Angaben sind für die Prüfung, ob ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen gem. Nr. 18 Teil B HVM besteht, zwingend erforderlich: 🞏 Ich/Wir bestätige(Konzernbeteiligungen zum 01.07.2013n),die einem anderen Kollektivvertrag unterliegen, zu Arbeitgebern des Energiebereiches, die diesem Kollektivvertrag unterliegen, wechseln. Dies gilt auch, wenn diese Arbeitnehmer im Zuge eines weiteren Betriebsüberganges an an- dere Arbeitgeber (weiter)überlassen werden. (1) Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. Juli 2001 in Kraft. (2) Der Kollektivvertrag oder Teile desselben können von jedem der Vertragsparteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden. Während der Kündigungsfrist sind Ver- handlungen wegen Erneuerung bzw. Abänderung des Kollektivvertrages zu führen. (3) Einvernehmlichkeit besteht darüber, dass ich/wir meinem/unserem Versorgungsauftragmit der Beilegung von Streitigkeiten aus generellen Rechtsfragen, die sich aus der Auslegung des Kollektivvertrages ergeben, vor Anrufung der staatlichen Gerichte eine von den Vertragsparteien paritätisch zu besetzende Kommission zu befassen ist. (1) Mit Ausnahme der Lehrlinge gilt für Arbeitnehmer, die nicht in den Anwendungs- bereich des Angestelltengesetzes (AngG) fallen, das AngG BGBl 292/1921 in der Fassung BGBl I 35/2006. (2) Im Fall einer Novelle zum AngG oder einer Neuregelung (Teilneuregelung) der Arbeitsbedingungen der Angestellten (z.B. im Zuge der Angleichung der bestehen- den Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten) zu Gunsten oder zu Unguns- ten der Angestellten, verpflichten sich die Vertragsteile, eine den neuen gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Regelung zu finden. (1) Soweit in diesem Quartal nachgekommen binKollektivvertrag personenbezogene Bezeichnungen aufgenom- men /sind, soweit es mir/uns aufgrundbeziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise. Bei der durchAn- wendung auf bestimmte Personen ist die Covid-19- Pandemie verursachten Umstände möglich war. 🞏 Ich/Wir bestätige(n), dass der dieses Quartal aufgetretene Fallzahlrückgang aufgrund einer geringeren Patienteninanspruchnahme Folge der Covid-19-Pandemie und nicht in meiner Person liegend begründet isjeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden. t (z. B. zusätzlicher Urlaub, Krankheit). Ich/wir bestätigen ferner, dass keine nicht pandemiebedingte von mir/uns veranlasste Redu- zierung der Praxiszeiten oder vorübergehende Praxisschließung stattgefunden hat. 🞏 Ich/Wir hab2e(n) Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz oder finanzielle Hilfen aufgrund anderer AnspruchsgrundlagEin Arbeitnehmer darf auf Grund des Geschlechtes weder unmittelbar noch mit- telbar diskriminiert werden. en (wie z.B. Soforthilfe bei der N-Bank, Kurzarbeiterg3elMit Arbeitnehmern sind d) im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie beantragt. Ich/Wir haben folgende diesbezügliche Anträge gestellt: Ich/Wir verpflichtfolgenden auch Lehrlinge gemeint, sofern nicht Be- sonderes bestimmt wird. (4e(n) mich/Gesetzliche Bestimmungenuns, die KVN zeitnah übin Teil II des Kollektivvertrages inhalts- oder sinngleich wiederholt werden, dienen - mit Ausnahme der Zulassungsnormen - nur der Information und der besseren Lesbarkeit des Kollektivvertrages. Sie haben keine konstitutive Bedeutung. Sofern im Kollektivvertrag auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen wird, treten im Fall einer gesetzlichen Neuregelung die neuen Gesetzesbestimmungen an deren Stelle. (5) Sofern in Teil II Abschnitt 7 Sonderbestimmungen hinsichtlich bestimmter Unter- nehmen oder Unternehmensbereiche aufgenommen sind, handelt es sich um einen Zusatz zu er den Ausgang des/der Antrags- verfahren zu unterrichten. Anlage 2 zum Datenaustausch zur Vereinbarung zur Umsetzung des § 87 a Abs. 3b SGB V infolge der COVID-19-Pandeallgemeinen Bestimmungen.mie

