Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages-, Dauer- und sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets i.S.d. Ziffer 4.7 (gemeinsam ‚Ticket‘ oder ‚Tickets‘) der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA (‚Club‘) oder von vom Club autorisierten Dritten (‚autorisierte Verkaufsstellen‘) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club zumindest mitveranstaltet werden (‚Veranstaltungen‘), sowie den Zutritt und Aufenthalt im Olympiastadion Berlin (‚Stadion‘), es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (‚AGB‘). 1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des Clubs berechtigen (‚Auswärtstickets‘), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom Club oder von – vom Club autorisierten – Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des Heimclubs. Sollten diese ATGB Regelungen des Heimclubs widersprechen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang. 1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion begründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, die dieser bei Verkauf der Tickets einbezogen hat, etwa den ATGB des Gastclubs, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
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Samples: Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen, Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich der ATGB. 1.1 (1) Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages-, Dauer- und sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets i.S.d. Ziffer 4.7 Tages- und/oder Dauerkarten (gemeinsam ‚„Ticket‘ “ oder ‚„Tickets‘“) der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA vom 1. FSV Mainz 05 e.V. (‚im Folgenden „Club‘“ genannt) oder von vom Club autorisierten Dritten (‚„autorisierte Verkaufsstellen‘“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club zumindest mitveranstaltet werden (‚Veranstaltungen‘)werden, sowie den Zutritt und Aufenthalt im Olympiastadion Berlin in der jeweiligen Heimspielstätte des
1. FSV Mainz 05 e.V. (‚„Stadion‘“), es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (‚„AGB‘“).
1.2 (2) Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des Clubs berechtigen (‚„Auswärtstickets‘“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom Club oder von – vom Club autorisierten – Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des Heimclubs. Sollten diese die ATGB mit diesen Regelungen des Heimclubs widersprechenin Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese die ATGB Vorrang.
1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion begründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, die dieser bei Verkauf der Tickets einbezogen hat, etwa den ATGB des Gastclubs, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
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Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages-, Dauer- und Tages- und/oder Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets i.S.d. Ziffer 4.7 (gemeinsam ‚„Ticket‘ “ oder ‚„Tickets‘“) der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA vom FC Ingolstadt 04 (‚„Club‘“) oder von der vom Club autorisierten Dritten (‚„autorisierte Verkaufsstellen‘Verkaufsstel- len“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. FußballspielenFuß- ballspielen), die vom Club zumindest mitveranstaltet werden (‚„Veranstaltungen‘“), sowie den Zutritt und Aufenthalt im Olympiastadion Berlin Audi Sportpark (‚„Stadion‘“), es sei denn denn, für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingun- gen (‚„AGB‘“).
1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das RechtsverhältnisRechtsverhält- nis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des Clubs berechtigen (‚„Auswärtstickets‘“), begründet be- gründet wird, wenn die Auswärtstickets vom Club oder von – vom Club autorisierten – Verkaufsstellen Verkaufs- stellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen Auswärtsspie- len können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen(z.B. AGB, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des Heimclubs) Gel- tung erlangen. Sollten diese ATGB Regelungen des Heimclubs widersprechen, haben ha- ben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser die- ser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion begründet Audi Sportpark be- gründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechenwiderspre- chen, die dieser bei Verkauf der Tickets einbezogen hat, etwa den ATGB des GastclubsXxxx- clubs, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB VorrangVor- rang.
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Geltungsbereich der ATGB. 1.1 (1.1) Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages-, Dauer- und Tages- und/oder Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets i.S.d. Ziffer 4.7 (gemeinsam ‚Ticket‘ „Ti- cket“ oder ‚„Tickets‘“) der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA des Vereins SG Dynamo Dresden e.V. Lennéstraße 12 01069 Dresden (‚„Club‘“) oder von der vom Club autorisierten Dritten (‚„autorisierte Verkaufsstellen‘“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club zumindest mitveranstaltet werden (‚„Veranstaltungen‘“), sowie den Zutritt und Aufenthalt im Olympiastadion Berlin Xxxxxx-Xxxxxx-Stadion (‚„Stadion‘“), es sei denn denn, für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (‚„AGB‘“).
