Geltung. 1. Diese Allgemeinen Liefer- und Zah- lungsbedingungen (AVB) gelten für al- le - auch zukünftigen - Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen der SR-SCHOLZ ROHSTOFFE GmbH & Co. KG (Scholz Rohstoffe) unter Einschluss von Werk- und Werkliefe- rungsverträgen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leis- tung gelten diese Bedingungen als an- genommen. Die AVB sind jederzeit unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇. 2. Diese AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbe- dingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zu- gestimmt haben. Dieses Zustim- mungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lie- ferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn Scholz Rohstoffe ihnen nicht nochmals nach Eingang bei Scholz Rohstoffe ausdrücklich widerspricht. 3. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die In- coterms 2010. 4. Käufer im Sinne dieser AVB ist bei Werk- und Werklieferungsverträgen auch der Besteller bzw. Auftraggeber. Ware im Sinne dieser AVB ist der Lie- fer- bzw. Leistungsgegenstand.
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Geltung. 11.1. Diese Die Allgemeinen Liefer- und Zah- lungsbedingungen Geschäftsbedingungen (AVBAGB) der Consulting4IT GmbH (im Folgenden: „C4IT“) gelten für al- le - auch zukünftigen - Verträge über sämtliche Lieferungen und Leistungen der C4IT, insbesondere für Angebote, Aufträge und sonstige Leistungen bei der SRSoftwareerstellung, Softwarebearbeitung, Softwareimplementierung- und Konfiguration, Softwarelizenzierung, Softwarepflege, Softwaremiete (Clouddienste), Beratung und Schulungen und der direkten oder indirekten Lizenzierung von Drittsoftware., die nicht von C4IT erstellt wurde.
1.2. Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-SCHOLZ ROHSTOFFE GmbH & Co. KG (Scholz Rohstoffe) unter Einschluss rechtlichen Sondervermögen.
1.3. Entgegenstehende und/oder kollidierende AGB unserer Kunden finden keine Anwendung, auch wenn C4IT diesen nicht widerspricht. In diesen Fällen gilt, wie in Deutschland durch höchstrichterliche Rechtsprechung vorgesehen, die jeweilige gesetzliche Regelung.
1.4. Auch durch vorbehaltslose Auftragsannahme oder Auftragsdurchführung werden Kunden AGB nicht Vertragsinhalt.
1.5. Soweit die C4IT Software von Werk- Drittanbietern an seine Kunden lizenziert oder deren Lizenzierung/Nutzung vermittelt, wird die Geltung dieser Drittanbieter-AGB entweder direkt in den Vertrag mit dem Kunden einbezogen oder ein separater Vertrag zwischen dem Kunden und Werkliefe- rungsverträgendem Drittanbieter geschlossen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leis- tung Insoweit gelten diese Bedingungen als an- genommen. Die AVB sind jederzeit unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇.
2Drittanbieter-AGB entsprechend. Diese AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbe- dingungen des Drittanbieter-AGB werden dem Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zu- gestimmt haben. Dieses Zustim- mungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lie- ferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn Scholz Rohstoffe ihnen nicht nochmals nach Eingang bei Scholz Rohstoffe ausdrücklich widerspricht.
3. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die In- coterms 2010.
4. Käufer im Sinne dieser AVB ist bei Werk- und Werklieferungsverträgen auch der Besteller vor Vertragsschluss übermittelt bzw. Auftraggeberzugänglich gemacht und finden für dessen Software vorrangige Anwendung. Ware im Sinne dieser AVB ist Sollten Teile der Lie- fer- bzw. LeistungsgegenstandDrittanbieter-AGB unwirksam sein, bleiben sowohl die übrigen Teile der Drittanbieter-AGB als auch die übrigen Teile der vorliegenden AGB wirksam.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung. 11.1. Diese Allgemeinen Liefer- und Zah- lungsbedingungen Geschäftsbedingungen (AVBim folgenden AGB) gelten sind grundsätzlich für al- le - auch zukünftigen - Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen Rechtsgeschäfte zwischen der SR-SCHOLZ ROHSTOFFE GmbH & Co. KG (Scholz Rohstoffe) unter Einschluss von Werk- und Werkliefe- rungsverträgen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leis- tung gelten diese Bedingungen als an- genommen. Die AVB sind jederzeit unter Firma ▇▇▇▇▇://▇ ▇▇▇.▇ Bodenbeschichtungen/Bauwerksabdichtungen und anderen Unternehmen konzipiert. Sollten die Rechtsgeschäfte zwischen der Firma ▇▇▇▇▇▇ ▇- ▇▇▇ Bodenbeschichtungen/Bauwerksabdichtungen und Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (Konsumenten) zugrunde gelegt werden, geltend sie nur insoweit, als sie nicht zwingenden Bestimmungen widersprechen.
