Abweichende Bedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Geschäfts-, Bestell- oder Ein- kaufsbedingungen des Kunden finden keine An- wendung. Dies gilt auch dann, wenn Wir Bedingun- gen, die Sie in oder mit einem Auftrag, einer Bestel- lung, einer Zahlung oder anderen Unterlagen oder in irgendeiner anderen Art und Weise anderweitig eingeschlossen haben, nicht ausdrücklich wider- sprechen.
Abweichende Bedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von bookmanSolutions bestätigt wurden.
Abweichende Bedingungen. In besonderen Fällen, wie vorübergehende Signallieferungen an Ausstellungen, Festanlässen usw., können abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart werden.
Abweichende Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners der luratec AG, die die luratec AG nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn die luratec AG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Angebote des Vertragspartners der luratec AG gelten nur bei ausdrücklicher Erklärung durch luratec AG als angenommen. Das Schweigen auf ein solches Angebot stellt keine Annahme dar. Entsprechendes gilt auch für in elektronischer Form übermittelte kaufmännische Bestätigungsschreiben, es sei denn, dass für die Geschäftsverbindung die beiderseitige elektronische Übermittlungsform vereinbart ist und die Übermittlung an die zur Entgegennahme derartiger Erklärungen ausdrücklich bestimmte Anschrift erfolgt.
Abweichende Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers, Lizenznehmers oder Dritter gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch mauritius images. Soweit Lizenzmaterial von ausländischen Contri- butoren von mauritius images bezogen wird, haben deren Geschäftsbedingungen (EULAs) Vorrang.
Abweichende Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen von Ihnen (als Nutzer/Lizenznehmer) oder Dritten gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch mauritius images. Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingun- gen von Ihnen (als Nutzer/Lizenznehmer), auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o. Ä. verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Abweichende Bedingungen. Es gelten grundsätzlich die gleichen Leistungen und Prämien wie für andere Versicherte. Die Versicherungsbedingungen können von diesen AVB abwei- chen. Die Bedingungen des Administrativvertrags gehen diesen AVB vor. Abweichende Bedingungen betreffen insbesondere: - ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren; - einen anderen Prämienzahlungsmodus; - den Administrativvertragspartner als Drittzahler; - die Übertragung der Informationspflicht auf den Administrativvertragspartner; - ein abweichendes Verfahren bei Leistungsabwicklung und Kostenbeteiligung; - ein vereinfachtes Verfahren bei Unfallausschluss.
Abweichende Bedingungen. Xxxxxxx von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingung des Kunden wird nicht anerkannt, es sei denn, dass der Anbieter ihr unter Beachtung der in Ziffer 15.3. dieser Bedin- gungen im Voraus schriftlich zugestimmt hat. Diese Bedingungen gelten auch dann aus- schließlich, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbracht hat.
Abweichende Bedingungen. Vom schriftlichen (Mail, Fax, Brief) Vertragsinhalt abweichende Bedingungen (Vertragsbestandteile) müssen in schriftlicher Form (Mail, Fax, Brief), zumindest jedoch in Form schriftlicher (Mail, Fax, Brief) Auftragsbestätigungen vorliegen, um rechtswirksam zu sein. Telefonate und Besprechungen müssen als Protokoll festgehalten werden, um rechtswirksam zu sein.
Abweichende Bedingungen. 3.1. Vom schriftlichen (E-Mail, Fax, Brief) Vertragsinhalt abweichende Vereinbarungen müssen in schriftlicher Form (E-Mail, Fax, Brief) vorlie- gen, widrigenfalls diese Abweichungen keine Gültigkeit haben. Mündli- che Vereinbarungen entfalten keine Rechtswirkungen.