1.2 (1.2) Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des Clubs berechtigen (‚„Auswärtstickets‘“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom Club oder von – vom Club autorisierten – autori- sierten Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des Heimclubs. Sollten diese ATGB mit den genannten Regelungen des Heimclubs widersprechenin Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion begründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, die dieser bei Verkauf der Tickets einbezogen hat, etwa den ATGB des Gastclubs, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
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Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages-, Dauer- und sonstigen Tages- und/oder Dauerkarten und/oder sons- tigen Eintrittskarten wie Sondertickets i.S.d. Ziffer 4.7 (gemeinsam ‚„Ticket‘ “ oder ‚„Tickets‘“) der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA (‚Club‘) vom 1. FC Nürnberg Verein für Leibesübungen e. V. oder von vom Club 1. FC Nürnberg autorisierten Dritten (‚autorisierte „autori- sierte Verkaufsstellen‘“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen Veranstal- tungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club 1. FC Nürnberg zumindest mitveranstaltet werden (‚Veranstaltungen‘)wer- den, sowie den Zutritt und Aufenthalt im Olympiastadion Berlin Grundig Stadion (‚„Stadion‘“), es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingun- gen (‚„AGB‘“).
1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien Sta- dien bei Auswärtsspielen des Clubs 1. FC Nürnberg berechtigen (‚„Auswärtstickets‘“), begründet be- gründet wird, wenn die Auswärtstickets vom Club 1. FC Nürnberg oder von – vom Club autorisierten – Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen Aus- wärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des Heimclubs. Sollten diese die ATGB Regelungen mit diesen Regelun- gen des Heimclubs widersprechenin Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden Kun- den und dem Club diese 1. FC Nürnberg die ATGB Vorrang.
1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion begründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, die dieser bei Verkauf der Tickets einbezogen hat, etwa den ATGB des Gastclubs, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
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Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Neben diesen Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) ist die Stadionordnung (welche an den Eingängen zum Stadion aushängt oder unter xxx.xxxxxxxxx.xxx eingesehen werden kann) Vertragsbestandteil. Im Falle von Widersprüchen haben diese ATGB Vorrang.
1.2 Vertragspartner des Bestellers ist der FC St. Pauli von 1910 e.V., Harald- Xxxxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxx („FC St. Pauli“). Dies gilt auch für Verträge, die über autorisierte Vorverkaufsstellen geschlossen werden. Ob eine Verkaufsstelle vom FC St. Pauli („Club“) autorisiert ist, kann beim Club unter der Kontaktadresse unter Xxxxxx 12 abgefragt werden.
1.3 Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages-, Dauer- und Tages- und/oder Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets i.S.d. Ziffer 4.7 (gemeinsam ‚„Ticket‘ “, „Tickets“) vom FC St. Pauli oder ‚Tickets‘) der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA (‚Club‘) oder von vom Club autorisierten Dritten (‚„autorisierte Verkaufsstellen‘“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club zumindest mitveranstaltet werden (‚„Veranstaltungen‘“), sowie den Zutritt und Aufenthalt im Olympiastadion Berlin Millerntorstadion (‚„Stadion‘“), es sei denn denn, für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (‚„AGB‘“).
1.2 Auswärtstickets: 1.4 Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des Clubs berechtigen (‚Auswärtstickets‘)berechtigen, begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom Club oder von – vom Club autorisierten – Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder die AGB des Heimclubs. Sollten diese die ATGB des FC St. Pauli mit den Regelungen des Heimclubs widersprechenin Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese die ATGB des FC St. Pauli Vorrang.
1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion begründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, die dieser bei Verkauf der Tickets einbezogen hat, etwa den ATGB des Gastclubs, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages-Tageskarten, Dauer- und (Rückrun- den)Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets i.S.d. Ziffer 4.7 (gemeinsam ‚„Ticket‘ “ oder ‚„Tickets‘") der Hertha BSC TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA KGaA, Xxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx (‚„Club‘") oder von vom Club autorisierten Dritten (‚„autorisierte Verkaufsstellen‘“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club zumindest mitveranstaltet werden (‚Veranstaltungen‘)werden, sowie den Zutritt und Aufenthalt im Olympiastadion Berlin Städtischen Stadion an der Grünwalder Straße München (‚Stadion‘„Sta- dion“), es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen Geschäfts- bedingungen (‚„AGB‘“).
