Gemeinschaftsräume Musterklauseln

Gemeinschaftsräume. Zum Versicherungsort zählen auch auf dem Grundstück befindliche Gemeinschaftsräume, die zur Aufbewahrung von versicherten Sachen vorgesehen sind (zum Beispiel ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrrad- und Waschkeller).
Gemeinschaftsräume. Die Einrichtung bietet dem Bewohner Räume zur Begegnung und zur Teilnahme am Gemeinschaftsleben des Hauses. Außerdem steht ihm soweit vorhanden zur Verfügung: Gartenanlage des Hauses Cafeteria / Speisesaal Kirche Bierstüble
Gemeinschaftsräume. Für private Xxxxxx x. X. Geburtstage, Hochzeitstage, Jubiläen usw. stehen Räumlichkeiten nach vorheriger Absprache zur Verfügung. Wir bitten Sie, im eigenen und im Interesse aller Bewohnerinnen und Bewohner darauf zu achten, dass die Nachtruhezeiten (von 22.00 – 6.00Uhr) eingehalten werden, denn alle haben ein Recht auf ungestörten Schlaf. Nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme und verantwortlichem Umgehen miteinander ist es möglich, in einer großen Gemeinschaft harmonisch zusammenzuleben.
Gemeinschaftsräume. Im Heim sind folgende Gemeinschaftseinrichtungen zur Mitbenutzung durch die Bewohner / den Bewohner vorhanden: Foyer, Raum der Stille, Speiseräume, Aufenthaltsräume und Therapieräume in den Wohnbereichen, Innenhof, Grünanlagen, Personenaufzüge. Der Bewohner hat das Recht, Gemeinschaftsräume auch für private Zwecke zu nutzen. Für die Raumüberlassung wird kein gesondertes Entgelt erhoben, sie bedarf jedoch der vorherigen Abstimmung mit der Heimleitung. Die Instandhaltung der Gemeinschaftsräume und ihrer Ausstattung ist Sache des Heimes.
Gemeinschaftsräume. Ihnen stehen Räume zur Begegnung und Teilnahme am Gemeinschaftsleben des Hauses zur Verfügung. Für die Nutzung dieser Räume, Einrichtungen und Anlagen wird kein gesondertes Entgelt verlangt. Eine Ausnahme bildet die alleinige Nutzung durch einzelne Gäste oder Bewohner, z.B. für private Feierlichkeiten, der Cafeteria mit Wintergarten, des Hauskapelle und ggf. des Ge- meinschaftsraumes im Obergeschoss. In diesen Fällen kann ein gesondertes Entgelt erhoben werden. Auskünfte erteilt Ihnen gern unsere Hauswirtschaftsleitung. Im Haus selbst finden Sie: - Einen großen Veranstaltungs- / Aufenthaltsraum (Cafeteria mit Wintergarten) - Aufenthalts-, Beschäftigungs- und Raucherräume sowie eine Hauskapelle - Terrassen und Balkone - Grünanlagen mit Bänken - Friseursalon
Gemeinschaftsräume. Der Speisesaal im EG, die Cafeteria sowie die Gartenanlage im Zentrum Artos stehen allen Mie- tern zur Verfügung
Gemeinschaftsräume. 1. Die der gemeinschaftlichen Nutzung dienenden Räume (Duschen, Küchen, Abstellräume, Waschkeller, Fahrrad- räume usw.) stehen nur den Bewohnern zur Verfügung. Nach Benutzung sind die Gemeinschaftsräume sauber zu verlas- sen und zu verschließen. 2. Die Benutzung von Waschmaschi- nen, Trockner und sonstiger Gemein- schaftseinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Waschen und Trocknen der Wäsche darf nur in den dafür vorgese- henen Räumen vorgenommen werden. 3. Jeder Bewohner ist verpflichtet, die Hauseingänge ab 20.00 bis 07.00 Uhr verschlossen zu halten.
Gemeinschaftsräume. Diese Räume können von allen Bewohnern benutzt werden. Helfen Sie bitte mit, die Räume sauber zu halten. Nehmen Sie bitte auf die unterschiedlichen Lebensgewohnheiten Ihrer Mitbewohner Rücksicht. Sie können in den Gemeinschaftsräumen im Erdgeschoss auch Familienfeste feiern. Bitte sprechen Sie dazu mit dem Bewoh- nerbüro (Tel.: 9669-10).
Gemeinschaftsräume. Für Gemeinschaftsräume treffen die allgemeinen Hinweise der Hausordnung zu. Insbesondere sei auf Rauchverbot, Brandschutz, Verbot für Umgang/Lagerung von gefährlichen Stoffen/Flüssigkeiten hingewiesen. Auch das dauerhafte Abstellen von Möbeln oder anderen privaten Gegenständen ist nicht erlaubt. Wichtig ist, auf ein kontrolliertes Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen zur Vermeidung von Schäden und un- nötiger Energieverluste zu achten. Eventuelle Nutzungsveränderungen sind mit der Wohnungsgenossenschaft zu regeln (z.B. Waschmaschinenstellplätze, Einrichtung von Fahrradstellplätzen, Hobbyräume etc.). Im Bereich der Wäscheböden ist unbedingt darauf zu achten, dass die gedämmten Fußböden nicht durch mechanische Einwirkung oder Nässe beschädigt werden. Es ist deshalb das Aufhängen tropfnasser Wäsche zu vermeiden. Das Be- treten von Dachflächen, Drempelgeschossen oder Bereichen außerhalb von Dachterrassen (gilt für Heinrich-Zille-Str. 17) ist nicht gestattet. Bitte halten Sie auch alle Zugänge und Ausstiegsöffnungen von abgestellten Gegenständen frei. Hinsichtlich der haustechnischen Ausstattung der Gemeinschaftsräume gelten sinngemäß die gleichen Hinweise wie zu den wohnungsbezogenen Einrichtungen nach Punkt 6.
Gemeinschaftsräume. Den Bewohnern stehen selbstverständlich alle Gemeinschaftseinrichtungen zur Mitbenutzung zur Verfügung. Auf die Belange der Mitbewohner ist dabei Rücksicht zu nehmen. Die Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. In den Gemeinschaftsräumen der Einrichtung herrscht absolutes Rauchverbot.