Geltungsumfang der Vollmacht Musterklauseln

Geltungsumfang der Vollmacht. Die Vollmacht gilt für Konto IBAN Für künftige Kontoeröffnungen soll die Vollmachtsregelung nur dann Geltung erlangen, wenn der Kontoinhaber dies mit der Bank bei der späteren Eröffnung gesondert vereinbart. sämtliche bestehenden und künftigen Konten des Kontoinhabers bei der Bank. Die Vollmacht gilt ebenfalls für Konten zur Geldanlage (z. B. in Form von Spar- oder Festgeldern), die der Bevollmächtigte in Zukunft eröffnen wird. Kontoinhaber – gesetzlicher Vertreter Ort, Datum 1 Nachfolgend gemeinsam als „Konto” bezeichnet. 2 E = einzeln, A = gemeinsam mit einem anderen Bevollmächtigten (allgemein), B = gemeinsam mit einem Bevollmächtigten der Gruppe A (beschränkt). Die Unterschriften unter der Vollmacht/Unterschriftsprobe wurden vor mir von dem/den Kontoinhaber(n) Bevollmächtigten geleistet. wurden von mir geprüft. Der Kontoinhaber hat sich ausgewiesen durch (Urkunde) ist bereits legitimiert. Personalausweis Reisepass Nr. ausstellende Behörde Ausstellungsdatum Staatsangehörigkeit Geburtsort Steuer-Identifikationsnummer Wirtschafts-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer Der Kontoinhaber hat sich ausgewiesen durch (Urkunde) ist bereits legitimiert. Personalausweis Reisepass Nr. ausstellende Behörde Ausstellungsdatum Staatsangehörigkeit Geburtsort Steuer-Identifikationsnummer Wirtschafts-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer Der Bevollmächtigte zu 1 hat sich ausgewiesen durch (Urkunde) ist bereits legitimiert. Personalausweis Reisepass Nr. ausstellende Behörde Ausstellungsdatum Staatsangehörigkeit Geburtsort Steuer-Identifikationsnummer Wirtschafts-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer Der Bevollmächtigte zu 2 hat sich ausgewiesen durch (Urkunde) ist bereits legitimiert. Personalausweis Reisepass Nr. ausstellende Behörde Ausstellungsdatum Staatsangehörigkeit Geburtsort Steuer-Identifikationsnummer Wirtschafts-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer Der Bevollmächtigte zu 3 hat sich ausgewiesen durch (Urkunde) ist bereits legitimiert. Personalausweis Reisepass Nr. ausstellende Behörde Ausstellungsdatum Staatsangehörigkeit Geburtsort Steuer-Identifikationsnummer Wirtschafts-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer Ort, Datum Mitarbeiter der Bank Archiv-Nummer: Kontonummer: IBAN: Kundennummer: Prüfung Verknüpfung Daten übernommen in die Kartei der Verfügungsberechtigten durch Zur bankinternen Bearbeitung
Geltungsumfang der Vollmacht. Die Vollmacht gilt für Konto IBAN Für künftige Kontoeröffnungen soll die Vollmachtsregelung nur dann Geltung erlangen, wenn der Kontoinhaber dies mit der Bank bei der späteren Eröffnung gesondert vereinbart. sämtliche bestehenden und künftigen Konten des Kontoinhabers bei der Bank. Die Vollmacht gilt ebenfalls für Konten zur Geldanlage (z. B. in Form von Spar- oder Festgeldern), die der Bevollmächtigte in Zukunft eröffnen wird. Kontoinhaber – gesetzlicher Vertreter Ort, Datum 1 Nachfolgend gemeinsam als „Konto” bezeichnet. 2 E = einzeln, A = gemeinsam mit einem anderen Bevollmächtigten (allgemein), B = gemeinsam mit einem Bevollmächtigten der Gruppe A (beschränkt). Zur bankinternen Bearbeitung
Geltungsumfang der Vollmacht. Die Vollmacht gilt auch für künftig noch einzurichtende Konten und Depots der/der Vollmachtgeber(s), die unter der o.g. Kundennummer erfolgen werden. HINWEIS: Aufgrund gesetzlicher Vorschriften werden die Daten der Bevollmächtigten von der Bank in einer Datei gespeichert. Interner Vermerk: Ergänzende Hinweise zur Vollmachtserteilung 1. Senden Sie uns dieses ausgefüllte und unterschriebene Formular (Seite 1 und 2) zu. 2. Bitte legen Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite der aktuellen Personalausweise oder Reisepässe (Bevollmächtigte(r) und Vollmachtgeber(in)) bei. 3. Die Unterschriften des/der Vollmachtgeber(in) und der/des Bevollmächtigten müssen beglaubigt werden: >> durch eine Behörde (Gemeinde oder Stadt) oder >> durch eine Bank oder >> durch unsere Vertrauensleute Datum, Unterschriften, Stempel
Geltungsumfang der Vollmacht. Die Vollmacht gilt für sämtliche bestehenden und auch für künftig noch einzurichtende Konten und Depots der/der Vollmachtgeber/s, die unter der o.g. Kundennummer erfolgen werden. Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank sowie die 'Sonderbedingungen' der einzelnen Produkte. Diese Bedingungen können in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen oder im Internet abgerufen werden; auf Wunsch werden diese Geschäftsbedingungen ausgehändigt. Ort Datum 🗶 Unterschrift Kontoinhaber 1 🗶 Unterschrift Kontoinhaber 2 Der/Die Kundenstamminhaber ist/sind bereits legitimiert und gespeichert (Kundenstammdatei). Die Unterschrift(en) wurde(n) von mir geprüft. Der/Die Bevollmächtigte(n) hat/haben sich wie oben dargestellt ausgewiesen. Die Unterschrift(en) wurde(n) von mir geprüft. Datum Vor- Nachname Mitarbeiter/in Unterschrift Mitarbeiter/in Kundennummer Sehr geehrte Xxxxx, sehr geehrte Xxxxxx, bitte beachten Sie folgendes bei einer Vollmachtserteilung: ▪ Am besten kommen Sie (Kontoinhaber/in und Bevollmächtigte/r) in eine unserer Filialen zur Vollmachtserteilung. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit ▪ Personalausweis oder Reisepass (Kontoinhaber/in und Bevollmächtigte/r) ▪ Steuer-Identifikationsnummer des/der Bevollmächtigten ▪ Sollte dies nicht möglich sein, 1. senden Sie uns dieses ausgefüllte und unterschriebene Formular (Seite 1 und 2) zu. 2. legen Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite der aktuellen Personalausweise oder Reisepässe 3. die Unterschriften des/der Kontoinhaber(in) und der/des Bevollmächtigten bestätigt werden ▪ durch eine vertrauenswürdige Stelle, z.B. Gemeinde, Stadtverwaltung, Ortsgericht in Hessen oder einem Kreditinstitut. ▪ Post-Ident: Identifizieren Sie sich mit dem beigefügten Post-Ident-Coupon in der nächsten Postfiliale. Unterschrift Kontoinhaber/in 1 Unterschrift Kontoinhaber/in 2 Die Unterschrift/en wurden in meiner Gegenwart getätigt und die Legitimation wurde geprüft: Ort, Datum Stempel Unterschrift Unterschrift Bevollmächtigte/r Die Unterschrift wurden in meiner Gegenwart getätigt und die Legitimation wurde geprüft: Ort, Datum Stempel Unterschrift Sparda-Bank Hessen eG, Xxxxxx Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Jede Filiale der Deutschen Post kann die Identitätsfeststellung vornehmen. Hierzu benötigen Sie folgende Unterlagen: 1. K o n t oinh ab er (in ) 2. K o n t oinh ab er (in )

