Common use of Geltungsbereich und Preis Clause in Contracts

Geltungsbereich und Preis. Das VVS-JugendTicketBW ist ein persönliches Jahresabonnement mit monat- licher Abbuchung. Das VVS-JugendTicketBW gilt ganztägig für beliebig viele Fahrten. Der Fahrpreis ergibt sich aus der Fahrpreistabelle (Anhang 10). Das VVS- JugendTicketBW gilt im gesamten Geltungsbereich des Verkehrs- und Tarifver- bunds Stuttgart (VVS) und darüber hinaus in sämtlichen Bussen und Bahnen des Nahverkehres in Baden-Württemberg, die in die Verbundtarife der baden-würt- tembergischen Verkehrsverbünde oder in den bwtarif einbezogen sind. Es gilt im Weiteren auch für freigegebene Fernverkehrsangebote sowie für sonstige Ver- kehrsangebote (z. B. Fähren) in Baden-Württemberg, soweit diese mit Verbund- tarifen oder dem bwtarif genutzt werden können. Ggf. sind entsprechende Auf- schläge entsprechend den tariflichen Regularien des jeweiligen Verbundtarifes bzw. des bwtarifes zu entrichten. Das VVS-JugendTicketBW gilt in der zweiten Klasse. Ein Übergang in die erste Klasse ist nicht möglich. Die kostenlose Mitnah- me entgeltpflichtiger weiterer Personen ist nicht gestattet. Von anderen baden-württembergischen Verkehrsverbünden ausgestellte Jugend- TicketsBW werden im Geltungsbereich des VVS ohne Einschränkungen anerkannt.

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Samples: download.vvs.de, www.s-bahn-stuttgart.de

Geltungsbereich und Preis. Das VVS-JugendTicketBW HNV JugendticketBW ist ein persönliches Jahresabonnement mit monat- licher monatlicher Abbuchung. Das VVS-JugendTicketBW HNV Jugendti- cketBW gilt ganztägig für beliebig viele Fahrten. Der Fahrpreis ergibt sich aus der Fahrpreistabelle des HNV (Anhang 10Anlage 4). Das VVS- JugendTicketBW HNV JugendticketBW gilt im gesamten Geltungsbereich des Verkehrs- und Tarifver- bunds Stuttgart (VVS) HNV und darüber hinaus in sämtlichen Bussen und Bahnen des Nahverkehres Nahverkeh- res in Baden-Württemberg, die in die Verbundtarife der baden-würt- tembergischen württembergischen Verkehrsverbünde oder die in den bwtarif einbezogen sind. Es gilt im Weiteren auch für freigegebene Fernverkehrsangebote sowie für sonstige Ver- kehrsangebote Verkehrs- angebote (z. z.B. Fähren) in Baden-Württemberg, soweit diese mit Verbund- tarifen Verbundtarifen oder dem bwtarif genutzt werden können. Ggf. sind entsprechende Auf- schläge Aufschläge entsprechend den tariflichen Regularien des jeweiligen Verbundtarifes bzw. des bwtarifes zu entrichten. Das VVSHNV-JugendTicketBW JugendticketBW gilt in der zweiten KlasseWagenklasse. Ein Übergang in die erste Klasse Wagenklasse ist nicht möglich. Die kostenlose Mitnah- me Mitnahme entgeltpflichtiger weiterer Personen ist nicht gestattet. Von anderen baden-württembergischen Verkehrsverbünden ausgestellte Jugend- TicketsBW JugendticketsBW werden im Geltungsbereich des VVS HNV ohne Einschränkungen Ein- schränkungen anerkannt. Sofern das HNV-JugendTicketBW nicht mit einem Lichtbild ausgestattet ist, gilt es nur in Verbindung mit einem amtli- chen Lichtbildausweis oder einem vergleichbaren Identitätsnachweis.

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Geltungsbereich und Preis. Das VVS-JugendTicketBW ist ein persönliches Jahresabonnement mit monat- licher Abbuchung. Das VVS-JugendTicketBW gilt ganztägig für beliebig viele Fahrten. Der Fahrpreis ergibt sich aus der Fahrpreistabelle (Anhang 10). Das VVS- JugendTicketBW gilt im gesamten Geltungsbereich des Verkehrs- und Tarifver- bunds Stuttgart (VVS) und darüber hinaus in sämtlichen Bussen und Bahnen des Nahverkehres in Baden-Württemberg, die in die Verbundtarife der baden-würt- tembergischen Verkehrsverbünde oder in den bwtarif einbezogen sind. Es gilt im Weiteren auch für freigegebene Fernverkehrsangebote sowie für sonstige Ver- kehrsangebote (z. B. Fähren) in Baden-Württemberg, soweit diese mit Verbund- Ver-bund- tarifen oder dem bwtarif genutzt werden können. Ggf. sind entsprechende Auf- schläge entsprechend den tariflichen Regularien des jeweiligen Verbundtarifes bzw. des bwtarifes zu entrichten. Das VVS-JugendTicketBW gilt in der zweiten Klasse. Ein Übergang in die erste Klasse ist nicht möglich. Die kostenlose Mitnah- me entgeltpflichtiger weiterer Personen ist nicht gestattet. Von anderen baden-württembergischen Verkehrsverbünden ausgestellte Jugend- TicketsBW werden im Geltungsbereich des VVS ohne Einschränkungen anerkannt.

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Samples: www.ssb-ag.de