Common use of Geltungsbereich, Rangfolge Clause in Contracts

Geltungsbereich, Rangfolge. 1.1 Diese Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen mittels Kauf- oder Werklieferungsverträgen werden Inhalt aller Bestellungen des Auftraggebers (AG), wenn der AG Lieferungen und Leistungen mittels eines Kauf- oder Werklieferungsvertrages bestellt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (AN) werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der AG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder der AN in Schreiben, etwa in einer Auftragsbestätigung, auf sie hinweist. Sie gelten nur, wenn der AG ihnen ausdrücklich zustimmt.

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Geltungsbereich, Rangfolge. 1.1 Diese Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen mittels Kauf- oder Werklieferungsverträgen von Allgemeinen Werkvertragsleistungen werden Inhalt aller Bestellungen des Auftraggebers (AG), wenn der AG Lieferungen und Leistungen mittels eines Kauf- oder Werklieferungsvertrages Werkvertrages bestellt, der kein Bauvertrag ist und sich auch nicht auf die Planung eines Bauwerkes bezieht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (AN) werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der AG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder der AN in Schreiben, etwa in einer AuftragsbestätigungAuftrags-bestätigung, auf sie hinweist. Sie gelten nur, wenn der AG ihnen ausdrücklich zustimmt.

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Geltungsbereich, Rangfolge. 1.1 Diese Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen mittels Kauf- oder Werklieferungsverträgen Bauverträgen werden Inhalt aller Bestellungen des Auftraggebers (AG), wenn der AG Lieferungen und Leistungen mittels eines Kauf- oder Werklieferungsvertrages Bauvertrages bestellt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (AN) werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der AG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder der AN in Schreiben, etwa in einer AuftragsbestätigungAuftrags-bestätigung, auf sie hinweist. Sie gelten nur, wenn der AG ihnen ausdrücklich zustimmt.

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Geltungsbereich, Rangfolge. 1.1 Diese Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen mittels Kauf- oder Werklieferungsverträgen Dienstverträgen werden Inhalt aller Bestellungen des Auftraggebers (AG), wenn der AG Lieferungen und Leistungen mittels eines Kauf- oder Werklieferungsvertrages Dienstvertrages bestellt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (AN) werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der AG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder der AN in Schreiben, etwa in einer Auftragsbestätigung, auf sie hinweist. Sie gelten nur, wenn der AG ihnen ausdrücklich zustimmt.

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