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  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

  • Geltendmachung von Ansprüchen 21.1. Um die Geltendmachung und Verifizierung von behaupteten Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugenaussagen zu sichern. 21.2. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. 21.3. Es empfiehlt sich, im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Pauschalreise vollständig und konkret bezeichnet direkt beim Reiseveranstalter oder im Wege des Reisevermittlers geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

  • Ablehnung der Ausführung (1) Sind die Ausführungsbedingungen (siehe Nummer 1.6 Absatz 1) nicht erfüllt, kann die Bank die Ausführung des Überweisungsauftrags ablehnen. Hierüber wird die Bank den Kunden unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb der in Nummer 2.2.1 beziehungsweise Nummer 3.1.2 und Nummer 3.2.2 vereinbarten Frist, unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe der Ablehnung sowie die Möglichkeiten angeben, wie Xxxxxx, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. (2) Ist eine vom Kunden angegebene Kundenkennung für die Bank erkennbar keinem Zahlungsempfänger, keinem Zahlungskonto oder keinem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zuzuordnen, wird die Bank dem Kunden hierüber unverzüglich eine Information zur Verfügung stel- len und ihm gegebenenfalls den Überweisungsbetrag wieder herausgeben. (3) Für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsver- zeichnis“ ausgewiesene Entgelt.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von Rechtsvorschriften Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.