Gemeinschaftsräume. Die Einrichtung bietet dem Bewohner Räume zur Begegnung und zur Teilnahme am Gemeinschaftsleben des Hauses. Außerdem steht ihm soweit vorhanden zur Verfügung: Gartenanlage des Hauses Cafeteria / Speisesaal Kirche Bierstüble
Gemeinschaftsräume. Zum Versicherungsort zählen auch auf dem Grundstück befindliche Gemeinschaftsräume, die zur Aufbewahrung von versicherten Sachen vorgesehen sind (zum Beispiel ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrrad- und Waschkeller).
Gemeinschaftsräume. Für private Xxxxxx x. X. Geburtstage, Hochzeitstage, Jubiläen usw. stehen Räumlichkeiten nach vorheriger Absprache zur Verfügung. Wir bitten Sie, im eigenen und im Interesse aller Mieterinnen und Xxxxxx darauf zu achten, dass die Nachtruhezeiten (von 22.00 – 6.00 Uhr) eingehalten werden, denn Alle haben ein Recht auf ungestörten Schlaf. Nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme und verantwortlichem Umgehen miteinander ist es möglich, in einer großen Gemeinschaft harmonisch zusammenzuleben.
Gemeinschaftsräume. Im Heim sind folgende Gemeinschaftseinrichtungen zur Mitbenutzung durch die Bewohnerin / den Bewohner vorhanden: Veranstaltungsraum, Kapelle, Bibliothek, Speiseräume bzw. Aufenthaltsräume in den Wohnbereichen, Terrasse, Balkone, Grünanlagen, Personenaufzüge. Der Bewohner hat das Recht, Gemeinschaftsräume auch für private Zwecke zu nutzen. Für die Raumüberlassung wird kein gesondertes Entgelt erhoben, sie bedarf jedoch der vorherigen Abstimmung mit der Heimleitung. Die Instandhaltung der Gemeinschaftsräume und ihrer Ausstattung ist Sache des Heimes.
Gemeinschaftsräume. Der Speisesaal im EG, die Cafeteria sowie die Gartenanlage im Zentrum Artos stehen allen Mie- tern zur Verfügung
Gemeinschaftsräume. Ihnen stehen Räume zur Begegnung und Teilnahme am Gemeinschaftsleben des Hauses zur Verfügung. Für die Nutzung dieser Räume, Einrichtungen und Anlagen wird kein gesondertes Entgelt verlangt. Eine Ausnahme bildet die alleinige Nutzung durch einzelne Bewohner, z.B. für private Feier- lichkeiten, der Cafeteria mit Wintergarten, des Hauskapelle und ggf. des Gemeinschaftsrau- mes im Obergeschoss. In diesen Fällen kann ein gesondertes Entgelt erhoben werden. Aus- künfte erteilt Ihnen gern unsere Hauswirtschaftsleitung. Im Haus selbst finden Sie: - Einen großen Veranstaltungs- / Aufenthaltsraum (Cafeteria mit Wintergarten) - Aufenthalts-, Beschäftigungs- und Raucherräume sowie eine Hauskapelle - Terrassen und Balkone - Grünanlagen mit Bänken - Friseursalon
Gemeinschaftsräume. Diese Räume können von allen Bewohnern benutzt werden. Helfen Sie bitte mit, die Räume sauber zu halten. Nehmen Sie bitte auf die unterschiedlichen Lebensgewohnheiten Ihrer Mitbewohner Rücksicht. Sie können in den Gemeinschaftsräumen im Erdgeschoss auch Familienfeste feiern. Bitte sprechen Sie dazu mit dem Bewoh- nerbüro (Tel.: 9669-10).