1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des Clubs berechtigen (‚„Auswärtstickets‘“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom Club oder von – vom Club autorisierten – Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen Aus- wärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung Stadion- ordnung oder AGB des Heimclubs. Sollten diese ATGB mit den genannten Regelungen des Heimclubs widersprechenin Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion begründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, die dieser bei Verkauf der Tickets einbezogen hat, etwa den ATGB des Gastclubs, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
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Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das geltenfürdas Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb unddasdurchden Erwerbund/oder die Verwendung von oderdie Ver- wendungvon Tages-, Dauer- und sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets i.S.d. Ziffer 4.7 (gemeinsam ‚Ticket‘ oder ‚Tickets‘Dauer-undsonstigen Eintrittskarten(gemeinsam„Ticket“oder„Tickets“) der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA (‚„Club‘“) oder von vom Club autorisierten Dritten (‚„autorisierte Verkaufsstellen‘“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club zumindest mitveranstaltet Clubzumindestmitver- anstaltet werden (‚„Veranstaltungen‘“), sowie den Zutritt und Aufenthalt im Aufenthaltim Olympiastadion Berlin (‚„Stadion‘“), es sei denn für die entsprechende dieentsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (‚„AGB‘“).
1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des Clubs berechtigen (‚„Auswärtstickets‘“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom Club oder von – vom Club autorisierten – Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung AGBGeltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des AGBdes Heimclubs. Sollten diese ATGB mit den genannten Regelungen des Heimclubs widersprechenin Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion begründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, die dieser bei Verkauf der Tickets einbezogen hat, etwa den ATGB des Gastclubs, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
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Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages-, Dauer- und Tages- und/oder Dauerkarten und/oder Rückrundendauerkarten und/oder der BayArena- Card und/oder sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets i.S.d. Ziffer 4.7 (gemeinsam ‚„Ticket‘ “ oder ‚„Tickets‘“) der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH, Bismarckstr. 122–124, 00000 Xxxxxxxxxx (‚Club‘„Bayer 04“) oder der von vom Club Bayer 04 autorisierten Dritten (‚„autorisierte Verkaufsstellen‘“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen Veranstal- tungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club von Bayer 04 zumindest mitveranstaltet werden (‚„Veranstaltungen‘“), sowie den Zutritt und Aufenthalt im Olympiastadion Berlin (‚Stadion‘)in der BayArena, es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (‚„AGB‘“).
1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des Clubs berechtigen von Bayer 04 berech- tigen (‚„Auswärtstickets‘“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom Club von Bayer 04 oder von – vom Club durch Bayer 04 autorisierten – Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen Auswärts- spielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des jeweiligen Heimclubs. Sollten diese ATGB mit den Regelungen des jeweiligen Heimclubs widersprechenin Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club Bayer 04 diese ATGB Vorrang.
1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion begründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, die dieser bei Verkauf der Tickets einbezogen hat, etwa den ATGB des Gastclubs, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
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Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages-, Dauer- und Tages- und/oder Dauerkarten und/oder Rückrundendauerkarten und/oder der BayArena-Card und/oder sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets i.S.d. Ziffer 4.7 (gemeinsam ‚„Ticket‘ “ oder ‚„Tickets‘“) der Hertha BSC Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH & Co. KGaA (‚Club‘„Bayer 04“) oder der von vom Club Bayer 04 autorisierten Dritten (‚„autorisierte Verkaufsstellen‘Ver- kaufsstellen“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club von Bayer 04 zumindest mitveranstaltet werden (‚„Veranstaltungen‘“), sowie den Zutritt und Aufenthalt im Olympiastadion Berlin (‚Stadion‘)Auf- enthalt in der BayArena, es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (‚„AGB‘“).
1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb Er- werb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des Clubs von Bayer 04 berechtigen (‚„Auswärtstickets‘), “) begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom Club von Bayer 04 oder von – vom Club durch Bayer 04 autorisierten – Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung Stadi- onordnung oder AGB des jeweiligen Heimclubs. Sollten diese ATGB mit den Regelungen des jeweiligen Heimclubs widersprechenin Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club Bayer 04 diese ATGB Vorrang.