1.2. Die Firma ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ Bodenbeschichtungen/Bauwerksabdichtungen nimmt Aufträge ausschließlich zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen entgegen; dies gilt auch für künftige Ergänzungs- und Folgeaufträge.▇▇/
1.3. Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit und es wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Firma ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ Bodenbeschichtungen/▇▇▇Bauwerksabdichtungen erklärt ausdrücklich nur aufgrund ihrer AGB kontrahieren zu wollen. Wird ausnahmsweise die Anwendung der AGB der Auftraggeber schriftlich vereinbart, gelten deren Bestimmungen nur soweit sie nicht mit diesen AGB kollidieren. Nicht kollidierende Bestimmungen in den AGB bleiben nebeneinander bestehen.
21.4. Diese AVB gelten ausschließlichÄnderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. AbweichendeVon diesem Schriftlichkeitsgebot kann ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden. Es wird festgehalten, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbe- dingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zu- gestimmt haben. Dieses Zustim- mungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise dass auch dann, wenn wir in Kenntnis Nebenabreden der AGB des Käufers die Lie- ferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn Scholz Rohstoffe ihnen nicht nochmals nach Eingang bei Scholz Rohstoffe ausdrücklich widersprichtSchriftform bedürfen.
3. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die In- coterms 2010.
4. Käufer im Sinne dieser AVB ist bei Werk- und Werklieferungsverträgen auch der Besteller bzw. Auftraggeber. Ware im Sinne dieser AVB ist der Lie- fer- bzw. Leistungsgegenstand.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung. 1. Diese 1.1 Unsere Allgemeinen Liefer- Verkaufs- und Zah- lungsbedingungen Lieferbedingungen (AVBim Folgenden: AGB) gelten für al- le alle Verträge, auch für Nebenleistungen, Beratungen und Auskünfte, die wir - auch zukünftigen d.h. die Firma ExOne GmbH - Verträge über Lieferungen auf Verkäufer-, Lieferanten- und sonstige Leistungen der SR-SCHOLZ ROHSTOFFE GmbH & Co. KG (Scholz Rohstoffe) unter Einschluss von Werk- und Werkliefe- rungsverträgen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leis- tung gelten diese Bedingungen als an- genommen. Die AVB sind jederzeit unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇Auftrag- nehmerseite abschließen.
21.2 Für alle unsere Verkaufs- und Liefergeschäfte, auch für Nebenleistungen, Beratungen und Auskünfte, gelten ausschließlich diese AGB. Diese AVB Mit der Bestel- lung/Auftragserteilung durch den Käufer (im Folgenden: Kunde) gelten ausschließlichunsere AGB gleichzeitig als anerkannt und als Vertragsbestandteil. Abweichende, entgegenstehende Entgegenstehenden oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbe- dingungen abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich wider- sprochen. Sie werden nur dann und insoweit VertragsbestandteilVertragsinhalt, als wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zu- gestimmt habenihnen im Einzelfall ausdrück- lich zustimmen. Dieses Zustim- mungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis der entgegen- stehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Käufers Kunden die Lie- ferung Leistung an ihn den Kunden vorbehaltlos ausführen. Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn Scholz Rohstoffe ihnen nicht nochmals nach Eingang bei Scholz Rohstoffe ausdrücklich widerspricht.
3. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die In- coterms 2010.
4. Käufer 1.3 Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sonderver- mögen im Sinne von § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB.
1.4 Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden, die wir auf Verkäufer-, Lieferanten- und Auftragnehmerseite abschließen.
