Common use of Geltungsdauer der Vollmacht Clause in Contracts

Geltungsdauer der Vollmacht. Die Vollmacht kann vom Kontoinhaber jederzeit widerrufen werden. Widerruft der Kontoinhaber die Vollmacht, hat er die Bank hierüber unver- züglich und aus Beweisgründen möglichst in Textform zu unterrichten, denn die Vollmacht behält gegenüber der Bank ihre Gültigkeit bis zum Zugang dieser Mitteilung. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers, sie bleibt als Vollmacht der Erben bestehen. Der Widerruf eines von mehreren Erben lässt die Vollmacht nur für den Widerrufenden erlöschen. Der Bevollmächtigte kann in diesem Fall weitere Verfügungen nur gemeinsam mit dem Widerrufenden treffen. Die Bank kann verlangen, dass der Widerrufende sich als Erbe ausweist. Die Vollmacht für Konten, die von einem Vertrag zugunsten Dritter erfasst sind, erlischt jedoch spätestens mit dem Rechtsübergang auf den Dritten.

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Geltungsdauer der Vollmacht. Die Vollmacht kann vom Kontoinhaber jederzeit widerrufen werden. Widerruft der Kontoinhaber die Vollmacht, hat er die Bank hierüber unver- züglich unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst in Textform zu unterrichten, denn die Vollmacht behält gegenüber der Bank ihre Gültigkeit bis zum Zugang dieser Mitteilung. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers, sie bleibt als Vollmacht der Erben bestehen. Der Widerruf eines von mehreren Erben lässt die Vollmacht nur für den Widerrufenden erlöschen. Der Bevollmächtigte kann in diesem Fall weitere Verfügungen Verfü- gungen nur gemeinsam mit dem Widerrufenden treffen. Die Bank kann verlangen, dass der Widerrufende sich als Erbe ausweist. Die Vollmacht für Konten, die von einem Vertrag zugunsten Dritter erfasst sind, erlischt jedoch spätestens mit dem Rechtsübergang auf den Dritten.

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Geltungsdauer der Vollmacht. Die Vollmacht kann vom Kontoinhaber jederzeit widerrufen werden. Widerruft der Kontoinhaber die Vollmacht, hat er die Bank hierüber unver- züglich unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst in Textform schriftlich zu unterrichten, denn die Vollmacht behält gegenüber der Bank ihre Gültigkeit bis zum Zugang dieser Mitteilung. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers, sie bleibt als Vollmacht der Erben bestehen. Der Widerruf eines von mehreren Erben lässt die Vollmacht nur für den Widerrufenden erlöschen. Der Bevollmächtigte kann in diesem Fall weitere Verfügungen nur gemeinsam mit dem Widerrufenden treffen. Die Bank kann verlangen, dass der Widerrufende sich als Erbe ausweist. Die Vollmacht für Konten, die von einem Vertrag zugunsten Dritter erfasst sind, erlischt jedoch spätestens mit dem Rechtsübergang auf den Dritten.. Interne Vermerke Vollmachtsvertrag (Konto) Ergänzende Hinweise zur Vollmachtserteilung

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Geltungsdauer der Vollmacht. Die Vollmacht kann vom Kontoinhaber jederzeit widerrufen werden. Widerruft der Kontoinhaber die Vollmacht, hat er die Bank hierüber unver- züglich unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst in Textform zu unterrichten, denn die Vollmacht behält gegenüber gegen- über der Bank ihre Gültigkeit bis zum Zugang dieser Mitteilung. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers, sie bleibt als Vollmacht der Erben bestehen. Der Widerruf eines von mehreren Erben lässt die Vollmacht nur für den Widerrufenden erlöschen. Der Bevollmächtigte kann in diesem Fall weitere wei- tere Verfügungen nur gemeinsam mit dem Widerrufenden treffen. Die Bank kann verlangen, dass der Widerrufende sich als Erbe ausweist. Die Vollmacht für Konten, die von einem Vertrag zugunsten Dritter erfasst sind, erlischt jedoch spätestens mit dem Rechtsübergang auf den Dritten.

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Geltungsdauer der Vollmacht. Die Vollmacht kann vom Kontoinhaber jederzeit widerrufen werden. Widerruft der Kontoinhaber die Vollmacht, hat er die Bank hierüber unver- züglich unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst in Textform schriftlich zu unterrichten, denn die Vollmacht behält gegenüber der Bank ihre Gültigkeit bis zum Zugang dieser Mitteilung. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers, sie bleibt als Vollmacht der Erben bestehen. Der Widerruf eines von mehreren Erben lässt die Vollmacht nur für den Widerrufenden erlöschen. Der Bevollmächtigte kann in diesem Fall weitere Verfügungen nur gemeinsam mit dem Widerrufenden treffen. Die Bank kann verlangen, dass der Widerrufende sich als Erbe ausweist. Die Vollmacht für Konten, die von einem Vertrag zugunsten Dritter erfasst sind, erlischt jedoch spätestens mit dem Rechtsübergang auf den Dritten.

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