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Samples: Kollektivvertrag

Geltung. Vorgenannte Regelungen gelten ab dem 27.03.2020 1 Geltungsbereich Der Kollektivvertrag der Diözese Linz (KVdDL) gilt (1) räumlich für das Gebiet der Diözese Linz; (2) fachlich für alle QuartaleRechtsträger/innen in der Diözese Linz*); ausgenommen vom Geltungsbereich sind die Caritas Oberösterreich und ihre Einrichtungen und die Kirchenzeitung der Diözese Linz; (3) persönlich für alle**) Dienstnehmer/innen, in denen dauerhaft oder zeitweise eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes vorliegt, auch für das gesamte Abrechnungsquartal 1/2020 und längstens bis 31.12.2020 (Abrechnungsquartal 4/2020). Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, sich künftig als unwirksam erweisen oder eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Vereinbarung im Übrigen gültigfachlichen Geltungsbereich beschäftigt sind und de- ren Dienstverhältnis nach dem 31. Die Vertragspartner ver- pflichten sich12. 2000 begonnen hat. Für Dienstnehmer/innen, anstelle deren Dienstverhältnis vor dem 1. 1. 2001 begonnen wurde, gilt dieser Kollek- tivvertrag, soweit das im Einzeldienstvertrag verein- bart ist. (4) Ausgenommen von den Bestimmungen des Kollek- tivvertrages sind Ferialangestellte***), Praktikant/inn/ en im Kirchenbeitragsdienst und Praktikant/inn/en im Rahmen einer Ausbildung für einen kirchlichen Dienst****), fallweise Beschäftigte*****), Gutsange- stellte und Forstarbeiter*innen sowie Professor/inn/ en der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung eine solche Ersatzregelung zu ver- einbarenKatholischen Privat-Universität Linz. *) Das sind zurzeit die Rechtsträgerin Diözese Linz (und deren dazu- gehörende Einrichtungen: Xxxxxxxx Xxxxxxx Gymnasium, Private Pä- dagogische Hochschule, Bildungshaus Schloss Puchberg, Bildungs- und Begegnungszentrum Haus der Frau Linz, Bildungszentrum Maxi- milianhaus, Bildungszentrum St. Franziskus, Dominikanerhaus Steyr, mensch & arbeit – Standort voestalpine, Zentrum der Katholischen Hochschulgemeinde), das Bischöfliche Gymnasium Petrinum, das Bi- schöfliche Priesterseminar, die dem ursprünglichen Regelungsziel möglichst nahekommt. Anlage 2: Datenaustausch zur Vereinbarung zur Umsetzung des § 87 a Abs. 3b SGB V infolge Katholische Privat-Universität, das Domkapitel, die Bischöfliche Arbeitslosenstiftung und die Diözesane Immobilienstiftung sowie die DIS DienstleistungsGmbH. Für Pfarren (ausgenommen die Einrichtungen der CO- VID-19-Pandemie HannoverPfarrcaritas), Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen BKK Landesverband Mittedie Pfarrexposituren, Landesvertretung Niedersachsen die Filialkirchen und Sachsen-Anhalt IKK classic (handelnd als Landesverband nach § 207 Abs. 4a SGB V) SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse (in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes nach § 36 KVLG 1989) KNAPPSCHAFT die Kirchenrektorate Regionaldirektion Nord Verband der Ersatzkassen e.V. - Landesvertretung Xxxxxxxxxxxxx - Die folgenden Angaben sind für die Prüfung, ob ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen gem. Nr. 18 Teil B HVM soweit diese eigene Rechtspersönlichkeit besitzen – besteht, zwingend erforderlich: 🞏 Ich/Wir bestätige(nsofern sie nicht von sich aus dem Kollektivvertrag beitreten), dass ich/wir meinem/unserem Versorgungsauftrag in diesem Quartal nachgekommen bin/sinzwischen den Vertrags- parteien Einigungd, soweit es mir/uns aufgrundeine Satzung des Kollektivvertrags der durch die Covid-19- Pandemie verursachten Umstände möglich war. 🞏 Ich/Wir bestätige(n), dass der dieses Quartal aufgetretene Fallzahlrückgang aufgrund einer geringeren Patienteninanspruchnahme Folge der Covid-19-Pandemie und nicht in meiner Person liegend begründet ist (z. B. zusätzlicher Urlaub, Krankheit). Ich/wir bestätigen ferner, dass keine nicht pandemiebedingte von mir/uns veranlasste Redu- zierung der Praxiszeiten oder vorübergehende Praxisschließung stattgefunden hat. 🞏 Ich/Wir habe(n) Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz oder finanzielle Hilfen aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen (wie z.B. Soforthilfe bei der N-Bank, Kurzarbeitergeld) im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie beantragt. Ich/Wir haben folgende diesbezügliche Anträge gestellt: Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die KVN zeitnah über den Ausgang des/der Antrags- verfahrDiözese Linz en zu unterrichten. Anlage 2 zum Datenaustausch zur Vereinbarung zur Umsetzung des § 87 a Abs. 3b SGB V infolge der COVID-19-Pandebeantragen.mie

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Samples: Kollektivvertrag

Geltung. Vorgenannte Regelungen gelten ab dem 27.03.2020 für alle Quartale, in denen dauerhaft Diese Vereinbarung wird mit der Unterzeichnung der Beteiligten nach der Annahme als Doktorandin oder zeitweise Doktorand abgeschlossen. Sie gilt bis zum Abschluss des Promotionsverfahrens oder bei vorzei- tiger Beendigung bis zu diesem Zeitpunkt. Im Fall eines Wechsels einer Betreuungsperson erlöschen deren Pflichten aus dieser Vereinbarung. Mit der neuen Betreuungsperson ist eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes vorliegt, auch für das gesamte Abrechnungsquartal 1/2020 neue Be- treuungsverhältnis modifizierte Vereinbarung abzuschließen, die diese Vereinbarung ersetzt. Cottbus, den Doktorand/in Erstbetreuer/in Ich erkläre, dass ich die bei der Fakultät der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus–Senftenberg zur Eröffnung des Promotions- verfahrens vorgelegte Dissertation mit dem Titel die angegebenen Quellen und längstens bis 31.12.2020 (Abrechnungsquartal 4/2020)Hilfsmittel nicht benutzt und die den benutzten Quellen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht habe. Sollten einzelne Bestimmungen Ich habe die Dissertation in dieser Vereinbarung unwirksam sein, sich künftig oder ähnlicher Form weder früher noch gleichzeitig in einem anderen Prüfungsverfahren als unwirksam erweisen Prüfungsleistung vorgelegt. Teile der Dissertation entstammen bereits veröffentlichten Arbeiten. Sie sind entsprechend ge- kennzeichnet und mein Eigenanteil als Autor oder eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Vereinbarung im Übrigen gültigCo-Autor zutreffend kenntlich gemacht. Ich habe den angestrebten Doktorgrad noch nicht erworben und bin nicht in einem früheren Pro- motionsverfahren für den angestrebten Doktorgrad endgültig gescheitert. Die Vertragspartner ver- pflichten sichVeröffentlichung der Dissertation verletzt keine bestehenden Schutzrechte Dritter. Die Rahmenpromotionsordnung der BTU Cottbus–Senftenberg ist mir bekannt, anstelle insbesondere habe ich die Bedeutung von § 19 (Ungültigkeit der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung eine solche Ersatzregelung zu ver- einbarenPromotion und Entzug des Doktorgrades) zur Kenntnis genommen. (Ort, Datum, Unterschrift) zwischen / between 1 1 In addition, the faculties, departments, etc.that are involved in the procedure may be mentioned as parties to the agreement, as may be necessary. 1 Zusätzlich kann ggf. die an dem ursprünglichen Regelungsziel möglichst nahekommtVerfahren beteiligte Fakultät (Fachbereich, etc.) als Partei der Vereinbarung genannt werden. 1. Anlage This agreement applies to: 1. Dieses Abkommen betrifft: 2. The research topic is: Datenaustausch zur Vereinbarung zur Umsetzung des § 87 2. Das Forschungsthema lautet: (topic / Thema) 3. The dissertation/thesis is directed by: 3. Die Dissertation wird betreut von: at the (Name of University, faculty, department, ...) an der (Name der Universität, Fakultät, Fachbereich, ...) 4. The candidate will enrol at both institutions but will granted a Abs. 3b SGB V infolge der CO- VID-19-Pandemie Hannover, Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen BKK Landesverband Mitte, Landesvertretung Niedersachsen und Sachsen-Anhalt IKK classic (handelnd als Landesverband nach § 207 Abs. 4a SGB V) SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse (in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes nach § 36 KVLG 1989) KNAPPSCHAFT – Regionaldirektion Nord Verband der Ersatzkassen e.V. - Landesvertretung Xxxxxxxxxxxxx - Die folgenden Angaben sind für die Prüfung, ob ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen gem. Nr. 18 Teil B HVM besteht, zwingend erforderlich: 🞏 Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir meinem/unserem Versorgungsauftrag in diesem Quartal nachgekommen bin/sind, soweit es mir/uns aufgrund der durch die Covid-19- Pandemie verursachten Umstände möglich war. 🞏 Ich/Wir bestätige(n), dass der dieses Quartal aufgetretene Fallzahlrückgang aufgrund einer geringeren Patienteninanspruchnahme Folge der Covid-19-Pandemie und nicht in meiner Person liegend begründet ist (z. B. zusätzlicher Urlaub, Krankheit). Ich/wir bestätigen ferner, dass keine nicht pandemiebedingte von mir/uns veranlasste Redu- zierung der Praxiszeiten oder vorübergehende Praxisschließung stattgefunden hat. 🞏 Ich/Wir habe(n) Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz oder finanzielle Hilfen aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen (wie z.B. Soforthilfe bei der N-Bank, Kurzarbeitergeld) im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie beantragt. Ich/Wir haben folgende diesbezügliche Anträge gestellt: Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die KVN zeitnah über den Ausgang des/der Antrags- verfahren zu unterrichten. Anlage 2 zum Datenaustausch zur Vereinbarung zur Umsetzung des § 87 a Abs. 3b SGB V infolge der COVID-19-Pandetuition waiver at one of the institutions.mie