1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion begründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, die dieser bei Verkauf der Tickets einbezogen hat, etwa den ATGB des Gastclubs, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
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Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages-, Dauer- und Tages- und/oder sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets i.S.d. Ziffer 4.7 3.5 (gemeinsam ‚fortan „Ticket‘ “ oder ‚„Tickets‘“) der Hertha BSC VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA KGaA, Xxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxxxx (‚„Club‘“) oder von der vom Club autorisierten Dritten (‚„autorisierte Verkaufsstellen‘Ver- kaufsstellen“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. FußballspielenFußball- spielen), die vom Club zumindest mitveranstaltet werden (‚„Veranstaltungen‘“), sowie den Zutritt und Aufenthalt im Olympiastadion Berlin Vonovia Ruhrstadion (‚„Stadion‘“), es sei denn denn, für die entsprechende Veranstaltung Veran- staltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (‚„AGB‘“).
1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des Clubs berechtigen (‚„Auswärtstickets‘“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom Club oder von – vom Club autorisierten – Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen (z.B. AGB oder AGB Stadionordnung des Heimclubs) Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des Heimclubs. Sollten diese ATGB Regelungen des Heimclubs widersprechen, haben im Verhältnis Ver- hältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt Stadion- zutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion Vonovia Ruhrstadion begründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, die dieser bei Verkauf der Tickets einbezogen hat, etwa den ATGB des Gastclubs, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden Kun- den und dem Club diese ATGB Vorrang.
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Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages-, Dauer- und Tages- und/oder Dauerkarten] und/oder sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets i.S.d. Ziffer 4.7 (gemeinsam ‚„Ticket‘ “ oder ‚„Tickets‘“) der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA vom SV Xxxxxxx Xxxxxxxx 00 (‚„Club‘“) oder von vom Club autorisierten Dritten (‚„autorisierte Verkaufsstellen‘“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club zumindest mitveranstaltet werden (‚Veranstaltungen‘)werden, sowie den Zutritt und Aufenthalt im Olympiastadion Berlin Carl-Benz Stadion (‚„Stadion‘“), es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (‚„AGB‘“).
1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des Clubs berechtigen (‚„Auswärtstickets‘“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom Club oder von – vom Club autorisierten – Verkaufsstellen erworben Verkaufsstellenerworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des Heimclubs. Sollten diese die ATGB mit diesen Regelungen des Heimclubs widersprechenin Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese die ATGB Vorrang.
1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion begründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, die dieser bei Verkauf der Tickets einbezogen hat, etwa den ATGB des Gastclubs, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
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Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages-, Dauer- und Tages- und/oder (Rückrunden-)Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets i.S.d. Ziffer 4.7 (gemeinsam ‚„Ticket‘ “ oder ‚„Tickets‘“) der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA vom FC Würzburger Kickers (‚„Club‘“) oder von vom Club autorisierten Dritten (‚„autorisierte Verkaufsstellen‘“) begründet wird, insbesondere insbe- sondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club zumindest mitveranstaltet werden (‚Veranstaltungen‘„Veran- staltungen“), sowie den Zutritt und Aufenthalt im Olympiastadion Berlin in der FLYERALARM Arena (‚„Stadion‘“), es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (‚„AGB‘“).
1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des Clubs berechtigen (‚„Auswärtstickets‘“), begründet begrün- det wird, wenn die Auswärtstickets vom Club oder von – vom Club autorisierten – Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung Stadionord- nung oder AGB des Heimclubs. Sollten diese ATGB mit den genannten Regelungen des Heimclubs widersprechenin Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion begründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, die dieser bei Verkauf der Tickets einbezogen hat, etwa den ATGB des Gastclubs, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
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Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (fortan ATGB) gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages-, Dauer- und Tages- und/oder Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets i.S.d. Ziffer 4.7 (gemeinsam ‚Ticket‘ fortan Ticket oder ‚Tickets‘) der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA (‚Club‘) von HANNOVER 96 oder von vom Club HANNOVER 96 autorisierten Dritten (‚autorisierte Verkaufsstellen‘) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club von HANNOVER 96 zumindest mitveranstaltet werden (‚Veranstaltungen‘), sowie den Zutritt und Aufenthalt im Olympiastadion Berlin (‚Stadion‘)werden, es sei denn denn, für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (‚AGB‘).
