Gemeinschaftsräume Musterklauseln

Gemeinschaftsräume. Die Einrichtung bietet dem Bewohner Räume zur Begegnung und zur Teilnahme am Gemeinschaftsleben des Hauses. Außerdem steht ihm soweit vorhanden zur Verfügung: Gartenanlage des Hauses Cafeteria / Speisesaal Kirche Bierstüble Wenn Bewohner die Gemeinschaftsräume für private Zwecke nutzen möchten, ist dies im Einvernehmen mit der Einrichtung möglich (siehe auch § 5 Abs. 2 sowie Anlage „Verzeichnis der Zusatzleistungen“). Der Bewohner ist verpflichtet, dem Reinigungs- und Hauspersonal zur Durchführung der Reinigung bzw. Installations- und Instandhaltungsarbeiten Zutritt in das Zimmer/ das Appartement/ die Wohnung zu gewähren. Das Rauchen ist im Bewohnerzimmer aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. In ausgewiesenen Bereichen ist das Rauchen erlaubt.
Gemeinschaftsräume. Zum Versicherungsort zählen auch auf dem Grundstück befindliche Gemeinschaftsräume, die zur Aufbewahrung von versicherten Sachen vorgesehen sind (zum Beispiel ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrrad- und Waschkeller). Für Gartenmöbel, Gartengeräte, Krankenfahrstühle, Kinderwagen, Wäsche, gesicherte Fahrräder/E-Bikes, Antennenanlagen und Markisen, gilt als Versicherungsort das gesamte Grundstück (inkl. Stiegenhaus), auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Gemeinschaftsräume. Für private Xxxxxx x. X. Geburtstage, Hochzeitstage, Jubiläen usw. stehen Räumlichkeiten nach vorheriger Absprache zur Verfügung. Wir bitten Sie, im eigenen und im Interesse aller Mieterinnen und Xxxxxx darauf zu achten, dass die Nachtruhezeiten (von 22.00 – 6.00 Uhr) eingehalten werden, denn Alle haben ein Recht auf ungestörten Schlaf. Nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme und verantwortlichem Umgehen miteinander ist es möglich, in einer großen Gemeinschaft harmonisch zusammenzuleben.
Gemeinschaftsräume. Der Speisesaal im EG, die Cafeteria sowie die Gartenanlage im Zentrum Artos stehen allen Ver- tragsnehmern zur Verfügung.
Gemeinschaftsräume. Ihnen stehen Räume zur Begegnung und Teilnahme am Gemeinschaftsleben des Hauses zur Verfügung. Für die Nutzung dieser Räume, Einrichtungen und Anlagen wird kein gesondertes Entgelt verlangt. Eine Ausnahme bildet die alleinige Nutzung durch einzelne Bewohner, z.B. für private Feier- lichkeiten, der Cafeteria mit Wintergarten, des Hauskapelle und ggf. des Gemeinschaftsrau- mes im Obergeschoss. In diesen Fällen kann ein gesondertes Entgelt erhoben werden. Aus- künfte erteilt Ihnen gern unsere Hauswirtschaftsleitung. Im Haus selbst finden Sie: - Einen großen Veranstaltungs- / Aufenthaltsraum (Cafeteria mit Wintergarten) - Aufenthalts-, Beschäftigungs- und Raucherräume sowie eine Hauskapelle - Terrassen und Balkone - Grünanlagen mit Bänken - Friseursalon
Gemeinschaftsräume. Im Heim sind folgende Gemeinschaftseinrichtungen zur Mitbenutzung durch die Bewohnerin / den Bewohner vorhanden: Veranstaltungsraum, Kapelle, Bibliothek, Speiseräume bzw. Aufenthaltsräume in den Wohnbereichen, Terrasse, Balkone, Grünanlagen, Personenaufzüge. Der Bewohner hat das Recht, Gemeinschaftsräume auch für private Zwecke zu nutzen. Für die Raumüberlassung wird kein gesondertes Entgelt erhoben, sie bedarf jedoch der vorherigen Abstimmung mit der Heimleitung. Die Instandhaltung der Gemeinschaftsräume und ihrer Ausstattung ist Sache des Heimes.
Gemeinschaftsräume. Gemeinschaftsräume stehen den Mietern gleichmäßig zur Verfügung. Für die Benutzung vorhandener Geräte kann eine Gebühr erhoben werden. Die Bedienungsanleitungen sind zu beachten. Der Mieter muss, bevor er die Räume benutzt, auf deren ordnungs- gemäßen Zustand achten und sie nach der Benutzung säubern und erkennbare Mängel anzeigen. Die Benutzung der Gemeinschaftsräume geschieht auf eigene Gefahr. Das Treppenhaus und die Treppenhausfenster sowie sonstige gemeinschaftlich genutzte Räume und Plätze, ebenso auch Höfe und Vorhöfe, sind von den Hausbewohnern wech- selnd, nach der vom Eigentümer aufgestellten Reihenfolge und in der von ihm bestimm- ten Art sauber zu halten, sofern der Vermieter die Reinigung nicht anderweitig geregelt hat. Es ist zu unterlassen, vor den Wohnungstüren Xxxxxx, Schuhschrank o. ä. abzu- stellen. Abfälle / Hausmüll sind in den vom Vermieter vorgesehenen Müllgefäßen zu sammeln.
Gemeinschaftsräume. Zur Wohnung gehören gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Gemeinschaftsräume. Diese Räume können von allen Bewohnern benutzt werden. Helfen Sie bitte mit, die Räume sauber zu halten. Nehmen Sie bitte auf die unterschiedlichen Lebensgewohnheiten Ihrer Mitbewohner Rücksicht. Sie können in den Gemeinschaftsräumen im Erdgeschoss auch Familienfeste feiern. Bitte sprechen Sie dazu mit dem Bewoh- nerbüro (Tel.: 9669-10).
Gemeinschaftsräume. Für Gemeinschaftsräume treffen die allgemeinen Hinweise der Hausordnung zu. Insbesondere sei auf Rauchverbot, Brandschutz, Verbot für Umgang/Lagerung von gefährlichen Stoffen/Flüssigkeiten hingewiesen. Auch das dauerhafte Abstellen von Möbeln oder anderen privaten Gegenständen ist nicht erlaubt. Wichtig ist, auf ein kontrolliertes Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen zur Vermeidung von Schäden und un- nötiger Energieverluste zu achten. Eventuelle Nutzungsveränderungen sind mit der Wohnungsgenossenschaft zu regeln (z.B. Waschmaschinenstellplätze, Einrichtung von Fahrradstellplätzen, Hobbyräume etc.). Im Bereich der Wäscheböden ist unbedingt darauf zu achten, dass die gedämmten Fußböden nicht durch mechanische Einwirkung oder Nässe beschädigt werden. Es ist deshalb das Aufhängen tropfnasser Wäsche zu vermeiden. Das Be- treten von Dachflächen, Drempelgeschossen oder Bereichen außerhalb von Dachterrassen (gilt für Heinrich-Zille-Str. 17) ist nicht gestattet. Bitte halten Sie auch alle Zugänge und Ausstiegsöffnungen von abgestellten Gegenständen frei. Hinsichtlich der haustechnischen Ausstattung der Gemeinschaftsräume gelten sinngemäß die gleichen Hinweise wie zu den wohnungsbezogenen Einrichtungen nach Punkt 6.