Gerichts- und Schiedsverfahren Musterklauseln

Gerichts- und Schiedsverfahren. Es existieren keine staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (einschließlich derjenigen Verfahren, die nach Kenntnis der Emittentin noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten), die im Zeit- raum der mindestens letzten zwölf Monate stattfanden und die sich in jüngster Zeit erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität der Emittentin oder der DRAG-Gruppe ausgewirkt haben oder sich in Zukunft auswirken können.
Gerichts- und Schiedsverfahren. Innerhalb der vergangenen 12 Monate haben keine staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (einschließlich derjenigen Verfahren, die nach Kenntnis der Emittentin noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten) bestanden, noch sind solche staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsverfahren abgeschlossen worden, die sich erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität der Landesbank Baden-Württemberg und/oder des LBBW-Konzerns auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben. Die Bankenlandschaft bleibt weiterhin mit Rechtsrisiken aus Kundentransaktionen in komplexen Derivaten und mit der Fortentwicklung des Verbraucherrechts konfrontiert. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Jahr 2017 zudem eine Übertragung verbraucherrechtlicher Grundsätze auch auf gewerbliche Kunden zu Lasten der Kreditinstitute vorgenommen. Weitere Rechtsrisiken bestehen im steuerrechtlichen Umfeld betreffend die Anrechnungsvoraussetzungen für Kapitalertragssteuer. Hier kann eine fortentwickelte Rechtsauffassung mit retrospektiven Auswirkungen auf Grundlage neuer Rechtsprechung bzw. neuer Verlautbarungen der Finanzverwaltung nicht ausgeschlossen werden. Die von der Landesbank Baden- Württemberg initiierten laufenden rechtlichen Analyse- und Risikoprozesse tragen den vorgenannten Entwicklungen Rechnung. Nach heutigem Kenntnisstand wurde angemessene Vorsorge zur Abdeckung rechtlicher Risiken getroffen, wobei die künftige Entwicklung von Rechtsprechung und Rechtsstreitigkeiten weiterhin von wesentlicher Bedeutung für die Landesbank Baden-Württemberg ist. Die Rückstellungsbildung betrifft dabei auch vor dem Hintergrund der ungeklärten Rechtsprechung im Wesentlichen die Abdeckung rechtlicher Risiken aus bestimmten Derivatetransaktionen sowie verbraucherrechtlicher Risiken.
Gerichts- und Schiedsverfahren. Die Emittentin erklärt, dass keine etwaigen staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsge- richtsverfahren einschließlich derjenigen Verfahren, die nach Kenntnis der Emittentin noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten, die im Zeitraum der mindestens 12 letzten Monate bestanden oder abgeschlossen wurden, und die sich erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität der Emit- tentin und/oder der Eyemaxx Real Estate Group auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben.
Gerichts- und Schiedsverfahren. Es hat keine staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsverfahren (einschließlich derjenigen Verfahren, die nach Kenntnis der Die Sparkasse Bremen AG noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten) gegeben, die im Zeitraum der mindestens letzten 12 Monate bestanden/abgeschlossen wurden, und die sich erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität der Die Sparkasse Bremen AG auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben.
Gerichts- und Schiedsverfahren. Staatliche Interventionen, Gerichts- oder Schiedsverfahren (auch solche, die nach Kenntnis des Emittenten noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten), die im Zeitraum der mindestens zwölf letzten Monate bestanden/abgeschlossen wurden, und die sich erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität des Emittenten und/oder der eterna-Gruppe auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben, exis- tieren nicht.
Gerichts- und Schiedsverfahren. Staatliche Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (einschl. derjenigen Verfahren, die nach Kenntnis der Emittentin noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten), die im Zeitraum der mindestens 12 letzten Monate bestanden, abgeschlossen wurden, und die sich erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität der Emittentin auswirken, bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben, bestehen nicht.