1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Vermittlung und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des Clubs von HANNOVER 96 berechtigen (‚Auswärtstickets‘), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom Club von HANNOVER 96 oder von – vom Club autorisierten – Verkaufsstellen erworben für den Veranstalter, nämlich den jeweiligen Heimverein, vermittelt oder verkauft werden. Spätestens mit dem Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des ausrichtenden Heimclubs. Sollten diese ATGB Regelungen des Heimclubs widersprechen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club HANNOVER 96 diese ATGB Vorrang.
1.3 GästeticketsBeförderung: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch Hinsichtlich des mit einem erworbenen Ticket eingeräumten Anspruchs auf Beförderung mit den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel Verkehrsmitteln des Gastclubs im Stadion begründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, die dieser bei Verkauf der Tickets einbezogen hat, etwa den ATGB des Gastclubs, haben im Verhältnis Großraum-Verkehrs-Hannover (GVH) kommt ein Beförderungsvertrag zwischen dem Kunden Erwerber des Tickets und dem Club diese ATGB Vorrangin Anspruch genommenen Verkehrsunternehmen zustande. Auf die entsprechende Beförderungsbedingungen wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.
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Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich1.Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages-, Dauer- und Tages- und/oder Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets i.S.d. Ziffer 4.7 4.4 (gemeinsam ‚„Ticket‘ “ oder ‚„Tickets‘“) der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA von 1. FC Heidenheim 1846, Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxxx (‚„Club‘“) oder von der vom Club autorisierten Dritten (‚„autorisierte Verkaufsstellen‘“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen Veranstaltun- gen (z.B. Fußballspielen), die vom Club zumindest mitveranstaltet werden (‚„Veranstaltungen‘“), sowie den Zutritt und Aufenthalt im Olympiastadion Berlin in der Voith-Arena (‚„Stadion‘“), es sei denn denn, für die entsprechende entspre- chende Veranstaltung gelten ergänzend oder ersetzend gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen Geschäftsbedin- gungen (‚„AGB‘“).
1.2 Auswärtstickets. 2.Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des Clubs berechtigen (‚„Auswärtstickets‘“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom Club oder von – vom Club autorisierten – Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen (z.B. AGB oder AGB Stadionordnung des Heimclubs) Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des Heimclubs. Sollten diese ATGB Regelungen des Heimclubs widersprechen, haben im Verhältnis Ver- hältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
1.3 Gästetickets. 3.Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion in der Voith-Arena begründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, die dieser bei Verkauf der Tickets einbezogen hat, etwa den ATGB des Gastclubs, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
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Samples: Ticket Purchase Agreement
Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages-, Dauer- und Tages- und/oder Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets i.S.d. Ziffer 4.7 (gemeinsam ‚„Ticket‘ “ oder ‚„Tickets‘“) der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V., Xxxxxxxxxx Xxx 000, 00000 Xxxx (‚„Club‘“) oder von der vom Club autorisierten Dritten (‚„autorisierte Verkaufsstellen‘“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club zumindest mitveranstaltet werden (‚„Veranstaltungen‘“), sowie den Zutritt und Aufenthalt im Olympiastadion Berlin Holsteinstadion (‚„Stadion‘“), es sei denn denn, für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (‚„AGB‘“).
1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des Clubs berechtigen (‚„Auswärtstickets‘“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom Club oder von – vom Club autorisierten – Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des Heimclubs. Sollten diese ATGB mit den genannten Regelungen des Heimclubs widersprechenin Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion begründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, die dieser bei Verkauf der Tickets einbezogen hateinbezogen, hat etwa den ATGB des Gastclubs, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
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Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages-, Dauer- und Tages- und/oder Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets i.S.dbetreffend Spiele der 2. Ziffer 4.7 Herren-Mannschaft Fußball des Clubs (gemeinsam ‚„Ticket‘ “ oder ‚„Tickets‘“) von der Hertha BSC SV Werder Bremen GmbH & Co. KGaA (‚„Club‘“) oder von vom dem Club autorisierten Dritten (‚„autorisierte Verkaufsstellen‘“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club zumindest mitveranstaltet werden (‚Veranstaltungen‘)werden, sowie den Zutritt und Aufenthalt im Olympiastadion Berlin Weser-Stadion „Platz 11“ (‚„Stadion‘“). Findet das Spiel im Weser-Stadion statt, es sei denn für gelten die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (‚AGB‘)Regelungen dieser ATGB gleichermaßen.