1.5 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden getroffen werden, insbesondere Beschaffenheitsvereinbarungen und Garantien, Nebenabreden sowie Ergänzungen und Änderungen dieser AVB ist bei Werk- Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Werklieferungsverträgen auch Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer gegenüber dem Verkäufer abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängel- anzeigen, Erklärungen von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirk- samkeit der Besteller bzw. Auftraggeber. Ware im Sinne dieser AVB ist der Lie- fer- bzw. LeistungsgegenstandSchriftform.
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Geltung. (1. Diese Allgemeinen Liefer- und Zah- lungsbedingungen ) Sofern nicht speziellere Allgemeine oder Besondere Einkaufsbedingungen des jeweiligen Bestellers (AVBz.B. für den Einkauf von mit Roh- oder Wertstoffen) gelten für al- le - auch zukünftigen - Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen der SR-SCHOLZ ROHSTOFFE GmbH einschlägig sind, bestellen die ALBA Group plc & Co. KG sowie deren Tochter- und Beteiligungs- gesellschaften (Scholz Rohstoffenachfolgend Besteller) unter Einschluss alle Lieferungen, Leistungen und Angebote ausschließlich aufgrund dieser Allgemei- nen Einkaufsbedingungen (nachfolgend AEB). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Besteller mit seinem Lieferanten (nachfolgend Lieferant) über die vom Lieferanten angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote des Lieferanten an den Besteller, ohne dass der Besteller in jedem Ein- zelfall wieder auf die AEB hinweisen muss. Bei Abgabe von Werk- und Werkliefe- rungsverträgenAngeboten hat der Lieferant das Einverständnis mit diesen AEB zu erklären. Spätestens Wenn eine solche ausdrückliche Erklärung unterbleibt, gilt die Ausführung der Bestellung als Anerkennung die- ser AEB.
(2) Geschäftsbedingungen des Lieferanten oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Besteller ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Besteller auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingun- gen des Lieferanten oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Entgegennahme der Ware oder Leis- tung gelten diese Bedingungen als an- genommenGeltung jener Geschäftsbedingungen. Die AVB sind jederzeit unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇Annahme von Lieferungen oder Leistungen sowie Zahlungen bedeuten keine Zustimmung zur Anwendung der Geschäftsbedingungen des Lieferanten oder Dritter.▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇.
2. Diese AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbe- dingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zu- gestimmt haben. Dieses Zustim- mungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lie- ferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn Scholz Rohstoffe ihnen nicht nochmals nach Eingang bei Scholz Rohstoffe ausdrücklich widerspricht.
3. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die In- coterms 2010.
4. Käufer im Sinne dieser AVB ist bei Werk- und Werklieferungsverträgen auch der Besteller bzw. Auftraggeber. Ware im Sinne dieser AVB ist der Lie- fer- bzw. Leistungsgegenstand.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geltung. (1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der BFW Berufsförderungswerk Würzburg gGmbH (im Folgenden kurz: BFW WÜ), mit Ausnahme von Lieferungen, Leistungen und Angeboten für Tagungen, Verpflegung, Warenverkauf, Werksaufträge (GTQ), eLearning- Angebote und IT-Dienstleistungen, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Liefer- und Zah- lungsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die die BFW WÜ mit ihren Vertragspartnern (AVBnachfolgend „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt, die außerhalb des Kerngeschäftes der beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen erbracht werden. Sie gelten auch für al- le - auch alle zukünftigen - Verträge über Lieferungen und sonstige Lieferungen, Leistungen der SR-SCHOLZ ROHSTOFFE GmbH & Co. KG (Scholz Rohstoffe) unter Einschluss von Werk- und Werkliefe- rungsverträgen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leis- tung gelten diese Bedingungen als an- genommen. Die AVB sind jederzeit unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2. ) Diese AVB Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbe- dingungen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteiloder Dritter finden keine Anwendung, als wir auch wenn das BFW WÜ ihrer Geltung ausdrücklich zu- gestimmt habenim Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Dieses Zustim- mungserfordernis gilt Selbst wenn das BFW WÜ auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder die schriftliche Bestätigung der AGB des Käufers die Lie- ferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn Scholz Rohstoffe ihnen nicht nochmals nach Eingang bei Scholz Rohstoffe ausdrücklich widersprichtBFW WÜ maßgeblich.
