Gerichts- und Schiedsverfahren Musterklauseln

Gerichts- und Schiedsverfahren. Innerhalb der vergangenen 12 Monate haben keine staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (einschließlich derjenigen Verfahren, die nach Kenntnis der Emittentin noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten) bestanden, noch sind solche staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsverfahren abgeschlossen worden, die sich erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität der Landesbank Baden-Württemberg und/oder des LBBW-Konzerns auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben. Die Bankenlandschaft bleibt weiterhin mit Rechtsrisiken aus Kundentransaktionen in komplexen Derivaten und mit der Fortentwicklung des Verbraucherrechts konfrontiert. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Jahr 2017 zudem eine Übertragung verbraucherrechtlicher Grundsätze auch auf gewerbliche Kunden zu Lasten der Kreditinstitute vorgenommen. Weitere Rechtsrisiken bestehen im steuerrechtlichen Umfeld betreffend die Anrechnungsvoraussetzungen für Kapitalertragssteuer. Hier kann eine fortentwickelte Rechtsauffassung mit retrospektiven Auswirkungen auf Grundlage neuer Rechtsprechung bzw. neuer Verlautbarungen der Finanzverwaltung nicht ausgeschlossen werden. Die von der Landesbank Baden- Württemberg initiierten laufenden rechtlichen Analyse- und Risikoprozesse tragen den vorgenannten Entwicklungen Rechnung. Nach heutigem Kenntnisstand wurde angemessene Vorsorge zur Abdeckung rechtlicher Risiken getroffen, wobei die künftige Entwicklung von Rechtsprechung und Rechtsstreitigkeiten weiterhin von wesentlicher Bedeutung für die Landesbank Baden-Württemberg ist. Die Rückstellungsbildung betrifft dabei auch vor dem Hintergrund der ungeklärten Rechtsprechung im Wesentlichen die Abdeckung rechtlicher Risiken aus bestimmten Derivatetransaktionen sowie verbraucherrechtlicher Risiken. Seit dem 31. Dezember 2020 sind keine wesentlichen Veränderungen in der Finanzlage der Emittentin und des LBBW-Konzerns eingetreten.
Gerichts- und Schiedsverfahren. Es existieren keine staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (einschließlich derjenigen Verfahren, die nach Kenntnis der Emittentin noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten), die im Zeit- raum der mindestens letzten zwölf Monate stattfanden und die sich in jüngster Zeit erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität der Emittentin oder der DRAG-Gruppe ausgewirkt haben oder sich in Zukunft auswirken können.
Gerichts- und Schiedsverfahren. Die Emittentin erklärt, dass keine etwaigen staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsge- richtsverfahren einschließlich derjenigen Verfahren, die nach Kenntnis der Emittentin noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten, die im Zeitraum der mindestens 12 letzten Monate bestanden oder abgeschlossen wurden, und die sich erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität der Emit- tentin und/oder der Eyemaxx Real Estate Group auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben. Die International Security Identification Number (ISIN) lautet DE000A289PZ4. Die Wertpapier-Kennnummer (WKN): lautet A289PZ.
Gerichts- und Schiedsverfahren. Es hat keine staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsverfahren (einschließlich derjenigen Verfahren, die nach Kenntnis der Die Sparkasse Bremen AG noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten) gegeben, die im Zeitraum der mindestens letzten 12 Monate bestanden/abgeschlossen wurden, und die sich erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität der Die Sparkasse Bremen AG auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben.
Gerichts- und Schiedsverfahren. Die Emittentin erklärt, dass innerhalb der letzten 12 Monate keine staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren stattfanden bzw. bestehen. Vorsorglich weist die Emittentin darauf hin, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Bescheid vom 08. Juli 2022 eine Prüfung des offengelegten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 der FCR Immobilien AG gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG angeordnet hat. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Gerichts- und Schiedsverfahren. Innerhalb der vergangenen 12 Monate haben keine staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (einschließlich derjenigen Verfahren, die nach Kenntnis der Emittentin noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten) bestanden, noch sind solche staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsverfahren abgeschlossen worden, die sich erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität der Landesbank Baden-Württemberg und/oder des LBBW-Konzerns auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben. Die Bankenlandschaft bleibt weiterhin mit Rechtsrisiken aus der Fortentwicklung des Verbraucherrechts konfrontiert. Weitere Rechtsrisiken bestehen im steuerrechtlichen Umfeld betreffend die Kapitalertragssteuer. Hier kann eine fortentwickelte Rechtsauffassung mit retrospektiven Auswirkungen auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung bzw. jüngster Verlautbarungen der Finanzverwaltung nicht ausgeschlossen werden. Die von der Landesbank Baden-Württemberg initiierten laufenden rechtlichen Analyse- und Risikoprozesse tragen den vorgenannten Entwicklungen Rechnung. Nach heutigem Kenntnisstand wurde angemessene Vorsorge zur Abdeckung rechtlicher Risiken getroffen, wobei die künftige Entwicklung von Rechtsprechung und Rechtsstreitigkeiten weiterhin von wesentlicher Bedeutung für die Landesbank Baden-Württemberg ist. Die Rückstellungsbildung betrifft dabei auch vor dem Hintergrund der ungeklärten Rechtsprechung im Wesentlichen die Abdeckung rechtlicher Risiken aus bestimmten Derivatetransaktionen sowie verbraucher- und steuerrechtlicher Risiken. Seit dem 31. Dezember 2021 sind keine wesentlichen Veränderungen in der Finanzlage der Emittentin und des LBBW-Konzerns eingetreten.
