Geltungsbereich Kaufverträge. Allen Angeboten, Vereinbarungen und Lieferungen liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung – auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte – als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt, nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.