3(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Maßgebend für Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die In- coterms 2010gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
4. Käufer (5) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne dieser AVB ist bei Werk- und Werklieferungsverträgen auch der Besteller bzwvon § 310 Abs. Auftraggeber. Ware im Sinne dieser AVB ist der Lie- fer- bzw. Leistungsgegenstand1 BGB.
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Geltung. 1. Diese Allgemeinen Liefer- und Zah- lungsbedingungen Bedingungen (AVBnachfolgend „Einkaufsbedingungen“) gelten für al- le - auch zukünftigen - Verträge über Lieferungen und sonstige werden Inhalt des Einkaufs- oder sonstigen zum Bezug von Waren und/oder Leistungen geschlossenen Vertrages (nach- folgend „Vertrag“) zwischen der SR-SCHOLZ ROHSTOFFE diese Bedingungen einbezie- henden, bestellenden Currenta GmbH & Co. KG OHG oder mit dieser i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Gesellschaft (Scholz Rohstoffenach- folgend „Besteller“) unter Einschluss von Werk- und Werkliefe- rungsverträgendem Vertragspartner (nachfolgend „Lieferant“). Spätestens Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge des Bestellers mit der Entgegennahme der Ware oder Leis- tung gelten diese Bedingungen als an- genommen. Die AVB sind jederzeit unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇dem Lieferanten, ohne dass es einer ausdrück- lichen Einbeziehung bedarf.
2. Diese AVB Die Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende Entgegen- stehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbe- dingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingun- gen des Kunden Lieferanten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zu- gestimmt habennicht anerkannt. Dieses Zustim- mungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dannSolche Bedin- gungen gelten nur, wenn wir der Besteller ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Das gilt auch bei Annahme von Leistungen durch den Besteller in Kenntnis der AGB allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers die Lie- ferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn Scholz Rohstoffe ihnen nicht nochmals nach Eingang bei Scholz Rohstoffe ausdrücklich widersprichtLieferanten.
3. Maßgebend für Soweit neben diesen Einkaufsbedingungen noch ausdrücklich die Auslegung von Handelsklauseln sind Geltung spezieller Bedingungen des Bestellers vereinbart wird, haben deren Regelungen im Zweifel die In- coterms 2010Falle von Widersprüchen Geltungsvorrang gegenüber diesen Einkaufsbedingungen. Das gilt insbesondere beim ausdrücklichen Einbezug der Ein- kaufsbedingungen für IT-Dienst-/Werkleistungen, für Bauleis- tungen, für Engineeringwerkleistungen bzw. Engineering- dienstleistungen oder für Liefer- und Leistungsgegenstände (Equipment).
4. Käufer iEinzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen, die sich ausdrücklich auf eine spezielle Leistungsart (z.B. Kauf-, Werkliefer-, Werk- oder Dienstleistungen) beziehen, gelten ausschließlich für diese jeweilige Leistungsart. Im Sinne dieser AVB ist bei Werk- und Werklieferungsverträgen auch der Besteller bzw. Auftraggeber. Ware im Sinne dieser AVB ist der Lie- fer- bzw. LeistungsgegenstandÜbrigen gel- ten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Leistungsarten.
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Sources: Einkaufsbedingungen
Geltung. 1. Diese 1.1 Unsere Allgemeinen Liefer- und Zah- lungsbedingungen Einkaufsbedingungen (AVBAGB) gelten für al- le - auch zukünftigen - Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen der SR-SCHOLZ ROHSTOFFE GmbH & Co. KG ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (Scholz Rohstoffe) unter Einschluss von Werk- und Werkliefe- rungsverträgen. Spätestens mit der Entgegennahme der BGB), das heißt natürlichen oder juristischen Personen, wel- che die Ware oder Leis- tung gelten diese Bedingungen als an- genommen. Die AVB sind jederzeit unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇Leistung zur gewerblichen oder beruflichen Zweck veräußern.
21.2 Abweichende Bedingungen des Lieferanten gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich aner- kennen. Diese AVB Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichendeanstelle etwaiger Auftrags-, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbe- dingungen Liefer-, Leistungs- und Verkaufsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zu- gestimmt haben. Dieses Zustim- mungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise Lieferanten auch dann, wenn nach diesen die Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung der Auftrags-, Liefer-, Leistungs- und Verkaufsbedingungen vorgesehen ist, oder wir in Kenntnis nach Hinweis des Lieferanten auf die Geltung seiner Allgemeinen Auftrags-, Liefer-, Leistungs- und Verkaufsbedingungen die Ware annehmen, es sei denn, wir haben ausdrücklich auf die Geltung unserer AGB verzichtet. Der Ausschluss der AGB Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen des Käufers die Lie- ferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Einkaufsbedingungen des Kunden werden Lieferanten gilt auch dann nicht anerkanntdann, wenn Scholz Rohstoffe ihnen nicht nochmals nach Eingang bei Scholz Rohstoffe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einzelnen Rege- lungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten. Der Lieferant erkennt durch die Annahme unserer Bestel- lung ausdrücklich widersprichtan, dass er auf seinen aus den Auftrags-, Liefer-, Leistungs- und Verkaufsbedingungen ab- geleiteten Rechtseinwand verzichtet.
3. Maßgebend 1.3 Unsere AGB gelten auch für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die In- coterms 2010alle zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Lieferanten.
4. Käufer im Sinne dieser AVB ist bei Werk- und Werklieferungsverträgen auch der Besteller bzw. Auftraggeber. Ware im Sinne dieser AVB ist der Lie- fer- bzw. Leistungsgegenstand.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geltung. 1. Diese 1.1.Diese Allgemeinen Liefer- und Zah- lungsbedingungen Geschäftsbedingungen (AVB) gelten für al- le - auch zukünftigen - Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen der SR-SCHOLZ ROHSTOFFE GmbH & Co. KG (Scholz Rohstoffe) unter Einschluss von Werk- und Werkliefe- rungsverträgen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leis- tung gelten diese Bedingungen als an- genommen. Die AVB sind jederzeit unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇.
2. Diese AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbe- dingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zu- gestimmt haben. Dieses Zustim- mungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lie- ferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn Scholz Rohstoffe ihnen nicht nochmals nach Eingang bei Scholz Rohstoffe ausdrücklich widerspricht.
3. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die In- coterms 2010.
4folgenden AGB) sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Käufer Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne dieser AVB ist des Konsumentenschutzgesetzes zugrunde gelegt werden, geltend sie nur insoweit, als sie nicht zwingenden Bestimmungen widersprechen. 1.2.Diese AGB gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechtsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, etwa nicht nur für das erste Rechtsgeschäft, sondern wird die Anwendung der AGB auch für alle Zusatz- und Folgeaufträge sowie weitere Geschäfte ausdrücklich vereinbart. 1.3.Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit und wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen. Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich nur aufgrund seiner AGB kontrahieren zu wollen. Wird ausnahmsweise die Anwendung der AGB der Auftraggeber schriftlich vereinbart, gelten deren Bestimmungen nur soweit sie nicht mit diesen AGB kollidieren. Nicht kollidierende Bestimmungen in den AGB bleiben nebeneinander bestehen. 1.4.Der Auftraggeber erklärt, dass er vor Vertragsabschluß die Möglichkeit hatte vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen und dass er mit deren Inhalt einverstanden ist. 1.5.Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden. Es wird festgehalten, dass Nebenabreden nicht bestehen. 1.6.Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Datenverarbeitung, Speicherung und Weitergabe (zB. bei Werk- Versand, Garantieabwicklung usw..) erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung. Wir speichern alles was wir von Ihnen per E-Mail oder über online Kontaktformulare gesendet bekommen. Neben den Namen, Adressen, Emailadressen, Telefonnummern, Produktdaten, dem Emailverkehr, können das auch Fotos oder Videos von Produkten und Werklieferungsverträgen auch der Besteller bzwAnlagenteilen sein, die wir für Analysen, Beweissicherung, Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen etc. Auftraggeberbrauchen. Ware im Sinne dieser AVB ist der Lie- fer- bzw. LeistungsgegenstandFotos und Videos werden ausschließlich anonym und ohne Bezug zum Kunden gespeichert und genutzt.