Gerichts- und Schiedsverfahren. Innerhalb der vergangenen 12 Monate haben keine staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (einschließlich derjenigen Verfahren, die nach Kenntnis der Emittentin noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten) bestanden, noch sind solche staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsverfahren abgeschlossen worden, die sich erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität der Landesbank Baden-Württemberg und/oder des LBBW-Konzerns auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben. Die Bankenlandschaft bleibt weiterhin mit Rechtsrisiken aus Kundentransaktionen in komplexen Derivaten und mit der Fortentwicklung des Verbraucherrechts konfrontiert. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Jahr 2017 zudem eine Übertragung verbraucherrechtlicher Grundsätze auch auf gewerbliche Kunden zu Lasten der Kreditinstitute vorgenommen. Weitere Rechtsrisiken bestehen im steuerrechtlichen Umfeld betreffend die Anrechnungsvoraussetzungen für Kapitalertragssteuer. Hier kann eine fortentwickelte Rechtsauffassung mit retrospektiven Auswirkungen auf Grundlage neuer Rechtsprechung bzw. neuer Verlautbarungen der Finanzverwaltung nicht ausgeschlossen werden. Die von der Landesbank Baden-Württemberg initiierten laufenden rechtlichen Analyse- und Risikoprozesse tragen den vorgenannten Entwicklungen Rechnung. Nach heutigem Kenntnisstand wurde angemessene Vorsorge zur Abdeckung rechtlicher Risiken getroffen, wobei die künftige Entwicklung von Rechtsprechung und Rechtsstreitigkeiten weiterhin von wesentlicher Bedeutung für die Landesbank Baden-Württemberg ist. Die Rückstellungsbildung betrifft dabei auch vor dem Hintergrund der ungeklärten Rechtsprechung im Wesentlichen die Abdeckung rechtlicher Risiken aus bestimmten Derivatetransaktionen sowie verbraucherrechtlicher Risiken. Die LBBW hat im Rahmen einer Konsortialfinanzierung für Warenlieferungen nach Russland nach Artikel 4 Absatz 3 lit. b) der Verordnung (EU) Nr.833/2014 erforderliche Genehmigungen seitens der Deutschen Bundesbank erst nachträglich eingeholt. Die Auszahlungen waren jedoch von Anfang an genehmigungsfähig und es lagen zu den jeweiligen Auszahlungszeitpunkten auch entsprechende Exporteursgenehmigungen seitens des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle vor. Ein diesbezüglich eingeleitetes Ordnungswidrigkeitenverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Gerichts- und Schiedsverfahren. Die Emittentin erklärt, dass innerhalb der letzten 12 Monate keine staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren stattfanden bzw. bestehen. Vorsorglich weist die Emittentin darauf hin, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Bescheid vom 08. Juli 2022 eine Prüfung des offengelegten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 der FCR Immobilien AG gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG angeordnet hat. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Gerichts- und Schiedsverfahren. Innerhalb der vergangenen 12 Monate haben keine staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (einschließlich derjenigen Verfahren, die nach Kenntnis der Emittentin noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten) bestanden, noch sind solche staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsverfahren abgeschlossen worden, die sich erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität der Landesbank Baden-Württemberg und/oder des LBBW-Konzerns auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben. Die Bankenlandschaft bleibt weiterhin mit Rechtsrisiken aus der Fortentwicklung des Verbraucherrechts konfrontiert. Weitere Rechtsrisiken bestehen im steuerrechtlichen Umfeld betreffend die Kapitalertragssteuer. Hier kann eine fortentwickelte Rechtsauffassung mit retrospektiven Auswirkungen auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung bzw. jüngster Verlautbarungen der Finanzverwaltung nicht ausgeschlossen werden. Die von der Landesbank Baden-Württemberg initiierten laufenden rechtlichen Analyse- und Risikoprozesse tragen den vorgenannten Entwicklungen Rechnung. Nach heutigem Kenntnisstand wurde angemessene Vorsorge zur Abdeckung rechtlicher Risiken getroffen, wobei die künftige Entwicklung von Rechtsprechung und Rechtsstreitigkeiten weiterhin von wesentlicher Bedeutung für die Landesbank Baden-Württemberg ist. Die Rückstellungsbildung betrifft dabei auch vor dem Hintergrund der ungeklärten Rechtsprechung im Wesentlichen die Abdeckung rechtlicher Risiken aus bestimmten Derivatetransaktionen sowie verbraucher- und steuerrechtlicher Risiken.
Gerichts- und Schiedsverfahren. Es hat keine staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (ein- schließlich derjenigen Verfahren, die nach Kenntnis der Kreissparkasse Ludwigsburg noch anhängig sind oder eingeleitet werden könnten) gegeben, die im Zeitraum der letzten 24 Monate bestanden/abgeschlossen wurden, und die sich erheblich auf die Fi- nanzlage oder die Rentabilität der Kreissparkasse Ludwigsburg auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben.