Gemeinsame Ziele der Fachhochschulen Musterklauseln

Gemeinsame Ziele der Fachhochschulen. In den nächsten Jahren rechnet Bayern mit einem weiteren erheblichen Anstieg der Studierenden- und Studienanfängerzahlen. Zum vergangenen WS 2005/2006 sind im sechsten Jahr in Folge die Studierendenzahlen gestiegen. Im Vergleich zum Vor- jahr bildeten die Hochschulen 1,3 % mehr Studierende aus. Der Zuwachs fiel bei den Fachhochschulen mit 2,5 % (69.700 Studierende) stärker aus als bei den Universitä- ten mit 1,1 % (175.480 Studierende). Auch bei den Studienanfängern melden die Hochschulen eine Steigerung von 0,9 %. 45.110 Studierende haben sich erstmals an einer bayerischen Hochschule eingeschrieben. Damit hat sich der Trend der vergan- genen Jahre fortgesetzt. In den letzten 10 Jahren stieg die Zahl der Studienanfänger um insgesamt 43 %. Bis zum Jahr 2010 werden die Studierendenzahlen neue Re- kordstände erreichen. Hinzu kommt, dass ab dem Jahr 2011 der doppelte Abiturjahr- gang infolge der Verkürzung der Gymnasialschulzeit für weitere Steigerungen sorgen wird. Die bayerischen Fachhochschulen haben daher ihre Bereitschaft erklärt, alle ihnen möglichen Anstrengungen zu unternehmen, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Die Fachhochschulen erwarten aber auch, dass zur Bewältigung der stark steigenden Studierendenzahlen zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Daneben gehen die bayerischen Fachhochschulen für den Abschluss dieser Zielver- einbarung davon aus, dass keine weiteren Mehrbelastungen der Professorinnen und Professoren (z.B. durch Veränderungen von Deputat und/oder Ermäßigungstatbe- ständen in der LUVF) über die sowieso steigenden Belastungen durch die höhere Studierendenzahl hinaus geschaffen werden. Zur hochschulindividuellen Umsetzung dieses Zieles wird auf Ziffer 5.6 verwiesen. Die duale Ausbildung in ihren verschiedenen Ausprägungen soll nachhaltig und spürbar gefördert werden. Die Konferenz der Präsidentinnen, Präsidenten und Rek- toren der bayerischen Fachhochschulen (PRK) hat sich das Projekt „hochschule du- al“ zu eigen gemacht und sich verpflichtet, für eine signifikante Steigerung der Zahl der Dual-Studierenden Sorge zu tragen. Das Projekt „hochschule dual“ setzt den Be- schluss der Bayerischen Staatsregierung um, die dualen Studienangebote der Fach- hochschulen weiter auszubauen, um die Einrichtung staatlich getragener Berufsaka- demien auf Dauer entbehrlich zu machen. Für die Umsetzung des Konzeptes stellt das Staatsministerium der PRK über den Zeitraum von zwei Jahren eine Anschubfi- nanzierung in Höhe von 000.000 € zur V...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

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  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.