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Geltung. 1. 1.1 Diese Allgemeinen Liefer- und Zah- lungsbedingungen Geschäftsbedingungen (AVB„AGB“) gelten für al- le - auch zukünftigen - Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen alle Geschäftsbeziehungen der SR-SCHOLZ ROHSTOFFE ▇▇▇▇▇ Betonsteinwerk GmbH & Co. KG (Scholz Rohstoffe„wir“ oder „uns“) unter Einschluss von Werk- und Werkliefe- rungsverträgen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leis- tung gelten diese Bedingungen als an- genommenunseren Vertragspartnern („Kunde“). Die AVB sind jederzeit unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
21.2 Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Betonsteinen (die „Ware“), unabhängig davon, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Dritten beziehen. Diese AVB Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit dem Kunden.
1.3 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbe- dingungen Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden nur dann und insoweit mit unserer schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil. Dies gilt insbesondere, als wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zu- gestimmt haben. Dieses Zustim- mungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir im Einzelfall nicht widersprechen oder vorbehaltlos in Kenntnis der AGB des Käufers die Lie- ferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn Scholz Rohstoffe ihnen nicht nochmals nach Eingang bei Scholz Rohstoffe ausdrücklich widersprichtdieser Geschäftsbedingungen liefern.
31.4 Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die In- coterms 2010Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist eine Vereinbarung in einer der in Ziff. 1.5 genannten Formen maßgebend.
41.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), müssen zu ihrer Wirksamkeit per Fax, E-Mail oder schriftlich abgegeben werden.
1.6 Hinweise auf gesetzliche Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Käufer im Sinne dieser AVB ist bei Werk- und Werklieferungsverträgen auch der Besteller bzw. Auftraggeber. Ware im Sinne dieser AVB ist der Lie- fer- bzw. LeistungsgegenstandAuch ohne einen solchen Hinweis gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes vereinbart wird.
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Sources: General Terms and Conditions
Geltung. 1. Diese Allgemeinen Liefer- und Zah- lungsbedingungen Bedingungen (AVBnachfolgend „Einkaufsbedingungen“) gelten für al- le - auch zukünftigen - Verträge über Lieferungen und sonstige wer- den Inhalt des Einkaufs- oder sonstigen zum Bezug von Waren und/oder Leistungen geschlossenen Vertrages (nachfolgend „Vertrag“) zwischen der SR-SCHOLZ ROHSTOFFE diese Bedingungen einbeziehenden, bestellenden Currenta GmbH & Co. KG OHG oder mit dieser i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Gesellschaft (Scholz Rohstoffenachfolgend „Bestel- ler“) unter Einschluss von Werk- und Werkliefe- rungsverträgendem Vertragspartner (nachfolgend „Lieferant“). Spätestens Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge des Bestellers mit der Entgegennahme der Ware oder Leis- tung gelten diese Bedingungen als an- genommen. Die AVB sind jederzeit unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇dem Lieferanten, ohne dass es einer ausdrücklichen Einbezie- hung bedarf.
2. Diese AVB Die Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende Entgegenste- hende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbe- dingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden Lieferanten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zu- gestimmt habennicht anerkannt. Dieses Zustim- mungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dannSolche Bedingungen gelten nur, wenn wir der Besteller ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Das gilt auch bei Annahme von Leistungen durch den Besteller in Kenntnis der AGB allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers die Lie- ferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn Scholz Rohstoffe ihnen nicht nochmals nach Eingang bei Scholz Rohstoffe ausdrücklich widersprichtLieferanten.
3. Maßgebend für Soweit neben diesen Einkaufsbedingungen noch ausdrücklich die Auslegung von Handelsklauseln sind Geltung spezieller Bedingungen des Bestellers vereinbart wird, haben deren Regelungen im Zweifel die In- coterms 2010Falle von Widersprüchen Geltungsvorrang gegenüber diesen Einkaufsbedingungen. Das gilt insbesondere beim ausdrücklichen Einbezug der Einkaufs- bedingungen für IT-Dienst-/Werkleistungen, für Bauleistungen, für Engineeringwerkleistungen bzw. Engineeringdienstleistun- gen oder für Liefer- und Leistungsgegenstände (Equipment).
