Generelles Haftungsende. Die Haftung endet für alle Gefahren auch mit der Feststellung der be- auftragten Sachverständigen, dass ein Umbruch oder eine vorzeitige Ab- räumung der versicherten Bodenerzeugnisse notwendig ist, unabhängig davon, ob Sie den Umbruch bzw. die Abräumung tatsächlich durchführen. Wird nicht der gesamte Schlag (Anbauposition), sondern nur eine Teilflä- che davon zum Umbruch freigegeben, erfolgt eine Schlagteilung, wobei fortan jede Teilfläche wie eine eigenständige Anbauposition behandelt wird und sich das Haftungsende nur auf die Umbruch-Teilfläche bezieht.
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Samples: Kundeninformation, Kundeninformation, Kundeninformation
Generelles Haftungsende. Die Haftung endet für alle Gefahren auch mit der Feststellung der be- auftragten Sachverständigenbeauftragten Xxxxxxxx, dass ein Umbruch oder eine vorzeitige Ab- räumung Abräumung der versicherten Bodenerzeugnisse notwendig ist, unabhängig davon, ob Sie den Umbruch bzw. die Abräumung tatsächlich durchführen. Wird nicht der das gesamte Schlag Feldstück (Anbauposition), sondern nur eine Teilflä- che davon Teilfläche zum Umbruch freigegebenfrei- gegeben, erfolgt eine SchlagteilungTeilung des Feldstückes, wobei fortan jede Teilfläche wie eine eigenständige Anbauposition behandelt wird und sich das Haftungsende Haf- tungsende nur auf die Umbruch-Teilfläche bezieht.
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Samples: Hagelversicherung, Allgemeine Hagelversicherungsbedingungen