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Samples: Promotionsvereinbarung

Geltung. Vorgenannte Regelungen 1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch kurz „AGB“) gelten für alle Rechtsverhältnisse zwischen der OeAD-WohnraumverwaltungsGmbH, FN 173421g, Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx (im Folgenden auch kurz „OeAD-WV“) und natürlichen Personen (im Folgenden auch „Vertragspartner“ oder kurz „VP“), die die Vermittlung und Vergabe von Wohneinheiten durch die OeAD-WV betreffen oder sich daraus ergeben. Ergänzend zu den nachstehenden AGB wird zwischen der OeAD-WV und dem VP ein Benützungsvertrag abgeschlossen. 1.2. Die Wohneinheiten befinden sich entweder in den von der OeAD-WV selbst betriebenen Gästehäusern oder in Gebäuden, die von Anbietern bzw. Heimträgern verwaltet werden, mit denen die OeAD-WV eine vertragliche Vereinbarung über die Nutzung der Wohneinheiten abgeschlossen hat. 1.3. Diese AGB gelten für Vertragsverhältnisse, die auf Grund von Anmeldungen ab dem 27.03.2020 für alle Quartale1. September 2016 zustande kommen. Klarstellend wird festgehalten, dass bereits vor dem 1. September 2016 bestehende Vertragsverhältnisse sowie Vertragsverhältnisse, die auf Grund von Anmeldungen vor dem 1. September 2016 zustande kommen, den AGB der OeAD-WV in denen dauerhaft oder zeitweise eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absder Fassung vom Xxxx 2014 unterliegen. 1.4. 1 des Infektionsschutzgesetzes vorliegt, auch für das gesamte Abrechnungsquartal 1/2020 und längstens bis 31.12.2020 (Abrechnungsquartal 4/2020). Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, sich künftig als unwirksam erweisen oder eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Vereinbarung Als „Benützungsdauer“ wird im Übrigen gültigFolgenden jener Zeitraum bezeichnet, der im Benützungsvertrag festgelegt ist. Die Vertragspartner ver- pflichten sich, anstelle Unter der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung eine solche Ersatzregelung zu ver- einbaren, die dem ursprünglichen Regelungsziel möglichst nahekommt. Anlage 2: Datenaustausch zur Vereinbarung zur Umsetzung des § 87 a Abs. 3b SGB V infolge der CO- VID-19-Pandemie Hannover, Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen BKK Landesverband Mitte, Landesvertretung Niedersachsen und Sachsen-Anhalt IKK classic (handelnd als Landesverband nach § 207 Abs. 4a SGB V) SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse (in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes nach § 36 KVLG 1989) KNAPPSCHAFT – Regionaldirektion Nord Verband der Ersatzkassen e.V. - Landesvertretung Xxxxxxxxxxxxx - Die folgenden Angaben sind für die Prüfung, ob ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen gem. Nr. 18 Teil B HVM besteht, zwingend erforderlich: 🞏 Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir meinem/unserem Versorgungsauftrag in diesem Quartal nachgekommen bin/sind, soweit es mir/uns aufgrund der durch die Covid-19- Pandemie verursachten Umstände möglich war. 🞏 Ich/Wir bestätige(Voraussetzungn), dass der dieses Quartal aufgetretene Fallzahlrückgang aufgrund einer geringeren Patienteninanspruchnahme FolgHeimplatz gemäß Punkt 9 dieser AGB von e der Covid-OeAD19-PandemiWV zur Verfügung gestellt wird, beginnt der Zeitraum der Benützungsdauer auch dann zu laufen, wenn der Heimbewohner seinen Heimplatz nicht tatsächlich am ersten Tag der Benützungsdauer bezieht. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, der Beginn der Benützungsdauer e und nicht in meiner Person liegend begründet ist (z. B. zusätzlicher Urlaub, Krankheit). Ich/wir bestätigen ferner, dass keine nicht pandemiebedingte von mir/uns veranlasste Redu- zierung der Praxiszeiten oder vorübergehende Praxisschließung stattgefunden hat. 🞏 Ich/Wir habe(n) Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz oder finanzielle Hilfen aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen (wie z.B. Soforthilfe bei der N-Bank, Kurzarbeitergeld) im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie beantragt. Ich/Wir haben folgende diesbezügliche Anträge gestellt: Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die KVN zeitnah über den Ausgang des/der Antrags- verfahren zu unterrichten. Anlage 2 zum Datenaustausch zur Vereinbarung zur Umsetzutatsächliche Tag ng des § 87 a Abs. 3b SGB V infolge der COVID-19-PandeEinzugs können daher auseinanderfallen.mie

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Samples: General Terms and Conditions

Geltung. Vorgenannte Regelungen 1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ab dem 27.03.2020 für alle QuartaleBestellungen und Verträge der Lactalis Gruppe GmbH, in denen dauerhaft Lactalis Deutschland GmbH, Omira GmbH, Omira BodenseeMilch GmbH, Omira Milchunion Süd GmbH, Neuburger Milchwerke GmbH und Ravensburg Milchwerke GmbH (nachfolgend jeweils einzeln „Käufer“ genannt) über den Kauf und / oder zeitweise die Lieferung beweglicher Sachen (nachfolgend „Ware“ genannt) sowie den Bezug von Dienstleistungen (nachfolgend „Dienstleistungen“ genannt), wenn der Vertragspartner Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine epidemische Lage juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (nachfolgend „Lieferant“ genannt). Der Käufer gehört zur Lactalis-Gruppe, die auf die Herstellung und den Vertrieb von nationaler Tragweite nach § 5 AbsMilchprodukten spezialisiert ist. 1.2 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten insbesondere auch für Bestellungen und Verträge über den Bezug von Lebensmitteln, Futtermitteln, pharmazeutischen und kosmetischen Produkten sowie den für deren Herstellung erforderlichen Hilfs- und Rohstoffen sowie Verpackungen, die besonderen regulatorischen Vorgaben unterliegen (nachfolgend „Besondere Ware“ genannt) und für die zusätzlich die besonderen vertraglichen Bestimmungen gemäß Ziffer 8 dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen zur Anwendung gelangen sollen. 1.3 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. 1 Von diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen abweichende, diesen entgegenstehende oder diese ergänzende Bedingungen sind ausgeschlossen. Allgemeine Verkaufs-, Liefer- oder sonstige Geschäftsbedingungen des Infektionsschutzgesetzes vorliegtLieferanten kommen nur dann und insoweit zur Anwendung, als der Käufer ihrer Anwendung im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hat. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Bestellungen und Verträge, auch für das gesamte Abrechnungsquartal 1/2020 und längstens bis 31.12.2020 (Abrechnungsquartal 4/2020). Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam seinwenn der Käufer dann nicht gesondert auf sie Bezug nimmt. 1.4 Die Bezugnahme auf ein Angebot, sich künftig als unwirksam erweisen ein Schreiben, eine E-Mail oder eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Vereinbarung im Übrigen gültig. Die Vertragspartner ver- pflichten sich, anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung eine solche Ersatzregelung zu ver- einbarensonstige Erklärungen des Lieferanten, die dem ursprünglichen Regelungsziel möglichst nahekommt. Anlage 2: Datenaustausch zur Vereinbarung zur Umsetzung abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen enthalten oder auf solche verweisen, oder die vorbehaltlose Annahme von Lieferungen sowie deren Bezahlung in Kenntnis solcher Bedingungen stellen keine Zustimmung des § 87 a Abs. 3b SGB V infolge der CO- VID-19-Pandemie Hannover, Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen BKK Landesverband Mitte, Landesvertretung Niedersachsen Käufers dar und Sachsen-Anhalt IKK classic (handelnd als Landesverband nach § 207 Abs. 4a SGB V) SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse (es bleibt in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes nach § 36 KVLG 1989) KNAPPSCHAFT – Regionaldirektion Nord Verband der Ersatzkassen e.V. - Landesvertretung Xxxxxxxxxxxxx - Die folgenden Angaben sind für die Prüfung, ob ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen gem. Nr. 18 Teil B HVM besteht, zwingend erforderlich: 🞏 Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir meinem/unserem Versorgungsauftrag in diesem Quartal nachgekommen bin/sind, soweit es mir/uns aufgrund der durch die Covid-19- Pandemie verursachten Umstände möglich war. 🞏 Ich/Wir bestätige(n), dass der dieses Quartal aufgetretene Fallzahlrückgang aufgrund einer geringeren Patienteninanspruchnahme Folge der Covid-19-Pandemie und nicht in meiner Person liegend begründet ist (z. B. zusätzlicher Urlaub, Krankheit). Ich/wir bestätigen ferner, dass keine nicht pandemiebedingte von mir/uns veranlasste Redu- zierung der Praxiszeiten oder vorübergehende Praxisschließung stattgefunden hat. 🞏 Ich/Wir habe(n) Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz oder finanzielle Hilfen aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen (wie z.B. Soforthildiesen Fällen fe bei der N-Bank, Kurzarbeitergeld) im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie beantragt. Ich/Wir haben folgende diesbezügliche Anträge gestellt: Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die KVN zeitnah über den Ausgang des/der Antrags- verfahren zu unterrichten. Anlage 2 zum Datenaustausch zur Vereinbarung zur Umsetzung des § 87 a Abs. 3b SGB V infolge der COVID-19-Pandeausschließlichen Anwendung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen.mie

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Geltung. Vorgenannte Regelungen 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Stender Brennschneidtechnik GmbH, Kaddenbusch 10, 25578 Dägeling („STENDER“) gelten ab dem 27.03.2020 für alle Quartale- auch künftigen- Lieferungen von Wa- ren, Erzeugnissen, Produkten und sonstigen Leistungen unter Ein- schluss von Dienst- und Werkleistungen (zusammen oder einzeln der „Liefergegenstand“) zwischen STENDER und dem Auftragge- ber, Käufer bzw. Kunden von entsprechenden Liefergegenständen (der „Kunde“, STENDER und Xxxxx zusammen die „Parteien“). 1.2 Die von STENDER angenommenen Bestellungen und Aufträge bzw. zwischen den Parteien geschlossenen Einzelverträge (diese Bestel- lungen, Aufträge und Einzelverträge jeweils auch „Einzelvertrag“) regeln zusammen mit diesen AGB (Einzelvertrag und AGB zusam- men der „Vertrag“) abschließend die Rechtsbeziehungen zwischen STENDER und dem Kunden. 1.3 Neben den AGB finden allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden keine Anwendung, es sei denn, STENDER stimmt der Gel- tung solcher Bedingungen ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn STENDER in denen dauerhaft oder zeitweise eine epidemische Lage Kenntnis solcher Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. 1.4 Bei Widersprüchen zwischen einem Einzelvertrag und diesen AGB gehen die Regelungen des Einzelvertrags vor. 1.5 Die Mitlieferung (Beistellung) von nationaler Tragweite Prüfbescheinigungen bzw. Um- stempelbescheinigungen („Bescheinigungen“) bedarf der aus- drücklichen schriftlichen Vereinbarung. XXXXXXX ist berechtigt, solche Bescheinigungen in Kopie zu übergeben. Bescheinigungen werden gesondert vergütet und die Vergütung richtet sich man- gels ausdrücklicher Vereinbarung nach § 5 Absder Preisliste von STENDER bzw. 1 der Preisliste des Infektionsschutzgesetzes vorliegt, auch für das gesamte Abrechnungsquartal 1/2020 und längstens bis 31.12.2020 jeweiligen Ausstellers (Abrechnungsquartal 4/2020Lieferwerk). Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, sich künftig als unwirksam erweisen oder eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Vereinbarung im Übrigen gültig. Die Vertragspartner ver- pflichten sich, anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung eine solche Ersatzregelung zu ver- einbaren, die dem ursprünglichen Regelungsziel möglichst nahekommt. Anlage 2: Datenaustausch zur Vereinbarung zur Umsetzung des § 87 a Abs. 3b SGB V infolge der CO- VID-19-Pandemie Hannover, Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen BKK Landesverband Mitte, Landesvertretung Niedersachsen und Sachsen-Anhalt IKK classic (handelnd als Landesverband nach § 207 Abs. 4a SGB V) SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse (in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes nach § 36 KVLG 1989) KNAPPSCHAFT – Regionaldirektion Nord Verband der Ersatzkassen e.V. - Landesvertretung Xxxxxxxxxxxxx - Die folgenden Angaben sind für die Prüfung, ob ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen gem. Nr. 18 Teil B HVM besteht, zwingend erforderlich: 🞏 Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir meinem/unserem Versorgungsauftrag in diesem Quartal nachgekommen bin/sind, soweit es mir/uns aufgrund der durch die Covid-19- Pandemie verursachten Umstände möglich war. 🞏 Ich/Wir bestätige(n), dass der dieses Quartal aufgetretene Fallzahlrückgang aufgrund einer geringeren Patienteninanspruchnahme Folge der Covid-19-Pandemie und nicht in meiner Person liegend begründet ist (z. B. zusätzlicher Urlaub, Krankheit). Ich/wir bestätigen ferner, dass keine nicht pandemiebedingte von mir/uns veranlasste Redu- zierung der Praxiszeiten oder vorübergehende Praxisschließung stattgefunden hat. 🞏 Ich/Wir habe(n) Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz oder finanzielle Hilfen aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen (wie z.B. Soforthilfe bei der N-Bank, Kurzarbeitergeld) im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie beantragt. Ich/Wir haben folgende diesbezügliche Anträge gestellt: Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die KVN zeitnah über den Ausgang des/der Antrags- verfahren zu unterrichten. Anlage 2 zum Datenaustausch zur Vereinbarung zur Umsetzung des § 87 a Abs. 3b SGB V infolge der COVID-19-Pande.mie

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung. Vorgenannte Regelungen gelten ab dem 27.03.2020 1 Geltungsbereich (1) Räumlich für das Gebiet der Diözese Innsbruck. (2) Fachlich für alle QuartaleÄmter und Einrichtungen der Diö- zese Innsbruck. Das sind sämtliche Ämter der Diözese Innsbruck sowie alle kirchliche Stiftungen mit Ausnah- me der Liegenschaftsstiftung, alle Pfarren der Diözese Innsbruck mit ihren verschiedenen Rechtsträgern, das Bischöfliche Priesterseminar, das Institut für Bil- dung und Erziehung, sowie alle vom Xxxxxxx von Inns- bruck verliehenen bzw anerkannten Rechtspersön- lichkeiten nach kanonischem Recht.*) Diese sind im Anhang 7 des Kollektivvertrags ange- führt. (3) Persönlich für alle DienstnehmerInnen, die im fachlichen Geltungsbereich beschäftigt sind und ein Dienstverhältnis mit der Diözese Innsbruck oder ei- nem der im Punkt (2) genannten Rechtspersönlichkei- ten haben. Für DienstnehmerInnen, für die bisher die DBO 85 gegolten hat, gelten besondere Regelungen für die Besoldung, für die dienstfreien Tage und die Pensionsvorsorge.**) Für DienstnehmerInnen mit Sonderverträgen gelten grundsätzlich die Bestim- mungen des Kollektivvertrages außer in jenen Punk- ten, in denen dauerhaft oder zeitweise eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes vorliegtsie in ihrem Dienstvertrag Sonderrege- lungen zugesichert bekommen haben. (4) Für DienstnehmerInnen, auch die in ihren Dienstver- trägen vom Kollektivvertrag abweichende, für das gesamte Abrechnungsquartal 1/2020 und längstens sie günstigere Vereinbarungen haben (Günstigkeitsprin- zip), gelten diese in vollem Umfang solange weiter, bis 31.12.2020 (Abrechnungsquartal 4/2020). Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, sich künftig als unwirksam erweisen oder eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Vereinbarung im Übrigen gültigEinvernehmen zwischen Dienstgeberin und DienstnehmerIn neue Vereinbarungen getroffen wer- den. (1) Der Kollektivvertrag tritt mit 1. Die Vertragspartner ver- pflichten sich, anstelle Jänner 2021 in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. (2) Der Kollektivvertrag kann von beiden Kollektiv- vertragsparteien unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist zu jedem 30. 6. und 31. 12. eines Jah- res mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt wer- den. (3) Bei Kündigung des Kollektivvertrages werden während der unwirksamen Kündigungsfrist Verhandlungen über ei- ne Erneuerung oder fehlenden Bestimmung eine solche Ersatzregelung zu ver- einbaren, die dem ursprünglichen Regelungsziel möglichst nahekommtAbänderung des Kollektivvertra- ges geführt. (4) Verhandlungen über Gehaltsanpassungen und Valorisierung von Zulagen und Sozialleistungen finden jährlich statt. Anlage 2: Datenaustausch zur Vereinbarung zur Umsetzung des § 87 a Abs. 3b SGB V infolge Als Ausgangsbasis für Gehaltsverhand- lungen wird der CO- VID-19-Pandemie Hannover, Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen BKK Landesverband Mitte, Landesvertretung Niedersachsen und Sachsen-Anhalt IKK classic VPI (handelnd als Landesverband nach § 207 Abs. 4a SGB V) SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse (in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes nach § 36 KVLG 1989) KNAPPSCHAFT – Regionaldirektion Nord Verband der Ersatzkassen e.V. - Landesvertretung Xxxxxxxxxxxxx - Die folgenden Angaben sind für die Prüfung, ob ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen gem. Nr. 18 Teil B HVM besteht, zwingend erforderlich: 🞏 Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir meinem/unserem Versorgungsauftrag in diesem Quartal nachgekommen bin/sind, soweit es mir/uns aufgrund der durch die Covid-19- Pandemie verursachten Umstände möglich war. 🞏 Ich/Wir bestätige(n), dass der dieses Quartal aufgetretene Fallzahlrückgang aufgrund einer geringeren Patienteninanspruchnahme Folge der Covid-19-Pandemie und nicht in meiner Person liegend begründet ist (z. B. zusätzlicher Urlaub, Krankheit). Ich/wir bestätigen ferner, dass keine nicht pandemiebedingte von mir/uns veranlasste Redu- zierung der Praxiszeiten oder vorübergehende Praxisschließung stattgefunden hat. 🞏 Ich/Wir habe(n) Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz oder finanzielle Hilfen aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen (wie z.B. Soforthilfe bei der N-Bank, KurzarbeitergVerbraucherpreisindexeld) im Zusammenhang m12 Monatsdurchschnitt von Oktober des Vorjahres bis September des aktuellen Jahres herangezogen. Dem Stufenbau it der Covid-19 Pandemie beantrRechtsordnung entsprechend gel- ten über diesen Kollektivvertrag hinaus alle einschlä- gigen Gesetze in der jeweils gültigen Fassungagt. Ich/Wir haben folgende diesbezügliche Anträge gestellt: Ich/Wir verpflichtSofern in diesem Kollektivvertrag nicht anders lautende Re- gelungen (Günstigkeitsprinzipe(n) mich/vereinbart wurdenungelten insbesondere s, die KVN zeitnah über den Ausgang des/der Antrags- verfahren zu unterrichten. Anlage 2 zum Datenaustausch zur Vereinbarung zur UmsetzuBestimmungen des Arbeits- verfassungsgesetzes, wobei hier auch die besonderen Bestimmungen ng des § 87 a Abs. 3b SGB V infolge der COVID132 für die Diözese als „Ten- denzbetrieb“ Gültigkeit haben.*) Weitere wichtige Gesetzesquellen sind das Angestell- tengesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhege- setz, das Urlaubsgesetz, das Gleichbehandlungsge- setz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Mut- terschutzgesetz, das Eltern-19-PandeKarenzurlaubsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und an- dere relevante Rechtsquellen.mie

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Samples: Kollektivvertrag

Geltung. Vorgenannte Regelungen 1.1 Die folgenden Bestimmungen gelten ab dem 27.03.2020 für alle Quartaleden Erwerb von Eintrittskarten, in denen dauerhaft oder zeitweise eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes vorliegtZeitkarten, auch Dauerkarten und Jahreskarten für das gesamte Abrechnungsquartal 1/2020 und längstens bis 31.12.2020 die Museen der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (Abrechnungsquartal 4/2020nachfolgend „SKD“). Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, sich künftig als unwirksam erweisen oder eine Regelungslücke enthalten, bleibt . 1.2 Umfasst ist hierbei der Erwerb der Tickets a) an den Kassen der Museen der SKD b) durch den beauftragten Dienstleister (nachfolgend „Besucherservice“) die Vereinbarung Avantgarde Sales & Marketing Support GmbH im Übrigen gültig. Die Vertragspartner ver- pflichten sichNamen, anstelle Auftrag und auf Rechnung der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung eine solche Ersatzregelung zu ver- einbaren, die dem ursprünglichen Regelungsziel möglichst nahekommt. Anlage 2: Datenaustausch zur Vereinbarung zur Umsetzung des § 87 a Abs. 3b SGB V infolge SKD - in den Vorverkaufsstellen - im Web-Shop der CO- VID-19SKD (xxxxx://xxxx.xxx.xxxxxx)(nachfolgend „Web-Pandemie Hannover, Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen AOK Shop“) - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen BKK Landesverband Mitte, Landesvertretung Niedersachsen und Sachsen-Anhalt IKK classic (handelnd als Landesverband nach § 207 Abs. 4a SGB V) SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse (in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes nach § 36 KVLG 1989) KNAPPSCHAFT – Regionaldirektion Nord Verband der Ersatzkassen e.V. - Landesvertretung Xxxxxxxxxxxxx - Die folgenden Angaben sind für die Prüfung, ob ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen gem. Nr. 18 Teil B HVM besteht, zwingend erforderlich: 🞏 Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir meinem/unserem Versorgungsauftrag in diesem Quartal nachgekommen bin/sind, soweit es mir/uns aufgrund der durch die Covid-19- Pandemie verursachten Umstände möglich war. 🞏 Ich/Wir bestätige(n), dass der dieses Quartal aufgetretene Fallzahlrückgang aufgrund einer geringeren Patienteninanspruchnahme Folge der Covid-19-Pandemie und nicht in meiner Person liegend begründet ist (z. B. zusätzlicher Urlaub, Krankheit). Ich/wir bestätigen ferner, dass keine nicht pandemiebedingte von mir/uns veranlasste Redu- zierung der Praxiszeiten oder vorübergehende Praxisschließung stattgefunden hat. 🞏 Ich/Wir habe(n) Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz oder finanzielle Hilfen aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen (wie z.B. Soforthilfe bei der N-Bank, Kurzarbeitergüber das Customer Care Center celd) im Zusammenhang mRahmen des Erwerbs und Weiterverkaufs durch autorisierte Wiederverkäufer 1.3 Diese AGB gelten ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen it der Covid-19 Pandemie beantrSKD, namentlich der Besucherordnung der SKD sowie den jeweiligen Garderobenordnungen, welche vor Ort in den Museen sowie im Web-Shop einsehbar sindagt. Ich/Wir haben folgende diesbezügliche Anträge gestellt: Ich/Wir verpflichte(n) mich/Mit dem Erwerb der Tickets erkennt der Kunde diese allgemeinen Bestimmungen der SKD als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Kunden* erkennen die SKD nicht an, es sei dennuns, die KVN zeitnah übSKD stimmen schriftlich ihrer Geltung zu. 1.4 Die SKD behalten sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Angaben von Gründen zu ändern. Für bereits getätigte Bestellungen bzw. bestehende Kaufverträge gelten diese Änderungen nicht. 1.5 Die englische Übersetzung dieser AGB ist weder Teil der AGB, noch wird sie auf andere Weise in Absprachen zwischen er den Ausgang dSKD und ihren Kunden einbezogen. Sie dient ausschließlich es/der Antrags- verfahren zu unterrichInformationten. Anlage 2 zum Datenaustausch zur Vereinbarung zur Umsetzung des § 87 a Für die Richtigkeit der englischen Übersetzung übernehmen die SKD keine HaftungAbs. 3b SGB V infolge der COVID-19-PandeDie deutschen AGB gelten in jedem Fall vorrangig.mie