4. Käufer iEinzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen, die sich ausdrücklich auf eine spezielle Leistungsart (z.B. Kauf-, Werkliefer-, Werk- oder Dienstleistungen) beziehen, gelten ausschließlich für diese jeweilige Leistungsart. Im Sinne dieser AVB ist bei Werk- und Werklieferungsverträgen auch der Besteller bzw. Auftraggeber. Ware im Sinne dieser AVB ist der Lie- fer- bzw. LeistungsgegenstandÜbrigen gel- ten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Leistungsarten.
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Sources: Einkaufsbedingungen
Geltung. 1. Diese Allgemeinen Liefer- und Zah- lungsbedingungen (AVB) gelten für al- le - auch zukünftigen - Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen der SR-SCHOLZ ROHSTOFFE GmbH & Co. KG (Scholz Rohstoffe) unter Einschluss von Werk- und Werkliefe- rungsverträgen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leis- tung gelten diese Bedingungen als an- genommen1.1. Die AVB sind jederzeit unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ genannt) der Agentur Create.Together mit Sitz in der ▇▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇ 19/1 in 4820 Bad Ischl (im Folgenden „Agentur“ genannt) dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten der Agentur und Ihrer Kunden festzulegen und im Geschäftsverkehr möglichst klare Auftragsverhältnisse zu schaffen. Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
21.3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.
1.4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbe- dingungen des Kunden werden nur dann Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zu- gestimmt haben. Dieses Zustim- mungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lie- ferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn Scholz Rohstoffe ihnen nicht nochmals nach Eingang bei Scholz Rohstoffe ausdrücklich widersprichtEntgelte.
31.5. Maßgebend für Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die In- coterms 2010dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
4. Käufer im Sinne dieser AVB ist bei Werk- und Werklieferungsverträgen auch der Besteller bzw. Auftraggeber. Ware im Sinne dieser AVB ist der Lie- fer- bzw. Leistungsgegenstand.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung. 11.1. Diese Allgemeinen Liefer- und Zah- lungsbedingungen (AVB) Soweit keine ausdrücklichen anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten für al- le - sämtliche Rechtsgeschäfte der Propstei St. Gerold (im fol- genden kurz „Propstei“ genannt) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere allfällige Geschäfts- bedingungen des Vertragspartners (im Folgenden auch zukünftigen - Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen der SR-SCHOLZ ROHSTOFFE GmbH & Co. KG (Scholz Rohstoffe) unter Einschluss von Werk- und Werkliefe- rungsverträgen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware „Kunde“ oder Leis- tung gelten diese Bedingungen als an- genommen. Die AVB sind jederzeit unter „▇▇▇▇▇://▇▇▇“ genannt) werden ausdrücklich abbedungen, auch wenn sie in Auftragsbestäti- gungen, Schriftverkehr etc. aufscheinen. Diese gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich von der Propstei widersprochen wurde.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künfti- gen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen, Ver- längerungen und/oder künftigen Verträgen darauf nicht ausdrücklich hinge- wiesen wird.
1.3. Abweichungen, Änderungen, Ergänzungen oder der (teilweise) Aus- schluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Propstei bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform und müssen von beiden Teilen unterfertigt werden. Selbiges gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.
1.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden dem Vertrags- partner zur Kenntnis gebracht. Er anerkennt, diese gelesen, verstanden und sich mit ihnen einverstanden erklärt zu haben. Darüber hinaus sind sie jeder- zeit auf der Homepage der Propstei (▇▇▇▇▇▇- ▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇) abrufbar, speicher- bar und ausdruckbar.
2. Diese AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbe- dingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zu- gestimmt haben. Dieses Zustim- mungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lie- ferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn Scholz Rohstoffe ihnen nicht nochmals nach Eingang bei Scholz Rohstoffe ausdrücklich widerspricht.
3. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die In- coterms 2010.
4. Käufer im Sinne dieser AVB ist bei Werk- und Werklieferungsverträgen auch der Besteller bzw. Auftraggeber. Ware im Sinne dieser AVB ist der Lie- fer- bzw. Leistungsgegenstand.
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