Geltungsbereich, Rangfolge. 1.1 Diese Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen mittels Bauverträgen werden Inhalt aller Bestellungen des Auftraggebers (AG), wenn der AG Lieferungen und Leistungen mittels eines Bauvertrages bestellt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (AN) werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der AG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder der AN in Schreiben, etwa in einer Auftrags-bestätigung, auf sie hinweist. Sie gelten nur, wenn der AG ihnen ausdrücklich zustimmt. 1.2 Vertragsgrundlage sind in nachstehender Reihenfolge: • die Bestimmungen eines zwischen den Parteien im Einzelfall vereinbarten Vertragstextes, • die Bestimmungen der Bestellung, • diese Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen mittels Bauverträgen, • die Baustellenordnung des AG in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. • Die VOB/B finden keine Anwendung.
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Samples: Bauvertrag
Geltungsbereich, Rangfolge. 1.1 Diese Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen mittels Bauverträgen von Allgemeinen Werkvertragsleistungen werden Inhalt aller Bestellungen des Auftraggebers (AG), wenn der AG Lieferungen und Leistungen mittels eines Bauvertrages Werkvertrages bestellt, der kein Bauvertrag ist und sich auch nicht auf die Planung eines Bauwerkes bezieht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (AN) werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der AG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder der AN in Schreiben, etwa in einer Auftrags-bestätigung, auf sie hinweist. Sie gelten nur, wenn der AG ihnen ausdrücklich zustimmt.
1.2 Vertragsgrundlage sind in nachstehender Reihenfolge: • die Bestimmungen eines zwischen den Parteien im Einzelfall vereinbarten Vertragstextes, • die Bestimmungen der Bestellung, • diese Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen mittels Bauverträgen, • die Baustellenordnung des AG in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. • Die VOB/B finden keine AnwendungAllgemeinen Werkvertragsleistungen.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Die Beschaffung Von Lieferungen Und Leistungen
Geltungsbereich, Rangfolge. 1.1 Diese Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen mittels Bauverträgen Dienstverträgen werden Inhalt aller Bestellungen des Auftraggebers (AG), wenn der AG Lieferungen und Leistungen mittels eines Bauvertrages Dienstvertrages bestellt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (AN) werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der AG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder der AN in Schreiben, etwa in einer Auftrags-bestätigungAuftragsbestätigung, auf sie hinweist. Sie gelten nur, wenn der AG ihnen ausdrücklich zustimmt.
1.2 Vertragsgrundlage sind in nachstehender Reihenfolge: • die Bestimmungen eines zwischen den Parteien im Einzelfall vereinbarten Vertragstextes, • die Bestimmungen der Bestellung, • diese Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen mittels Bauverträgen, • die Baustellenordnung des AG in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. • Die VOB/B finden keine AnwendungDienstverträgen.
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Samples: Procurement Agreement
Geltungsbereich, Rangfolge. 1.1 Diese Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen mittels Bauverträgen Kauf- oder Werklieferungsverträgen werden Inhalt aller Bestellungen des Auftraggebers (AG), wenn der AG Lieferungen und Leistungen mittels eines Bauvertrages Kauf- oder Werklieferungsvertrages bestellt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (AN) werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der AG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder der AN in Schreiben, etwa in einer Auftrags-bestätigungAuftragsbestätigung, auf sie hinweist. Sie gelten nur, wenn der AG ihnen ausdrücklich zustimmt.
1.2 Vertragsgrundlage sind in nachstehender Reihenfolge: • die Bestimmungen eines zwischen den Parteien im Einzelfall vereinbarten Vertragstextes, • die Bestimmungen der Bestellung, • diese Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen mittels Bauverträgen, • die Baustellenordnung des AG in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. • Die VOB/B finden keine AnwendungKauf- oder Werklieferungsverträgen.
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Samples: Procurement Agreement