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung. Vorgenannte Regelungen 1.1. Vertragsgrundlagen: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur bei Geschäften mit Unternehmen. Die PR-Beratung DEIN ROTER FADEN – Inhaberin: Xxxxxxx Xxxxxxx, Bakk.phil. (im Folgenden „PR-BERATUNG Xxxxxxx Xxxxxxx“ genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die PR- BERATUNG Xxxxxxx Xxxxxxx schließt ihre Verträge und erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage ihrer schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten, sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Beschreibungen von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind für alle Rechtsbeziehungen zwischen PR-BERATUNG Xxxxxxx Xxxxxxx und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem 27.03.2020 für alle Quartaleersten Vertragsabschluss automatisch allen Vertragsabschlüssen zwischen PR-BERATUNG Xxxxxxx Xxxxxxx und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, in denen dauerhaft auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird. 1.2. Änderungen: Zukünftige Änderungen der Beschreibungen von Waren oder zeitweise eine epidemische Lage Dienstleistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von nationaler Tragweite nach § 5 AbsPR-BERATUNG Xxxxxxx Xxxxxxx sind dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen vier Wochen schriftlich seinen Widerspruch erklärt. 1.3. 1 des Infektionsschutzgesetzes vorliegtZusatzvereinbarungen: Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das gesamte Abrechnungsquartal 1/2020 Abweichen vom Schriftformerfordernis. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst per Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von PR-BERATUNG Xxxxxxx Xxxxxxx ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. 1.4. Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers: Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt werden selbst bei Kenntnis von PR-BERATUNG Xxxxxxx Xxxxxxx dann Vertragsbestandteil, wenn diese von PR-BERATUNG Xxxxxxx Xxxxxxx in das Angebot integriert oder von PR-BERATUNG Xxxxxxx Xxxxxxx zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrücklich akzeptiert werden. Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von PR-BERATUNG Xxxxxxx Xxxxxxx nur dann wirksam, wenn diese von PR-BERATUNG Xxxxxxx Xxxxxxx mit einem dieser Rechtstexte ausdrücklich umfassende Zusatzvermerke (wie zum Beispiel AGB akzeptiert) angenommen werden. Ansonsten widerspricht PR-BERATUNG Xxxxxxx Xxxxxxx der Einbeziehung von rechtsgestaltendenden Elementen, wie Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsklausel des Auftragsgebers ausdrücklich. Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftragsgebers durch PR-BERATUNG Xxxxxxx Xxxxxxx bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten. 1.5. Vorgehen bei Widersprüchen: Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Waren oder Dienstleistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen) etwaigen Preislisten und längstens bis 31.12.2020 (Abrechnungsquartal 4/2020)den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PR- BERATUNG Xxxxxxx Xxxxxxx gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die Individuelleren Bestandteile ändern daher die generellen Bestandteile des Vertrags automatisch ab. Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von PR-BERATUNG Xxxxxxx Xxxxxxx und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von PR-BERATUNG Xxxxxxx Xxxxxxx vor. 1.6. Vorgehen bei Unwirksamkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, sich künftig als unwirksam erweisen oder eine Regelungslücke enthalten, bleibt so berührt dies die Vereinbarung im Übrigen gültigVerbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträgen nicht. Die Vertragspartner ver- pflichten sich, anstelle der unwirksamen oder fehlenden unwirksame Bestimmung ist durch eine solche Ersatzregelung zu ver- einbarenwirksame, die ihr dem ursprünglichen Regelungsziel möglichst nahekommt. Anlage 2: Datenaustausch zur Vereinbarung zur Umsetzung des § 87 a Abs. 3b SGB V infolge der CO- VID-19-Pandemie HannoverSinn und Zweck am Nächsten kommt, Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen BKK Landesverband Mitte, Landesvertretung Niedersachsen und Sachsen-Anhalt IKK classic (handelnd als Landesverband nach § 207 Abs. 4a SGB V) SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse (in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes nach § 36 KVLG 1989) KNAPPSCHAFT – Regionaldirektion Nord Verband der Ersatzkassen e.V. - Landesvertretung Xxxxxxxxxxxxx - Die folgenden Angaben sind für die Prüfung, ob ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen gem. Nr. 18 Teil B HVM besteht, zwingend erforderlich: 🞏 Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir meinem/unserem Versorgungsauftrag in diesem Quartal nachgekommen bin/sind, soweit es mir/uns aufgrund der durch die Covid-19- Pandemie verursachten Umstände möglich war. 🞏 Ich/Wir bestätige(n), dass der dieses Quartal aufgetretene Fallzahlrückgang aufgrund einer geringeren Patienteninanspruchnahme Folge der Covid-19-Pandemie und nicht in meiner Person liegend begründet ist (z. B. zusätzlicher Urlaub, Krankheit). Ich/wir bestätigen ferner, dass keine nicht pandemiebedingte von mir/uns veranlasste Redu- zierung der Praxiszeiten oder vorübergehende Praxisschließung stattgefunden hat. 🞏 Ich/Wir habe(n) Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz oder finanzielle Hilfen aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen (wie z.B. Soforthilfe bei der N-Bank, Kurzarbeitergeld) im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie beantragt. Ich/Wir haben folgende diesbezügliche Anträge gestellt: Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die KVN zeitnah über den Ausgang des/der Antrags- verfahren zu unterrichten. Anlage 2 zum Datenaustausch zur Vereinbarung zur Umsetzung des § 87 a Abs. 3b SGB V infolge der COVID-19-Pandeersetzen.mie