Gemeinschaftsräume. Gemeinschaftsräume stehen den Mietern gleichmäßig zur Verfügung. Für die Benutzung vorhandener Geräte kann eine Gebühr erhoben werden. Die Bedienungsanleitungen sind zu beachten. Der Mieter muss, bevor er die Räume benutzt, auf deren ordnungs- gemäßen Zustand achten und sie nach der Benutzung säubern und erkennbare Mängel anzeigen. Die Benutzung der Gemeinschaftsräume geschieht auf eigene Gefahr. Das Treppenhaus und die Treppenhausfenster sowie sonstige gemeinschaftlich genutzte Räume und Plätze, ebenso auch Höfe und Vorhöfe, sind von den Hausbewohnern wech- selnd, nach der vom Eigentümer aufgestellten Reihenfolge und in der von ihm bestimm- ten Art sauber zu halten, sofern der Vermieter die Reinigung nicht anderweitig geregelt hat. Es ist zu unterlassen, vor den Wohnungstüren Xxxxxx, Schuhschrank o. ä. abzu- stellen. Abfälle / Hausmüll sind in den vom Vermieter vorgesehenen Müllgefäßen zu sammeln.
Gemeinschaftsräume. 1. Die der gemeinschaftlichen Nutzung dienenden Räume (Duschen, Küchen, Abstellräume, Waschkeller, Fahrrad- räume usw.) stehen nur den Bewohnern zur Verfügung. Nach Benutzung sind die Gemeinschaftsräume sauber zu verlas- sen und zu verschließen.
2. Die Benutzung von Waschmaschi- nen, Trockner und sonstiger Gemein- schaftseinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Waschen und Trocknen der Wäsche darf nur in den dafür vorgese- henen Räumen vorgenommen werden.
3. Jeder Bewohner ist verpflichtet, die Hauseingänge ab 20.00 bis 07.00 Uhr verschlossen zu halten.
Gemeinschaftsräume. 1. Jeder Wohneinheit steht eine Teeküche und ein Ess- bzw. Gruppenraum zur Verfü- gung. Das zum Kochen notwendige Geschirr ist vom Bewohner selbst zu stellen.
2. Alle Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Die gemeinschaftlich genutzten Räume – Dachterrasse mit eingeschlossen - sind stets sauber zu halten. Schäden jeder Art sind unverzüglich dem Hausmeister zu melden. Bei schuldhaft verursachten Schäden durch die Mieter oder deren Gäste besteht Ersatzpflicht des Mieters.
3. Wäsche waschen und trocknen ist nur in dem hierfür bestimmten Raum im UG erlaubt. Die Wasch- und Trockengeräte sind mit einem Münzautomaten ausgestattet. Gebüh- renmarken für diese Geräte sind beim Hausmeister gegen Entgelt erhältlich. Jeder Xxxxxxxx hat dafür Sorge zu tragen, dass die Wäsche umgehend abgehängt wird damit Platz für andere da ist.
4. Die mehrheitlich auf der Einheitsversammlung besprochenen und beschlossenen Regelung zur Nutzung von Küchen, Gemeinschaftsräumen und weiteren gemeinsam organisierten Regelungen, ist von allen Bewohnern zu respektieren und einzuhalten.
5. Die Müllsortierung und der Abtransport des Mülls ist gemeinsame Aufgabe der Ein- heitsbewohner. Die Sortierung muss nach den Vorgaben der Müllabfuhr und den Um- weltschutzkriterien entsprechen.
6. Einrichtungsgegenstände dürfen zwischen den einzelnen Räumen nicht ausgewechselt werden.
7. Die Hausbar im 2. UG kann gegen eine Mietgebühr von 25,- Euro und eine Kaution von 70,- Euro angemietet werden. Alles Weitere regelt der Mietvertrag für die Hausbar.
8. Im 2. UG des Xxxxxx-Xxxxx-Hauses befindet sich der Kofferraum. Für jedes Zimmer ist ein lfd. Meter Regalfläche vorgesehen. Die Inanspruchnahme des Kofferraumes er- folgt in Absprache mit dem Hausmeister. Der Kofferraum ist stets verschlossen zu hal- ten. Für etwaigen Verlust wird seitens des Vermieters keine Haftung übernommen.
9. Fahrräder oder Kleinkrafträder dürfen nur auf dem hierfür vorgesehenen Abstellplatz in der Tiefgarage abgestellt werden. Kraftfahrzeuge in der Tiefgarage jedoch nur, wenn ein Einstellplatz mit Mietvertrag angemietet worden ist.