Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online-Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat.
(2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die be- rechtigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstrumentes, einschließlich der Verwendung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berech- tigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen).
(3) Authentifizierungselemente sind • Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer [PIN] oder der Nutzungscode für die elektroni- sche Signatur) und • Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktions- nummern [TAN]), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die girocard mit TAN-Generator oder das mobile Endgerät, sowie • Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers).
(4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.
Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. Der Teilnehmer benötigt für die Nutzung des Onlinebanking die mit der Bank vereinbarten personalisierten Sicherheitsmerkmale und Authentifizierungsinstrumente um sich gegenüber der Bank als berechtigter Teilnehmer auszuweisen (siehe III. Zugang zum Online Banking) und Aufträge zu autorisieren (siehe IV. Online-Banking Aufträge). Statt eines personalisierten Sicherheitsmerkmals kann auch ein biometrisches Merkmal des Teilnehmers zum Zweck der Authentifizierung bzw. Autorisierung vereinbart werden.
Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Der Teilnehmer kann das Online Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat.
(2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die berechtigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des personalisierten Sicherheitsmerk- mals des Teilnehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen).
(3) Authentifizierungselemente sind – Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z.B. persönliche Identifikationsnummer [PIN]),
(4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.
Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. Der Teilnehmer kann das Online Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat.
Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Nutzungsberechtigter des Online-Banking-Angebotes der Bank ist der Kontoinhaber. Die Stellvertretung durch andere Personen ist nicht gestattet, um Missbrauch auszuschließen.
(2) Der Kontoinhaber muss für die Abwicklung von Bankgeschäften mittels Online Banking durch die Bank authentifiziert werden. Mit der Authentifizierung überprüft die Bank die Identität des Kontoinhabers oder die berechtigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstruments. Der Kontoinhaber weist sich mit den vereinbarten Authentifizierungselementen als berechtigter Teilnehmer aus und kann Informationen erhal- ten sowie Aufträge erteilen. Ein Authentifizierungselement ist: • ein Element aus der Kategorie Wissen, welches nur dem Kontoinhaber bekannt ist (z. B. Online- Banking-Passwort), • ein Element aus der Kategorie Besitz als ein Gegenstand, den nur der Kontoinhaber besitzt (z. B. das Mobiltelefon) oder • ein Element aus der Kategorie Inhärenz als ein nur dem Kontoinhaber innewohnendes persönliches Merkmal (z. B. Fingerabdruck).
(3) Die Authentifizierung des Kontoinhabers erfolgt, indem der Kontoinhaber gemäß der Anforderung der Bank das gesondert vereinbarte Element der Kategorie Wissen, den Nachweis des Elements aus der Katego- rie Besitz und/oder den Nachweis des Elements aus der Kategorie Inhärenz an die Bank übermittelt.
Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. Der Kunde benötigt für die Nutzung des Online-Banking die mit der Ikano Bank vereinbarten Personalisierten Sicherheitsmerkmale und Authentifizierungsin- strumente, um sich gegenüber der Bank als berechtigter Teilnehmer auszu- weisen und Aufträge zu autorisieren.
Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. Der Teilnehmer benötigt für die Abwicklung von Bankgeschäften mittels Online- Banking die mit der BKM vereinbarten personalisierten Sicherheitsmerkmale und Authentifizierungsinstrumente, um sich gegenüber der BKM als berechtigter Teilneh- mer auszuweisen (siehe Nummer 3) und Aufträge zu autorisieren (siehe Nummer 4).
2.1. Personalisierte Sicherheitsmerkmale
Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. Der Teilnehmer benötigt für die Nutzung des Online-Banking die mit der Bank vereinbarten und von dieser zur Verfügung gestellten personalisierten Sicherheitsmerkmale (z. B. Kun- dennummer und Einmalkennwort) und Authentifizierungsinstrumente (z. X. Xxxxxx bei Nutzung des Girokontos), um sich gegenüber der Bank als berechtigter Teilnehmer auszu- weisen (siehe Nummer 3) und Aufträge zu autorisieren (siehe Nummer 4). Statt eines personalisierten Sicherheitsmerkmals kann auch ein biometrisches Merkmal des Teilneh- mers zum Zwecke der Authentifizierung beziehungsweise Autorisierung vereinbart werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der ersten Anmeldung sein Einmalkennwort sofort zu ändern und sich ein neues, persönliches Kennwort zu vergeben. Das Kennwort sollte in regelmäßigen Abständen geändert werden. Das alte Kennwort verliert bei Änderung seine Gültigkeit. Im Rahmen der Bankey-Zuordnung überträgt der Teilnehmer die Seriennummer an die Bank und ordnet somit den betreffenden Bankey dem Teilnehmer definitiv zu.
Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. (1) Nutzungsberechtigter des Online-Banking-Angebotes der Bank ist der Kontoinhaber. Die Stellvertretung durch andere Personen ist nicht gestattet, um Missbrauch auszu- schließen.
(2) Der Kontoinhaber muss für die Abwicklung von Bankgeschäften mittels Online Ban- king durch die Bank authentifiziert werden. Mit der Authentifizierung überprüft die Bank die Identität des Kontoinhabers oder die berechtigte Verwendung eines verein- barten Zahlungsinstruments. Der Kontoinhaber weist sich mit den vereinbarten Authen- tifizierungselementen als berechtigter Teilnehmer aus und kann Informationen erhalten sowie Aufträge erteilen. Ein Authentifizierungselement ist: • ein Element aus der Kategorie Wissen, welches nur dem Kontoinhaber bekannt ist (z. B. Online-Banking-Passwort), • ein Element aus der Kategorie Besitz als ein Gegenstand, den nur der Kontoinhaber besitzt (z. B. das Mobiltelefon zum Empfang von smsTAN) oder • ein Element aus der Kategorie Inhärenz als ein nur dem Kontoinhaber innewohnen- des persönliches Merkmal (z. B. Fingerabdruck). BED_NOB_V2_08.22
(3) Zur Abwicklung von Bankgeschäften mittels Online Banking unter Verwendung von Online-Banking-Passwort und smsTAN dient ein zum Empfang von smsTAN per Textnachricht (SMS) geeignetes Empfangsgerät (z. B. Mobiltelefon). Für das smsTAN- Verfahren wird die Mobilnummer des Kontoinhabers registriert. Sofern Online-Banking- Vorgänge der Eingabe einer smsTAN bedürfen, erhält der Nutzungsberechtigte von der Bank eine Textmeldung (SMS) mit einer smsTAN an die registrierte Mobilnummer. Die so übermittelte smsTAN ist nur für den Vorgang mit der entsprechenden Vorgangs- nummer zu nutzen und kann nicht für weitere Vorgänge verwendet werden. Eine nicht genutzte smsTAN verliert zehn Minuten nach ihrer Absendung durch die Bank ihre Gül- tigkeit und kann auch nicht mehr verwendet werden.
Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking. Der Teilnehmer benötigt für die Abwicklung von Bankgeschäften mittels On- line-Banking die mit der Sparkasse vereinbarten Personalisierten Sicher- heitsmerkmale und Authentifizierungsinstrumente, um sich gegenüber der Sparkasse als berechtigter Teilnehmer auszuweisen (siehe Nummer 3) und Aufträge zu autorisieren (siehe Nummer 4).