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung. Vorgenannte Regelungen gelten ab dem 27.03.2020 für Diese Informationssicherheitsklausel bleibt über die Laufzeit des Vertrages hinaus bestehen und erstreckt sich auf alle Quartale, in denen dauerhaft oder zeitweise eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes vorliegt, auch für das gesamte Abrechnungsquartal 1/2020 und längstens bis 31.12.2020 (Abrechnungsquartal 4/2020). Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, sich künftig als unwirksam erweisen oder eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Vereinbarung im Übrigen gültig. Die Vertragspartner ver- pflichten sich, anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung eine solche Ersatzregelung zu ver- einbaren, die dem ursprünglichen Regelungsziel möglichst nahekommt. Anlage 2: Datenaustausch zur Vereinbarung zur Umsetzung des § 87 a Abs. 3b SGB V infolge der CO- VID-19-Pandemie Hannover, Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen BKK Landesverband Mitte, Landesvertretung Niedersachsen und Sachsen-Anhalt IKK classic (handelnd als Landesverband nach § 207 Abs. 4a SGB V) SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse (in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes nach § 36 KVLG 1989) KNAPPSCHAFT – Regionaldirektion Nord Verband der Ersatzkassen e.V. - Landesvertretung Xxxxxxxxxxxxx - Die folgenden Angaben sind für die Prüfung, ob ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen gem. Nr. 18 Teil B HVM besteht, zwingend erforderlich: 🞏 Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir meinem/unserem Versorgungsauftrag in diesem Quartal nachgekommen bin/sind, soweit es mir/uns aufgrund der durch die Covid-19- Pandemie verursachten Umstände möglich war. 🞏 Ich/Wir bestätige(n), dass der dieses Quartal aufgetretene Fallzahlrückgang aufgrund einer geringeren Patienteninanspruchnahme Folge der Covid-19-Pandemie und nicht in meiner Person liegend begründet ist (z. B. zusätzlicher Urlaub, Krankheit). Ich/wir bestätigen ferner, dass keine nicht pandemiebedingte von mir/uns veranlasste Redu- zierung der Praxiszeiten oder vorübergehende Praxisschließung stattgefunden hat. 🞏 Ich/Wir habe(n) Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz oder finanzielle Hilfen aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen (wie z.B. Soforthilfe bei der N-Bank, KurzarbeitergelVerarbeitungsaktivitäten d) im Zusammenhang mdiesem Vertrag. Änderungen oder Ergänzungen dieser Klausel bedürfen it der Covid-19 Pandemie beantrschriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteienagt. Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. . EVB-IT Cloudvertrag Seite 16 von 16 VertragsnummerIch/Wir habKennuAnugftraggeber Vertragsnummer/KennuAnugftragnehmeVr21511/8000885 Ort Datum Ort Datum Die mit* gekennzeichneteBnegriffesind am Ende derEVB-IT Cloud-AGB dennient, Version1.0 vom01.02.2024 Anlage 1 zum V21511/8000885‌ Ansprechpartner‌ Der Rechnungsempfänger ist immer auch der Mahnungsempfänger. Zentraler Ansprechpartner des Auftragnehmers: Vertraglicher Ansprechpartner des Auftraggebers: Fachliche Ansprechpartner des Auftraggebers: Technische Ansprechpartner des Auftraggebers: Ändern sich die Ansprechpartner in dieser Anlage, wird die Anlage gem. EVB-IT Vertrag ohne die Einleitung eines Änderungsvertrages ausgetauscht. Ort , Datum Anlage 2a zum V21511/8000885 Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber en folgende diesbezügliche Anträge gesteEntgeltellt: Ich/Wir verpflicht12.465.388,13 €. (nettoe(n) mich/Anlage 2b zum V21511/8000885 Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber folgende monatliche Entgelte (nachrichtlich): Anlage 2c zum 21511/8000885 Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber folgende jährliche Entgelte (nachrichtlich): Gesamtpreis: 542.551,25 € zum Regelbetrieb des Digitalen Arbeitsplatz für Lehrkräfte (DAP) vom Ministerium für Kultusuns, die KVN zeitnah über den Ausgang dJugend und Sport des Landes Baden-Württemberg Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 1 1.1 Die Digitale Bildungsplattform des Landes Baden-Württemberg 1 1.2 Module es/der Antrags- verfahren zu unterrichten. AnlaDigitalen Bildungsplattform 1 1.2.1 Modul 1: Unterricht und Lernen 1 1.2.2 Modul 2: Sichere Kommunikation 1 1.2.3 Modul 3: Digitaler Arbeitsplatz für Lehrkräfte 1 1.3 Identitäts- und Accessmanagementsystem der Digitalen Bildungsplattform ge 2 zum Datenaustaus2 Ausgangssituation 3 2.1 Pilotprojekt DAP auf Basis der Lösung dPhoenix der Dataport AöR 3 2.2 Aufbauprojekt ch zur Vereinbarung zur UmsetzuErmittlung der Anforderungen 3 2.3 Regelbetrieb ng des § 87 a Abs. 3b SGB V infolDAP auf Basis ge der COVID-19-PandedPhoenixSuite 3 3 Leistungsgegenstand 5 3.1 Leistungen im Rahmen des Regelbetriebs 5 3.1.1 Bereitstellung des Digitalen Arbeitsplatzes für Lehrkräfte (DAP) 5mie

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Samples: Cloud Services Agreement