1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen der 2. Herren-Mannschaft Fußball des Clubs berechtigen (‚„Auswärtstickets‘“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom Club oder von – vom Club autorisierten – Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des Heimclubs. Sollten diese ATGB Regelungen mit AGB des Heimclubs widersprechenin Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion begründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, die dieser bei Verkauf der Tickets einbezogen hat, etwa den ATGB des Gastclubs, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
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Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages-, Dauer- und Tages- und/oder Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets i.S.d. Ziffer 4.7 5.5 (gemeinsam ‚„Ticket‘ “ oder ‚„Tickets‘“) der Hertha BSC von DSC Xxxxxxx Xxxxx- xxxx GmbH & Co. KGaA Xxxxxxxxxxxxxx. 00x - 00000 Xxxxxxxxx - Xxxxxxxxxxx (‚„Club‘) oder von vom Club autorisierten Dritten (‚autorisierte Verkaufsstellen‘“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club zumindest zu- mindest mitveranstaltet werden (‚„Veranstaltungen‘“), sowie den Zutritt und Aufenthalt im Olympiastadion Berlin SchücoArena (‚„Stadion‘“), es sei denn denn, für die entsprechende Veranstaltung gelten ergänzend oder ersetzend gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (‚„AGB‘“).
1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des Clubs berechtigen (‚„Auswärtstickets‘“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom Club oder von – vom Club autorisierten – Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen (z.B. AGB oder AGB Stadionordnung des Heimclubs) Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des Heimclubs. Sollten diese ATGB Regelungen des Heimclubs widersprechen, haben im Verhältnis Ver- hältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion in der SchücoArena begründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen Regelun- gen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, die dieser bei Verkauf der Tickets einbezogen hat, etwa den ATGB des Gastclubs, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
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Geltungsbereich der ATGB. 1.1 (1) Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages-, Dauer- und sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets i.S.d. Ziffer 4.7 Tages- und/oder Dauerkarten (gemeinsam ‚„Ticket‘ “ oder ‚„Tickets‘“) der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA vom 1. FSV Mainz 05 e.V. (‚im Folgenden „Club‘“ genannt) oder von vom Club autorisierten Dritten (‚„autorisierte Verkaufsstellen‘“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club zumindest mitveranstaltet werden (‚Veranstaltungen‘)werden, sowie den Zutritt und Aufenthalt im Olympiastadion Berlin in der jeweiligen Heimspielstätte des 1. FSV Mainz 05 e.V. (‚„Stadion‘“), es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (‚„AGB‘“).
1.2 (2) Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des Clubs berechtigen (‚„Auswärtstickets‘“), begründet begrün- det wird, wenn die Auswärtstickets vom Club oder von – vom Club autorisierten – Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung Stadion- ordnung oder AGB des Heimclubs. Sollten diese die ATGB mit diesen Regelungen des Heimclubs widersprechenin Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese die ATGB Vorrang.
1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion begründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, die dieser bei Verkauf der Tickets einbezogen hat, etwa den ATGB des Gastclubs, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
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Geltungsbereich der ATGB. 1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages-Eintrittskarten, Dauer- und d.h. Tages- und/oder (Rückrunden-)Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten wie Sondertickets i.S.d. Ziffer 4.7 (gemeinsam ‚Ticket‘ oder ‚Tickets‘) Freikarten ( Ticket Tickets , von der Hertha BSC Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA (‚Club‘) KGaA, Xxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxxxxx Eintracht Braunschweig , oder von vom Club Eintracht Braunschweig autorisierten Dritten (‚autorisierte Verkaufsstellen‘) Verkaufsstellen begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club zumindest mitveranstaltet werden (‚Veranstaltungen‘), sowie den Zutritt und Aufenthalt im Olympiastadion Berlin (‚Stadion‘), es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (‚AGB‘).von Eintracht Braunschweig
1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des Clubs berechtigen (‚Auswärtstickets‘), begründet wird, wenn die von Auswärtstickets vom Club Eintracht Braunschweig oder von – vom Club ihr autorisierten – Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen (z.B. Stadionordnung) oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des jeweiligen Heimclubs. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Heimclubs widersprechen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club Eintracht Braunschweig diese ATGB Vorrang.
1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion EINTRACHT-STADION begründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, die dieser bei Verkauf der Tickets einbezogen hat, etwa den ATGB des Gastclubs, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club Eintracht Braunschweig diese ATGB Vorrang.
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