Gerichts- und Schiedsverfahren. Staatliche Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (einschließlich derjeni- gen Verfahren, die nach Kenntnis der Emittentin noch anhängig sind oder eingeleitet wer- den könnten), die im Zeitraum der mindestens zwölf letzten Monate bestan- den/abgeschlossen wurden, und die sich erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität der Emittenten und/oder der Gruppe auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben, liegen nicht vor. • Allgemeine Trends In der Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums von 11. September 2012 („Die Wirtschaftliche Lage in Deutschland im September 2012“; veröffentlicht auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums (xxx.xxxx.xx)) stellt das Ministerium fest, dass sich die deutsche Wirtschaft in einem weltwirtschaftlich schwierigen Umfeld als robust und widerstandsfähig erweist. Die deutsche Wirtschaft wächst trotz rezessiver Tendenzen wei- ter, wenn auch mit spürbar gedämpfter Dynamik. Den aktuellen Konjunkturindikatoren folgend dürfte die Entwicklung in der zweiten Jahreshälfte weiter recht stabil verlaufen. Wirtschaftliche Stimmungsindikatoren konnten sich nach deutlichen Eintrübungen in den vorangegangenen Monaten wieder leicht erholen. Trotzdem sind Rückschläge nicht ausge- schlossen, da die Abwärtsrisiken für die Konjunktur nach wie vor überwiegen. Die im bisherigen Jahresverlauf schwächere konjunkturelle Dynamik wird in ihren Aus- wirkungen auf den Arbeitsmarkt sichtbar. Trotz des Aufbaus der Beschäftigung ist seit dem Frühjahr ein allmählicher Anstieg der Arbeitslosenquote zu verzeichnen. Trotz Ab- nahme der Dynamik ist der Arbeitsmarkt weiterhin eine Stütze der Konjunktur. Das Bun- deswirtschaftsministerium rechnet mit einer fortlaufenden Zunahme der verfügbaren Ein- kommen und einer damit einhergehenden positiven Entwicklung der privaten Konsumaus- gaben. Das Bundeswirtschaftsministerium stellt in seiner Pressemitteilung vom 10. Okto- ber 2012 (xxx.xxxx.xx, „Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Oktober 2012“) fest, dass sich die deutsche Wirtschaft in einem schwachen europäischen und weltwirt- schaftlichen Umfeld als relativ widerstandsfähig erweist. Die wirtschaftliche Erholung in wichtigen Industriestaaten wie den USA und Japan ver- läuft trotz einiger positiver Nachrichten schleppender als erwartet. Auch für den Euroraum sieht das BMWi eine leichte Rezession, die neben den Peripheriestaaten zunehmend auch die Kernländer betrifft. Dank ihrer hohen Wettbewerbsfähigkeit können sich die deu...
Gerichts- und Schiedsverfahren. Staatliche Interventionen, Gerichts- oder Schiedsverfahren (auch solche, die nach Kenntnis der Emit- tentin noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten), die im Zeitraum der letzten 12 Monate seit dem Datum dieses Prospekts bestanden oder abgeschlossen wurden und die sich erheblich auf die Finanzlage oder Rentabilität der Emittentin auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben, exis- tieren nicht. Nach Kenntnis der Gesellschaft sind solche auch nicht angedroht. Seit Abschluss des letzten Geschäftsjahres haben sich keine wesentlichen Veränderungen der Fi- nanzlage oder der Handelsposition der Emittentin ergeben.
Gerichts- und Schiedsverfahren. Staatliche Interventionen, Gerichts- oder Schiedsverfahren (auch solche, die nach Kenntnis des Emittenten noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten), die im Zeitraum der mindestens zwölf letzten Monate bestanden/abgeschlossen wurden, und die sich erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität des Emittenten und/oder der eterna-Gruppe auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben, exis- tieren nicht.
Gerichts- und Schiedsverfahren. Im Zeitraum der letzten zwölf Monate fanden keine staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (einschließlich derjenigen Verfahren, die nach Kenntnis der Emit- tentin noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten) statt, die sich in jüngster Zeit erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität der Emittentin ausgewirkt haben oder sich in Zukunft auswirken könnten. Solche Verfahren wurden im Zeitraum der mindestens zwölf letzten Monate auch nicht abgeschlossen.